Datum: 07.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.03.2016
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.03.2016 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Beratung über den Haushaltsplan
4 Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplanes 2016
5 Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
6 Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019
7 Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019
8 Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für die Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters auf den Grundstücken Fl.Nrn 1330 und 1331 der Gemarkung Vohenstrauß (An der Waidhauser Straße/ Fliederstraße); hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen sowie Satzungsbeschluss
9 KAG-Änderung zum 01.04.2016; Straßenausbaubeitragsrecht
10 Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; Widmung der Verlängerung der Straße "Messerpaint" in Oberlind, Fl.-Nr. 108/18 und Teilfläche aus 108/16 der Gemarkung Oberlind, als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V. mit Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG
11 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des wieder gewählten Kommandanten sowie des neu gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Böhmischbruck
12 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des neu bzw. wiedergewählten Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß
13 Mitteilungen des Bürgermeisters
14 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.03.2016

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 03.03.2016 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat Vohenstrauß genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.03.2016 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 03.03.2016 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse

25/12        Breitbandförderung des Bundes; Breitbandausbau für bisher unversorgte Ortsteile

25/13        Situationsbeschreibung der Wasserversorgungsanlagen der Stadt Vohenstrauß,
Stand: Februar 2016

25/14        Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“; Ausbau der Bahnhof-
       straße im nördlichen Bereich; hier: Auftragsvergabe

25/15        Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“; Ausbau der
       Bahnhofstraße im nördlichen Bereich; hier: Beschluss zu Maßnahmen analog des
       Kommunalen Förderprogramms

der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.                        

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Beratung über den Haushaltsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö 3

Sach- und Rechtslage

Beratung des Haushaltsplanes 2016

Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer eröffnet die Haushaltsberatung mit folgender Ansprache:

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
bevor ich auf verschiedene Punkte unseres Haushaltsentwurfs eingehe, möchte ich zunächst einen Dank aussprechen.
Wir alle wissen ganz genau, dass eine Stadt nicht nur aus Stein und Mörtel besteht, sondern auch in besonderem Maße aus dem Miteinander der Menschen. Es sind genau diese Menschen, die das Fundament einer Stadt ausmachen. Das gilt umso mehr in diesen Zeiten, in der so viele Menschen auf der Flucht vor Kriegen, Terror und menschenunwürdigen Lebensbedingungen nun
vorübergehend Schutz in unserer Stadt gefunden haben. Die Hilfsbereitschaft vieler unserer Bürgerinnen und Bürger für Menschen in Not ist bemerkenswert. Das ehrenamtliche Engagement so vieler Menschen zeigt einmal mehr das soziale und menschliche Gesicht unserer Stadt.
Mit der praktischen Hilfe und Unterstützung für die Flüchtlinge und mit dem Eintreten füreinander gibt unsere Bürgerschaft ein gutes Beispiel dafür, was möglich ist, wenn sich Menschen für ihre Mitbürger einsetzen.
Und dieses Engagement bestätigt mir auf´s Neue:
Die Stadt sind wir alle. Je aktiver und einsatzfreudiger die Bürgerschaft, umso attraktiver ist die Gemeinschaft in der wir leben. Darum sollte es ein wichtiges Ziel für uns sein, dieses Miteinander weiter zu stärken.Voraussetzung dafür ist ein städtischer Haushalt, der die Grundlage für ein funktionierendes Gemeinwesen schafft und dieses sinnvoll unterstützt.
Wir alle wissen, dass unser kommunaler Aufgabenbereich wie keine andere politische Ebene durch eine Vielfalt der Aufgaben und Probleme geprägt ist, aber sich auch durch eine breite Palette an Lösungsmöglichkeiten auszeichnet.
Das, was vielfach als „Daseinsvorsorge“ oder „Lebensqualität“ bezeichnet wird, muss in unserer Stadt weiter an Gestalt annehmen und in der täglichen Praxis umgesetzt werden.
Für jeden Einzelnen von uns ist es hier vor Ort immer wieder erlebbar, welche Auswirkungen unsere politischen Entscheidungen haben.
Anders als auf Landes-Bundes- oder Europa-Ebene sollten Entscheidungen auf kommunaler Ebene für die Bürgerschaft einfacher und besser nachvollziehbar und verständlich sein.
Das erfordert nach meiner festen Überzeugung auch ein gutes Maß an Transparenz in der politischen Diskussion, welche es immer wieder erforderlich und notwendig macht, Prioritäten zu setzen.
Setzen wir unsere gemeinsame Stadtratsarbeit, welche durch großes Vertrauen, demokratisches Verständnis und Überparteilichkeit geprägt ist, konsequent fort.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
zum Einstieg in die Eckdaten des Haushaltes 2016 ein paar wichtige Kernbotschaften vorneweg:

1)        Wir haben einen hohen Aufgabenerfüllungsgrad bei nicht zu üppiger Steuerkraft (630,48 € / 1063,49 € LandesØ)
2)        Trotz einer Zuführung zum Vermögenshaushalt von 1,48 Mio €, ist für 2016 eine Rücklagenentnahme von 791.000 € geplant.
3)        Der Haushalt 2016 ist geprägt von wichtigen Investitionen, die unter das Motto „Die Zukunft im Blick“ gestellt werden könnten.
4)        Wir schaffen es erneut aus eigener Kraft einen Haushalt ohne Kreditaufnahme zu stemmen und weiter Schulden abzubauen.

Ein wichtiges Thema das uns auch 2016 weiterhin begleiten wird, ist die Frage was wir alles tun können, um unsere Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Mit dem ISEK, welches noch im Mai zur Vorstellung kommen soll, erhoffen wir uns wertvolle Impulse, um bei der Innenentwicklung unserer Stadt zukünftig neue Akzente setzen zu können.

Ebenso sehen wir unsere Verantwortung im Unterhalt der Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen. Konkret wird ab dem 23. Mai mit der Neugestaltung der Bahnhofstraße begonnen werden. Eine Anliegerbesprechung ist am 2. Mai im Gasthaus „Zur Post“ vorgesehen.
Die Baumaßnahme, welche mit rund 800.000 € veranschlagt ist, wird nach dem Bauzeitenplan Ende November 2016 abgeschlossen sein.
Im Schlepptau dieser Maßnahme wird den Anliegern Gelegenheit gegeben im „Kommunalen Förderprogramm der Stadt Vohenstrauß“ Nebenflächen und auch Gebäudlichkeiten aufzuwerten (51.000 €). Beides gefördert durch die Reg. d. Opf. Diese Maßnahme wird den attraktiven Schlusspunkt in der Sanierung unserer Altstadtdurchfahrt bilden.

Ein weiterer Investitionsschwerpunkt liegt erneut im Tiefbau, den wir in Eigenregie unter Hinzuziehung örtlicher Fachfirmen durchführen werden. Für die Lange Gasse, die Lagerhausstraße, den Gehweg entlang der Asylstraße und der Eglseestraße (entlang ehem. Spielplatz Poschenrieder) planen wir 220.000 € ein. Wichtige Investitionen wie ich meine, da sich das Aufschieben von dringenden Sanierungsmaßnahmen aufgrund der zunehmenden Substanzverschlechterung oftmals alles andere als sinnvoll erweist.
In diesem Zusammenhang sei auch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), welche durch den Landtag beschlossen wurde und zum 1. April 2016 in Kraft getreten ist, angesprochen.
Auslöser der Gesetzesinitiative war die heftige Diskussion um den Straßenausbaubeitrag, welcher in Einzelfällen zu hohen Belastungen der Anlieger führte. Gemäß des Art. 62 Abs. 2 GO sind Kommunen bisher schon verpflichtet, für Verbesserungen und Erneuerungen von Ortsstraßen, von den Anliegern Beiträge zu erheben (73 % der bay. Gemeinden haben eine Straßenausbau-beitragssatzung. Im Landkreis NEW/WN haben meines Wissens nur Waidhaus und Vohenstrauß noch keine.) Diese Ausnahme ist nur dann möglich und wird von der Rechtsaufsicht geduldet, sofern dies mit einer dauerhaften gesicherten und geordneten Haushaltslage begründet werden kann. Im Tagesordnungspunkt 9 der heutigen Sitzung soll der Beschluss gefasst werden, bis auf weiteres keine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen.
Im Klartext bedeutet dies, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin nicht mit Abgaben belastet werden sollen.

Infrastruktur, liebe Kolleginnen und Kollegen bedeutet nicht nur Straßen, Gehwege oder Plätze, sondern u. a. auch Sporteinrichtungen, kommunale Gebäude, Bau- sowie Gewerbegebiete oder das schnelle Internet, um nur einige zu nennen. So werden nach einer sehr umständlichen Sanierung der Laufbahn im Sportzentrum die restlichen Sportanlagen in den nächsten Monaten fertiggestellt. HAR von rund 100.000,- € stehen zur Verfügung.
Mit der Freigabe der sanierten Sportanlage zum Sportabzeichentag des TV Voh. am 08. Juni wird diese 500.000,- € Maßnahme förmlich abgeschlossen.
Im Bereich der wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklung verfolgen wir konsequent den Weg der Neuerschließungen.
Zum einen freue ich mich, dass es uns gelungen ist, die Voraussetzungen für ein neues Wohnbaugebiet zu schaffen und diese nun bauplanungsrechtlich aufzubereiten. Hier sind wir von der Situation überrollt worden, dass Vohen-strauß als bevorzugte Wohnsitzgemeinde ausgesucht wurde und noch wird. Trotz der kurzfristigen Ausweisung von einigen Bauplätzen an der Eglseestraße, müssen wir auf die Frage nach Bauland mit derzeit „ausverkauft“ antworten und Bauwillige auf 2017 vertrösten. Trotz dieser Situation ist die Nachfrage für Bauplätze im Baugebiet Sommerwiesen beachtlich. Wir alle hoffen, dass der Bebauungsplan bald Rechtskraft erlangt, die Erschließungsplanung (40.000,- €) abgeschlossen wird und zügig mit einer Teilerschließung begonnen werden kann, damit die Häuslebauer spätestens im Frühsommer 2017 loslegen können. Und zum anderen wird es notwendig neue Gewerbegebietsflächen zu erschließen, da es im abgelaufenen Jahr gute und von Erfolg gekrönte Expansionsgespräche mit einem Unternehmen gab, die unsere Reserve an Gewerbeflächen fast vollständig aufbraucht. Da es unser Anspruch sein muss, ansiedelungswilligen Betrieben auch Gewerbeflächen anbieten zu können, haben wir rund 450.000,- € für den Ankauf von Gewerbegebietsflächen im Vermögenshaushalt eingestellt.
Dazu kommen noch 780.000,- € (HAR) und ein Neuansatz im Haushalt 2016 in Höhe von knapp 270.000,- € für den Erwerb von Bauland. Eine sinnvolle Investition, die kurz- bis mittelfristig ihre Früchte tragen wird. 
Ein besonders guter Tag war der 29.02.2016, denn ich durfte in Nürnberg aus den Händen des Finanzministers Dr. Markus Söder den Zuwendungsbescheid in Höhe von 698.000.- € aus Mitteln des Bay. Breitbandförderprogrammes entgegennehmen. Damit sind wir in der Lage bis auf wenige Einzelgehöfte und Weiler, unser Gebiet der Großgemeinde mit schnellem Internet zu versorgen. Da aber der flächendeckende Breitbandausbau (d. h. auch noch die letzten 87 Haushaltungen zu erfassen) weitere erhebliche Investitionen (~780.000,- €) erforderlich macht, steht auch hier die Entscheidung an, ob die Stadt Vohenstrauß das vor kurzem durch das Kabinett beschlossene Bundesprogramm nutzen will.
Mit dieser Förderung und der angekündigten bayerischen Co-Finanzierung, könnte erneut ein 80%iger Fördersatz erreicht werden, was uns die flächendeckende Versorgung (50 Mbit pro Sekunde) ermöglichen würde. Vorteil dieses Programmes ist die Tatsache, dass Planungs- und Beratungskosten ab sofort und zu 100 % bis zu einem Betrag von max. 50.000,- € gefördert werden. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen wurde am 15.03.2016 beim Bundesministerium gestellt.
Schnelles Internet – ein entscheidender Standortfaktor und unverzichtbar für die Gesellschaft.
Viele gute Entwicklungsmöglichkeiten ergeben sich durch Augenblicke. Daher sollten wir die sich bietende Chance ergreifen und alle Optionen ausschöpfen.
Es sollte nicht passieren, dass wir bei aller notwendigen Konzentration auf die Finanzen, den Blick auf das Wesentliche verlieren.
Derzeit haben wir den Fokus auf das von Bund zum 01.09.2015 aufgelegt KiP gerichtet (3,5 Mrd € / Bayern rd. 290 Mio €). Hier besteht evtl. die Möglichkeiten Gelder für Maßnahmen der energetischen Sanierung oder den Barriereabbau in kommunalen Gebäuden vom Staat zu bekommen. Wir haben uns mit zwei Maßnahmen fristgerecht beworben.

