Datum: 03.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.02.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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25. Sitzung des Stadtrates
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03.03.2016
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ö
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beschliessend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.02.2016
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 04.02.2016 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat Vohenstrauß genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.02.2016 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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25. Sitzung des Stadtrates
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03.03.2016
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ö
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 04.02.2016 beschlossen, dass für den in dieser Sitzung gefassten Beschluss
24/8 Baugrundstücke entlang der Straße „Messerpaint“ in Oberlind;
hier: Festlegung des Grundstückspreises, insbesondere des Erschließungsbeitrags
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß;
Bekanntgabe statistischer Zahlen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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25. Sitzung des Stadtrates
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03.03.2016
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ö
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Die Verwaltung legt den Stadtratsmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über den Wasserverbrauch der letzten Jahre, den durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Einwohner, die gemessenen Niederschlagsmengen, die Quellschüttungen, der Fördermengen aus den Tiefbrunnen und des Fremdwasserbezugs von der Steinwaldgruppe vor.
Die Übersichten haben alle Stadtratsmitglieder in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten.
Aussprache
StR Dr. Wappman interessiert, ob es für den Fall, dass die Stadt Vohenstrauß von der Steinwaldgruppe kein Wasser mehr beziehen kann und sich dann wieder auf die eigenen Quellschüttungen verlassen muss, einen „Plan B“ gibt oder ein solcher erst erarbeitet werden müsste. Es gibt keinen „Plan B“ antwortet VA Balk. Sofern von einem solchen überhaupt zu sprechen war, dann handelte es sich um die Erstellung des hydrogeologischen Gutachtens mit der gleichzeitigen Suche nach möglichen Bohrpunkten. Wie allseits bekannt, schlugen alle drei Bohrungen fehl. Das Hauptproblem der Region um Vohenstrauß ist, dass der Untergrund überwiegend aus Granit und Gneis besteht und damit keine größeren Grundwasserseen vorhanden sind. Leider ist festzustellen, dass die Wahrscheinlichkeit, einen ergiebigen Brunnenstandort zu finden, sehr gering ist. Wenn die Steinwaldgruppe ihre Wasserlieferung einstellen würde, hätte die Stadt Vohenstrauß sicherlich ein enormes Problem. Das umfangreiche und sichere Grundwasservorkommen im Einzugsbereich der Steinwaldgruppe gibt keinerlei Anlass zu Befürchtungen.
StR Haberkorn führt den Rückgang der Menge des Grundwassers u. a. auf die immer heftiger werdenden Regenereignisse zurück. Je stärker die Regengüsse werden, umso mehr Wasser läuft ab im Gegensatz zu lang anhaltendem leiten Dauerregen, der durch langsame Versickerung zur Grundwasserbildung beiträgt. 2. Bürgermeister Münchmeier sieht in Anbetracht der Ausführung von VA Balk erhebliche Probleme beim Schutz der Quellen. Auf die Frage von Münchmeier, ob der Rückgang des Wasserdargebots der letzten 15 Jahre auf nur noch die Hälfte auf die Klimaveränderungen zurückzuführen ist oder auch mit der Stilllegung von Quellen zusammenhängt, antwortet VA Balk, dass beides eine Rolle spielt.
Beschluss
Nach eingehender Aussprache nimmt der Stadtrat von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Wasserversorgung der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis.
- StR Wolfgang Töppel nimmt ab 19.20 Uhr an der Sitzung teil. -
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden;
Bekanntgabe der Ertragswerte bis 31.12.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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25. Sitzung des Stadtrates
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03.03.2016
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ö
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Die Verwaltung legt den Stadtratsmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über die monatlichen Ertragswerte aller städtischen Photovoltaikanlagen, sowie den Vergleich mit den kalkulierten Prognosen aller Anlagen vor.
Die Übersichten haben alle Stadtratsmitglieder in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten.
