Datum: 08.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.08.2016
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.08.2016 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Feststellungs- und Satzungsbeschluss
4 Bund - Länder - Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West; Neuordnung Lange Gasse - Durchführungsbeschluss
5 Trinkwasserversorgung der Stadt Vohenstrauß; Antrag an den Zweckverband zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe auf Erhöhung der Jahresabnahmemenge - zum Beschluss Nr. 25/13 vom 03.03.2016 und Nr. 26/15 vom 07.04.2016
6 Mitteilungen des Bürgermeisters
7 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.08.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2016 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 04.08 .2016 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat Vohenstrauß genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.08.2016 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2016 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 04.08.2106 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


30/7        Ankauf der Hard- und Softwareausstattung für die Erstellung und Pflege des
       Wasserleitungskatasters

30/8        Fuhrpark für den Bauhof; Ersatzbeschaffung für den VW-Pritschenwagen NEW ST 205


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Feststellungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2016 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 die im Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die im Betreff genannten Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt und in gleicher Sitzung sowohl den Flächennutzungsplanänderungsentwurf als auch den Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung verschiedener Änderungen gebilligt.  

Beide gebilligten Planentwürfe in der jeweiligen Fassung vom 03.06.2016 wurden in der Zeit vom 20. Juli 2016 bis einschl. 22. August 2016 zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Auslegung wurden von Seiten der Öffentlichkeit keinerlei Bedenken und Anregungen vorgebracht.

Gleichzeitig mit dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt, über die Auslegung der Planentwürfe in Kenntnis gesetzt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Von folgenden Fachstellen wurde Zustimmung zu den Bauleitplanverfahren signalisiert bzw. wurden keine Einwendungen erhoben: 

?        PLEdoc GmbH, Essen
?        Bayernwerk AG, Netzcenter Weiden i.d.OPf.
?        Autobahndirektion Nordbayern
?        Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz 

Von folgenden Fachstellen wurden erneut Anregungen vorgetragen:

?        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neustadt/WN-Weiden

„Gegen die Ausweisung des Baugebiets gibt es keine grundsätzlichen Bedenken, wohl aber gegen die Planung und gegen die kaum flächensparende Ausführung.

Begründung:
Auch wenn viele neue Bauparzellen ausgewiesen werden, enttäuscht die Tatsache, dass hier weitgehend wiederum nur althergebrachte 08/15-Baukonzepte mit frei stehenden Einfamilienhäusern realisiert werden. Dies wird vermutlich dazu führen, dass auch diese Grundstücke in 30 – 40 Jahren vielfach unbewohnt sind, wenn sich die Landflucht der jungen Generation in ähnlicher Weise wie bisher fortsetzt.
Es ist überaus bedauerlich, dass die kommunalen Entscheidungsträger leider nicht den Mut aufbringen, neue Wohnkonzepte (z.B. Mehrgenerationen-Häuser o.ä.) in Auftrag zu geben. Dies könnte den enormen Flächenverbrauch einschränken und eine zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung einleiten.
Die unter Punkt 1.3.1 zitierten Vorgaben des LEP zum Flächensparen werden im Textteil des Bebauungsplanes zwar aufgelistet, wurden aber in der Umsetzung der Planung fast gänzlich ignoriert, da hier weder eine ‚nachhaltige Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen‘ noch ‚besonders flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen‘ zu erkennen sind.
Darüber hinaus wird lediglich angeregt, ‚die auf den privaten Grundstücken anfallenden Niederschlagswässer‘ möglichst zu versickern, zurückzuhalten und als Brauchwasser zu nutzen. Dass dies nicht nur auf freiwilliger Basis geschehen kann, zeigt die Marktgemeinde Parkstein, die dies in den jüngsten Bebauungsplänen durch den Bau von Regenwasserzisternen für alle verbindlich vorschreibt. Regenwasserzisternen können die Gefahren von Starkniederschlägen deutlich reduzieren, kommunale Kläranlagen entlasten und einen sinnvollen Umgang mit dem wertvollen Ressource Trinkwasser ermöglichen und erleichtern.
Begrüßenswert sind die Bepflanzungsvorschriften mit heimischen Bäumen und Sträuchern. Sie können dazu beitragen, dass Siedlungsgebiete durch entsprechendes Nahrungs- und Nistangebot für heimische Tierarten den Besorgnis erregenden Rückgang der Artenvielfalt wenigstens anteilig bremsen.“