à Dämmung der letzten Geschoßdecke des Rathauses mit Erneuerung des schadhaften Dachaufbaus sowie Instandsetzung und Erneuerung der Bestandsfenster und Türelementen. (700.000,- €)

à Einbau einer Aufzuganlage zur barrierefreien Erschließung aller Geschoße (~400.000,- €)

Mit einem Ergebnis, ob die Stadt berücksichtigt wird, ist erst im Sommer zu rechnen.
Im vergangenen Jahr hatte ich mich zur Zukunft unserer Stadthalle geäußert und in den Vordergrund gestellt, dass die Räumlichkeiten wieder funktionsfähig hergestellt werden müssen. Nach der Sanierung des Hallenbodens und der Erneuerung des Thekenbereiches unter der Empore, werden wir auch noch Ersatzbeschaffungen für Stühle (sind schon da) und Tische tätigen. Eingeplant sind hier rund 85.000,- €.
Ein deutliches Signal dafür, dass der Stadtrat dazu steht, das ehrwürdige Haus mittelfristig zu erhalten und diese  als Kultur-, Versammlungs- und Eventstätte weiter zu nutzen.
Da ich gerade die Durchführung von Veranstaltungen angesprochen habe, spreche ich das Thema „großer Rathaussaal“ als Veranstaltungsort noch kurz an.
Wie wir alle wissen, wird diese Räumlichkeit (~150 Personen) gerne genutzt. Rathauskonzert, Konzerte von Christoph Baierl, dem Kiwi-Chor oder der Blasmusik Vohenstrauß. Auch unsere Serenaden (bei schlechter Witterung), die Proklamation des Prinzenpaares oder größere standesamtliche Trauungen werden dort abgehalten.
Doch bei jedem Termin begleitet mich seit dem Vorfall in Schneizlreuth ein gewisses Maß an Unbehagen und Unsicherheit. Wie alle Kommunen und Unternehmen sind auch wir als Stadt von den einschlägigen Brandschutzvorschriften betroffen. Diese sind nicht verhandelbar, sondern verpflichtend, auch wenn es fraglich ist, ob der zugewonnene Nutzen in Relation zu den Kosten steht. Fakt ist, dass die Stadt – in Persona der 1. Bürgermeister - aufgrund des fehlenden zweiten Fluchtweges für den großen Sitzungssaal bei jeder Veranstaltung ein Risiko eingeht. Das Risiko der persönlichen Haftung, wenn ein Schadensfall eintritt.
Daher werden wir in der nächsten Zeit nach Lösungen suchen müssen. Unsere ersten Überlegungen gehen hin zu einer weiteren Fluchtwegmöglichkeit über eine Außentreppe, die Einbeziehung des vorhandenen Nebentreppenhauses oder einer Sprinkleranlage im Haupttreppenhaus. Es gilt eine Aufgabe mit vielen Unbekannten zu lösen, damit unser großer Rathaussaal auch weiterhin der Allgemeinheit zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden kann.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Ausgaben mit tatsächlichen Mehrwert für unsere Stadt sind im Haushaltsjahr 2016 in der Menge recht übersichtlich. Schulsozialarbeiterin, Ganztagesschulangebote in MS und GS, Kindergärten oder Kinderkrippen, alles kostet natürlich viel Geld, machen unsere Stadt aber für Familien besonders attraktiv. In Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen wir uns nicht zu verstecken.

Zum Abschluss meiner diesjährigen Anmerkung zum Haushalt 2016 möchte ich noch einen Bereich ansprechen, bei dem wir sehr nahe am Beginn eines großen Veränderungsprozesses stehen.
Es ist absehbar, dass kurz- und mittelfristig (d.h. in wenigen Jahren) viele Schlüsselpositionen (Amtsleiter und Sachgebietsleiter) in unserer Verwaltung durch Verrentung und Ruhestandseintritt neu besetzt werden müssen. Durch diese Entwicklung wird zweifellos auch ein großer Verlust an Erfahrungswissen zu verzeichnen sein.
Es muss ja nicht gleich eine gewaltige Personalstrukturreform angeleiert werden, nein – ich denke, auch hier haben wir richtig entschieden und geben zielstrebig den Weg eigene Nachwuchsleute auszubilden, indem wir im Herbst 2016 und voraussichtlich auch 2017 Ausbildungsplätze anbieten.
Es muss uns gelingen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so einzusetzen und zu qualifizieren, dass wir auch weiterhin qualitätsvolle Dienstleistungen erbringen können und zugleich ein attraktiver Arbeitgeber bleiben.

Ich fasse zusammen:
Alles in allem betrachtet bin ich der Überzeugung, dass wir auf einem guten Weg sind. Wir haben schon vieles erreicht, auf das wir aufbauen können und haben damit eine gute Basis für eine gesunde Entwicklung unserer Stadt und Großgemeinde. Aber, wir werden vor neuen und großen Herausforderungen stehen, auf die wir innovative Antworten finden müssen. Doch ich bin mir sicher, dass wir die Politik, Verwaltung und Bürgerschaft, dies schultern werden.
Die Gemeinsamkeit – das war und ist eine der tragenden Säulen unseres Erfolges und der Lebensqualität in Vohenstrauß. Genau das ist es was Identität vermittelt und schafft, worauf jedes Gemeinwesen angewiesen ist. Sinn und Gefühl für Zusammengehörigkeit, für Selbstverantwortung und für solidarischen Bürgersinn.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch allen danken, die in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadtverwaltung – von der Kinderbetreuung bis zur Grünflächenpflege, den Schulen aber auch hier im Rathaus – ihren Beitrag dazu leisten, dass Vohenstrauß lebenswert ist.

Obligatorisch, aber mit besonderer Betonung und großer Anerkennung, bedanke ich mich bei unserem Kämmerer Rainer Dötsch für das vorgelegte Zahlenwerk und die Bereitschaft den Fraktionen vollumfänglich Rede und Antwort zu leisten. Mit diesem Haushaltsentwurf unterbreiten wir den politisch Letztverantwortlichen einen Vorschlag, wie wir Vohenstrauß auf Kurs halten können und hoffen auf die Zustimmung der Fraktionen zum Haushalt 2016.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

              
Im Anschluss an die Haushaltsrede des 1. Bürgermeisters Andreas Wutzlhofer nimmt Stadtkämmerer Rainer Dötsch zum vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes wie folgt Stellung:

Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Herren Ortssprecher,
sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin und Kollegen,

der Haushaltsplan 2016 liegt vor uns. Er ist wiederum in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses im März dieses Jahres vorberaten und auf Wunsch, in den Fraktionen der im Stadtrat vertretenen Parteien besprochen worden.
An dieser Stelle bedanke ich mich bei Ihnen für Ihr Interesse an der Zusammenstellung des Haushalts 2016.
Es ist wieder ein Haushaltsplan ohne Kreditaufnahme.
Voraussetzung hierfür sind solide Finanzen, die sich, was die Einnahmenseite betrifft, aus mehreren Komponenten zusammensetzen. Der Freistaat Bayern ist hier ein wichtiger Partner der Kommunen; vor allem im Hinblick auf das Finanzausgleichssystem unter den bay. Kommunen.

Der FAG 2016 sieht als Leistung des Freistaates rund 8,5 Mrd. vor; dies sind 1,9 % mehr als im Vorjahr. Wenn gleich durch die Anhebung des Nivellierungshebesatzes der Gewerbesteuer auf 310 v.H. sich für die Stadt Vohenstrauß negative Auswirkungen ergeben haben (näheres hierzu im Vorbericht des Ihnen vorliegenden Haushaltes), so erhält die Stadt durch den FAG 5. 655.403 EUR in 2016.
Die Stadt Vohenstrauß partizipiert durch verschiedene Arten von Einnahmen, so z. B. der Schlüsselzuweisung, Finanzzuweisungen nach Art. 7 FAG, Einkommensteuerersatz etc.
Bei der Gewerbesteuer wird in 2016 eine Summe von 1.500.000 EUR veranschlagt; dies sind 200.000 EUR weniger als im Vorjahr. Die derzeitige Entwicklung bei der Gewerbesteuer (Vorausleistungen 2015 und 2016) bedingen diesen eher vorsichtigen Ansatz.
Zusammen mit den o. g. Einnahmen aus dem FAG sowie der Einnahmen aus den Realsteuern können im Unterabschnitt 9000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen) 7.785.110 Euro verzeichnet werden.
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einer Summe von 14.270.280 Mio. Euro; die Aufteilung auf die verschiedenen Abschnitte lässt wenig gestalterischen Spielraum zu.
Das Aufgabenspektrum einer Stadt in der Größe von Vohenstrauß erfordert ein bestimmtes Maß an Haushaltsansätzen bzw. Volumen, um diese Aufgaben angemessen erfüllen zu können.
Umso wichtiger ist, dass alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden; dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Einnahmen nicht nur zur Deckung der konsumtiven Ausgaben reichen sollen, sondern vielmehr auch, dass aus dem Verwaltungshaushalt eine möglichst hohe Zuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden kann.
In 2016 kann diese Zielvorgabe erreicht werden; vorgesehen ist eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.479.734 Euro.
Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Minderung um 26,36 % (bedingt u.a. durch eine geringere Schlüsselzuweisung und höhere Kreisumlage sowie Kostensteigerungen bei unterschiedlichen Unterabschnitten des Haushalts. Dennoch kann die Vorgabe, dass die Zuführung mindestens so hoch sein muss wie die ordentlichen Tilgungsleistungen eingehalten werden; diese Zuführung leistet darüber hinaus einen großen Anteil an der Finanzierung der im Vermögenshaushalt vorgesehenen investiven Maßnahmen.