Beschluss
Nach eingehender Aussprache nimmt der Stadtrat
von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Photovoltaikanlagen der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet "Vohenstrauß - Ost, BA 1" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: Behandlung der im Änderungsverfahren vorgebrachten Bedenken und Einwendungen sowie Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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25. Sitzung des Stadtrates
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03.03.2016
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Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 10.09.2015 die 4. Änderung des seit 09.12.1997 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ im Vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Stattdessen wurde der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und Gelegenheit zur Stellungnahme insoweit gegeben, als der Bebauungsplanänderungsentwurf in der Zeit vom 15.01.2016 bis einschl. 16.02.2016 öffentlich ausgelegt wurde. Während der Auslegung wurden keinerlei Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Weiter wurden die Träger öffentlicher Belange auf elektronischem Wege unter Beifügung des Bebauungsplanänderungsentwurfes am 13.01.2016 am Bauleitplanverfahren beteiligt und bis zum 19.01.2016 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Innerhalb der gesetzten Frist haben folgende Fachstellen Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht, mit denen sich der Stadtrat beschlussmäßig zu befassen hat:
Bayernwerk AG, Netzcenter Weiden i.d.OPf.
„Im überplanten Bereich befinden sich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk AG. Bei der Überprüfung der Planungsunterlagen wurde festgestellt, dass die Anlagen der Bayernwerk AG nicht richtig eingezeichnet sind bzw. fehlen. Es wird gebeten, diese Anlagen in den Planungsunterlagen zu berichtigen bzw. zu ergänzen und mit Bayernwerk AG zu titulieren. Es handelt sich dabei um folgenden Anlagen:
20-k-V-Kabel (mit Schutzzonenbereich je 2,5 m beiderseits der Trassenachse)
Gasleitungen (mit Schutzstreifen je 2,5 m beiderseits der Trassenachse)“
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
„Prinzipiell bestehen gegen die Erweiterung des GE-Ost keine Einwände, allerdings sind die vorgelegten Ausgleichsmaßnahmen bei weitem nicht ausreichend und müssen erheblich nachgebessert werden. Sollte dies nicht erfolgen, wird die vorliegende Planung abgelehnt.“
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Untere Naturschutzbehörde
„Der landschaftspflegerische Begleitplan ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen und im Ergebnis in Ordnung. Die Heckenrodung im Änderungsbereich ist in der Zeit zwischen 01.10. bis 28.02. durchzuführen, um Gefährdungen heckenbrütender Vogelarten auszuschließen. Die Ersatzfläche auf Fl.Nr. 1484 der Gemarkung Vohenstrauß muss bei Beginn der Heckenrodung zur Verfügung stehen, also zumindest aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Die Pflanzmaßnahmen sind im darauf folgenden Frühjahr durchzuführen. Die im GE verbleibende Hecke soll als freiwachsende Hecke gepflegt, also in regelmäßigen Abständen durch die Herausnahme zu großer Einzelgehölze verjüngt werden. Ein kastenförmiger Rückschnitt der gesamten Hecke ist zu unterlassen.“
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Kommunale Abfallwirtschaft
Die umfangreiche Stellungnahme zur Problematik der Abfallentsorgung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
„Eine Wendemöglichkeit auf den künftigen westlich und östlich befindlichen Stichstraßen ist nicht gegeben mit der Folge, dass künftig eine Abfallentsorgung durch ein direktes Heranfahren an die Grundstücksgrenzen der Bauparzellen Fl.Nrn. 1466/6, 1466/4 und 1466/5 nicht mehr möglich sein wird. Alle Abfälle, die im Holsystem entsorgt werden, sind somit zum nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle zu verbringen. Es wird empfohlen, die Grundstückseigentümer schon frühzeitig auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, um damit spätere Problematik zu vermeiden.“
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Sachgebiet 36
„Die Ausgleichsfläche Fl.Nr. 1484 der Gemarkung Vohenstrauß sowie die dazu angrenzende Fläche Fl.Nr. 1421 sind im Altlastenkataster als Altlastenverdachtsfläche (Altablagerung) eingetragen. Untersuchungen haben bisher noch nicht stattgefunden.“
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Sachgebiet 42
„Im Plan ist nicht erkennbar, welcher Bereich von der Änderung erfasst ist. Dieser Bereich ist deutlich kenntlich zu machen.
Durch die Zusammenlegung des Baufensters Nr. 10 mit dem Baufenster Nr. 2 entsteht ein gemeinsames Baufenster, welches eine gemeinsame Nummerierung erhalten muss. Gleichzeitig wird vom ehemaligen Baufenster Nr. 10 ein Teil abgetrennt, welcher ebenfalls eine Nummerierung erhalten sollte.