?        Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Weiden

„Es werden grundsätzlich keine Bedenken erhoben.
Wir bitten Sie jedoch darauf zu achten, dass alle umliegenden land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen weiterhin ungehindert mit den notwendigen Geräten und Maschinen angefahren werden können, dass alle bestehenden Drainagesysteme ihre Funktion aufrechterhalten und keinerlei sonstigen Bewirtschaftungserschwernisse für die Bewirtschafter entstehen.
Des Weiteren bitten wir Sie, die zukünftigen Eigentümer der Grundstücke rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass es bei der Bewirtschaftung der umliegenden landw. Nutzflächen unumgänglich zu kurzfristigen, arbeitstechnischen Maßnahmen kommen kann, welche von zukünftigen Anwohnern als störend bzw. geruchs- oder lärmbelästigend empfunden werden könnten.“

?        Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

„Wir möchten auf bereits vorgebrachte Anregungen und Bedenken verweisen. Betreffende Beschlüsse haben wir zur Kenntnis genommen.
Wir können der Aufstellung des Bebauungsplanes zustimmen, wenn – wie angeführt – bestehende gewerbliche Nutzungen durch das Planvorhaben nicht eingeschränkt werden.“

?        Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf.

„Im vorgelegten Entwurf ist auch ein Baugrundgutachten enthalten, welches u.a. auch auf die Sickerfähigkeit des Untergrundes eingeht. Hierzu äußern wir uns wie folgt:

Abwasserbeseitigung:
Das vom Bebauungsplan erfasste Gebiet soll im Trennsystem entwässert werden. Dabei sollen Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt über die in den Erschließungsstraßen geplante Kanalisation abgeführt werden. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit ‚an Ort und Stelle‘ versickert werden. Schmutzwasser soll der Kläranlage und nicht der Versickerung zuführbares Niederschlagswasser dem bereits bebauten und wasserrechtlich behandelten RRB zugeführt werden. Mit dieser Vorgehensweise besteht grundsätzliches Einverständnis. Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass laut Baugrundgutachten örtlich mit sehr hoch anstehendem Grundwasser zu rechnen ist, welches bei Erdarbeiten eine Wasserhaltung erforderlich macht. Hierfür muss ggf. eine wasserrechtliche Behandlung erfolgen. Gleichzeitig verweisen wir auf die laut Bodengutachten nur eingeschränkte Sickerfähigkeit des anstehenden Bodens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Lage zu Gewässern:
Im Schreiben vom 12.05.2016 wurde von uns unter Spiegelstrich ‚Lage zu Gewässern‘ die westlich anschließende Weiherkette und die ggf. vorhandenen Drainsysteme, die auch der Weiherspeisung dienen, thematisiert. Es ist nicht ersichtlich, wie bei der Erschließung des Baugebietes mit diesen Drainagen umgegangen werden soll. Aus unserer Sicht darf die Verwirklichung des Baugebietes den Wasserzulauf der Weiherkette nicht nachteilig beeinflussen.


Ausgleichsmaßnahmen:
Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen finden z.T. auch an Gewässern statt. Hier ist in Absprache mit uns zu prüfen, ob ggf. eine wasserrechtliche Behandlung erforderlich wird.“

?        Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde –

-        siehe Anlage zu dieser Sitzungsvorlage -

?        Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab -Untere Naturschutzbehörde-

„Das vorgesehene Ersatzgrundstück konnte von der Stadt Vohenstrauß noch nicht erworben werden. Sollte sich der Erwerb weiter verzögern, müsste der Zeitplan für die Abwicklung der Kompensationsmaßnahmen angepasst werden. Die Kompensationsfläche ist auch im FNP entsprechend darzustellen.“

?        Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab –Sachgebiet 42- (einschl. Technischer Umweltschutz)

-        siehe Anlage zu dieser Sitzungsvorlage -

Zur Klärung der umfangreichen Fragen und Anregungen, die im Schreiben des Landratsamts vom 22.08.2016 aufgeführt sind, fand am 02.09.2016 eine Besprechung statt, an der teilnahmen:

Frau Bauer, Herr Zapf und Herr Kramer (Landratsamt), 3. Bürgermeister Gollwitzer und Herr Sier (Stadt Vohenstrauß), Herr Thammer (Architekturbüro) und Herr Bartl (ab-consultants).

Folgende Punkte wurden besprochen und in nachfolgendem Aktenvermerk festgehalten:

„1.        Änderung Flächennutzungsplan (FNP)

1.1        Herr Sier erläutert aus Sicht der Stadt Vohenstrauß, dass ein deutlich verlängertes Verfahren Probleme mit den geschlossenen Kaufoptionsverträgen hervorruft.

1.2        Herr Zapf erklärt, dass bereits auf Ebene des FNPs eine Abstufung der geplanten Nutzung von Wohnnutzung über eine Zwischenform oder eingeschränkte gewerbliche Nutzung zu den östlich anschließenden geplanten Gewerbeflächen unabdingbar ist. Das Trennungsgebot ist zu beachten und in der Abwägung sind die unterschiedlichen Nutzungsansprüche einzustellen. Über eine Kontingentierung möglicher Schallemissionen kann ein verträgliches Nebeneinander der Nutzungen erreicht werden.