Womit ich beim Vermögenshaushalt angelangt bin.
Das Gesamtvolumen des VermHH beträgt im Haushalt 2016 3.606.855 €.
Die Gesamtsumme der Investitionen beläuft sich in 2016 auf 3.351.295 €.
Neben den Investitionen, die sich alljährlich in den jeweiligen Einzelabschnitten des Vermögenshaushalts –mal mehr, mal weniger- finden, gibt es in diesem Jahr Projekte, die in nicht unerheblichem Maße zu Buche schlagen.
Anzuführen sind hier:
Breitbanderschließung –Bayerisches Programm (Fertigstellung ist in diesem Jahr vorgesehen Gesamtsumme rund 873.000 Euro), Anfinanzierung Breitband –Bundesprogramm, Städtebauförderungsmaßnahmen (Großprojekt Bahnhofstraße nördlicher Bereich), Erwerb von Baugrundstücken sowohl für den Wohnungsbau als auch für Gewerbebetriebe, Straßenbaumaßnahmen, Entlastungskanal Altenstadter Straße, Zukauf von weiteren Bezugsmengen von Fremdwasser (Steinwaldgruppe).

Zweifelsohne stellen die Investitionen eine gewisse Herausforderung dar; diese dienen jedoch der Stärkung und dem Ausbau der Infrastruktur, die einerseits im Bereich der Daseinsvorsorge vorzuhalten ist und andererseits deren Attraktivität bei den Bürgerinnen und Bürgern steigert.

Erfreulich ist, dass die Investitionen ohne Inanspruchnahme von Kreditmitteln finanziert werden können.
Der Schuldenstand der Stadt wird sich gegen Ende des Jahres auf 1.254.000169 Euro belaufen.
Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 169 Euro.
Im Vergleich mit dem Landesdurchschnitt steht die Stadt damit sehr gut da.
Allerdings wird wiederum ein Griff in die Schatulle der allgemeinen Rücklage erforderlich sein.
Angenommen ist eine Reduzierung dieses Rücklagenbestandes um gut 791.085 Euro.
Wird das realisiert, beträgt der Stand der allgemeinen Rücklage dann 2.658.000 Euro.
Betrachtet man jedoch die Rechnungsergebnisse der jüngeren Vergangenheit, so kann man feststellen, dass die Ergebnisse in der Regel positiver waren als die Planzahlen; insoweit könnte man damit rechnen, dass der Aderlass der allgemeinen Rücklage nicht ganz so kräftig ausfallen wird, als geplant.
Der Stadtrat hat in der Vergangenheit Umsicht und Verantwortungsbewusstsein bei Entschei-dungen in haushaltsrechtlicher Hinsicht gezeigt; ich wünsche mir, dass dies auch künftig so ist.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich mich bei Ihnen und meinen Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung und Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken und bitte um Zustimmung zur Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Bestandteilen für das 2016.


Nun nimmt StR Alfons Raab für die CSU-Stadtratsfraktion wie folgt Stellung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, werte Zuhörerschaft!

Die Aufstellung des Haushaltsplanes ist wohl die wichtigste jährlich wiederkehrende Aufgabe des Stadtrates.
Der Haushaltsplan 2016 wurde in einer sehr konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Kämmerer und den Mitgliedern des Finanz- und Verwaltungsausschusses sowie mit den Fraktionssprechern vorberaten und einstimmig dem Stadtrat empfohlen. Im Namen der CSU-Fraktion danke ich Herrn Rainer Dötsch für die Erstellung des aussagekräftigen Zahlenwerks und für die präzise Aufbereitung des reichhaltigen Zahlenmaterials. Es ist daher ein Haushaltsplan 2016 entstanden, der wiederum die Bestnote verdient. Für die große Geduld bei der fachkundigen Erläuterung des Etats in der Fraktion sage ich dem Kämmerer ein Vergelt`s Gott – trotz unserer vielen Nachfragen. 
Vohenstrauß mit ihren Gemeindeteilen ist unbestritten eine attraktive, lebenswerte und gleichzeitig liebenswürdige Kleinstadt für die Bewohner, Betriebe, Unternehmen, Geschäfte und Gäste. Erneut wurde ein Haushalt ohne jegliche Verschuldung gezimmert. Es war aber nur möglich, weil die Stadt über ausgesprochen geordnete Finanzen verfügt. Das nenne ich auch Generationengerechtigkeit, die wir den jungen und nachfolgenden Generationen in Vohenstrauß schulden, denn es macht keinen Sinn, wenn wir heute neue Schulden machen und erwarten, dass unsere Kinder und Enkelkinder diese dann bezahlen müssen. Daher steht die CSU-Stadtratsfraktion natürlich weiterhin für einen Kurs der Kostendisziplin.

Es sind die Steuern und Abgaben unserer Mitbürger, die wir sorgsam zu verwalten haben und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Großgemeinde in die Zukunft unserer Heimatstadt investieren. Es kommt zu einer spürbaren Verbesserung der Infrastruktur und zur Stärkung der Wohn- und Arbeitsgemeinde Vohenstrauß. Der vorliegende umfangreiche Haushalt liefert wieder einmal nachhaltig den Beweis, dass die Stadt Vohenstrauß sowohl in diesem Jahr als auch in Zukunft in der komfortablen Lage ist, ihre laufenden Kosten zu tragen und gleichzeitig zahlreiche notwendige Investitionen zu finanzieren. Obwohl also die finanzielle Situation in jeder Hinsicht als absolut erfreulich bezeichnet werden kann, muss jedoch gleichzeitig vor allzu vielen Begehrlichkeiten gewarnt werden. Auch für Vohenstrauß gilt: „Was wir heute ausgeben, müssen wir heute erarbeiten und dürfen es zukünftigen Generationen nicht als Mitgift mitgeben.“
Unser planmäßiger Gesamthaushalt beläuft sich im Jahr 2016 auf 17,88 Millionen Euro (im Vorjahr 18,31 Mio. Euro) und ist ausgeglichen. Er beweist die Leistungsstärke der Stadt.

Die stärksten Positionen und tragenden Säulen auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushaltes sind naturgemäß:

       der Einkommenssteueranteil (2.883.000 €)
       die Schlüsselzuweisungen (2.141.252 €)
       die Gewerbesteuer (1.500.000 €)
       die Grundsteuern A und B (618.000 €)

Insgesamt sind für das Haushaltsjahr Einnahmen (im VW-Haushalt) in Höhe von 14.273.000 Euro geplant.
Zu den größten Ausgaben (VW – Haushalt) zählen neben der Kreisumlage in Höhe von 2,85 Mio. € die veranschlagten Personalkosten von 2,72 Mio. €. Der moderate Anstieg der Personalausgaben gegenüber dem Vorjahr ist absolut in Ordnung, weil wir uns auf eine stets beeindruckend leistungsfähige Verwaltung verlassen können. Gut ausgebildete und enorm motivierte Mitarbeiter bilden das Rückgrat der Stadtverwaltung als Dienstleister für die Bürgerschaft.

Ich komme nun zu dem Bereich, in dem eigentlich die kommunalpolitische Musik spielt, nämlich zu den Investitionen im Vermögenshaushalt. Das Volumen ist zwar etwas geringer als letztes Jahr, beträgt jedoch immerhin noch 3.606.855 Euro. Darin stecken neue Projekte, aber es geht selbstverständlich in manchen Bereichen um die Fortführung von bereits Bestehendem bzw. um die Umsetzung von Planungen, die bereits beraten und zum Teil schon begonnen wurden.

       Neugestaltung der Bahnhofstraße (nördlicher Bereich)
       Grunderwerb neues Baugebiet „Sommerwiesen“ und Erschließungsplanung derselben
            (1.100.000 €)
       Grunderwerb von Grundstücken im Gewerbegebiet (453.650 €)
       Straßenbaumaßnahmen (Lange Gasse, Lagerhausstraße, Gehweg an der Asylstraße, 
            Gehweg und Parkplatz Eglseestraße) (260.000 €)
       Erschließung Gewerbe- und Kumulationsgebiet mit Hochgeschwindigkeitsbreitband
            (434.570 €)
       Restabwicklung Kanal Altenstadt/Retzstraße (280.000 €)
       Wasserversorgung  - eventueller Zukauf von 90.000 m³ Steinwaldwasser (270.000 €)
       Stadthalle (Bestuhlung, Tische, Getränketheke) (93.600 €)
       Fuhrpark (78.500 €)
       Wasserversorgungsanlagen (Ersetzen alter Leitungen) (88.275 €)

Alle beabsichtigen Projekte strahlen in die Zukunft und leisten einen wesentlichen Beitrag für die Stadtentwicklung.

Wie jedes Jahr muss in das öffentliche Gut Wasser investiert werden, um die Wasserversorgung zu sichern. Auch bei der Abwasserbeseitigung sind große Anstrengungen vonnöten. Viele Leitungssysteme sind in die Jahre gekommen und müssen ausgewechselt werden, daher spielt sich zukünftig viel „unter der Erde“ ab.

In unserer Stadt und in den Gemeindeteilen bringt sich eine Fülle von Menschen für die Gemeinschaft ein. Diese Personen tun dies im sportlichen, kulturellen, schulischen, sozialen oder kirchlichen Bereich über die Altersgrenzen und alle sozialen Schichten hinweg. An dieser Stelle danke ich allen, die sich ehrenamtlich in der Stadt bzw. in den Vereinen engagieren. Die Vereine und das Ehrenamt sind das Herz unserer Stadt. Daher stehen wir auch voll hinter den freiwilligen Leistungen der Stadt. (187.000 €)

Es ist geplant, dass 2016 vom Verwaltungshaushalt ein Betrag von 1.480.000 € dem Vermögenshaushalt zugeführt wird. An Zinszahlungen fallen 2016 53.000 € an.

