Datum: 22.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.09.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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32. Sitzung des Stadtrates
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22.09.2016
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Sach- und Rechtslage
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.09.2016
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 08.09.2016 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat Vohenstrauß genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.09.2016 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat
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32. Sitzung des Stadtrates
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Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 08.09.2016 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
31/8 Abwasserbeseitigung der Stadt Vohenstrauß für die Ortsteile Roggenstein, Kaimling und
Lämersdorf; Erstellung der Unterlagen zur Antragstellung auf Verlängerung der
Geltungsdauer für die gehobene Erlaubnis der Gewässerbenutzung; Auftragsvergabe
31/9 Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland;
hier: Vergabe der Beratungsleistungen und Erstellung eines Masterplanes an IKT,
Regensburg
31/10 Zentrale Kläranlage der Stadt Vohenstrauß bei Unterlind; Sanierung der Heizungsanlage
mit Erneuerung des Heizkessels; hier: Auftragsvergabe
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
- StRin Anna Wutzlhofer nimmt ab 19.21 Uhr an der Sitzung teil. -
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Beschlussfassung über die erneute Auslegung
Gremium
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Stadtrat
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32. Sitzung des Stadtrates
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Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 die im Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die im Betreff genannten Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt und in gleicher Sitzung sowohl den Flächennutzungsplanänderungsentwurf als auch den Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung verschiedener Änderungen gebilligt.
Beide gebilligten Planentwürfe in der jeweiligen Fassung vom 03.06.2016 wurden in der Zeit vom 20. Juli 2016 bis einschl. 22. August 2016 zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Auslegung wurden von Seiten der Öffentlichkeit keinerlei Bedenken und Anregungen vorgebracht.
Gleichzeitig mit dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt, über die Auslegung der Planentwürfe in Kenntnis gesetzt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die hierauf eingegangenen Stellungnahmen mit Einwendungen, Bedenken, Anregungen und Hinweisen wurden dem Stadtrat in dessen Sitzung am 08.09.2016 zur beschlussmäßigen Behandlung vorgelegt. Nachdem aber bis zu dieser Sitzung keine eingehende und fundierte Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, vor allem die des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab möglich war, beschloss der Stadtrat die Angelegenheit von der Tagesordnung abzusetzen und bis zur heutigen Sitzung zurück zu stellen.
Zwischenzeitlich haben sich das Büro abconsultants eingehend mit den Anregungen des Landratsamts zum Lärmgutachten und das Architekturbüro Thammer mit den Anregungen zum Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanentwurf befasst sowie Lösungsvorschläge für eine sachgerechte und ermessensfreie Abwägung durch den Stadtrat vorgenommen. Die entsprechenden Anregungen der vorgenannten Büros haben die Stadtratsmitglieder zur Analyse und Auswertung erhalten.
Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und, soweit erforderlich, dazu wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Anlage
Beschluss
Abschließender Beschluss:
Das Architekturbüro Dipl.Ing. Andreas Thammer wird beauftragt, die vorstehend beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in die jeweiligen Planentwürfe einzuarbeiten. Weiter wird das Büro abconsultants beauftragt, das Lärmgutachten entsprechend zu überarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwürfe der beiden Bauleitpläne gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Planentwürfen einzuholen. Für die erneute Auslegung wird in Anwendung des § 4a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB folgendes festgelegt:
? Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
? Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden angemessen verkürzt und zwar
a) die Dauer der Auslegung auf die Zeit vom 04.10.2016 bis einschl. 19.10.2016 und
b) die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sach- und Rechtslage
1. Der Sitzungsleiter gibt bekannt, dass in der vergangenen Nacht Herr Johann Wurdack im Klinikum in Weiden i.d.OPf. verstorben ist. Die Aussegnung findet am kommenden Samstag um 18.00 Uhr und die Beerdigung am darauf folgenden Montag um 14.30 Uhr statt.
2. Der SV Waldau hat sich mit Schreiben vom 20.09.2016 als Ausrichter des diesjährigen Landkreisstaffellaufes bei der Stadt Vohenstrauß für die Zusammenarbeit bedankt, vor allem für die unentgeltliche Überlassung der Dreifachturnhalle, in der sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach dem Lauf duschen und mit Speis‘ und Trank stärken konnten.
3. 1. Bürgermeister Wutzlhofer berichtet über ein kürzlich stattgefundenes Gespräch mit Herrn Widmann vom gleichnamigen Autohaus. Dabei informierte Herr Widmann über die weitere Entwicklung des Autohauses an der Waidhauser Straße. In diesem Zusammenhang wurde er über die Absicht der Stadt Vohenstrauß, entlang der Waidhauser Straße und des Betriebsgrundstücks der Firma Widmann einen Geh- und Radweg zu errichten. Für die vorgeschriebene Breite wäre eine Grundstücksstreifen aus dem Betriebsgrundstück benötigt. Hierfür hat Herr Widmann vollstes Verständnis und eine entsprechende Verkaufsbereitschaft gezeigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
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Sach- und Rechtslage
OS Bauer erkundigt sich nach dem derzeitigen Zustand des Trinkwassers in Kaimling, nachdem von Seiten des Staatl. Gesundheitsamtes eine Abkochanordnung erlassen wurde. 1. Bürgermeister Wutzlhofer führt dazu aus, dass bei einer routinemäßigen Untersuchung ein Keim im Trinkwasser festgestellt wurde. Dies führte zur angesprochenen Abkochanordnung, über die sämtliche Haushaltungen umgehend informiert wurden. Seitdem wurden zahlreiche weitere Proben entnommen, wobei die letzte Untersuchung einwandfrei war. Festzustellen ist, dass Kaimling ausnahmslos über einen Übergabeschacht versorgt wird und dieser zu jeder Zeit keimfrei war. Der Keim muss sich demnach an einer Entnahmestelle befunden haben. Die kann vorkommen, wenn zum Beispiel im ehemaligen Schulhaus über einen längeren Zeitraum nur ein geringer Wasserverbrauch besteht, sich das Wasser demnach lange in der Leitung befindet und bei einer Entnahme zu wenig vom alten Wasser abgelaufen ist. Fakt ist, dass die Wasserproben 48 Stunden lang „bebrütet“ werden müssen. Damit erhält die Stadt im Laufe des morgigen Vormittags das Ergebnis der letzten Untersuchung. Wenn dieses negativ sein sollte und damit die Abkochanordnung aufgehoben werden kann, so werden die Haushaltungen durch den städtischen Amtsboten wiederum umgehend verständigt, sofern das Ergebnis noch vor 12.00 Uhr durch das Gesundheitsamt mitgeteilt werden sollte.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 20.25 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 20.26 Uhr.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2016 10:45 Uhr