Datum: 02.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.05.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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28. Sitzung des Stadtrates
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02.06.2016
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ö
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beschliessend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.05.2016.
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 12.05.2016 werden nicht erhoben. D
amit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat Vohenstrauß genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.05.2016 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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28. Sitzung des Stadtrates
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02.06.2016
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beschliessend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12.05.2016 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
27/6 Schülerbeförderung; Vollzug des Art. 10a FAG; Anhebung des Beförderungsentgelts für die
Firma Wies Faszinatour, Weiden i.d.OPf., ab dem Schuljahr 2016/2017
27/7 Asphaltarbeiten im Bereich der Stadt Vohenstrauß im Haushaltsjahr 2016;
a) Ausbau der „Lagerhausstraße“ in Vohenstrauß
b) Ausbau der „Lange Gasse“ in Vohenstrauß
c) Straßensanierungen im Stadtgebiet (Gehwege und Ortsstraßen)
hier: Auftragsvergabe
27/8 Ausbau der Bahnhofstraße (nördlicher Bereich);
hier: Auftragsvergabe Straßenbeleuchtung
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung des neuen Baugebiets "Vohenstrauß - Sommerwiesen"; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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28. Sitzung des Stadtrates
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02.06.2016
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ö
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beschliessend
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Sach- und Rechtslage
Im Rahmen der so genannten vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB lag sowohl der Planentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung, als auch der Entwurf des Bebauungsplanes „Vohenstrauß – Sommerwiesen“ in der Zeit vom 27.04.2016 bis einschl. 27.05.2016 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange auf elektronischem Wege gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme bis spätestens 27.05.2016 gebeten.
Bis zum Ende der Auslegungs- bzw. Anhörungsfrist wurden folgende Einwendungen, Bedenken und Anregungen, die vom Stadtrat Vohenstrauß beschlussmäßig zu behandeln sind, vorgebracht:
Von privater Seite:
? Schreiben des Herrn Roland Sperr, Bahnhofstraße 24, 92648 Vohenstrauß, vom 17.05.2016
? Schreiben der Frau Ph.D. Cornelia Nickl-Meckfessel, Tulpenweg 9, 92648 Vohenstrauß
? Schreiben der Firma Schmiedeeisen Betz, Waidhauser Straße 59, 92648 Vohenstrauß
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange
? Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Weiden i.d.OPf. vom 12.05.2016
? Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 19.05.2016
? Schreiben des Sachgebiets 42 des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab vom 19.05.2016 samt Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.05.2016 und des Technischen Umweltschutzes vom 23.05.2016
? Schreiben der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz vom 25.05.2016
? Schreiben der Bayernwerk AG –Netzcenter Weiden i.d.OPf.- vom 23.05.2016
Herr Landschaftsarchitekt Dipl.Ing. (FH) Andreas Thammer, Winklarn, hat in Absprache mit der Verwaltung eine Würdigung, Analyse und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen. Das Ergebnis liegt dieser Sitzungsvorlage bei und haben alle Stadtratsfraktionen in Ablichtung zur Kenntnisnahme und als Empfehlung für die vorgeschriebene beschlussmäßige Behandlung durch den Stadtrat erhalten.
Beschluss
1. Von den Bedenken, Einwendungen und Anregungen, sowohl von Seiten der Träger öffentlicher Belange als auch von den privaten Grundstückseigentümern und Firmeninhaber nimmt der Stadtrat Kenntnis und dazu jeweils wie folgt beschlussmäßig Stellung:
siehe Anlage
2. Der Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß in der Fassung vom 31. März 2016 wird u
nter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Änderungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
3. Der von Landschaftsarchitekt Dipl.Ing. (FH) Andreas Thammer gefertigte Bebauungsplanentwurf i.d. Fassung vom 31. März 2016 wird unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Stellungnahme zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Irchenrieth im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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28. Sitzung des Stadtrates
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02.06.2016
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beschliessend
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Sach- und Rechtslage
Die Gemeinde Irchenrieth beabsichtigt die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für die Ausweisung eines neuen Wohngaugebiets in einer Größe von ca. 2,83 ha.
Mit Schreiben vom 11.05.2016 hat die Gemeinde Irchenrieth im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange einen Vorentwurf mit Erläuterungs- und Umweltbericht übermittelt und um Stellungnahme bis zum 13.06.2016 gebeten.
Bei Betrachtung des Planentwurfes ist festzustellen, dass die Gründe für die Flächennutzungsplanänderung (Ausweisung eines neuen Baugebiets) vergleichbar sind mit der Begründung der Stadt Vohenstrauß für das neue Baugebiet „Sommerwiesen“ (Deckung eines dringenden Wohngebiets). Zudem besteht auch für die Gemeinde Irchenrieth das Problem des unmittelbar angrenzenden Gewerbegebiets.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß nimmt von den vorliegenden Unterlagen für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Irchenrieth Kenntnis. Bedenken oder Einwendungen werden nicht erhoben, da von dieser Bauleitplanung keine Belange der Stadt Vohenstrauß berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Stadtrat
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28. Sitzung des Stadtrates
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02.06.2016
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Sach- und Rechtslage
- Nachdem sich auch im Gremium viele Vertreter von Vereinen und Verbänden befinden, die
sich am Vohenstraußer Bauernmarkt und dem Stadtfest mit Autofreier Spielstadt beteiligt haben, möchte 1. Bürgermeister Wutzlhofer die Gelegenheit nutzen, sich bei allen Beteiligten und Helfern bedanken, die zum Gelingen des „Festes der Superlative“ beigetragen haben. Die Stadt Vohenstrauß wird sich auch schriftlich bei den Vereinen, Verbänden, Organisatoren und Geschäftsleuten bedanken und dabei die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass sich alle in zwei Jahren wieder mit dem gleichen Engagement einbringen.