Zu Beginn des Jahres 2016 betrug die allgemeine Rücklage stattliche 3.500.000 €. Falls die geplante Rücklagenentnahme von rund 791.000 € zum Ausgleich des Vermögenshaushalts während des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden müsste, hätte die Stadt immer noch ein beträchtliches Finanzpolster von 2.709.000 Euro.

Die Stadt Vohenstrauß hatte zu Beginn des Jahres 2016 eine Gesamtverschuldung von 1.485.833 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von knapp 200 Euro entspricht. Am Ende dieses Haushaltsjahres sinkt die Verschuldung auf 1.040.833 €, dabei ist der Restkredit für die Photovoltaik-Anlagen heraus gerechnet. Damit geht die Pro-Kopf-Verschuldung auf unter 140 € zurück.
Vergleicht man die Rücklagen mit der Gesamtverschuldung, kann festgestellt werden, dass die Stadt Vohenstrauß so gesehen schuldenfrei wäre.

Diese verhältnismäßig hohe Rücklage verleiht der Stadt eine gewisse finanzielle Sicherheit, sodass die Stadt auch unliebsame Überraschungen und unvorhergesehene Herausforderungen  einigermaßen bedenkenlos bewältigen kann.

Ob wir auf direktem Weg oder auf Umwegen die gesteckten Ziele erreichen, hängt natürlich von verschiedenen Rahmenbedingungen ab. Wenn wir in diesem Tempo weiterlaufen, unsere Finanzen immer im Auge behalten und im Stadtrat sowie in der Stadtverwaltung gemeinsam an einem Strang ziehen, dann kann sich  die Stadt als Leuchtturm im Landkreis dauerhaft etablieren.
Den Bürgerinnen und Bürgern versichern wir jedenfalls, dass wir mit ihrem Geld sparsam umgehen. Dabei halten wir uns an den Evergreen aus den 1960-er Jahren: „Alle Wünsche kann man nicht erfüllen – und nicht alle Träume werden wahr.“
Wir hoffen auf eine erfreuliche, zielgerichtete und zukunftsorientierte Zukunft für unsere Heimat, für unsere Stadt Vohenstrauß, für unsere lebenswerten Gemeindeteile und ihre liebenswerten Bürgerinnen und Bürger.

Da sich die CSU-Fraktion in dem Haushalt absolut gut wiederfindet, stimmt sie dem Haushaltsplan 2016 inhaltlich voll zu, ebenso befürwortet sie den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 und den Finanzplan sowie das Investitionsprogramm bis 2019.

Zum Schluss bedankt sich die CSU-Fraktion recht herzlich bei der Verwaltung und bei allen Fraktionen für die stets vertrauensvolle, wohltuende und gewinnbringende Zusammenarbeit!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und das geduldige Zuhören!


StR Heinrich Rewitzer führt für die SPD-Stadtratsfraktion folgendes aus:

Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister,
sehr geehrte Herren zweiter und dritter Bürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
sehr geehrte Damen und Herren.

Das Jahr 2015 liegt nun hinter uns und wir erinnern uns an die Bilder dieses Jahres mit vielen zehntausenden Flüchtlingen vor und innerhalb der europäischen Grenzen. Es mag für eine SPD Haushaltsrede ungewöhnlich erscheinen, ausgerechnet die CDU-Kanzlerin zu zitieren, jedoch sind ihre Worte „Wir schaffen das“ längst in die Geschichte unseres Landes eingegangen und haben auch heute nichts von ihrer Bedeutung, ihrer Botschaft und Klarheit verloren.
„Ja, wir schaffen das!“.
Ja, hinter diesem Vorsatz steht die gesamte SPD Stadtratsfraktion und ich denke, der ganze Stadtrat und der allergrößte Teil unserer Bevölkerung. Wir heißen die Flüchtlinge willkommen und zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer beweisen das Tag für Tag. Was da geleistet wird ist großartig und beispielhaft. Ihr Engagement macht uns alle zuversichtlich, dass wir „das schaffen können“.
Dafür danke ich an dieser Stelle allen aktiven Bürgerinnen und Bürgern, den Haupt- und Ehrenamtlichen in den örtlichen Hilfsorganisationen, allen Einrichtungen, Institutionen und Firmen, allen Vereinen und Verbänden und den Beschäftigten in verschiedensten Ämtern der Stadtverwaltung ganz herzlich und ausdrücklich!
Das Engagement für die Flüchtlinge kennt in unserer Stadt keinen Feierabend und kein Wochenende. Und dank diesem Engagement wird es auch gelingen, Flüchtlinge in Vohenstrauß weiterhin Schutz zu bieten und zu versorgen. Gemeinsam müssen wir aber jetzt das Land und den Bund in die Pflicht nehmen, die Kommunen bei der finanziellen Herausforderung der Flüchtlingskrise stärker und schneller zu unterstützen. Hier werden wir die Bayerische Staatsregierung immer wieder an ihre Zusagen erinnern, bis die Flüchtlinge auch entsprechende Unterstützung er-halten.

Wir beschließen heute den neuen Haushalt für die Stadt Vohenstrauß. Dieser Haushalt trägt in allen Punkten mit die Handschrift der SPD-Stadtratsfraktion und ist geprägt vom harmonischen, aber auch kritischen Miteinander der Stadtratsfraktionen von CSU, Freien Wählern, FDP/UWG und SPD.

Es liegt in der Natur der Sache, dass Haushaltsreden vor allem dazu genutzt wer-den, um die Erfolge der Stadt herauszustellen. Ich füge an, dass das von Jahr zu Jahr - vor dem Hintergrund der erfolgreichen Bilanz - leichter wird.
In diesem Jahr jedoch haben wir festgestellt, dass wir – und damit meine ich  alle Stadtratsfraktionen gleichermaßen - nahezu alle Anträge im Haushalt gemeinsam getragen haben, die Haushaltsanträge der Verwaltung also gemeinsam verabschiedet haben. Die Fraktionen waren sich vor und während der Haushaltsberatungen über die meisten der Anträge, Inhalte und Schwerpunkte des Haushaltes einig. 
Der heute von der Stadtspitze und dem Herrn 1. Bürgermeister vorgelegte Haushalt ist wieder einmal solide finanziert und bedient die meisten Bedürfnisse der Vohenstraußer Stadtgesellschaft in hinreichender Weise. Natürlich konnten wieder nicht alle Anforderungen, Wünsche und Anfragen gleichermaßen berücksichtigt werden, jedoch ist die Tatsache, dass alle Entscheidungen im Finanzbereich einstimmig erfolgt sind, ein deutliches Zeichen dafür, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen über die inhaltlichen Schwerpunkte einig waren.
Sicher hätten wir gerne noch etwas mehr Gelder für die Kindergärten zur Entlastung der Eltern oder für den Straßenausbau freigegeben, aber letztendlich können wir als SPD-Fraktion mit dem Erreichten zufrieden sein.
Straßenbaumaßnahmen wie die Lange Gasse, der Ausbau der Lagerhausstraße, des Gehweges an der Asylstraße und Eglseestr. werden in Angriff genommen. Und dies alles ohne dass der Anwohner zur Kasse gebeten wird. Dies ist bei weitem nicht die Normalität. Aber - und da ist sich der Stadtrat auch wieder einig - eine Straßenausbausatzung wird es nicht geben. Somit ist die Stadt Vohenstrauß eine der wenigen Gemeinden ohne Straßenausbausatzung. Bei diesen Baumaßnahmen ist wie immer auch der Bauhof gefordert, aber ebenso einheimische Firmen werden beauftragt werden. Ich möchte dies gleich mal nutzen und mich bei den Mitarbeitern des Bauhofes unter der Führung vom Karl Frey für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr bedanken.
Rathaussanierung,  Grundschulsanierung, sowie im Rahmen der Städtebauförderung  das Schlossareal in Roggenstein sowie  im Bereich Auto Hopf, die Erschließung eines neuen Baugebietes "Sommerwiesen", Breitbanderschließung und Gewerbegebietserschließung wurden oder werden in Angriff genommen.
Große Investitionen werden im Bereich des Trinkwassers und der Abwasserbeseitigung noch viel finanzielle Mittel verbrauchen. Aber dies ist, wie so vieles, eine Investition in die Zukunft.
Auch eine Investition in die Zukunft ist die Einstellung von Auszubildenden in den Jahren 2016/17 für die Verwaltung.
Auch in den freiwilligen Leistungen und in der Jugendförderung haben wir immer versucht, das Beste daraus zu machen. Unsere Ortsfeuerwehren, so glaube ich, können sich über mangelnde Unterstützung sicher nicht beschweren.

So gesehen, mit einem Investitionsvolumen von ca. 4 Mio. Euro schafft der Vermögenshaushalt die Grundlage für die wichtigsten Investitionen in unserer Stadt und steigt, trotz schwieriger Rahmenbedingungen, sogar noch einmal – gegenüber den Vorjahren – signifikant an. Dies alles erfolgte - wieder einmal - ohne neue Nettoneuverschuldung..
Die verhältnismäßig hohe  Haushaltsrücklage ist, so finde ich, ein beruhigendes Polster, wenn die Gewerbesteuereinnahmen weiter sinken sollten.

Vor der wohl größten Herausforderung stehen wir - nach wie vor - bei der Schaffung von neuem Wohnraum. Um jedoch der weiter wachsenden Nachfrage gerecht zu werden, müssen wir unsere Anstrengungen weiter intensivieren. Der Ankauf der Wiesen- und Ackerflächen für das Baugebiet "Sommerwiesen" war ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Aber wir dürfen uns auf diesen Erfolgen auch nicht ausruhen und uns selbst gedanklich auf das beschränken, was wir erreicht haben und was wir sind. Wir müssen weiter mutig voran gehen und das Erreichte als Maßstab und als Ansporn nehmen, sehr Gutes noch besser zu machen.