Laut Begründung soll sich an den Festsetzungen zu Art und Maß nichts ändern. Auf den ersten Blick etwas irreführend ist jedoch, dass nun in zwei Baufenstern die Nutzungsschablonen dargestellt sind, jedoch nicht in dem zusammengelegten Baufenster. Sinnvoller wäre die Darstellung der Nutzungsschablone im zusammengelegten Baufenster.
Die Änderung des Bebauungsplanes muss durch städtebauliche Gründe erfolgen, nicht auf Grund der Interessen eines einzelnen Bauherrn. Im vorliegenden Fall scheint die Bebauungsplanänderung eine reine Vorteilsplanung zu Gunsten der Firma PSZ zu sein. Die Begründung ist zu überarbeiten.“
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß nimmt zu den vorstehenden Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange beschlussmäßig wie folgt Stellung:
Bayernwerk AG, Netzcenter Weiden i.d.OPf.
Die vorhandenen Anlagen der Bayernwerk AG sind im Bebauungsplan darzustellen.
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Die Ausgleichsmaßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen und werden als ausreichend anerkannt. Es sind keine Gründe dafür ersichtlich, darüber hinausgehende Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen und durchzuführen.
Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde
Von den Anregungen wird Kenntnis genommen und werden im Zuge einer Bebauung des von der Bebauungsplanänderung betroffenen Bereichs berücksichtigt.
Landratsamt, Kommunale Abfallwirtschaft
Von den Hinweisen wird Kenntnis genommen. Die von der Abfallentsorgung betroffenen Grundstückseigentümer werden über die Problematik informiert.
Landratsamt, Sachgebiet 36
Vom Hinweis auf die im Altlastenkataster eingetragenen Altlastenverdachtsflächen wird Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die Bebauungsplanänderung ergeben sich hierdurch nicht.
Landratsamt, Sachgebiet 42
Die Anregungen, was die Nummerierung der Baufenster und die Darstellung der Nutzungsschablonen betrifft, werden berücksichtigt und in den Bebauungsplan noch aufgenommen. Dabei handelt es sich aber nur um redaktionelle Änderungen, weshalb eine nochmalige Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes nicht notwendig ist.
Die Feststellung, es handle sich um eine reine Vorteilsplanung zu Gunsten der Firma PSZ, ist nicht von der Hand zu weisen. Es ist jedoch der Normalfall, dass sich die Kommunen bei der Bauleitplanung für Gewerbe- und Industriegebiete nach den Bedürfnissen der Firmen und Betriebe richtet. Insofern hat es sich bei der Aufstellung der seinerzeitigen Bebauungspläne für den Neubau der Raiffeisenbank sowie der Loew’schen Einrichtung letztendlich auch um „Vorteilsplanungen“ gehandelt. Das gleiche gilt für das derzeitige Bauleitplanverfahren für die Errichtung eines neuen Lebensmittel-Vollsortimenters an der Waidhauser Straße. In Bebauungsplänen für Gewerbe- und Industriegebiete werden städtebauliche Gründe in der Regel stets zweitrangig sein. Eine Überarbeitung der Begründung wird somit nicht für erforderlich gehalten.
Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8, des § 13 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches beschließt der Stadtrat die von der Bauabteilung der Stadt Vohenstrauß gefertigte Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 05.01.2016 einschl. des vom Büro für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung Susanne Ullmann erstellten Umweltberichts mit Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vom 05.01.2016 unter Berücksichtigung der beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung. Der Entwurf der Satzung ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung des Baugebiets "Sommerwiesen" betreffend; hier: Neufestsetzung der Nutzungsart für das Grundstück Fl.Nr. 1435 Gem. Vohenstrauß; - zu den Stadtratsbeschlüssen vom 30.07.2015 Nr. 17/3 und 17/4 -
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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25. Sitzung des Stadtrates
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03.03.2016
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ö
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beschliessend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 30.07.2015 für die Ausweisung eines neuen Baugebiets die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Im Zuge dieser beiden Bauleitplanverfahren sollte u.a. das Grundstück Fl.Nr. 1435 als WA-Fläche ausgewiesen werden. Das Grundstück befindet sich im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan dargestellten GE-Gebiet.
