Datum: 03.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.11.2015
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.11.2015 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Vorstellung der Entwürfe für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das neue Baugebiet „Sommerwiesen“
4 Anfrage der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO) hinsichtlich der Erstellung eines Energiekonzepts für die Stadt Vohenstrauß sowie für den Bau einer Leitungstrasse auf dem Gebiet der Großgemeinde Vohenstrauß von der Gemeindegrenze Leuchtenberg zum Umspannwerk der Bayern AG nahe Altenstadt b. Vohenstrauß
5 Mitteilungen des Bürgermeisters
6 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.11.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 03.12.2015 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 05.11.2015 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat Vohenstrauß genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.11.2015 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 03.12.2015 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung vom 05.11.2015 beschlossen, dass für den in dieser Sitzung gefassten Beschluss


20/8        Stadthalle Vohenstrauß; Ankauf neuer Stühle


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Entwürfe für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das neue Baugebiet „Sommerwiesen“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 03.12.2015 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

1. Bürgermeister Wutzlhofer begrüßt Herrn Landschaftsarchitekten Andreas Thammer, dem mit Stadtratsbeschluss vom 30.07.2015 der Auftrag für die Erstellung des Entwurfs zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Entwurfs für den Bebauungsplan „Sommerwiesen“ und der Erstellung des jeweils erforderlichen Umweltberichts erteilt wurde.

Anhand eines Powerpoint-Vortrages stellt Herr Thammer nun seine ersten Entwürfe vor, wobei er ausdrücklich darauf hinweist, dass sich noch einige Änderungen ergeben werden.

Vor allem bei einem kleinen Fachstellengespräch beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab am 23.11.2015, an dem die maßgeblichen Fachstellen, wie der technische Umweltschutz, die Untere Naturschutzbehörde, die Baujuristin, der Kreisbaumeister und die zuständigen Sachbearbeiter für die Bauleitplanung und das Erschließungsrecht teilgenommen haben, wurden einige Änderungswünsche vorgetragen, die noch zu berücksichtigen wären. Dabei ging es u. a. um das Trennungsgebot, das besagt, dass ein unmittelbares Zusammentreffen von Gewerbe und Wohnen aus Gründen des Immissionsschutzes nicht möglich ist. Um das Trennungsgebot zu befolgen, besteht die Möglichkeit, Pufferflächen in Form einer MI- oder GE-(eingeschränkter)Nutzung oder der Festlegung von Grünflächen zu schaffen. Das Grundstück Fl.Nr. 1440 der Gemarkung Vohenstrauß sollte in das WA-Gebiet mit aufgenommen werden, wobei die Art der Nutzung aber von der Aussage des Immissionsschutzgutachtens und der Verkaufsbereitschaft der Eigentümer abhängig ist. Für die im Flächennutzungsplan auf den Grundstücken Fl.Nr. 1446, 1447 und 1448 an der Waidhauser Straße ausgewiesene Sondergebietsfläche „Einkaufen“ sollten andere bauliche Maßnahmen vorgesehen werden, um konfliktträchtige Auswirkungen auf das geplante WA-Gebiet zu vermeiden. Weiter sollte die in der Mitte des künftigen Wohnbaugebiets ansatzweise vorgesehene verdichtete Bauweise mit drei Vollgeschossen vergrößert werden. Die Festsetzungen zu Nebenanlagen oder zu den Gebäudehöhen sollten mit dem Landratsamt abgestimmt werden. Erfreulich ist, dass artenschutzrechtlich keine Strukturen erkennbar sind, die ein vertieftes Erfassen einer Tiergruppe erfordern wird und somit eine artenschutzrechtliche Abschätzung als ausreichend angesehen wird.

Architekt Thammer stellt noch kurz den Entwurf des Bebauungsplanes für das rund 8,4 ha große Neubaugebiet mit fast 100 Bauparzellen, von denen die Mehrheit eine Größe zwischen 650 und 750 m² haben werden sowie die vorgesehene Verkehrserschließung vor und beantwortet die Fragen der Stadtratsmitglieder, die sich von der überaus gelungenen Planung beeindruckt zeigten.

Nachdem gegen die Entwürfe des Herrn Thammer keinerlei Einwendungen erhoben werden, kann zeitnah mit der Einleitung der Bauleitplanungen begonnen werden.