Wir müssen den Mut haben, bei der Entwicklung von Räumen und Quartieren auch über neue Wohnideen nachzudenken. Wir müssen dabei auch einen Wandel von Familienstrukturen beachten. Wenn im Jahr 2020 ein Drittel der älteren Menschen keine eigenen Kinder oder Enkel mehr hat, müssen wir auch außerhalb klassischer Familientraditionen Gelegenheiten schaffen, bei denen Jung und Alt sich begegnen können.
Es mag keine wirkliche Überraschung sein: Die SPD-Stadtratsfraktion stimmt diesem Haushalt aus vollster Überzeugung geschlossen zu.
Gemeinsam wurde in den letzten Jahren vieles auf den Weg gebracht und wir le-gen heute gemeinsam in der Gesamtheit des Stadtrates die Grundlage dafür, dass dieser erfolgreiche Weg fortgeführt wird. Auch deswegen schauen wir optimistisch und auch glücklich in die Zukunft unserer Stadt, die gut aufgestellt ist und hoffentlich eine große Dynamik erleben wird.
Nicht nur weil es üblich ist, sondern weil wir als Stadträte den Umfang ihrer Arbeit durchaus einschätzen können, möchte ich mich im Namen meiner SPD-Stadtratsfraktion an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kämmerei, stellvertretend bei unserem Kämmerer Herrn Dötsch sehr herzlich für die Erstellung des Haushalts und die konstruktiven und freundlichen Beiträge während der Haushaltsberatungen bedanken. Ihrer Arbeit, Ihrem Einsatz und Ihrem Engagement gilt unsere ganz besondere Anerkennung.

Der Verwaltung danke ich ebenfalls für ihre Mitarbeit und Unterstützung. An dieser Stelle erlaube ich mir den persönlichen Hinweis darauf, dass wir in dieses Lob auch ganz explizit die beiden Vorzimmerdamen mal mit einschließen, die mit mir manchmal ihr liebe Not hatten.

Die Beratungen zum Haushalt 2016 in unseren Gremien waren umfassend, interessant und aufschlussreich.
Und nochmals Danke für die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen allen als Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat, denn nur ein Zusammenarbeiten aller ist ein Erfolg.

Der Haushalt entspricht den allgemeinen Grundsätzen von Wahrheit und Klarheit,
ist sparsam und sichert die Aufgabenfüllung.

Das Prinzip des Haushaltsausgleichs wurde beachtet, die Mindestzuführung ist nicht nur gesichert, sondern wurde, wie sie ja schon von unserem Herrn Ersten Bürgermeister gehört haben, erheblich überschritten. Alle ordentlichen Tilgungen werden aus laufenden Einnahmen finanziert. Damit handelt es sich rechtlich gesehen um einen genehmigungsfähigen Haushalt.

Die SPD-Fraktion stimmt deshalb dem Haushaltsplan 2015 und dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


StR Martin Gleixner äußert sich für die FW-Stadtratsfraktion zum Haushalt wie folgt:

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich mich an dieser Stelle nochmals ganz herzlich beim Kämmerer Reiner Dötsch dafür bedanken, dass er uns gestern in der Fraktion das vorliegende Zahlenwerk eingehend erläutert hat, vielen Dank auch an die gesamte Verwaltung für die geleistete Arbeit.

Erneut können wir heute eine Haushaltssitzung durchführen, bei der wir mit der Überschrift „Ohne Neuverschuldung“ aufwarten können.

Auch wenn uns die große Politik im Kreistag – Stichwort Kreisumlage – und die Regierung in München (der Kämmerer hat es gerade kurz erwähnt)  die Arbeit oft nicht gerade erleichtern, sind wir in Vohenstrauß in der glücklichen Lage, solide Zahlen vorweisen zu können.

Dass uns trotz sparsamer und verantwortungsvoller Haushaltsführung dennoch vielfältige Investitionen möglich sind, ist umso bemerkenswerter und auch umso erfreulicher. In diesem Zusammenhang freuen wir uns im Sinne der nachhaltigen Wirtschaftsförderung über den Ankauf von Flächen für die Erweiterung unseres Gewerbegebietes, um in Vohenstrauß nicht nur gut leben, sondern auch seiner Arbeit nachgehen zu können.

Nachhaltig und enorm wichtig für eine gute Wohnqualität ist die sichere Versorgung mit sauberem Trinkwasser, weshalb wir die Investition in den weiteren Zukauf von Wasser aus der Steinwaldgruppe ausdrücklich befürworten. Wohnqualität erwächst aber auch aus vielfältigen Aktivitäten und einer guten Infrastruktur in einer Gemeinde. Sinnvoll und notwendig ist hierbei, unsere Schulen auf dem neuesten Stand zu halten, wichtig ist aber auch, die Freizeit durch die freiwilligen Leistungen in der Förderung der Sport- und Kulturvereine bunt und vielfältig zu bewahren; jeder Euro ist hier gut angelegt.
Ebenso der Zukunft zugewandt ist schließlich unser Stellenplan, wobei wir ganz besonders erfreut darüber sind, dass auch in diesem Jahr die Stelle eines Auszubildenden zur Anstellung im Herbst ausgeschrieben werden konnte.
Die Fraktion der Freien Wähler dankt den Verantwortlichen für die Erstellung des Zahlenwerks und wird dem Haushalt in der vorliegenden Form zustimmen.


StR Johann Gösl führt für die FDP/UW-Stadtratsfraktion folgendes aus:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Damen und Herren der Verwaltung,

Vieles konnte in dem zurückliegenden Haushalt geschaffen werden, viele Wünsche und Anregungen wurden verarbeitet, Dank der guten und zuverlässigen Arbeit unseres Bauhofes und der Verwaltung. Aber auch an den vor uns liegenden Haushalt werden wieder große Herausforderungen gestellt. Ausbau der Bahnhofstraße, Lange Gasse, Ausbau Lagerhausstraße, Gehweg an der Asylstraße, Gehweg an der Eglseestraße am ehemaligen Spielplatz. Dies seien nur ein paar Vorhaben im Tiefbau.
Weitere Herausforderungen sind der Ankauf von Bauland, die Erhaltung von Trink- und Abwasserversorgung, Bereitstellung von Gewerbeflächen, Ausstattung der Schulen und Spielplätze.
Dem Kämmerer und der Verwaltung ist es gelungen, wieder einen soliden, allen Anforderungen vorausschauenden Haushalt vorzulegen.
Erfreulich für die FDP-UW Fraktion ist es, dass die Grundsteuer und Gewerbesteuer nicht angehoben werden mussten. Ebenso können die freiwilligen Leistungen für die Sportvereine gewährt werden. Mit großer Sorgfalt werden auch die Feuerwehren berücksichtigt.

Für all diese Leistungen ist keine Kreditaufnahme erforderlich. Die geplante Entnahme aus den Rücklagen hoffen wir nicht in voller Höhe zu gebrauchen. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 1.479.734,-- € liegt weit über unserer Sollleistungen, was sich durch die sparsame und ausgewogene Haushaltsführung bestätigt.
Bei allen Aktivitäten sollten wir aber, wenn wieder so ein heißer Sommer unser Freibad gut füllt, das Parkplatzproblem überdenken.

Für die aufschlussreiche Erläuterung des ausgewogenen und sparsamen Haushalts danken wir sehr herzlich dem Kämmerer Rainer Dötsch sowie dem Bürgermeister Andreas Wutzlhofer und der Verwaltung.

Die FDP-UW Fraktion stimmt dem Haushaltsplan 2016 vollinhaltlich zu.


1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bedankt sich abschließend bei allen Fraktionen für deren Stellungnahmen und Aussagen zum diesjährigen Haushalt. Nach einigen kurzen Anmerkungen zu den jeweiligen Haushaltsreden erklärt er die Beratung über den Haushalt 2016 für beendet.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplanes 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom Stadtrat zu beschließende Rechtsnorm.
Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2016 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.
Der Haushaltsplan 2016 wurde in den Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 17. und 18.03.2016 vorberaten und in den jeweiligen Fraktionen erläutert.

Beschluss

Nach Beratung und Aussprache beschließt der Stadtrat die nachstehende Haushaltssatzung 2016 zu erlassen und den Haushaltsplan 2016 mit den darin enthaltenden Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen:

Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2016








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt








im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

14.270.280,00 €







und im Vermögenshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.606.855,00 €







ab.













§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.















§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:








1. Grundsteuer












a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v.H.

b) für die Grundstücke (B)



310 v.H.








2. Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht vorübergehend tariflich Beschäftigten nach Art, Besoldung und Entgeltgruppen auszuweisen.

Für die Beamten ist Art. 26 BayBesG (Obergrenzen für Beförderungsämter) einschlägig.

Der Stellenplan 2016 für die tariflich Beschäftigten weist sowohl die Stellen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten als auch die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst aus.

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und Grundlage für die Einstellung und Beförderung bzw. Eingruppierung der Beamten und der tariflich Beschäftigten.

Der Inhalt des Stellenplanes war Gegenstand der Beratungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 17.03.2016.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2016 folgenden Stellenplan:

1 Kommunaler Wahlbeamter BesGr A 16

4 Laufbahnbeamte

davon        2 Beamte   BesGr A 13
       1 Beamter  BesGr A 9 + Z
       1 Beamtin  BesGr A 8


46 Stellen für tariflich Beschäftigte

davon                1,0 Stelle   EG 11
               2,0 Stellen EG 10
               4,0 Stellen EG   9
               6,0 Stellen EG   8
               5,0 Stellen EG   6
               19  Stellen EG   5
               1,0 Stelle   EG   4
               1,0 Stelle   EG   3
               5,0 Stellen EG   2

               1,0 Stelle   EG S9
               1,0 Stelle   EG S4

Für das Jahr 2016 ist die Einstellung einer/s Auszubildenden für die Verwaltung vorgesehen.

Der Stellenplan 2016 wird mit diesen Stellen festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 70 Abs. 2 GO ist als Unterlage für die Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Dieses wurde von der Kämmerei bis 2019 fortgeschrieben.
Es beinhaltet im Wesentlichen die Investitionen im Bereich Rathaus (Kommunalinvestitionsprogramm), Bundesprogramm zur Breitbanderschließung noch unversorgter Gebiete, Vorleistung im Bereich der Sanierung der Grundschule, Städtebauförderungsmaßnahmen, Erschließung des Baugebiets „Sommerwiesen“, Straßenbaumaßnahmen, Abwasserbeseitigungsanlagen Vohenstrauß und Böhmischbruck, Erschließung Gewerbegebiet, Fortführung Breitbanderschließung (Bayerisches Förderprogramm), Fuhrpark Bauhof.

Inwieweit sich andere bzw. weitere Investitionen herauskristallisieren, bleibt für die Jahre nach 2016  abzuwarten.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Mit der Anpassung und Fortführung des Investitionsprogramms unter Annahme der darin enthaltenen künftigen Maßnahmen besteht Einverständnis.

Für die Jahre 2015 bis 2019 wird das erstellte Investitionsprogramm genehmigt und zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms beträgt 16.369.000 EUR.

Hiervon entfallen auf  2015  4.083.000 EUR
                       2016  3.349.000 EUR
                       2017  3.241.000 EUR
                       2018  3.209.000 EUR
                       2019  2.487.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.