Bei einem überaus angenehmen Gespräch mit den Grundstückseigentümern am 20.08.2015 gaben diese unmissverständlich zu erkennen, dass sie mit einem Verkauf nicht einverstanden sind. Die Eigentümer wurden darauf hingewiesen, dass das Grundstück, sollte es für eine Wohnbebauung nicht zur Verfügung gestellt werden, im Flächennutzungsplan künftig als Grünfläche vorgesehen wird. Die Eigentümer erbaten sich hierauf für eine endgültige Entscheidung über einen Verkauf einige Wochen Bedenkzeit. Einige Zeit später erhielt die Stadt telefonisch die Mitteilung, dass keine Verkaufsabsicht besteht.
Beschluss
Nachdem seitens der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1435 der Gemarkung Vohenstrauß keine
Bereitschaft zum Verkauf an die Stadt Vohenstrauß besteht, beschließt der Stadtrat Vohenstrauß nach kurzer Beratung was folgt:
Im Zuge der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß wird die Nutzungsart für das Grundstück Fl.Nr. 1435 der Gemarkung Vohenstrauß als GE-Gebiet aufgehoben und das genannte Grundstück künftig als Grünfläche ausgewiesen. Der Stadtratsbeschluss vom 30.07.2015 Nr. 17/3 wird insofern geändert.
Der Einleitungsbeschluss des Stadtrats Vohenstrauß vom 30.07.2015 Nr. 17/4 wird insofern abgeändert, als das Grundstück Fl.Nr. 1435 der Gemarkung Vohenstrauß aus dem Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Sommerwiesen“ herausgenommen wird.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Planung von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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25. Sitzung des Stadtrates
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03.03.2016
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ö
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beschliessend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Es hat sich in der Vergangenheit als schwierig und problematisch erwiesen, mit den vorbereitenden Maßnahmen für die Straßenbaumaßnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres erst nach Abschluss der Haushaltberatungen zu beginnen. Insbesondere der Informationsaustausch und die Absprachen mit den übrigen Versorgungsträgern (Bayernwerk Strom und Gas, Telekom, Kabel Deutschland) und die rechtzeitige Ausschreibung der Asphaltarbeiten waren dadurch erst sehr spät im Frühjahr und meist sehr kurzfristig möglich und damit erschwert.
Um den Zeitraum für eine gründliche Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen nutzen zu können, besteht die Absicht, im Stadtrat bereits vor Abschluss der Haushaltsberatungen eine Beschlussfassung zu den Straßenbaumaßnahmen 2016 – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2016 – herbeizuführen.
Durch den Außendienstleiter wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauamt, der Kämmerei und dem Bürgermeister folgende Vorschlagsliste erarbeitet:
1. Lange Gasse von der Prager Gasse bis zur Pleysteiner Straße
Erneuerung der Fahrbahn, der Borde, der Wasserführung und der Gehwege
Erneuerung der Wasserleitungshausanschlüsse
Grobe Kostenschätzung:
Straße: 174 m á 530,00 € 92.220,00 €
Wasser: 20 Hausan. á 600,00 € 12.000,00 €
2. Ausbau der Lagerhausstraße vom Imkerweg bis zur Kreuzung Johann-Seltmann-Straße
Ausbau der Fahrbahn auf eine Breite von ca. 5,50 m
Grobe Kostenschätzung:
Straße: 355 m à 220,00 € 78.100,00 €
3. Gehweg an der Asylstraße von Kreuzung Schreinergasse in Richtung Bahnhofstraße
Verlegung des Gehweges auf einer Länge von 70 m auf die Grundstücke des Evangelischen Hilfsvereins
Grobe Kostenschätzung:
70 m á 140,00 € 9.800,00 €
43 m Doppelstabmattenzaun á 117,00 € 5.031,00 €
4. Eglseestraße – Gehweg und Parkplatz um den ehemaligen Spielplatz und entlang der Eglseestraße bis zur Kreuzung Südweg erneuern (Betonpflaster)
Grobe Kostenschätzung:
190 m á 140,00 € 26.600,00 €
Die entsprechenden Übersichtslagepläne liegen den Stadtratsfraktionen vor.
