Datum: 08.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kleiner Sitzungssaal, 1. Stock
Gremium: Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.10.2015
2 Benutzungsordnung für den Parkplatz westlich der Stadthalle und für den Festplatz südlich der Stadthalle
3 Änderung der Parkdauer auf 2 Stunden im Innenstadtbereich
4 Haltverbot in der Türkeigasse. Einfahrt zu Nr. 23
5 Anordnung einer Tempo-30-Zone in der Wittschauer Straße
6 Anbringung eines Verkehrsspiegels in Roggenstein in der Muglhoferstraße/Einmündung Pfarrer-Kreuzer-Straße
7 Anbringung eines Verkehrsspiegels in Lämersdorf Einmündung KrNEW 23/KrNEW 26
8 Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.10.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 08.12.2015 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 14.10 .2015 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Wirtschafts- und Verkehrsausschuss genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Benutzungsordnung für den Parkplatz westlich der Stadthalle und für den Festplatz südlich der Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 08.12.2015 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

In den letzten Monaten haben die Belästigungen der Anwohner im Bereich Neuwirtshauser Weg und Pfalzgrafenstraße in einem erheblichen Umfang zugenommen. Verursacher sind vor allem jüngere Verkehrsteilnehmer, die auf dem Parkplatz und Festplatz bei der Stadthalle private Rennen veranstalten und durch Hupen, wummernde Bässe, quietschende Reifen und Motoraufheulen einen übermäßigen Lärm verursachen. Im Juni 2014 wurde durch Anordnung     einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Neuwirtshauser Weg bereits versucht, das Problem zumindest zu reduzieren, was  letztlich gescheitert ist. Aufgrund der Erfahrungen von anderen Städten mit vergleichbaren Situationen ist die Anwendung einer Benutzungsordnung für den Bereich an der Stadthalle geeignet – bei entsprechender Überwachung und Vollzug der Zwangsmittel –, einen dem Verwendungszweck entsprechenden Zustand wieder herzustellen.
Weiterhin wurde festgestellt, dass direkt vor der Stadthalle LKW-Anhänger oder –Aufleger über mehrere Stunden oder Tage abgestellt werden. Auch hier könnte mit einer entsprechenden Beschilderung Abhilfe geschaffen werden.

Beschluss

Nach eingehender Aussprache wird die Notwendigkeit einer Regelung in Bezug auf Lärm durch Kraftfahrzeuge — verursacht insbesondere mittels Autoradio oder anderen Tonwiedergabegeräten und mehr als für den Normalbetrieb unvermeidbaren Lärm durch Reifenquietschen oder Motorheulen — als dringend notwendig gesehen. Es gibt bereits eine Satzung über die Benutzung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze in der Stadt Vohenstrauß, die bei einer entsprechenden  Ergänzung  auch für den Parkplatz westlich der Stadthalle und den Festplatz südlich der Stadthalle Anwendung finden könnte. Der Erlass einer eigenen Benutzungsordnung für die genannten Bereiche ist überflüssig. Da eine Wirkung erfahrungsgemäß nur durch die Verhängung von Bußgeldern erreicht wird, ist eine Präzisierung des Geltungsbereichs und der Grundlagen erforderlich.  Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die bestehende Satzung über die Benutzung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze vom 10.04.2007 entsprechend zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.


7  : 0

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Änderung der Parkdauer auf 2 Stunden im Innenstadtbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 08.12.2015 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Von verschiedenen Geschäftsinhabern wurde angeregt, die Parkdauer im Innenstadtbereich von bis 1 Stunde auf 2 Stunden zu verlängern. Friseurbesuche, Arzt- und Notariatstermine dauern ggf. länger als 1 Stunde (werktags, 1 Stunde, 8-17 Uhr). Im Innenstadtbereich stehen ca. 170 Parkplätze mit zeitlicher Beschränkung auf 1 Stunde zur Verfügung. Im Zuge der Gleichstellung aller Dienstleister im Innenstadtbereich dürften auch diese von einer Umstellung profitieren. Damit würde auch das manchmal praktizierte (nicht erlaubte) Nachstellen der Parkscheiben, wenigstens im Rahmen der Parkzeitverlängerung, entfallen.