Der dem Haushaltsplan 2016 nach § 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 wird anerkannt und genehmigt.

Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:

2015        18.311.000 EUR
2016        17.878.000 EUR
2017        17.407.000 EUR
2018        17.344.000 EUR
2019        16.582.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für die Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters auf den Grundstücken Fl.Nrn 1330 und 1331 der Gemarkung Vohenstrauß (An der Waidhauser Straße/ Fliederstraße); hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Einwendungen und Anregungen sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 30.07.2015 die Aufstellung eines Bebauungs-planes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für die Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1330 und 1331 der Gemarkung Vohenstrauß, an der Waidhauser Straße/Fliederstraße gelegen, beschlossen. Weiter hat der Stadtrat den vom Planungsbüro KEHRBAUM ARCHITEKTEN AG, 92648 München, erarbeiteten Planentwurf i.d. Fassung vom 29.01.2016 gebilligt.

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde abgesehen. Stattdessen konnte sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 15. Februar 2016 bis einschl. 16. März 2016 im Rathaus in Vohenstrauß über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zu der Planung äußern.

Gleichzeitig mit der Bürgerbeteiligung wurden die Träger öffentlicher Belange am 10.02.2016 auf elektronischem Wege unter Beifügung des Bebauungsplanentwurfes in der vom Stadtrat gebilligten Fassung gebeten, bis spätestens 18. März 2016 Stellung zu nehmen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass bis zum Ablauf der Frist keine Äußerung erfolgt, vom Einverständnis mit der Planung Einverständnis besteht.

Sowohl die Stellungnahmen, die von Seiten der Öffentlichkeit bzw. von den möglicherweise betroffenen Privatpersonen eingegangen sind, als auch die von den Trägern öffentlicher Belange fristgerecht vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen, die vom Stadtrat beschlussmäßig zu behandeln sind, wurden in einer Sitzungsvorlage zusammengefasst, die alle Stadtratsmitglieder in Papierform zur Vorinformation erhalten haben.

Beschluss

1.        Von den seitens der Öffentlichkeit als auch von Seiten der Träger öffentlicher Belange fristgerecht vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen nimmt der Stadtrat Kenntnis und nach eingehender Beratung dazu wie folgt Stellung (Hinweis: Von einer Protokollierung des Inhalts der eingegangen Stellungnahmen wird abgesehen; diese befinden sich in den Akten der Verwaltung unter Az. 610 2010 und können dort jederzeit eingesehen werden):

Zum Schreiben des Herrn Josef Schieder, Braunetsriether Weg 32, 92648 Vohenstrauß, vom 15.03.2016:

Das Anwesen Braunetsriether Weg 32 wurde mit dem Immissionspunkt 7 im schallschutztechnischen Gutachten der ifb Eigenschenk betrachtet. Die Anforderungen der TA Lärm werden eingehalten; der Richtwert wird bei Zugrundelegung einer Gemengelage aus Wohnen und Arbeiten um mehr als 6 dB(A) unterschritten. Die Regelungen der TA Lärm sehen in diesem Fall vor, dass eine etwaige Vorbelastung nicht weiter ermittelt werden muss.

Durch die den Bauraum für das Hauptgebäude umgebende Begrünung wird das Gebäude in das Ortsbild eingebunden. Die Gebäudekubatur entspricht den Anforderungen eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs. Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den Verkehrswert eines Nachbargrundstücks sind nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG allenfalls dann relevant, wenn der Bebauungsplan unmittelbar für das Grundstück des Einwendungsführers selbst gilt, nicht jedoch bei lediglich mittelbarer Beeinflussung des Verkehrswerts (vor allem dann, wenn Grundstücke außerhalb des Bebauungsplangebiets betroffen sind).

An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben der Frau Andrea Daubermerkl, Röhrenweg 10, 92648 Vohenstrauß, vom 25.02.2016:

Das Anwesen Röhrenweg 10 wurde im Zuge des Schallgutachtens der ifb Eigenschenk mit dem Immissionspunkt 9 betrachtet. Das Gutachten stellt klar, dass die Anforderungen der TA Lärm bei Zugrundelegung einer Gemengelage zwischen Wohnen und Gewerbe eingehalten werden. Der Richtwert wird erheblich, um mehr als 6 dB(A) unterschritten. Nach der TA Lärm bleiben etwaige Vorbelastungen bei einer Unterschreitung des Richtwerts um den genannten Wert außer Betracht. Bei der schallschutztechnischen Begutachten sind auch die beabsichtigten Öffnungszeiten und die weiteren technischen Anlagen des Betriebs (wie Lüfter etc) berücksichtigt worden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist daher jedenfalls ein Betrieb der zugelassenen Art der baulichen Nutzung unter schallschutztechnischen Gesichtspunkten möglich.

Auch die Erweiterung der AWO ist in die Erwägungen zum vorliegenden Bebauungsplan eingestellt worden. So wurde die Erweiterung beispielsweise im vorbenannten Schallgutachten mitgeprüft.

Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf es nicht, da die durchgeführte Vorprüfung im Einzelfall zu dem Ergebnis gekommen ist, dass keine erheblichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind.

Schließlich wird durch die vorliegende Bauleitplanung keine weitere Abfallquelle zugelassen. Der Marktbetreiber wird auf die ordnungsgemäße Entsorgung achten.

Die Stadt hält daher an der der Einzelhandelsversorgung dienenden Bauleitplanung fest.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum erneuten Schreiben der Frau Andrea Daubenmerkl, Röhrenweg 10, 92648 Vohenstrauß,  vom 16.03.2016:

Zum Einwendungsschreiben vom 25.02.2016 ist bereits dargelegt worden, dass die schallschutztechnischen Belange der Einwendungsführerin im Gutachten der ifb Eigenschenk geprüft worden sind (dort Immissionspunkt 9). Die Anforderungen werden bei den im Gutachten zugrunde gelegten Öffnungszeiten und dem angenommenen Betriebskonzept gewahrt. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist jedoch auch nur darzulegen, dass der Bebauungsplan umsetzbar ist, also ein Betrieb der im Bebauungsplan zugelassenen Art rechtlich umsetzbar ist. Weitere Anforderungen an den Betrieb sind sodann im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den Verkehrswert eines Nachbargrundstücks sind nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG allenfalls dann relevant, wenn der Bebauungsplan unmittelbar für das Grundstück des Einwendungsführers selbst gilt, nicht jedoch bei lediglich mittelbarer Beeinflussung des Verkehrswerts (vor allem dann, wenn Grundstücke außerhalb des Bebauungsplangebiets betroffen sind). Bei der Verkehrswertminderung handelt es sich daher nicht um einen eigenständigen Abwägungsbelang; berücksichtigungsfähig sind nur solche Belange, die das Grundstück faktisch und unmittelbar beeinträchtigen.

Die Erforderlichkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen wird im Baugenehmigungsverfahren weiter geprüft. Bei Einhalten der Richtwerte der TA Lärm sind Kostenzuschüsse zu Schallschutzmaßnahmen nicht möglich.

Eine Änderung der Bauleitplanung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben der Eheleute Anna und Josef Lingl, Braunetsriether Weg 36, 92648 Vohenstrauß, vom 29.02.2016:

Die Belange der Bürger werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beachtet.

Zur Prüfung einer möglichen Lärmbelastung durch einen mit dem Bebauungsplan zugelassenen Betrieb wurde vom Büro ifb Eigenschenk ein schallschutztechnisches Gutachten erstellt. Das Anwesen der Einwendungsführer liegt hinter dem im Gutachten betrachteten Immissionspunkt 9, so dass das Anwesen vom Vorhaben etwas weiter entfernt ist. Am Immissionspunkt 9 werden ausweislich des Gutachtens unter Zugrundelegung einer Gemengelage von Wohnen und Gewerbe die Richtwerte der TA Lärm nicht nur eingehalten, sondern sogar um mindestens 6 dB(A) unterschritten. Bei einer Unterschreitung in diesem Ausmaß bedarf es nach den Regelungen der TA Lärm keiner weiteren Betrachtung einer etwaigen Vorbelastung.

Die aus der Neuplanung resultierende  Mehrbelastung des Verkehrsaufkommens ist ebenfalls gutachterlich geprüft worden. Es ergab sich eine gute Anbindung des Vorhabenverkehrs (Kunden) über die südlichen Straßen. Auch die Anlieferung über die Fliederstraße (nur Zufahrt) erfolgt aus südlicher Richtung und nicht über die Erschließungsstraße der Einwendungsführer. Etwaige Belastungen durch die Lieferzone sind im Lärmgutachten geprüft worden.

Eine rückwärtige Anbindung des Marktes an den Röhrenweg ist im vorliegenden Bebauungsplanverfahren nicht geplant.

Der Supermarktparkplatz ist nach Süden ausgerichtet. Er wurde im Lärmgutachten berücksichtigt.

Eine Änderung der Bauleitplanung, die einer Stärkung des Nahversorgungszentrums Waidhauser Straße insbesondere durch eine Erweiterung der Verkaufsfläche dient, ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben der AWO, Ambulante Kranken & Altenpflege, Braunetsriether Weg 34, 92648 Vohenstrauß, vom 14.03.2016:

Im Schallschutzgutachten der ifb Eigenschenk wurde der bereits genehmigte Anbau der Tagesbetreuung mit dem Immissionspunkt 8 berücksichtigt. An diesem Immissionspunkt werden die Anforderungen der TA Lärm unter Zugrundelegung einer Gemengelage zwischen Wohnen und Gewerbe erheblich und um mindestens 6 dB(A) sowohl in der Tag- wie auch der Nachtzeit unterschritten.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Weiden i.d.OPf. vom 10.03.2016:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens des Wasserwirtschaftsamts keine Einwände bestehen.

Zu den Altlasten wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben der Höheren Landesplanungsbehörde und des Sachgebiets 34 Städtebau bei der Regierung der Oberpfalz vom 15.03.2016:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bebauungsplan insgesamt mit den Vorgaben der Landesplanung übereinstimmt.

Sortimente, die der Grund- und Nahversorgung dienen oder dem ergänzenden kurzfristigen Bedarf zuzurechnen sind (z.B. Near-Food), gehören zur typischen Sortimentsstruktur eines Vollsortimenters und passen in das Sortimentskonzept eines Nahversorgungszentrums. Hierzu zählen alle Produkte, die in der Regel sehr häufig eingekauft und unmittelbar nach dem Kauf ge- oder verbraucht werden. Dies sind alle Sortimente der Grundversorgung wie z. B. Lebensmittel, Getränke, Drogeriewaren, aber auch Tiernahrung, Zeitungen oder Zeitschriften. Hiermit übereinstimmend lässt der Bebauungsplan das Sortiment Lebensmittel einschließlich der im Lebensmitteleinzelhandel typischen Randsortimente zu, wobei durch den Begriff des Randsortiments nicht nur die Sortimente, sondern auch die untergeordnete Belegung der Verkaufsfläche mit diesen Sortimenten klargestellt ist. Die Begründung wird wie vorstehend angepasst.