1.3        Herr Bartl verweist darauf, dass diese Kontingentierung für die im Bebauungsplan behandelten Flächen erfolgt ist. Die gewerblichen Flächen im Osten des geplanten Wohngebietes wurden dabei in den Berechnungen berücksichtigt (Darstellung als rosa-farbenen Flächen im Schallschutzgutachten, S. 40 (siehe Bezeichnung GE / GE_FNP / GI_FNP); Hinweis auf S. 9 oben)
       
1.4        Grundsätzlich ist eine Kontingentierung nur auf B-Plan-Ebene sinnvoll und festlegbar. Daher kann im FNP lediglich textlich darauf hingewiesen werden, dass eine solche vorzunehmen ist. Die Flächen als "GEe" oder "GIe" darzustellen ist möglich, löst aber die Problematik nicht.
Inwieweit eine rein textliche Formulierung der Einschränkung der geplanten GE/GI-Flächen im Osten des vorliegenden B-Plans ausreichend berücksichtigt, konnte nicht abschließend geklärt werden.
Unter der Voraussetzung, dass der im Osten sich anschließende Eigentümer der Baulagerfläche sich mit einer nachträglichen Festlegung des möglichen Schallleistungspegels einverstanden erklärt, kann die Festlegung eines schrittweisen Vorgehens bei der Umsetzung der FNP-Zielaussagen (von West nach Ost) in der Ebene des B-Plans im FNP sinnvoll sein.
Der betroffene Bereich ist im FNP darzustellen / kenntlich zu machen.
Herr Zapf sieht die Notwendigkeit, hierzu den Verfahrensschritt nach § 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen. Eine Verkürzung der Frist und Beschränkung auf die geänderten Punkte ist möglich.
2.        Bebauungplan (B-Plan)

2.1        Herr Zapf erläutert, dass grundsätzlich im Baurecht eine Baugenehmigung auf dem genehmigten Stand verbleibt, d.h. der Bestandsschutz gilt für genehmigte Vorhaben. Eine nachträgliche Reduzierung kann nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer der Fläche bzw. des genehmigten Baus vorgenommen werden.

2.2        Herr Bartl erläutert, dass im Schallschutzgutachten für die vorgenommenen Berechnungen zur Lärmkontingentierung - wo vorhanden und sinnvoll - die Baugenehmigungen zur Grundlage gemacht worden sind.
Nicht ausschöpfbare - weil praktisch mit der genehmigten Anlage nicht umsetzbare Emissionen - wurden in Einzelfällen auf die tatsächliche, derzeit vorhandene Nutzung abgestellt. Grundsätzlich wurden vorhandene Nutzungen wie Pkw-Verkehr auf Parkplätzen oder Zulieferverkehr oder Umlagerungen durch z.B. Gabelstaplerbewegungen berücksichtigt. Gleichwohl gibt es in einzelnen Genehmigungsunterlagen die Festlegung von Grenzwerten, die nicht immer nachvollziehbar und aus heutiger Sicht schwierig in der Umsetzung sind.

Die Abwägung ist auf die vorhandenen Nutzungen abzustellen. Das Einverständnis des Eigentümers (Fläche Baulager) ist einzuholen. Andernfalls sind ggfs. weitere Festlegungen zu den zugewandten Fenstern in den betroffenen Bauparzellen erforderlich. Eine Erhöhung des Walls durch eine Mauer scheint nicht wünschenswert.

2.3        Nach Auffassung des Landratsamtes ist der Verkehr auf der Straße `Braunetsriether Weg` noch im Gutachten zu berücksichtigen. Begrenzende Auswirkungen werden wegen des Verkehrsaufkommens nicht erwartet.

2.4        Das Baufenster der Parzelle 4: bis zur südlichen Grenze zu ziehen. (Klarstellung)
Die Einschränkung der Nutzung ist mit dem Hinweis auf die Rechtsgrundlage zu ergänzen:
§ 9 Abs. 1 Nr. 24:
- die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen

2.5        Die im B-Plan ausgesparte Grünfläche ist in den Geltungsbereich aufzunehmen, sonst § 34 BauGB!

2.6        Zur Festsetzung `1.2 Fertigstellung  über NN-Höhen`Ergänzungen zur Formulierung vornehmen: bei Erreichen der festgesetzten Mindesthöhe.“

Eine eingehende und fundierte Auswertung der Stellungnahme des Landratsamtes sowie der am 02.09.2016 angesprochenen Punkte mit gleichzeitiger Unterbreitung von Vorschlägen für die nochmalige Überarbeitung des Flächennutzungsplanänderungs- sowie Bebauungsplanentwurfs war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Hierfür ist auch eine umfangreiche Überarbeitung des Lärmgutachtens durch die Firma ab-consultants (u. a. unter Berücksichtigung des Erweiterungsbaus der Firma PSZ) notwendig. Somit ist es auch nicht möglich, eine sachgerechte und ermessensfreie Abwägung durch den Stadtrat vorzunehmen, weshalb von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen wird, die Angelegenheit von der Tagesordnung abzusetzen und solange zurückzustellen, bis das Lärmgutachten auf den vom Landratsamt geforderten Stand gebracht und eine Beurteilung der vom Landratsamt vorgebrachten Forderungen und Anregungen durch das Architekturbüro Thammer erfolgt ist.  