Beschluss

Für den Bereich Bahnhofstraße 9 (Zufahrt Postamt) bis Marktplatz 35 (Höhe Behringer) und auf der gegenüberliegenden Straßenseite Bahnhofstraße 2 (Einmündung Ringgasse) bis Bahnhofstraße 8 wird die Parkdauer auf 2 Stunden erweitert. Alle anderen zeitlichen Beschränkungen im Marktplatzbereich verbleiben bei der bisherigen Regelung.



7 : 0

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Haltverbot in der Türkeigasse. Einfahrt zu Nr. 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 08.12.2015 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Herr Patrick Habermann, Vohenstrauß, Türkeigasse 23, hat mit Schreiben vom 20.11.2015 die Anordnung eines Haltverbots in der Türkeigasse, gegenüber der Einfahrt zu Nr. 23, beantragt. Ein Fahrzeug parkt immer gegenüber seiner Einfahrt, wodurch die Zufahrt nicht möglich ist. Die Fahrbahnbreite beträgt einschließlich Gehweg ca. 6 Meter.
Der Anlieger, der seine Garagenausfahrt nicht benutzen kann, wenn auf der gegenüberliegenden Seite der Straße Fahrzeuge parken, hat gegen die Straßenverkehrsbehörde einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entschließung darüber, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Behinderung zu treffen sind. Insoweit sind auch die Interessen eines Einzelnen geschützt (BVerwG vom 22.1.1971 VRS 40, 388 = DAR 1971, 138 = VKBl. 1971, 637).

Beschluss

Ein Dauerparken konnte nicht festgestellt werden. Die Bewohnerin des gegenüberliegenden Anwesens Türkeigasse 16 besitzt kein eigenes Fahrzeug. Die Anordnung eines Haltverbots wird abgelehnt. Die Polizei kann ggf. bei Behinderung verständigt werden.


7 : 0

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Anordnung einer Tempo-30-Zone in der Wittschauer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 08.12.2015 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

In der Wittschauer Straße findet, bedingt durch die Schulen, die  katholische Stadtpfarrkirche und das Caritas Altenheim- und Pflegeheim  ein überdurchschnittlich hoher Fußgängerverkehr statt. Seit Fertigstellung des Verbindungsweges Pfarrgasse/Krapfenbauer-Parkplatz Rathausrückseite ist hier als Verlängerung des Fußweges Sophienstraße-Heimatmuseum-Wittschauer Straße eine größere Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die diesen Weg zum Omnibusparkplatz am Marktplatz benutzen, festzustellen. Der gesamte Schulbusverkehr führt über die Ortsstraßen Hinter’m Schloß, Wittschauer- und Pestalozzistraße. Die Pestalozzistraße und Hinter’m Schloß  sind zum größten Teil als verkehrsberuhigter Bereich, bzw. als Tempo-30-Zone beschildert. Der Bereich Wittschauer Straße ab Einmündung „Schöfer-Kreuzung“ bis Einmündung Pfarrgasse  würde bei Anordnung von Z 274.1-40 (Tempo-30-Zone)  im Hinblick auf die  Verkehrssicherheit — vor allem für die Schulwegsicherheit — eine weitere positive Maßnahme bedeuten.

Beschluss

Für die  Wittschauer Straße wird Zeichen  274 (Tempo-30 Zone) angeordnet.