Eine Beschlussfassung zu vorstehendem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.

Bürgermeister Wutzlhofer bedankt sich bei Herrn Architekten Thammer für dessen Ausführungen und wünscht ihm noch einen guten Nachhauseweg.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Anfrage der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO) hinsichtlich der Erstellung eines Energiekonzepts für die Stadt Vohenstrauß sowie für den Bau einer Leitungstrasse auf dem Gebiet der Großgemeinde Vohenstrauß von der Gemeindegrenze Leuchtenberg zum Umspannwerk der Bayern AG nahe Altenstadt b. Vohenstrauß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 03.12.2015 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO) plant derzeit die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang der Autobahn A 6 auf dem Gemeindegebiet von Leuchtenberg kurz vor der Gemeindegrenze zu Vohenstrauß (nahe Kalten Baum). Damit das Projekt zur Ausführung kommen kann, benötigt die ZENO einen gesicherten Einspeisepunkt.
Mögliche Alternativen wären
a)        Die Aufrüstung des Umspannwerks Tanzmühle mit gleichzeitiger Verstärkung der dortigen 110-kV-Leitung,
b)        Die Errichtung eines neuen Umspannwerks nahe der geplanten PV-Anlage auf Leuchtenberger Gebiet,
c)        Das Umspannwerk nahe Altenstadt b. Vohenstrauß.

Nach Aussage der Bayernwerk AG ist die Kapazität des Umspannwerks Tanzmühle erschöpft. Eine Aufrüstung bzw. Verstärkung wird nicht in Erwägung gezogen.
Der Bau eines neuen Umspannwerkes im Bereich des Marktes Leuchtenberg wäre für die ZENO die ideale Lösung, zumal aufgrund bereits geführter Grundstücksverhandlungen zwei Grundstücke für ein solches Umspannwerk zur Verfügung stünden.
Letztendlich aber wird von Seiten der Bayernwerk AG als Netzverknüpfungspunkt das Umspannwerk nahe Altenstadt b. Vohenstrauß genannt. Begründung: Dieses Umspannwerk hat eine freie Kapazität von 50 MW. Selbst bei einer Einspeisung von 10 MW durch die geplante PV-Anlage bei Leuchtenberg würde das Umspannwerk noch über eine Kapazität von 40 MW verfügen. Eine spätere Aufstockung der Kapazität wäre kein Problem. Auch wenn dieser Anschlusspunkt von der Leuchtenberger PV-Anlage ziemlich weit entfernt ist (je nach Trassenverlauf zwischen 8,5 und 9,3 km) sieht die Bayernwerk AG derzeit keine andere Alternative, zumal der Neubau eines Umspannwerks bei Leuchtenberg einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen würde.

In mehreren Gesprächen mit Vertretern der ZENO (Projektleiter Wolfgang Trippel, Geschäftsführer Reinhard Gayer, Aufsichtsratsvorsitzender Günter Stich) würde die ZENO die Einspeisung in das Umspannwerk nahe Altenstadt b. Vohenstrauß und eine damit verbundene Verlegung einer Kabeltrasse von der PV-Anlage zum Umspannwerk in Kauf nehmen, da sich die Anlage dann immer noch rechnen würde.

Um eine Kostenminimierung der Trasse (soweit sich die Stadt Vohenstrauß dazu bereit erklären würde, diese durch ihr Gemeindegebiet verlaufen zu lassen) zu erreichen, wäre es sinnvoll, wenn auch auf dem Gemeindegebiet von Vohenstrauß PV-Anlagen auf hierfür geeigneten Flächen errichtet werden würden, die dann ebenfalls die Trasse für die Einspeisung des Stroms in das Umspannwerk bei Altenstadt, nach entsprechender Kostenbeteiligung, mit benutzen könnten.

Mit Schreiben vom 29.07.2015 hat sich die ZENO bereit erklärt, für die Stadt Vohenstrauß einen unverbindlichen Entwurf für ein Energiekonzept zu erarbeiten. Dieses Konzept sollte aufgrund der räumlichen Gegebenheit und der damit zu erwartenden Energieleistung dann in eine gemeinsame Entwicklung der nördlichen Oberpfalz eingebunden werden. Weiter weist die ZENO darauf hin, dass die Stadt Vohenstrauß bisher bei der kommunalen ZENO GmbH noch nicht beteiligt ist, was wünschenswert wäre.