Beschluss

Nachdem sowohl 1. Bürgermeister Wutzlhofer als auch VR Sier den Sachverhalt ausführlich erläutert haben, wobei VR Sier über das Ergebnis der Besprechung beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab informierte, beschließt der Stadtrat einstimmig, die Angelegenheit von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abzusetzen. Mit der Anberaumung einer Stadtratssitzung am 22.09.2012, in der explizit die Stellungnahme des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab auf der Grundlage der Lösungsvorschläge von Architekt Thammer und ab-consultants behandelt wird, besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bund - Länder - Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West; Neuordnung Lange Gasse - Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2016 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen des Jahresprogramms für städtebauliche Maßnahmen 2016 wurde an die Regierung die Sanierung von Innenhöfen gemeldet.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.01.2016 die Vergabe der Planungsleistungen an das Architekturbüro em.Architekten aus Amberg beschlossen.

Während der Arbeiten des städtischen Bauhofs für die Neugestaltung der Langen Gasse, wurden  mit den jeweiligen Grundstückseigentümern Gespräche und Verhandlungen geführt, die das Ergebnis hatten, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer mit der Maßnahme einverstanden sind, Verkaufsbereitschaft für einige m² Grundstücksflächen zeigten und Gestattungsverträge zur Überlassung von Flächen für die Dauer von 25 Jahren unterzeichneten.

Der städtische Bauhof hat die Sanierung der Langen Gasse abgeschlossen.
Mit Datum vom 22.08.2016 hat die Kämmerei einen Förderantrag zur Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 132.731 EUR gestellt.
In diesem Zusammenhang verlangt die Regierung der Oberpfalz einen Durchführungsbeschluss für die Sanierungsmaßnahme.

Die Maßnahme Sanierung der Innenhöfe in der Langen Gasse ist ein seit
Langem gehegter Wunsch.
Bereits in der VU wird dies als Maßnahme vorgeschlagen.

2013 wurde im südlichen Bereich der Langen Gasse die Maßnahme
Carports Lange Gasse durchgeführt. Die Gestaltung war auch als Vorgabe
für die jetzt geplanten Innenhöfe entlang der Lange Gasse gedacht.

Der Ausbau der Höfe 1,2 und 4 erfolgt analog zur o.g. Gestaltung Carports Lange
Gasse mit Betonsteinpflaster.

Die Problematik der Innenhöfe besteht in der gewachsenen, komplizierten
Verflechtung von Privatgrundstücksanteilen. Diese sind, in Verbindung mit
den öffentlichen Flächen, entstanden um die große Zahl an Zufahrten (Stadelgebäude)
zu ermöglichen.
Durch diese verflochtenen Zuschnitte war es in der Vergangenheit für die Eigentümer nicht möglich eine bauliche Verbesserung zu erzielen. So sind über die Jahre sehr unschöne und unbefestigte Brachen entstanden für deren Unterhalt sich niemand zuständig fühlte.

Die geplante Maßnahme ist in enger Absprache mit den einzelnen Grundstückseigentümern
und Anliegern entstanden. In der geplanten Lösung sind
alle Belange (Zufahrt, Parken, befestigte Flächen, Grün, Abgrenzung von
Privatgärten, Sitzgelegenheiten) untergebracht. Dies findet bei allen Beteiligten
Zustimmung.
Ziel ist es ein einheitliches und sich gut in die Umgebung
einfindendes Erscheinungsbild der Innenhöfe der Langen Gasse zu erschaffen.

Die Kosten für diese Maßnahme werden vom Architekturbüro auf 244.883,32 EUR beziffert.


