Datum: 01.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.11.2016
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.11.2016 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Vorstellung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz durch dessen Geschäftsleiter, Herrn Maximilian Köckritz
4 Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in den Bürgerversammlungen im Jahre 2016
5 Feststellung der Jahresrechnungen 2013 und 2014; Bericht über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfungen für die Jahre 2013 und 2014
6 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b UStG; hier: Abgabe einer Optionserklärung
7 Motorradausstellung durch den Motorradclub Vohenstrauß am 25. und 26.02.2017
8 Gebietsänderung im Bereich des Marktes Leuchtenberg und der Stadt Vohenstrauß
9 Mitteilungen des Bürgermeisters
10 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.11.2016

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 03.11.2016 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.11.2016 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2016 beschlossen, dass für den in dieser Sitzung gefassten Beschluss


34/12        Ankauf eines LKW mit Kipper und Winterdienstausrüstung für den städtischen Bauhof als
       Ersatz für den LKW Mercedes Benz mit dem Kennzeichen NEW-SD 85;
       hier: Auftragsvergabe


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Vorstellung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz durch dessen Geschäftsleiter, Herrn Maximilian Köckritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö 3

Sach- und Rechtslage

1. Bürgermeister Wutzlhofer erläutert die Gründe, weshalb die Vorstellung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung steht. Auslöser war die vom Verein „Bürger und Polizei“ initiierte Sammelbestellung von Temposys-Geräten für die Gemeinden im Bereich der PI Vohenstrauß. So hat der Markt Waidhaus seine Entscheidung über eine Beteiligung an dieser Sammelbestellung solange zurückgestellt, bis über einen möglichen Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit entschieden ist. Dies lässt den Schluss zu, dass der Markt Waidhaus einen Beitritt zum Zweckverband vorsieht. In einem Gespräch mit Herrn 1. Bürgermeister Wutzlhofer wurde Herrn Köckritz, dem Geschäftsleiter des Zweckverbands, die Zusage erteilt, auch dem Stadtrat Vohenstrauß den Zweckverband vorstellen zu dürfen.

Herr Köckritz stellt nun zusammen mit seinem Mitarbeiter, Herrn Schmid, den Zweckverband in Form einer Power-Point-Präsentation vor. Dabei erläutert er ausführlich, die Hintergründe, den Leistungsumfang, die Vorteile, die Finanzierung und die Zusammenarbeit. Ausführliche Unterlagen, die mit der Power-Point-Präsentation nahezu identisch sind, haben alle Stadtratsmitglieder und Fraktion bereits vorab als PDF-Datei zur Kenntnisnahme erhalten.

Aussprache

1. Bürgermeister Wutzlhofer möchte wissen, ob es zu zeitlichen Überschneidungen kommen kann, wenn mehrere Gemeinden gleichzeitig eine Überwachung anfordern. Nachdem zwischenzeitlich nicht nur ein zweites Fahrzeug angeschafft, sondern auch ein zweiter Messtechniker eingestellt wurde, ist bei Bedarf eine Überwachung gewährleistet, gibt Herr Köckritz zur Antwort. Erfahrungsgemäß aber benötigt keine Gemeinde eine tägliche Überwachung. Aus diesem Grunde werden die Einsatztage und –zeiten auch durchgewechselt. Wie dem Vortrag zu entnehmen war, bemerkt 3. Bürgermeister Gollwitzer, erhalten die Kommunen die Verwarnungsgelder. Wie aber sieht es bei den Ordnungswidrigkeiten aus und wie wird die Fahrerermittlung durchgeführt? Alle Bußgelder, die verhängt werden, erklärt Herr Köckritz, gehen an die Kommunen. Die Fahrerermittlung erfolgt durch den Zweckverband. Dies beginnt mit einem Fragebogen und eine Passbildabgleich bei den Einwohnermeldeämtern. Wohnt der Fahrer nicht im Gebiet des Zweckverbandes, so werden entsprechende Anfragen an das jeweils zuständige Meldeamt gerichtet. Falls nötig, wird auch die Polizei aufgrund der guten Beziehungen für den Zweckverband tätig. Auf Anfrage von StR Gösl teilt Herr Köckritz mit, dass es den Gemeinden freigestellt ist, eine gewisse Anzahl von Stunden oder Tagen zu buchen. Etwas schwierig gestaltet sich ein kurzfristiger Wechsel, wäre aber theoretisch auch möglich. Da jedoch das Ziel der Überwachungen ist, dass die Fahrer langfristig ihre Geschwindigkeit reduzieren, sollten regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Optimal wäre ein Mal in der Woche. Auf die Frage von StR Maier zum Unterschied zwischen einer Mitgliedschaft im Zweckverband und dem Abschluss einer Zweckverbandsvereinbarung antwortet Herr Köckritz, dass jedes Mitglied des Zweckverbandes das wirtschaftliche Risiko mitträgt. Eine Zweckverbandsvereinbarung ist zeitlich begrenzt auf zwei Jahre, dafür aber sind die Gebühren etwas höher. StR Töppel interessiert, ob es sich bei den Stundengebühren nur um die reinen Messzeiten oder auch um die Anfahrtszeiten handelt. Die Anfahrtszeiten, so Herr Köckritz, werden nicht in Rechnung gestellt, jedoch die Dauer des Auf- und Abbaus. StR Dr. Gref hält es für überaus unwahrscheinlich, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h 8 von 10 von einem Pkw angefahrenen Personen einen Unfall überleben würden. Nach Aussage von Herrn Köckritz ist dies einer offiziellen Statistik des Polizeipräsidiums Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Zum Thema Mehrwertsteuer bemerkt Herr Köckritz, dass es bei der Verkehrsüberwachung durch den Zweckverband um eine hoheitliche Tätigkeit, die von der Umsatzsteuer befreit ist.