- Zur Anfrage von StR Gösl in der Stadtratssitzung am 12.05.2016, das nicht mehr vorhandene Hinweisschild auf Roggenstein bei der Abzweigung bei Waldau betreffend, teilt 1. Bürgermeister Wutzlhofer mit, dass tatsächlich eine E-Mail der Unteren Verkehrsbehörde eingegangen ist, in der begründet wird, weshalb das Hinweisschild beseitigt und nicht wieder angebracht wurde. Da die Ortschaft Roggenstein nicht direkt an der Kreisstraße NEW 23 liegt, sondern von dieser aus bei Lämersdorf in Richtung Roggenstein abgebogen werden muss, würde es sich bei Waldau um eine so genannte „Über-Eck-Beschilderung“ handeln. Zudem ist von der St 2166 aus ein Hinweisschild auf Roggenstein bei Erpetshof bei der Abzweigung nach Zeßmannsrieth vorhanden. Näheres zu dieser Angelegenheit erfolgt noch im nichtöffentlichen Sitzungsteil.
- Zur Anfrage von StR Dr. Gref in der Sitzung am 12.05.2016, ob und in welcher Menge das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat, vor allem in Form des Mittels „Roundup“, durch den Außendienst zur Anwendung kommt, gibt 1. Bürgermeister Wutzlhofer bekannt, dass der jährliche Verbrauch bei rund 5 Litern liegt. Aufgrund der neuesten Erkenntnisse und Diskussion soll der Einsatz dieses Mittels künftig vermieden oder zumindest erheblich eingeschränkt werden.
- Zur weiteren Anfrage von StR Dr. Gref in der Sitzung am 12.05.2016 bezüglich der Nitratwerte der verschiedenen Trinkwasserquellen verweist 1. Bürgermeister Wutzlhofer auf eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß. Unter Stadt & Bürger/Bauen & Wohnen/Wasser & Abwasser ist eine Zusammenstellung der am häufigsten angefragten Parameter aus den Trinkwasseranalysen einzusehen. Alle Quellen, die in Betrieb sind, liegen deutlich unter dem zulässigen Grenzwert von 50 mg/l. All jene Quellen, die erheblich über dem Grenzwert liegen, wie z.B. Altenstadt, der Tiefbrunnen IV und die Platte, wurden bereits vor geraumer Zeit von der Wasserversorgungsanlage abgetrennt.
- Bei der Verwaltung ist eine Beschwerde eingegangen, wonach die Bauschuttdeponie in letzter Zeit nur noch zwei Stunden wöchentlich geöffnet ist, obwohl diese laut Pachtvertrag in der Zeit von April bis November, jeweils von Montag bis Freitag an insgesamt sechs Stunden in der Woche für Anlieferungen geöffnet sein müsste. Der Pächter bzw. der Deponiebetreiber wurde zwischenzeitlich von Seiten der Stadt auf diese vertragliche Verpflichtung hingewiesen, jedoch bislang ohne Reaktion. StR Gösl befürchtet, dass durch die erhebliche Reduzierung der Öffnungszeiten der Bauschutt wieder verstärkt auf illegale Weise in den Wäldern entsorgt wird. Für ADL Frey liegt das Problem darin, dass mittlerweile die Aufnahmekapazitäten Müllhalden und Deponien erschöpft sind. Dies dürfte bei der Bauschuttdeponie der Firma Hierold nicht der Fall sein, da das angelieferte Material recycelt und dann zur Wiederverwendung abgegeben werden müsste. Dies bestätigt StR Töppel zwar, doch muss jegliche Recyclingmaterial vor seiner weiteren Verwendung auf seine Eignung hin untersucht werden. Dabei stellt sich oftmals heraus, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Werte nicht eingehalten werden können Diese Untersuchungspflicht besteht aber nicht nur bei Recyclingmaterial, sondern mittlerweile auch bei Erdaushub. Wenn dann ein derartiges Gutachten 400,-- € kostet und auch noch das Erdmaterial bezahlt werden muss, dann stellt dies schon ein großes Problem dar. Eine Tatsache, die beim Erlass des Kreislaufwirtschaftsgesetzes niemand bedacht hat.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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28. Sitzung des Stadtrates
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02.06.2016
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Sach- und Rechtslage
- StR Rewitzer spricht das Grundstück gegenüber dem Sportplatz des SV Waldau an, auf dem Erdaushub angeliefert wird und möchte wissen, ob dies zulässig ist. ADL Frey gibt zur Antwort, dass es sich dabei um ein städtisches Grundstück handelt und die Anlieferung des
Erdmaterials von Seiten der Stadt genehmigt ist.
- StR Dr. Wappmann weist darauf hin, dass es bei starken Regengüssen und vor allem bei Gewittern im Winkler-Garten an der Wernberger Straße oftmals „Land unter“ heißt. Für Dr. Wappmann stellt sich die Frage, was dagegen unternommen werden kann. ADL ist dieses Problem bekannt. Leider sind die vorhandenen Regenwasserkanäle größtenteils verstopft und defekt. Eine Erneuerung dieser Entwässerungsleitung wäre dringend notwendig, was aber mit einem enormen Aufwand verbunden ist, auch im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten. Glücklicherweise, stellt 1. Bürgermeister Wutzlhofer fest, sind von den regelmäßigen Überschwemmungen nur die Wege der Grünanlage, nicht aber private Wohnhäuser betroffen. ADL Frey wird für eine eventuelle Erneuerung der Leitungen eine Kostenermittlung vornehmen.
Beschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 19.58 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 19.59 Uhr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2016 10:37 Uhr