Bei der Prüfung des Zuwendungsantrags der Stadt Vohenstrauß und der Planentwürfe hat die Regierung der Oberpfalz moniert, dass zu viele Pflasterflächen vorgesehen sind. Es sollte versucht werden, mehr Grün in die Innenhöfe zu bringen. Es wird nun versucht, die Anregung bzw. Forderung der Regierung zu berücksichtigen, was aber nicht so einfach sein dürfte. So befinden sich alleine im Quartier 1 insgesamt acht Zufahrten, weshalb kein Platz für größere Bäume vorhanden ist. Denkbar wären hier lediglich einige Spalierbäume und eine Heckenreihe entlang der geplanten Stützmauer. Im Quartier 3 hat kürzlich erst ein Grundstückseigentümer die Situation bei seiner Garagenzufahrt geschildert und dabei überzeugend dargelegt, dass ein Baum mehr als störend wäre. Auch hier gehen die Überlegungen in Richtung eines Spalierbaumes. Der Architekt wird nun Vorschläge für eine mögliche Umplanung in Bezug auf mehr Grün ausarbeiten und diese der Regierung zur Begutachtung vorlegen. Das Einverständnis der Regierung vorausgesetzt, wird die Sanierungsmaßnahme im kommenden Jahr durchgeführt.  

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Mit der Sanierung der Innenhöfe im Bereich der Langen Gasse Vohenstrauß nach den Plänen des Architekturbüros em.Architekten Johann Ernst-Urban Meiller, 92224 Amberg in der Fassung vom 06.07.2016 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Trinkwasserversorgung der Stadt Vohenstrauß; Antrag an den Zweckverband zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe auf Erhöhung der Jahresabnahmemenge - zum Beschluss Nr. 25/13 vom 03.03.2016 und Nr. 26/15 vom 07.04.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2016 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Stadtrates am 03.03.2016 wurde dem Stadtrat eine ausführliche Situationsbeschreibung der städtischen Wasserversorgungsanlagen vorgelegt und die Thematik ausführlich besprochen.
In diesem Zusammenhang wurde in Bezug auf den Fremdwasserbezug von der Steinwaldgruppe folgendes vorgetragen:
Nachdem die Steinwaldgruppe mit Schreiben vom 29.04.2015 mitteilte, dass sie ein Investitionskonzept für die kommenden 10 Jahre erarbeiten möchte und deshalb die Bedarfsprognosen ihrer Mitgliedsgemeinden ermittelt, wurde mit Schreiben der Stadt Vohenstrauß vom 07.05.2015 unverbindlich ein eventueller weiterer Bedarf von 90.000 m³ mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 12.05.2015 teilt die Steinwaldgruppe dazu folgendes mit:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zum Schreiben der Stadt Vohenstrauß vom 07.05.2015 über eine mögliche Erhöhung der Jahresbestellmenge um weitere 88.000 m³ auf dann rd. 300.000 m³ wird mitgeteilt, dass der Zweckverband zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe derzeit noch dabei ist, die künftige Wasserförderung zu konzipieren. Dies ist notwendig geworden, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Wasserschutzgebiet Schwand für nichtig erklärt hat. Sobald wir hier neue Erkenntnisse haben, können weitere Versorgungswünsche geprüft werden.
Der Zweckverband geht davon aus, dass im Laufe des Jahres Klarheit über das künftige Versorgungskonzept herrscht. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir derzeit keine konkreten Angaben machen können, versichern jedoch, dass der Zweckverband alles daran setzen wird, die Versorgungswünsche der Abnehmer zu bedienen.
Mit freundlichen Grüßen – Andreas Meier, Landrat, Verbandsvorsitzender

Das Schreiben wurde in voller Länge angeführt, um darzustellen, dass selbst professionell geführte große Unternehmen nicht vor solch weitreichenden Urteilen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten sicher sind.

Nachdem bekannt wurde, dass es für evtl. Restkontingente mehrere Interessenten gibt, hat die Stadt Vohenstrauß mit Schreiben vom 27.11.2015 nochmals nachgefragt.
In Bezug auf mögliche Belastungsgrenzen des Hochbehälters der Steinwaldgruppe wurde dieser angeboten, den Hochbehälter Fahrenberg, welcher in unmittelbarer Nähe liegt, bei den Berechnungen ggf. mit zu berücksichtigen.

Mit Schreiben vom 09.12.2015 hat die Steinwaldgruppe u.a. folgendes mitgeteilt:
Sobald beim Zweckverband absehbar ist, inwieweit der derzeit gültige Wasserrechtsbescheid zur Entnahme von Trinkwasser aus dem Gewinnungsgebiet Oed verhandelbar ist und Erkenntnisse aus der Mitbenutzung des Hochbehälters Fahrenberg vorliegen, wird der Antrag der Stadt Vohenstrauß auf Erhöhung der Jahreswassermenge um 90.000 m³ nochmals beraten.

Um im Falle des Falles schnell handeln zu können, wäre ein Beschluss des Stadtrates Vohenstrauß in dieser Angelegenheit u.U. von Vorteil.

Die Stadträte vertraten die Meinung, dass zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung mit der Steinwaldgruppe wegen einer Erhöhung der Jahresabnahmemenge weiter verhandelt werden sollte. Unabhängig davon sollte aber auch der Erhalt der eigenen Versorgungsanlagen weiterhin verfolgt werden, wenn und soweit das wirtschaftlich vertretbar und tatsächlich möglich ist.