Aussprache
StR Gösl glaubt, sich daran erinnern zu können, dass im letzten Jahr auch von der Sanierung des Braunetsriether Weges die Rede war. Hierzu stellt 1. Bürgermeister Wutzlhofer fest, dass es noch eine Vielzahl anderer Straßen gibt, die ebenfalls dringend einer Sanierung bedürften. ADL Frey weist darauf hin, dass beim Braunetsriether Weg im Hinblick auf die Erschließung des geplanten Neubaugebiets der Kanal neu zu überrechnen ist. Davon betroffen sind auch die Flurstraße, der Ostweg und der Hirtenweg. Diesbezüglich wäre in den nächsten Jahren eine Gesamtmaßnahme durchzuführen. StR Gleixner regt an, im Zuge des Ausbaus der Lagerhausstraße gegenüber der Ausfahrt vom Firmengelände Gruber ein Parkverbot anzuordnen. Dies wäre zu gegebener Zeit eine Aufgabe des Verkehrsausschusses, entgegnet der Sitzungsleiter.
Im Verlaufe der Diskussion kommen noch die Auffahrt zur Friedrichsburg sowie der Zustand der Weißenbachstraße und die Verbreiterung des Gehwegs entlang der Asylstraße zur Sprache.
StR Töppel ist der Meinung, dass der Stadtrat über ein Luxusproblem diskutiert. Die Stadt Vohenstrauß verfügt über keine Straßenausbaubeitragssatzung und führt alljährlich Straßensanierungen durch, was eigentlich Sache der Anlieger wäre. Würde die Stadt die Anlieger zur Kasse bitten, würde sich so manche Forderung nach einer Straßensanierung erübrigen.
Beschluss
Die im Sachverhalt vorgeschlagenen Straßenbaumaßnahmen sollen möglichst im Haushaltsjahr 2016 eingeplant und durchgeführt werden.
Die Verwaltung und der Außendienst werden beauftragt, die Maßnahmen im kostenneutralen Bereich vorzubereiten. Größere Auftrage können erst nach Abschluss der Haushaltsplanungen 2016 beauftragt werden.
Die Baumaßnahmen werden durch den städtischen Außendienst in Eigenregie unter Hinzuziehung von regionalen Fachfirmen abgewickelt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen, wenn es die Finanzausstattung zulässt, im Haushalt des Jahres 2016 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Abwasseranlage der Stadt Vohenstrauß;
Gebührenanpassung für Fäkalschlammanlieferungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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25. Sitzung des Stadtrates
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03.03.2016
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ö
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beschliessend
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8 |
Sach- und Rechtslage
Eigentümer von Anwesen, die nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden können, betreiben in der Regel eigene Hauskläranlagen. In diesen Hauskläranlagen fällt Fäkalschlamm an. Dieser kann entweder an eine zentrale Kläranlage angeliefert oder nach Abfallrecht entsorgt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist für Landwirte auch eine direkte landwirtschaftliche Verwertung möglich.
Im Falle einer Anlieferung an die zentrale Kläranlage wird der Fäkalschlamm der Fäkalschlamm-Annahmestation zugeführt. Von dort wird er nach der Grobreinigung in der Rechenanlage dosiert in die Kläranlage eingeleitet und vermengt mit dem anfallenden Schmutzwasser weiter behandelt. Da Fäkalschlämme einen wesentlich höheren Anteil an Feststoffen und an Trockensubstanz enthalten und auch einen deutlich höheren Aufwand für die Verarbeitung verursachen als Schmutzabwasser, werden für diese Fäkalschlammanlieferungen gesonderte Gebühren erhoben.
Bei der Kläranlage Vohenstrauß werden Fäkalschlämme von Hauskläranlagen aus dem Gebiet der Stadt Vohenstrauß und mit zeitlichen Einschränkungen auch von allen Nachbargemeinden aus dem Bereich des ehemaligen Landkreises Vohenstrauß angeliefert.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.06.2012 wurde die Gebühr von 20,00 € auf 23,00 € pro m³ angehoben.
