Datum: 03.08.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kleiner Sitzungssaal, 1. Stock
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 15:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.06.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.08.2016
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ö
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beschliessend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Bauantrag über den Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1586 der Gemarkung Vohenstrauß (In der Leiten 4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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ö
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beschliessend
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Sach- und Rechtslage
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Vohenstrauß – In der Leiten“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die maximal zulässige Wandhöhe für Garagen/Nebengebäude überschritten wird. Damit das Bauvorhaben so zulässig ist, wie es geplant ist, bedarf es einer Befreiung (nach § 31 Abs. 2 BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.
Beschluss
Einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird dahingehend zugestimmt, dass das Vorhaben so zulässig ist, wie in den Planvorlagen dargestellt.
Für zukünftige Bauvorhaben, die eine ähnliche Überschreitung der maximal zugelassen Wandhöhe für Garagen
/Nebengebäude haben, wird diese als geringfügig im Sinne des § 12 Nr. 4 Buchstabe c) der Geschäftsordnung für den Stadtrat Vohenstrauß angesehen.
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 3 der Gestaltungssatzung für die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech;
Baugrundstück: Fl.Nr. 245 der Gemarkung Vohenstrauß (Pleysteiner Straße 7)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sach- und Rechtslage
Die Eigentümerin des oben genannten Baugrundstücks hat einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 3 der Gestaltungssatzung für die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech eingereicht. Der Antrag wurde durch den bevollmächtigten Rechtsanwalt der Bauherrin gestellt. Das Antragsschreiben wurde den Ausschussmitgliedern in Kopie zugeleitet.
Die geplanten Instandsetzungsarbeiten, welche nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei sind und keiner Baugenehmigung bedürfen, sind jedoch genehmigungspflichtig nach der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß.
Die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech ist nicht genehmigungsfähig. Nr. 2.5.2 der Gestaltungssatzung legt fest, dass Dacheindeckungen mit Blech, Faserzementplatten oder Bitumenschindeln zu unterlassen sind.
Für die geplante Neueindeckung des Daches mit Trapezblech wurde bereits im Jahr 2015 einmal der gleiche Antrag gestellt. Über diesen hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 02.09.2015 beraten und (negativ) entschieden.
Zu dem damaligen Antrag wurde die Stellungnahme des städtebaulichen Beraters zu einem ähnlichen Antrag herangezogen. Eine Kopie der Stellungnahme, in Form einer E-Mail vom 05.08.2015, wurde den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Der städtebauliche Berater warnte auch davor, weitere Präzedenzfälle zu schaffen, da dies die Umsetzung der Gestaltungssatzung noch mehr erschweren würde.
Beschluss
Dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 3 der Gestaltungssatzung für die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech für das Objekt Pleysteiner Straße 7, Fl.Nr. 245 der Gemarkung Vohenstrauß, wird nicht entsprochen.
Der Antrag wird abgelehnt, die geplante Maßnahme wird nicht genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung des Bauausschusses dem Rechtsanwalt
der Antragstellerin mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Vohenstrauß - Breite Wiesen" zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus Betonfertigteilen; Baugrundstück: Fl.Nr. 463/2 der Gemarkung Altenstadt (Holunderweg 1)
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sach- und Rechtslage
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Vohenstrauß – Breite Wiesen“.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Baumaßnahme die grundsätzlich genehmigungsfrei ist. Im Bebauungsplan ist jedoch festgelegt, dass nur Einfriedungen mit einer maximalen Höhe von 1,00 m zugelassen sind. Des Weiteren ist festgelegt, dass nur Holz- und Maschendrahtzäune als seitliche Einfriedung der Grundstücke zulässig sind.
Damit das Bauvorhaben so möglich ist, wie es geplant ist, bedarf es einer Isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Vohenstrauß – Breite Wiesen“.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.
Beschluss
Dem vorstehenden Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Vohenstrauß – Breite Wiesen“ zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus Betonfertigteilen auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 463/2 der Gemarkung Altenstadt wird stattgegeben.
Eine Beeinträchtigung der Nachbarn durch das geplante Bauvorhaben ist nicht ersichtlich, da das geplante Gebäude aufgrund des Art. 57 BayBO grundsätzlich verfahrensfrei ist (hier jedoch aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Genehmigung erforderlich).
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zu verbescheiden.
Dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab ist als Bauaufsichtsbehörde ein Abdruck der Entscheidung zur Kenntnisnahme zuzusenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Vorbescheid über die Errichtung von Stellplatzüberdachungen auf den Grundstücken Fl.Nr. 492/4 und 492/9 der Gemarkung Vohenstrauß (Mühlweg 17a)
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sach- und Rechtslage
Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke bzw. Grundstücksteile liegen im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.
Zur Sicherstellung der Erschließung der Baugrundstücke hat die Verwaltung einen Erschließungsvertrag ausgearbeitet und dem Antragsteller zur Unterzeichnung zugesandt.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.
Die Vorlage der Bauunterlagen soll erst erfolgen, wenn der zu schließende Erschließungsvertrag von dem Antragsteller unterschrieben an die Stadt Vohenstrauß zurückgegeben wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung (Ersten Bürger-meister) behandelten Bauanträge
Gremium
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.08.2016
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Sach- und Rechtslage
Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:
1. Bauantrag über die Errichtung eines Wintergartens am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 627/9 der Gemarkung Vohenstrauß (Pfarrer-Bucher-Straße 7)
2. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit FT-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 701/11 der Gemarkung Vohenstrauß (Eglseestraße 4)
3. Bauantrag über die Nutzungsänderung des best. Gewölbekellers in der Scheune als Bewirtungskeller sowie Einbau eines WC’s im ehemaligen Stall auf dem Grundstück Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Altenstadt (Obertresenfeld 15)
4. Bauantrag über die Anbringung von Werbeanlagen; Baugrundstück: Fl.Nr. 1466 der Gemarkung Vohenstrauß (Waidhauser Straße 63)
5. Bauantrag über die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 701/7 der Gemarkung Vohenstrauß (Eglseestraße 8)
6. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit FT-Doppelgarage und Geräteraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 1590/10 der Gemarkung Vohenstrauß (Am Fuchssteinach 2)
7. Bauantrag über den Neubau einer Lagerhalle an die best. Halle und Anbau an das best. Stallgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 118 der Gemarkung Altenstadt (Fiedlbühlstraße 16)
8. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/1 der Gemarkung Vohenstrauß (Von-Löffelholz-Straße 7)
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.11.2016 13:42 Uhr