Am 07.07.2016 fand aus diesem Grund eine Besprechung mit dem Geschäftsführer der Steinwaldgruppe, Herrn Bernhard Eigner, im Rathaus Vohenstrauß statt.
Herr Eigner erläuterte, dass in Bezug auf höhere Lieferzusagen Grenzen gesetzt sind, die sich nicht von heute auf morgen lösen lassen. Im Gewinnungsgebiet Öd sind das Wasserrecht und die Pumpenleistungen ausgereizt. Kapazitäten im Bereich Vohenstrauß werden erst wieder frei, wenn durch einen Lückenschluss des Süd-Ost-Verbundes der Hochbehälter Fahrenberg entlastet wird. Eine Rohrleitung zwischen den Hochbehältern Schirmitz/Pirk und Etzenricht würde eine Versorgung dieser Gemeinden aus dem Wasserwerk Neuersdorf ermöglichen. Dann wären freie Kapazitäten von 200.000 bis 250.000 m³ jährlich aus dem Gewinnungsgebiet Öd bzw. dem Pumpwerk Schlattein geschaffen. Eine derzeit in Auftrag gegebene Studie soll klären, ob diese Investition gegenüber anderen Varianten wirtschaftlich ist. Die Studie soll dem Zweckverband bis Ende Oktober 2016 vorliegen.
Mit einer Fertigstellung der Leitung ist im besten Fall 2018 zu rechnen.

Herrn Eigner wurde zugesagt, dass sich der Stadtrat Vohenstrauß zeitnah mit der Angelegenheit befasst und die Stadt ggf. einen Antrag an den Zweckverband richten wird.

In Bezug auf die Anpassung und den Erhalt des Wasserschutzgebietes Neumühle, Brunnen I, II, III und VI wurde das auf der Basis des Stadtratsbeschlusses vom 07.04.2016 verfasste Schreiben vom 18.04.2016 an das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab bis heute nicht beantwortet.

Unabhängig davon sollten aber Entscheidungen in Bezug auf eine mögliche Erhöhung der Jahresabnahme bei der Steinwaldgruppe verbindlich getroffen werden, um die Ernsthaftigkeit nachdrücklich zu belegen.

Aussprache

Wie 1. Bürgermeister Wutzlhofer erklärt, hatte er in seiner Eigenschaft als Beirat der Steinwaldgruppe mehrmals die Gelegenheit, ein Gespräch mit dem Geschäftsführer zu führen und dabei die Bedeutung der Angelegenheit hervorzuheben. Letztendlich aber hat die Steinwaldgruppe mit der angeordneten Aufgabe des Schutzgebiets Schwand ähnliche Probleme wie die Stadt Vohenstrauß bei einigen Quellen und deren fehlende Förderung. Zwischenzeitlich läuft die dritte Versuchsbohrung in einem Waldgebiet bei Pressath in der Hoffnung, weitere Quellen erschließen zu können. Darüber hinaus wird derzeit ein Gutachten hinsichtlich des Süd-Ost-Verbundes erstellt, das Ende Oktober vorgestellt werden soll.

Zu dem Hinweis von StR Raab, dass es im Hinblick auf das neue Baugebiet „Sommerwiesen“ erforderlich sein dürfte, die Jahresabnahmemenge von der Steinwaldgruppe zu erhöhen, bemerkt 1. Bürgermeister, dass jeder Neubau, der mit einem Zuzug verbunden ist, zwangsläufig zu einer Steigerung der Verbrauchsmenge führt. Daran ändert auch nicht die Tatsache, dass immer wieder versucht wird, mit technischen Mitteln Wasser einzusparen. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob es in 10 oder 15 Jahren noch möglich sein wird, Sportplätze mit Trinkwasser zu bewässern. Hierzu bemerkt StR Dr. Wappmann, dass die Bevölkerung jetzt schon darauf vorbereitet wird, in Zukunft mit Wassereinsparungen konfrontiert zu werden.

StRin Eichl interessiert, wie die Aussage „es werde immer am Limit gefahren“ zu verstehen sei. Sei dies auf die zunehmende Zahl der trockenen Sommer zurückzuführen oder sei der stetige Rückgang des Eigenwassers der Grund. Nach Ansicht von VA Balk ist beides zutreffend. Obwohl der Wasserverbrauch in den letzten 20 Jahren leicht sank, ist die Schüttung nach dem trockenen Sommer des Jahres 2000 deutlich abgefallen und hat sich seit dieser Zeit nicht mehr regeneriert. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist zwar nicht gefährdet, doch ist es so, dass bei extremen Heiß- und Trockenphasen die Schüttung extrem rückläufig ist, der Verbrauch aber am höchsten ist. Ohne das Zusatzwasser der Steinwaldgruppe hätte die Stadt in solchen Zeiten sicherlich ein Versorgungsproblem.

