Datum: 02.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kleiner Sitzungssaal, 1. Stock
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 15:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.08.2016
2 Antrag auf Vorbescheid über den Abbruch des schadhaft, durchfeuchteten Bruchsteinmauerwerks des Mühl-Wohnstallhauses, sowie den Neubau eines Blockholzhauses oder Monolith-Ziegel-Hauses ca. wie Bestand; Baugrundstück: Fl.Nr. 468 der Gemarkung Oberlind (Tradmühlweg 2)
3 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung (Ersten Bürger-meister) behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.08.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.11.2016 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid über den Abbruch des schadhaft, durchfeuchteten Bruchsteinmauerwerks des Mühl-Wohnstallhauses, sowie den Neubau eines Blockholzhauses oder Monolith-Ziegel-Hauses ca. wie Bestand; Baugrundstück: Fl.Nr. 468 der Gemarkung Oberlind (Tradmühlweg 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.11.2016 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.
Zur Regelung der Erschließungsfragen wurde mit dem Antragsteller ein Erschließungsvertrag geschlossen.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Antrag auf Vorbescheid dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung (Ersten Bürger-meister) behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.11.2016 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:

1.        Bauantrag über den Neubau eines Doppelcarports mit Geräteraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 545/3 der Gemarkung Vohenstrauß (Dr.-Reinhard-Straße 13)

2.        Bauantrag über den Carport-Neubau auf dem Grundstück Fl.Nr. 393/3 der Gemarkung Vohenstrauß (Gartenstraße 6)

3.        Bauantrag über den Neubau eines Carports und Terrassenüberdachung sowie dem Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung einer Dachgaube und eines Balkones auf dem Grundstück Fl.Nr. 10/1 der Gemarkung Obernankau (Obernankau 10)

4.        Bauantrag über die Anbringung von Werbeanlagen; Baugrundstücke: Fl.Nrn. 1330 und 1331 der Gemarkung Vohenstrauß (Waidhauser Straße 33)

5.        Bauantrag über die Errichtung eines Wohnhauses mit Fertiggarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 366/21 der Gemarkung Vohenstrauß (Frühlingstraße 15)

6.        Bauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 670/5 der Gemarkung Vohenstrauß (Kößlmühlstraße 11)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2017 11:23 Uhr