Einen Lageplan mit zwei Kabeltrassenvorschlägen haben die Stadtratsfraktionen zur Vorinformation erhalten.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat:

  1. Mit der Erstellung eines unverbindlichen Entwurfes für ein Energiekonzept, bezogen auf das Gebiet der Großgemeinde Vohenstrauß bzw. auf Teilbereiche davon, durch die ZENO GmbH besteht Einverständnis. Hierfür evtl. entstehende Kosten werden von der Stadt Vohenstrauß nicht übernommen.
  2. Mit der Verlegung einer Kabeltrasse für die Einspeisung von Strom vom Standort der geplanten PV-Anlage bei Leuchtenberg durch das Gebiet der Großgemeinde Vohenstrauß bis zum Umspannwerk nahe Altenstadt b. Vohenstrauß besteht, soweit Grundstücke der Stadt Vohenstrauß betroffen sind, grundsätzlich Einverständnis. Bezüglich des genauen Trassenverlaufes sowie des abzuschließenden Straßennutzungsvertrages wird 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder sein gesetzlicher Vertreter zu weiteren Verhandlungen mit der ZENO beauftragt. Über das Ergebnis ist dem Stadtrat zu gegebener Zeit zu berichten.
  3. Mit dem Beitritt der Stadt Vohenstrauß zur ZENO bzw. an einer Beteiligung an der ZENO GmbH besteht eine grundsätzliche Bereitschaft. Hinsichtlich der Form der Beteiligung und der weiteren Modalitäten wird 1. Bürgermeister Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter zu den entsprechenden Verhandlungen beauftragt. Auch diesbezüglich ist dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur endgültigen Entscheidung zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 03.12.2015 ö 5

Sach- und Rechtslage

  1. In der Stadtratssitzung am 10.09.2015 regte OS Ogarek eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kreisstraße NEW 40 bei der Abzweigung nach Altentreswitz an, nachdem immer wieder Autos wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn abkommen. Aufgrund eines entsprechenden Antrags erließ das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab als Untere Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung dahingehend, als in dem von OS Ogarek angesprochenen Kurvenbereich in beiden Fahrtrichtungen aufgelöste Richtungstafeln in ausreichender Anzahl angebracht werden. Dabei handelt es sich um rot-weiße Baken, die den Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf den scharfen Kurvenbereich aufmerksam machen und zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit veranlassen sollen. Weiter wurde eine Fahrbahnmarkierung im fehlenden Teilstück von Vohenstrauß kommend nach dem Waldstück bis Böhmischbruck angeordnet.

  1. Was die Verlängerung der Öffnungszeiten für die Anlieferung von Grüngut im städtischen Bauhof betrifft, so sind dem in arbeitsrechtlicher Hinsicht Grenzen bezüglich des maximalen Hinzuverdienstes der Aufsichtsperson gesetzt. Aus diesem Grunde muss die angeregte Verlängerung der Öffnungszeit um eine Stunde auf eine halbe Stunde minimiert werden. Diese halbe Stunde wird ab der kommenden Saison am Dienstag angehängt. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich, da sonst eine zweite Aufsichtsperson eingestellt werden müsste.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 03.12.2015 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. Zur Grüngutanlieferung im Bauhof hat StR Eiber eine weitere Anregung. Während der Jahreszeiten, in denen bereits in den frühen Abendstunden die Dunkelheit beginnt, kommt es bei der Zu- und Abfahrt sowie beim Rangieren vor allem im Bereich des Abladeplatzes immer wieder zu gefährlichen Situationen. Diese könnten bei einer ausreichenden Ausleuchtung entschärft werden. Diese Anregung kann nach Ansicht von 1. Bürgermeister Wutzlhofer berücksichtigt werden, z.B. indem am Salzhochsilo ein Schweinwerfer angebracht wird.