Der Sitzungsleiter weist auf die Reserven der Brunnen auf der Platte und am Fahrenberg hin. Im Bedarfsfall könnten diese Quellen, wenn auch nur mit einem enorm hohen Kostenaufwand, regeneriert werden. Bei der Quelle am Kalvarienberg ist die Nitratbelastung durch die Nähe zur ehemaligen Mülldeponie unverändert hoch. Solange nicht nachgewiesen werden kann, dass keine deponiespezifischen Stoffe mehr in den Brunnen gelangen können, darf das Wasser nicht verwendet werden.

StRin Bauer möchte wissen, ob für den Fall, dass der Süd-Ost-Verbund zur Ausführung kommt und der Stadt Vohenstrauß die zusätzliche Wassermenge zugesichert wird, mit einem Anstieg der Wassergebühren zu rechnen ist. Es sei ohnehin absehbar, gibt VA Balk zur Antwort, dass der Wasserpreis steigen wird. Ein Grund dafür ist der Investitionsbedarf durch die Sanierung der eigenen, 40 bis 50 Jahre alten Wasserleitungen. Im Normalfall sollten jährlich 1,5 % des Leitungsnetzes, das sind bei der Stadt Vohenstrauß rund 2,7 km, erneuert werden. Zunehmen wird auch die Zahl der Oxydationsanlagen. Der Einkaufspreis für das Steinwaldwasser dürfte als Grund für eine Erhöhung der Wassergebühren nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Auf die Frage von StR Raab, ob die diesjährigen Quellschüttungen, bedingt durch den regenreichen Frühsommer im Vergleich zum letzten Jahr gestiegen sind, erklärt VA Balk, dass keine Entwicklung eingetreten ist, die aufatmen ließe. Zwar war ein leichter Anstieg bei den Schüttungen festzustellen, doch profitiere das Grundwasser von Regenfällen nur in der vegetationslosen Zeit. Niederschläge im Sommer seien zwar gut für den Wasserversorger, da wenig Gartenwasser benötigt wird, doch wirken sich diese nicht auf das Grundwasser aus. Überaus hilfreicher wären schneereiche Winter ohne größeren Frost.

Für StR Töppel ist weniger ein höherer Verbrauch für die Gartenbewässerung, als vielmehr die Bewässerung der Sportplätze das Problem. So werden alleine im Sportzentrum alljährlich rund 10.000 m³ an kostbarem Trinkwasser im wahrsten Sinne des Wortes „verwässert“. Zwar hätte die Stadt für solche Zwecke genügend Wasser aus den still gelegten Quellen und aus der Brauchwasserstelle beim Bauhof, doch kann dieses mangels fehlender Zuleitungen nicht auf den Sportplätzen verwendet werden. Diesbezüglich wäre die Möglich zu prüfen, ob Landwirte das Brauchwasser mit großen Behältern anliefern könnten.

Auf die Anfrage von StR Kleber bezüglich einer Zisternenpflicht im neuen Baugebiet teilt 1. Bürgermeister Wutzlhofer mit, dass zwar ein Trennsystem vorgesehen ist, jedoch keine Verpflichtung zum Bau von Zisternen. Von der finanziellen Förderung der Stadt beim Einbau auf freiwilliger Basis werde, so die Erfahrung bei den letzten Baugebieten, kaum Gebrauch gemacht. StR Eiber ist der Meinung, dass im Bebauungsplan eine Zisternenpflicht festgelegt werden sollte, wenn dies der Stadtrat für notwendig erachtet. VA Balk weist darauf hin, dass viele Grundstückseigentümer eine Zisterne für Regenwasser besitzen. Wenn die Behälter bei längeren Trockenperioden aber leer sind, steigt schlagartig der Verbrauch von Trinkwasser aus den Leitungen. 1. Bürgermeister Wutzlhofer weiß, dass Parkstein eine Zisternenpflicht eingeführt hat. Nachdem das Bebauungsplanaufstellungsverfahren für das Neubaugebiet noch nicht abgeschlossen ist, kann über die Thematik noch diskutiert werden.

Beschluss

Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Stadtrat:

1.        Zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Vohenstrauß ist eine Erhöhung der Jahresabnahmemenge um 90.000 m³ auf dann insgesamt 300.000 m³ beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe erforderlich.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Ziel eines entsprechenden
Vertragsabschlusses weiter zu führen.