Das Schallgutachten der ifb Eigenschenk zeigt, dass im Bebauungsplan ein Vorhaben möglich ist, dass die Anforderungen der TA Lärm auch im Hinblick auf die westlich nachfolgende Wohnbebauung wahrt.

Im Vorfeld der Bauleitplanung ist die Zufahrt der Anlieferung genau und wiederholt mit den zuständigen Stellen, wie dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach und dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab, Sachgebiet Verkehrswesen, besprochen worden. Es stellte sich heraus, dass die Zufahrt der Anlieferung über den südlichen Kreisverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit zu vermeiden ist. Aus diesem Grund wurde die Anlieferung und hier nur die Zufahrt der LKWs über die Fliederstraße gelegt.

Zur Anbindung des Markts in das Ortsbild sind im Bauland 7 Laubbäume und zusätzlich pro 20 Stellplätze weitere Bäume 1. oder 2. Ordnung im Bereich der Stellplätze als zu pflanzen und zu erhalten im Bebauungsplan festgesetzt. Die Westseite der geplanten Lärmschutzwand ist auf mind. 60% ihrer Fläche zu begrünen. Der Markt ist daher gut in das Ortsbild eingebunden.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 09.03.2016:

Die Bedenken der HWK sind allgemein gehalten und gehen grundsätzlich von Auswirkungen einer großflächigen Flächenausweisung auf das bestehende Ladenhandwerk (Bäcker, Metzger) aus. Sie berücksichtigen in ihrem pauschalen Ansatz jedoch nicht die planerische Entwicklungsabsicht der Stadt Vohenstrauß.

Das planerische, im ISEK verankerte Ziel der Stadt Vohenstrauß ist die Sicherung und Entwicklung von Nahversorgungszentren (NVZ), die jeweils für die an ihnen anliegende Bevölkerung Nahversorgungsfunktion übernehmen sollen. Prägendes Merkmal dieser NVZ ist auch ein Angebot an Back- und Wurst-/Fleischwaren. Zum Ladenhandwerk zu rechnende Angebote sind daher prägendes Merkmal der NVZ. 

Folgende Stadträume mit Nahversorgungsfunktion sollen gesichert und entwickelt werden:

-        NVZ Altenstadter Straße
-        Altstadt mit Nahversorgungsfunktion
-        NVZ Waidhauser Straße

Insofern entspricht das Vorhaben Waidhauser Straße dem Planungsziel der Stadt Vohenstrauß.

Die Backwarengeschäfte und Metzgereien der Innenstadt können sich zudem durch individuelle Qualität von den überwiegend filialisierten Wettbewerbern in den anderen Nahversorgungsräumen abgrenzen und eine eigene Qualität anbieten.

Die in der gutachterlichen Stellungnahme dargelegte und auf Grundlage einer differenzierten örtlichen Bestandsaufnahme begründete Vorhabensbeurteilung bleibt somit in der Sache unverändert.

Änderungen der Bauleitplanung sind nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben des Landratsamts Neustadt a.d. Waldnaab, Sachgebiet 42, vom 16.03.2016:

Zu den Altlasten wird in den Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen.

Die Anregungen zu den Rechtsgrundlagen werden aufgenommen und der Bebauungsplan entsprechend redaktionell angepasst.

Werbeanlagen werden nicht allgemein außerhalb der Baufenster zugelassen. Ziffer 9 der textlichen Festsetzungen regelt die Zulässigkeit nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung. Ziffer 4.3 regelt sodann die Zulässigkeit der Werbeanlagen im Hinblick auf die überbaubare Grundstücksfläche. Die Begründung wird hinsichtlich dieses Konzepts ergänzt. Die Einhaltung weiterer rechtlicher Vorgaben zu den Werbeanlagen ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.

Die GRZ kann gemäß § 19 Abs. 4 S. 3 BauNVO durch Anlagen i. S. des § 19 Abs. 4 S. 1 BauNVO auch um mehr als 50 % überschritten werden, wenn dies im Bebauungsplan so festgesetzt wird. Dies ist geschehen. Die Begründung wird zur städtebaulichen Darlegung der Festsetzung noch ergänzt.

Der Nachweis des Lärmschutzes ist im Genehmigungsverfahren zu führen. Es bedarf keiner Festsetzung nach § 9 Abs. 2 BauGB. Die Baugenehmigung kann die Errichtung der Lärmschutzwand vor Betriebsaufnahme als Auflage vorsehen.

Eine ausdrückliche Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Braunetsriether Weg“ ist rechtlich nicht erforderlich, da in der Neuüberplanung die Teilaufhebung enthalten ist. Hierzu wird zu den Ausführungen in der Begründung ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

Für nutzungsbezogene Festsetzungen, die dem Immissionsschutz dienen, fehlt es an einer Rechtsgrundlage im BauGB. Die erforderliche Höhe der im Bebauungsplan zugelassenen Lärmschutzwand ist im Baugenehmigungsverfahren anhand eines Schallgutachtens nachzuweisen.

Die Anlieferung über die Fliederstraße ist nicht zuletzt deshalb so geführt worden, weil das Landratsamt, Sachgebiet Verkehrswesen, im Vorfeld der Bauleitplanung einer Anlieferung über den Kreisverkehr wegen Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit ablehnend gegenüber stand. In weiteren Gesprächen mit den weiter beteiligten Behörden, so auch dem Staatlichen Bauamt, ist sodann die Variante Anlieferung über die Fliederstraße entwickelt worden. Die Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm wurde durch das Lärmgutachten der ifb Eigenschenk nachgewiesen. Kundenverkehr, der über den Tag verteilt das weitaus größere Verkehrsvolumen ausmacht, wird nicht über die Fliederstraße geführt.

Insbesondere wegen der östlich vorhandenen Tankstelle samt Waschstraße ist im Lärmgutachten richtigerweise von einer Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe ausgegangen worden.

Die Begründung wird zur städtebaulichen Erforderlichkeit der Bauleitplanung im Hinblick auf eine Stärkung des Nahversorgungszentrums ergänzt.

Die Begründung wird unter Nr. 3.4 angepasst. Die Wiedernutzbarmachung liegt insbesondere darin, dass bebaute Bereiche einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege vom 19.02.2016:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen die Bauleitplanung keine Einwände bestehen.

Zu den Meldepflichten des BayDSchG wird in den Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben der PLEdoc, Essen, vom 12.02.2016:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben des BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neustadt a.d. Waldnaab-Weiden i.d.OPf., vom 16.02.2016:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen die Bauleitplanung keine naturschutzrechtlich relevanten Einwendungen erhoben werden.

Aus Sicht der Stadt veranlassen die ergänzenden Hinweise in der Stellungnahme keine Änderung des Bebauungsplans. Eine weitergehende Kompensation der Versiegelung ist nicht erforderlich. Die Hinweise zu möglichen Maßnahmen werden jedoch an den Bauherrn mit der Bitte um Prüfung weitergegeben.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben des Staatl. Bauamts Amberg-Sulzbach vom 29.02.2016:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens des Staatlichen Bauamtes keine Einwände zum Bebauungsplan bestehen.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Zum Schreiben der Bayernwerk AG, Netzcenter Weiden i.d.OPf., vom 17.02.2016:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen die Bauleitplanung keine Einwände bestehen.

Die vom Einwendungsführer genannten Leitungen, werden, soweit sie im Bebauungsplan liegen, als Hinweise aufgenommen.

Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Bauausführung liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0




Anlage
zu diesem Beschluss

Aufgrund des § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I  S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl I S. 132), zu-letzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl I S. 1548) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Stadt Vohenstrauß folgende


S a t z u n g

über die Aufstellung des Bebauungsplanes
für das „Sondergebiet-Einzelhandel Waidhauser Straße“ in Vohenstrauß


§ 1

Der Bebauungsplan für das „Sondergebiet-Einzelhandel Waidhauser Straße“, ausgearbeitet von der KEHRBAUMARCHITEKTEN AG Leopoldstraße 128, 80802 München, in der Fassung vom 29.01.2016, redaktionell geringfügig überarbeitet lt. Stadtratsbeschluss vom 07.04.2016, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, ist beschlossen.

§ 2

Diese Satzung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes treten am Tage der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.


§ 3

Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans tritt gleichzeitig der Bebauungsplan „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“, die Festsetzungen für das Grundstück Fl.Nr. 1331 der Gemarkung Vohenstrauß betreffend, außer Kraft.


Vohenstrauß,
Stadt Vohenstrauß


Wutzlhofer
Erster Bürgermeister





2.        Aufgrund des § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches beschließt der Stadtrat Vohenstrauß den vom Planungsbüro KEHRBAUMARCHITEKTEN AG, Leopoldstraße 128, 80802 München, gefertigten Bebauungsplan für das „Sondergebiet-Einzelhandel Waidhauser Straße“ in Vohenstrauß in der Fassung vom 29.01.2016, unter Berücksichtigung der unter Ziff. 1 beschlossener redaktioneller Änderungen, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung als Satzung. Der Entwurf der Satzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0



Anlage
zu Nr. 26/8 Beschluss Nr. 2

Aufgrund des § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I  S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl I S. 132), zu-letzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl I S. 1548) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Stadt Vohenstrauß folgende


S a t z u n g

über die Aufstellung des Bebauungsplanes
für das „Sondergebiet-Einzelhandel Waidhauser Straße“ in Vohenstrauß


§ 1

Der Bebauungsplan für das „Sondergebiet-Einzelhandel Waidhauser Straße“, ausgearbeitet von der KEHRBAUMARCHITEKTEN AG Leopoldstraße 128, 80802 München, in der Fassung vom 29.01.2016, redaktionell geringfügig überarbeitet lt. Stadtratsbeschluss vom 07.04.2016, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, ist beschlossen.

§ 2

Diese Satzung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes treten am Tage der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.


§ 3

Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans tritt gleichzeitig der Bebauungsplan „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“, die Festsetzungen für das Grundstück Fl.Nr. 1331 der Gemarkung Vohenstrauß betreffend, außer Kraft.