Im vergangenen Jahr wurde der Grenzwert für Cadmium in Klärschlämmen, die zu Düngezwecken verwendet werden, extrem herabgesetzt. Dies führt in der Praxis dazu, dass dieser Absatzweg faktisch komplett entfällt. Derzeit werden die Klärschlämme unserer Anlage nach Trocknung mittels Biogas-Abwärme der thermischen Verwertung zugeführt. Die Kosten für die Klärschlammbeseitigung haben sich dadurch um 3,55 € pro m³ erhöht. Auch die allgemeinen Betriebskosten bleiben von der Preisentwicklung nicht verschont-
Abwassermeister Adolf Wölfl hat den Aufwand für die Fäkalschlammverarbeitung wie folgt k
alkuliert:
? Schlammentsorgung bei 3,5 % Trockensubstanz 20,59 € pro m³
? Energieverbrauch (für Schlammstabilisation usw.) 1,50 € pro m³
? Arbeitszeit (Übernahme, Überwachung und Verarbeitung, usw.) 0,1 Std./m³ 3,61 € pro m³
? Beseitigung Rechengut-Anfall anteilig 2,00 € pro m³
Summe (brutto) 27,70 € pro m³
Die Kläranlage Neustadt a.d.Waldnaab erhebt derzeit noch eine Gebühr von 23,00 €/m³. Gemäß einer Rückfrage durch Abwassermeister Wölfl ist in den nächsten Wochen eine Anhebung geplant und sehr wahrscheinlich.
Da vermehrte Fäkalschlammanlieferungen den Betrieb der Kläranlage erheblich erschweren, sollte der zusätzliche Aufwand durch die Anliefergebühr zumindest gedeckt sein.
Dem Stadtrat Vohenstrauß wird empfohlen, die Gebühr für die Anlieferung von Fäkalschlamm ab 01.04.2016 von derzeit 23,00 € auf 27,70 € anzuheben, um das Kostendeckungsprinzip wieder herzustellen.
Beschluss
Die Gebühr für die Anlieferung von Fäkalschlamm bei der Kläranlage Vohenstrauß wird ab 01.04.2016 von 23,00 € pro Kubikmeter auf 27,70 € pro Kubikmeter angehoben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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9. Vorlage der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und Beauftragung des Rechnungsprüfungsausschusses mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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25. Sitzung des Stadtrates
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03.03.2016
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ö
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beschliessend
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9 |
Sach- und Rechtslage
Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2 GO).
Die Vorlage dient zur Information des Stadtrates.
Die Jahresrechnung 2015 wurde von der Kämmerei gemäß § 77 KommHV-Kameralistik aufgestellt.
Den Stadtratsmitgliedern wird ein Rechenschaftsbericht zur Verfügung gestellt, in
dem die vom Kämmerer vorgetragenen Zahlen und Ergebnisse nachgelesen werden können.
Nach Vorlage der Jahresrechnung schließt sich die örtliche Rechnungsprüfung an (Art. 103 Abs. 4 GO).
Sie ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen.
Diese örtliche Rechnungsprüfung wird vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen (Art. 103 Abs. 1 und 2 GO).
Beschluss
Der Stadtrat nimmt vom Ergebnis der Jahresrechnung 2015 Kenntnis.
Mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2015 wird der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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25. Sitzung des Stadtrates
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03.03.2016
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ö
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10 |
Sach- und Rechtslage
- 1. Bürgermeister Wutzlhofer weist darauf hin, dass sich der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil erneut mit dem Thema „Breitbandförderung“ zu befassen hat. Am vergangenen Montag konnte er zusammen mit dem Breitbandpaten der Stadt Vohenstrauß, VA Kreiner, und dem Geschäftsleiter, VR Sier, im Heimatministerium in Nürnberg von Herrn Finanzminister Dr. Söder und Herrn Staatssekretär Füracker den Zuwendungsbescheid in Höhe von 698.000,-- € aus Mitteln des Bayerischen Breitbandförderprogramms entgegennehmen. Näheres kann der Homepage der Stadt Vohenstrauß entnommen werden.