3.        Der Erste Bürgermeister Andreas Wutzlhofer wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag zu den derzeitigen und bekannten Konditionen zu unterzeichnen. Sollte sich an den Konditionen etwas ändern, ist der Vertrag dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Angelegenheit in Bezug auf das Wasserschutzgebiet Neumühle, Brunnen I, II, III und VI gemäß Stadtratsbeschluss vom 07.04.2016 weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2016 ö 6

Sach- und Rechtslage

1.        4 der heutigen Zuhörer, teilt 1. Bürgermeister Wutzlhofer mit, sind seit dem 01. September 2016 neue Mitarbeiter der Stadt Vohenstrauß. Es war bisher noch nie der Fall, dass 4 neue Mitarbeiter gleichzeitig begrüßt werden konnten.

Es handelt sich um

a) Frau Andrea Schwab, Kinderpflegerin aus Irchenrieth, die den
städtischen Kindergarten in Roggenstein verstärkt und die Nachfolgerin von Frau
Annemarie Schwägerl, die im nächsten Jahr in den Ruhestand tritt, sein wird,                       

b) Herrn Manfred Bojer aus Zeßmannsrieth, der das Team des Außendienstes um
Karl Frey verstärkt,                                                                                                                

c) Herr Christoph Weiß aus Etzgersrieth, der heute seinen 23. Geburtstag feiern kann,
der seine Weiterbildung zum Bautechniker mit einem hervorragenden Prüfungsergebnis
abgeschlossen hat und im Bauamt tätig sein wird,

d) Herrn Alexander Neuber, der seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
absolviert.

Die Genannten stellen sich dem  Gremium nun persönlich kurz mit ihrem privaten und
beruflichen Lebenslauf vor.

2.        Der Markt Waldthurn kann im Jahr 2017 auf sein 800jähriges Bestehen zurück blicken. Dieses Ereignis feiert der Markt Waldthurn vom 09. – 18.06.2017 im Rahmen eines großen Heimatfestes. Hierzu lädt 1. Bürgermeister Josef Beimler auch die Bürgermeister und den Rat der Stadt Vohenstrauß herzlichst ein und bittet um Teilnahme am historischen Festzug in entsprechend historischen Gewändern. Die Verwaltung wird sich mit Frau Stock in Verbindung setzen und Termine für die Stadtratsmitglieder für eine Kleideranprobe und eine Auswahl geeigneter Gewänder vereinbaren. Das endgültige Programm für das Heimatfest wird der Markt Waldthurn in den nächsten Wochen übersenden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2016 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. StR Dr. Wappmann erkundigt sich über die geplante Fahrt nach Lauter-Bernsbach zum dortigen „Vugelbeerfast“. 1. Bürgermeister Wutzlhofer teilt mit, dass am Freitag, dem 30.09.2016 um 14.00 Uhr mit dem Bus weggefahren wird und am selben Tag gegen Mitternacht wieder die Heimreise angetreten wird. Nähere Informationen erhalten die derzeit 22 angemeldeten Teilnehmer demnächst.

  1. StR Dr. Wappmann gibt bekannt, dass anlässlich des diesjährigen „Tags des Denkmals“ das Heimatmuseum geöffnet hat und dabei Torten und Kuchen nach alten Rezepten der früheren Konditorei Wappmann kredenzt werden. Hierzu ergeht herzliche Einladung.

  1. Zur Anfrage von StR Eiber zum aktuellen Sachstand bezüglich der schadhaften Laufbahn im Sportzentrum bemerkt 1. Bürgermeister Wutzlhofer, dass er dazu im nichtöffentlichen Sitzungsteil nähere Informationen geben wird. StR Raab stellt in seiner Eigenschaft als Schulleiter fest, dass der momentane Zustand für die Schulen mehr als ärgerlich ist. Da der Bewegungsmangel der Schüler ziemlich groß ist, soll mit entsprechendem Sportunterricht abgeholfen werden, was aber mittlerweile schon im zweiten Schuljahr wegen der Sanierungsmaßnahme im Sportzentrum nicht möglich ist.

  1. StR Bayerl weist auf den Zustand der Bäume auf dem Marktplatz hin. Einige von ihnen haben bereits das gesamte Laub abgeworfen. Es stellt sich die Frage, was der Grund dafür ist. Ob es sich um Schädlinge oder um einen Pilzbefall handelt. Nach Aussage von ADL Frey dürfte die Ursache die lang anhaltende Trockenheit sein.

  1. StR Gösl möchte wissen, wann die neue Bushaltestelle in Roggenstein errichtet wird. Trotz des bevorstehenden Schulbeginns bewegt sich nichts. Wie 1. Bürgermeister Wutzlhofer mitteilt, haben diesbezügliche Anfragen beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab als zuständige Behörde keinerlei Reaktionen bewirkt. Fakt ist, dass, solange die neue Bushaltestelle nicht errichtet werden kann, die bisherige benutzt werden muss.



Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 19.53 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 19.54 Uhr.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2016 08:39 Uhr