7 : 0

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Anbringung eines Verkehrsspiegels in Roggenstein in der Muglhoferstraße/Einmündung Pfarrer-Kreuzer-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 08.12.2015 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

In der Bürgerversammlung am 29.06.2015 brachte Herr Bernhard Schnupfhagn vor, dass Verkehrsteilnehmer, welche aus der Pfarrer-Kreuzer-Straße kommen und die in die Muglhofer Straße (KrNEW 29) in Richtung Lämersdorf fahren wollen, keine Sicht (Kirchenmauer) in die vorfahrtberechtigte Kreisstraße in Richtung Trauschendorf haben.
Der  Antrag wurde an das Staatl. Baumt Amberg-Sulzbach weiter geleitet und von dort dahingehend beantwortet, dass gegen die Aufstellung eines Verkehrsspiegels keine Einwände bestehen. Da Verkehrsspiegel weder Verkehrszeichen noch Verkehrseinrichtungen sind, werden diese vom Straßenbaulastträger (Staatl. Bauamt) nicht beschafft, bezahlt und unterhalten – dies ist Sache der Stadt Vohenstrauß.

Beschluss

Der Verkehrsspiegel ist an der Ecke Muglhofer Straße 25/Einfahrt zum Pfarrhof auf dem Grundstück Flst.Nr. 6/11 Gemarkung Roggenstein anzubringen. Das bestehende Z 286 am Anwesen Muglhofer Straße 29 ist an die genannte Stelle zu versetzen. Der Rohrpfosten kann dann für das Verkehrszeichen und den Verkehrsspiegel genutzt werden. Das Einverständnis des Staatl. Bauamts Amberg-Sulzbach wegen der Zuständigkeit für die Kreisstraße NEW 29 „Muglhof-Lämersdorf“ (Muglhofer Straße) liegt vor.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Anbringung eines Verkehrsspiegels in Lämersdorf Einmündung KrNEW 23/KrNEW 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 08.12.2015 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Herr Stadtrat Woldrich hat in der letzten WV-Ausschusssitzung  die Anbringung eines  Verkehrsspiegels in Lämersdorf an der Einmündung der KrNEW 26 in die KrNEW 23 angeregt. Durch den Neubau der Trockenhalle direkt an der Einmündung ist die Sicht in Richtung Waldau noch schlechter geworden. Hier könnte ggf. ein Verkehrsspiegel  die Situation verbessern. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel wurde für die Ausfahrt vom landwirtschlichen Anwesen Lämersdorf 2  angebracht. Für den Straßenbereich war bisher noch kein Spiegel vorhanden. Da die Stadt die Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt tragen muss, ist beim Straßenbaulastträger (Staatl. Bauamt Amberg-Sulzbach) nur das grundsätzliche Einverständnis einzuholen.

Beschluss

Unter Vorbehalt der Zustimmung durch das Staatl. Bauamt Amberg-Sulzbach ist an der Einmündung der KrNEW 26 in die KrNEW 23 in Lämersdorf ein Verkehrsspiegel anzubringen.


7 : 0

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss 5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses 08.12.2015 ö 8

Sach- und Rechtslage

Im Zuge der Anordnung der Tempo-30 Zone in der Wittschauer Straße wurde auch eine Verbreiterung des Gehweges in der Wittschauer Straße entlang der Anwesen Nr. 9 und 11 im Hinblick auf die Schulwegsicherheit angesprochen. Da es sich um eine Einbahnstraße (Fahrtrichtung „Schöfer-Kreuzung“ bis zur Einmündung Pestalozzistraße) handelt, ist ein Überfahren des Gehweges durch Kraftfahrzeuge oder Omnibusse nicht zu befürchten. Auch für andere Fußgänger (Kath. Stadtpfarrkirche, Seniorenheim) dürfte es sich um eine nicht unwesentliche Erhöhung der Sicherheit handeln.

Vor allem auf den Parkstreifen in der Friedrichstraße und Marktplatz (östliche Seite) wird immer wieder festgestellt, dass Fahrzeuge mehr als notwendig Parkraum verstellen. Hier sollte durch eine Markierung, Farbe oder weiße Pflastersteine, eine deutliche Kennzeichnung der Parkplätze erfolgen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2016 10:29 Uhr