- Wie in der Stadtratssitzung am 03.12.2015 mitgeteilt, können sich Kommunen im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms erstmals auch mit ihren kommunalen Einrichtungen, wie z.B. den Rathäusern, für die Förderung einer Sanierungsmaßnahme bewerben. In Absprache mit den Fraktionssprechern hat die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und der Regierung zwei Maßnahmen für die Förderung nach dem KIP gemeldet. Während es bei der einen Maßnahme mit einem Kostenaufwand von rund 417.000 € um die Barrierefreiheit des Rathauses geht, genießt die energetische Sanierung des Rathauses mit Hauptaugenmerk auf dem Dach oberste Priorität. Die geschätzten Kosten belaufen sich hierbei auf rund 706.000,-- €. Würde die Stadt Vohenstrauß beim KIP zum Zuge kommen, könnte mit einer Förderung von 80 % gerechnet werden. Leider wurde die Euphorie etwas gebremst, weil nach Aussage des zuständigen Ministeriums die finanzielle Lage der Haushaltsjahre 2013 – 2015 maßgebend ist. Dies waren aus der Sicht der Stadt Vohenstrauß verhältnismäßig gute Jahre. Erstmals ist es möglich, dass auch Landkreise in den Genuss von Fördermittel nach dem KIP kommen können. Dies ist nach Ansicht von 1. Bürgermeister Wutzlhofer nicht akzeptabel, da die Landkreise ohnehin ihre Maßnahmen über die Kreisumlage finanzieren und nun darüber hinaus noch die Möglichkeit haben, den Gemeinden deren Zuschüsse aus den staatlichen Fördertöpfen wegzunehmen. Dieses nicht gerade faire Verfahren werde er, Wutzlhofer, bei den Haushaltsberatungen auf Kreisebene ansprechen und monieren.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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25. Sitzung des Stadtrates
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03.03.2016
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ö
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11 |
Sach- und Rechtslage
StR Rewitzer teilt mit, dass er wiederholt von Bürgern wegen der Zukunft der Polizeiinspektion Vohenstrauß angesprochen wurde. Verunsichert durch die Zeitungsartikel im Neuen Tag und der TV-Berichte wird von der Bevölkerung erwartet, dass der Stadtrat im Hinblick auf den Erhalt einer personell gut besetzten Polizeiinspektion etwas unternimmt. Folgend
e Zahlen, die StR Rewitzer vorträgt, sprechen für sich:
PI Vohenstrauß: Sollstärke 30, tatsächliche Besetzung 25
PIF Waidhaus: Sollstärke 49, tatsächliche Besetzung 39
Somit ist festzuhalten, dass alleine bei diesen beiden Dienststellen 15 Beamte fehlen und das in unmittelbarer Nähe zur Grenze. Bei vielen Bürgern leidet in Anbetracht dieser Unterbesetzung das Sicherheitsgefühl. Auch wenn sich die Region noch nicht in einem rechtsfreien Raum befindet, kann nicht so lange gewartet werden, bis die PI Vohenstrauß nicht mehr handlungsfähig ist. Rewitzer gibt zu bedenken, dass selbst bei einer Schließung der Südgrenze zur Eindämmung des Flüchtlingsstromes immer noch eine offene Ostgrenze vorhanden ist. Ausländer, die über diese Grenze nach Deutschland gelangen und nicht aufgehalten werden, tauchen in den Städten unter. Schon aus diesem Grunde müssen verstärkt Polizeistreifen unterwegs sein. Dass bei der PI Vohenstrauß ein Personalmangel herrscht, hat der Innenminister zwar zugegeben, jedoch keine Reaktion gezeigt. Um das Innenministerium zum Handeln zu bewegen, sollte von Seiten der Stadt Vohenstrauß eine Resolution eingereicht werden. An einem solchen Schreiben, erklärt 1. Bürgermeister Wutzlhofer, soll es nicht scheitern. Gleichzeitig bittet er StR Rewitzer in seiner Eigenschaft als „Insider mit den notwendigen Hintergrundinformationen“ der Verwaltung bei der Ausformulierung behilflich zu sein. Große Hoffnungen dürften mit einer Eingabe an das Ministerium jedoch nicht verbunden werden. Im Gegensatz zum tschechischen Nachbarland, in dem ein Stellenabbau bei den Sicherheitskräften wieder rückgängig gemacht wurde mit der Folge, dass 4.000 neue Beamte in den Grenzbereich verlegt wurden, setzt sich diese Erkenntnis auf bayerischer Seite nur langsam durch. Selbst wenn umgehend neues Personal eingestellt wird, vergehen drei Jahre, bis dessen Ausbildung abgeschlossen ist.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 20.30 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 20.31 Uhr.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.05.2016 13:59 Uhr