  1. Bei einer Sitzung der Waldbauernvereinigung wurde StR Bayerl darauf hingewiesen, dass im Waldgebiet „Elm“ vermehrt Pkw’s und Motorräder angetroffen werden, die dort eigentlich nichts zu suchen haben. Die Zufahrt erfolgt meist beim Anwesen Scherer, Unterlind. Für StR Bayerl stellt sich die Frage, ob dieser Weg dahingehend gesperrt wird, dass er nur noch für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben ist. 1. Bürgermeister Wutzlhofer gibt zu bedenken, dass es sich beim „Elm“ um ein Naherholungsgebiet handelt, dessen Zuwegung nicht einfach gesperrt werden kann. Mit der Angelegenheit könnte sich aber der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss befassen.

  1. Ein weiteres Ärgernis sind für StR Bayerl jene Lkw- und Pkw-Fahrer, die sich völlig auf ihr „Navi“ verlassen und sich dadurch östlich von Obernankau in die Irre leiten lassen. Oftmals stehen sie dann am Ende des Wegs vor dem Wald, kommen in Ermangelung einer Wendemöglichkeit nicht mehr weiter und bitten deshalb zu jeder Tages- und Nachtzeit bei der Linglmühle um Hilfe. Zwar befindet sich in Obernankau ein Hinweisschild „Sackgasse“, doch wird dieses meist ignoriert. Dies ist für 1. Bürgermeister Wutzlhofer wieder einmal der Beweis dafür, dass Schilder nichts bringen, da sie nicht beachtet werden. Aber auch diese von StR Bayerl angesprochene Angelegenheit kann im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss behandelt werden. StR Bayerl hat, wie er berichtet, im Rahmen der „Selbsthilfe“ bei seinem Anwesen zusätzlich zum Schild „Sackgasse“ ein Schild mit der Aufschrift „Nicht nach Navi fahren“. Die Wirkung auf die Fahrer war überaus positiv.

  1. In Anbetracht der Tatsache, dass der Schotter der Freifläche bei der alten Turnhalle an der Waidhauser Straße wieder erneuert werden müsste, regt StR Gösl eine anderweitige Befestigung des Platzes an. Sofern keine dringende Notwendigkeit besteht, möchte 1. Bürgermeister Wutzlhofer davon absehen, um eine weitere Flächenversiegelung zu vermeiden. Im Bereich des Schützenhauses wurden vor rund vier Wochen einige Bäume gepflanzt, weshalb dort nur noch Pkw’s geparkt werden können. Dies ist ein Schutz vor Beschädigungen des Daches und der Dachrinne durch große Lkw’s. Daneben besteht nunmehr keine Wendemöglichkeit für Lkw’s mehr, was den vorhandenen Schotter schont. Durch die Maßnahme dürfte sich eine Erneuerung des Belages auf längere Sicht erübrigen.

  1. StR Maier wurde beim Adventsmarkt im Schloss mehrmals darauf angesprochen, die Marktdauer am Samstag bis 21.00 Uhr zu verlängern, nachdem nunmehr der Sonntagvormittag entfallen ist. Der Besuch am Samstag war überaus gut, die Dauer der Veranstaltung durch die Schließung um 20.00 Uhr aber etwas zu kurz. Letztendlich, erklärt 1. Bürgermeister, ist alles möglich und wenn es der erklärte Wunsch der Marktbesucher ist, dürfte einer Hinausschiebung des Endes nichts im Wege stehen. Wie festzustellen war, halten sich viele Gäste noch mindestens eine Stunde nach dem offiziellen Marktende auf, so dass die Beschicker erst ab diesem Zeitpunkt mit den Aufräumarbeiten beginnen können. Rechnet man für diese Arbeiten auch noch eine Stunde, so würde sich für die Fieranten bei einer Verlängerung der Veranstaltungdauer ein langer Tag ergeben. StRin Wutzlhofer weist darauf hin, dass viele jüngere Marktbesucher eine längere Öffnungszeit wünschen. Einen Vorteil sähe StR Gösl darin, dass sich die Besucher besser verteilen würden, denn teilweise waren ein großes Gedränge und lange Warteschlangen an den Verkaufsständen zu beobachten. StR Woldrich weist darauf hin, dass der Weihnachtsmarkt am Schafferhof am Samstag bis 22.00 Uhr und am Sonntag bis 20.00 Uhr geöffnet hatte.




Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wu tzlhofer um 20.03 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 20.04 Uhr.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2016 08:33 Uhr