Vohenstrauß,
Stadt Vohenstrauß



Wutzlhofer
Erster Bürgermeister








3 .        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Satzung in Kraft zu setzen. Sobald die Satzung in Kraft und der Bebauungsplan damit rechtsverbindlich ist, ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

Abstimmungsergebnis:  20 : 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. KAG-Änderung zum 01.04.2016; Straßenausbaubeitragsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö beschliessend 9

Sach- und Rechtslage

Am 25 02.2016 hat der Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen, welche zum 01.04.2016 in Kraft tritt und insbesondere das Erschließungsbeitrags- und das Straßenausbaubeitragsrecht betrifft.

Die umfangreichen Änderungen und Neuerungen sind im Rundschreiben 18/2016 des Bayerischen Gemeindetages vom 14.03.2016 detailliert dargestellt und teilweise kommentiert. Das Rundschreiben liegt den Stadtratsfraktionen in voller Länge vor.

„Die Einführung der wiederkehrenden Beiträge für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung von Verkehrsanlagen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG soll insbesondere den Gemeinden ein Alternative eröffnen, die bisher noch keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen haben, aber aufgrund der Beibehaltung der „Soll-Regelung“ und mangels herausragender Haushaltslage zukünftig Straßenausbaubeiträge erheben müssen.“ …
„Wird die Einführung der wiederkehrenden Beiträge erwogen, so ist grundsätzlich von überstürzten Entscheidungen abzuraten, da hiermit nicht nur ein erheblicher Verwaltungsaufwand in der Einführungsphase, sondern auch ein hohes Prozessrisiko verbunden ist. …“

Eine Umfrage des Ministeriums des Innern, für Bau und Verkehr ergab, dass im März 2015 ca. 73 % der Bayerischen Gemeinden über eine Straßenausbaubeitragssatzung verfügten.

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in der Vergangenheit trotz der bestehenden Sollregelung bewusst auf den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung verzichtet. Wegen der guten Haushaltslagen wurde dieses Vorgehen (zumindest im letzten Jahrzehnt) von der Rechtsaufsicht nicht beanstandet.

Beschluss

Die Stadt Vohenstrauß wird bis auf weiteres trotz der bestehenden Sollregelung keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; Widmung der Verlängerung der Straße "Messerpaint" in Oberlind, Fl.-Nr. 108/18 und Teilfläche aus 108/16 der Gemarkung Oberlind, als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V. mit Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö beschliessend 10

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der anliegenden Grundstücke wurde die Ortsstraße „Messerpaint“ in Oberlind um 125 Meter bis zur Gemeindeverbindungsstraße VOH 33 verlängert. Die Straße wurde errichtet auf den Grundstücken Fl.-Nr. 108/18 und Teilfläche aus Fl.-Nr. 108/16 der Gemarkung Oberlind.
Diese Straßen-Verlängerung ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen.
Die Straße ist noch nicht endgültig hergestellt, aber benutzbar.
Durch die Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.
Den Stadtratsfraktionen liegt ein Lageplan vor, aus welchem die genaue Lage der Straße ersichtlich ist.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt:
Die in Oberlind gelegene Verlängerung der Ortsstraße „Messerpaint“ Fl.-Nr. 108/18 und Teilfläche aus Fl.-Nr. 108/16 der Gemarkung Oberlind, wird gemäß Art. 6 des BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V. mit Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG gewidmet.
Die gewidmete Strecke beginnt bei der östlichen Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 108/18 der Gemarkung Oberlind (km 0,180) und endet bei der Gemeindeverbindungsstraße VOH 33 (km 0,305).
Die Strecke ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,305 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straßenstrecke in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des wieder gewählten Kommandanten sowie des neu gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Böhmischbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö beschliessend 11

Sach- und Rechtslage

Nachdem die Amtszeit des bisherigen Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Böhmischbruck mit Ablauf des 30.04.2016 endet, wurden in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Böhmischbruck am 21.02.2016 Neuwahlen durchgeführt, um einen rechtzeitigen und reibungslosen Übergang auf etwaige Nachfolger zu gewährleisten. Von den Aktiven der Wehr wurde in der Dienstversammlung Herr Ludwig Höning, Böhmischbruck, Moosbacher Straße 30, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten wieder gewählt und Frau Martina Zielbauer, Altentreswitz 2, 92648 Vohenstrauß, neu zur stellvertretenden Kommandantin gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen gewählte Kommandanten, unabhängig davon, ob neu oder wieder gewählt, der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß. Diese Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Zuständig ist daher der Stadtrat. Herr Kreisbrandrat Richard Meier, hat stillschweigend sein Benehmen zur Bestätigung erteilt.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG

Herrn Ludwig Höning, Moosbacher Straße 30, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Böhmischbruck und
Frau Martina Zielbauer, Altentreswitz 2, 92648 Vohenstrauß, zur stellvertretenden Kommandantin der Freiw. Feuerwehr Böhmischbruck.

Die Bestätigung der Vorgenannten erfolgt zum 01. Mai 2016. Bei Frau Martina Zielbauer erfolgt die Bestätigung unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der für die Bestätigung erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang) vorgelegt werden (soweit diese Lehrgänge nicht bereits absolviert wurden und durch eine entsprechende Bestätigung nachgewiesen werden können).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des neu bzw. wiedergewählten Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö beschliessend 12

Sach- und Rechtslage

Nachdem die Amtszeit des bisherigen Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß mit Ablauf des 30.04.2016 endet, wurden in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß am 02.04.2016 Neuwahlen durchgeführt, um einen rechtzeitigen und reibungslosen Übergang auf etwaige Nachfolger zu gewährleisten. Von den Aktiven der Wehr wurde in der Dienstversammlung Herr Klaus Rupprecht, Sperlingstraße 13, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten und Herr Christoph Gollwitzer, Königsberger Str. 5, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen gewählte Kommandanten, unabhängig davon, ob neu oder wieder gewählt, der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß. Diese Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Zuständig ist daher der Stadtrat. Herr Kreisbrandrat Richard Meier, hat sein Benehmen zur Bestätigung erteilt.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG

Herrn Klaus Rupprecht, Sperlingstr. 13, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß und
Herrn Christoph Gollwitzer, Königsberger Str. 5, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß.

Die Bestätigung der Vorgenannten erfolgt zum 01. Mai 2016. Die Bestätigung erfolgt unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der für die Bestätigung erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang) vorgelegt werden (soweit diese Lehrgänge nicht bereits absolviert wurden und durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden können).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö 13

Sach- und Rechtslage

1. Bürgermeister Wutzlhofer gibt die Information der Polizeiinspektion Vohenstrauß weiter, wonach künftig in unregelmäßigen Zeitabständen im Stadtgebiet eine Fußstreife unterwegs sein wird, um den ruhenden Verkehr zu überwachen. Diesbezüglich kann den Verkehrsteilnehmern nur geraten werden, künftig auf korrekt eingestellte Parkscheiben zu achten. Die vorgesehene Maßnahme der Polizei wird auch von Seiten der Stadt für notwendig erachtet, da die Parkmoral mittlerweile mehr als nur zu wünschen übrig lässt. Für StRin Eichl hingegen ist die Verkehrsüberwachung durch Fußstreifen unverständlich und steht ihrer Meinung nach in einem Widerspruch zu den Klagen der PI Vohenstrauß über den Personalmangel. Es sei irgendwie widersprüchlich, dass Fußstreifen zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden können, obwohl doch kein Personal dafür vorhanden ist. 1. Bürgermeister Wutzlhofer glaubt, dass die Fußstreifen zu einer Anhebung des subjektiven Empfindens bezüglich der Präsenz der Polizeibeamten führen wird. Letztendlich sollen die Polizeibeamten nicht irgendwo in ihrer Dienststelle im Gewerbegebiet vermutet, sondern von der Bevölkerung wahrgenommen werden. StR Dr. Gref bezeichnet die Parkmoral im Stadtgebiet als überaus schlecht. So nimmt das schräge Einparken regelrecht überhand, ein jeder parkt dort, wo es ihm beliebt, auch wenn es nicht erlaubt ist und jeder Meter, der zu Fuß zurückgelegt werden muss, ist zu viel. Wenn die Fußstreifen mangels Personal von der PI Vohenstrauß nicht gestellt werden könne, so sollte über entsprechende Einheiten aus Regensburg nachgedacht werden. Im Zusammenhang mit der Personalsituation bei der Vohenstraußer Inspektion gibt 1. Bürgermeister Wutzlhofer bekannt, dass bei der kürzlich stattgefundenen Jahreshauptversammlung des Vereins „Bürger und Polizei“ mitgeteilt wurde, dass der für Vohenstrauß angedachte „eiserne Schutzmann“ zwischenzeitlich „ad acta“ sei. Dieser Erfolg ist möglicherweise auch dem neuen Polizeipräsidenten mit zu verdanken.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2016 ö 14

Sach- und Rechtslage

StRin Schmid richtet an die Beschäftigten des Außendienstes ein Wort des besonderen Dankes und ein großes Kompliment für die wunderbare Gestaltung der Frühlingsbeete und –rabatte in Vohenstrauß. Jedermann sieht und spürt sofort, mit welcher Fürsorge und Sorgfalt die Grünanlagen gepflegt werden. Dies wird auch von auswärtigen Besuchern als überaus positiv empfunden. Im Gegenzug hierzu aber erfolgt die Hecken- und Baumpflege mit weitaus weniger Gespür. Auch wenn diese Pflegemaßnahmen notwendig sind und im Einzelfall ein „auf Stock setzen“ als verjüngende Maßnahme vorzunehmen ist, so sollte dies nur schonend erfolgen. Als ein negatives Beispiel ist der Bachlauf entlang des Sportzentrums zu nennen. So war nach der Bachreinigung nahezu nichts mehr vom vorherigen Vegetations- und Wasserzustand übrig. Nachdem durch die milde Witterung die Kröten- und Froschwanderung drei Wochen früher als üblich einsetzte, war kein Ablaichen mehr möglich. Die Folge der Bachreinigung war, dass ein Biotop, das ein Lebens- und Nahrungsraum für Amphibien, Insekten, Vögel und andere Kleinstlebewesen war, nachhaltig geschädigt, wenn nicht gar zerstört wurde. StRin Schmid bittet, künftig bei der Pflege von Biotopen, Bäumen und Sträuchern eine sensiblere Vorgehensweise walten zu lassen. ADL Frey weist darauf hin, dass es sich bei dem angesprochenen Bachlauf beim Sportzentrum um einen Wasserablauf handelt, der frei zu halten ist, worauf auch das Wasserwirtschaftsamt drängt. Dies ist auch notwendig, um Schäden, die durch einen Wasserstau entstehen könnten, zu verhindern. Zudem haben Bäume in einem Bachlauf nichts zu suchen. Trotz allem aber werde sich der Außendienst die Bitte von StRin Schmidt zu Herzen nehmen. 

Beschluss

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 20.55 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 21.00 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2016 08:25 Uhr