Nach Abschluss der Aussprache bittet 1. Bürgermeister Wutzlhofer die Fraktionen, die Angelegenheit intern zu beraten und sich eine Meinung zu bilden. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in den Bürgerversammlungen im Jahre 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö 4

Sach- und Rechtslage

Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten wurden im Jahre 2016 in den Ortsteilen der Großgemeinde Vohenstrauß folgende Bürgerversammlungen abgehalten:

26.09.2016 in Roggenstein
27.09.2016 in Altenstadt b. Vohenstrauß
28.09.2016 in Kaimling
29.09.2016 in Waldau
04.10.2016 in Oberlind
05.10.2016 in Böhmischbruck
10.10.2016 in Vohenstrauß


Über den Verlauf der Bürgerversammlungen, insbesondere über die von den Gemeindebürgern vorgebrachten Wünsche, Empfehlungen und Anträge wurden Niederschriften gefertigt, die den einzelnen Stadtratsmitgliedern in Ablichtung bzw. auf elektronischem Wege auszugsweise (die Wortmeldungen bzw. Anträge betreffend) zugeleitet wurden. Insgesamt wurden in den 7 Bürgerversammlungen 59 Anregungen vorgetragen.

Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen im Stadtrat behandelt werden. Das Gesetz verlangt jedoch keine Beschlussfassung über die Anträge und Empfehlungen (Annahme oder Ablehnung). Diese gelten im Extremfall auch dann als behandelt, wenn sie zwar ordnungsgemäß aufgerufen wurden, sich seitens des Stadtrates aber niemand zu Wort meldet oder einen Antrag stellt. Mit dieser Regelung des Art. 18, insbesondere des Art. 18 Abs. 4 GO, hat das Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger sein Bewenden. Selbstverständlich kann der Stadtrat aber konkret Beschlüsse fassen, soweit er dies für erforderlich hält.

Aussprache und Beschlussfassungen (soweit dies im Einzelfall erforderlich ist)

Bürgermeister Wutzlhofer erklärt, dass er die Anfragen der Bürgerversammlungen kurz ansprechen und den jeweiligen Sachstand mitteilen wird.


Roggenstein

Zu 1:

Wegen der Kritik von Frau Witt, dass im Kindergarten Roggenstein keine unter 3-jährigen Kinder aufgenommen werden, wurde am 29.11.2016 Kontakt mit den Trägern der Kindergärten aufgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass die kath. Kinderkrippe ausgelastet ist und nach Aussage von Frau Dietl im nächsten Jahr keine zusätzlichen Krippenplätze zur Verfügung stehen werden. Von Seiten des evang. Trägers konnte Frau Grosser keine konkrete Aussage machen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Krippe nicht voll ausgelastet sein wird. Für die Anmeldung im Kindergarten Roggenstein für das Kindergartenjahr 2017/2018 endet die Anmeldefrist am 09.01.2017. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht abzusehen, wie viele Anmeldungen es geben wird. Allerdings liegen der Stadt vier Anträge von Eltern, deren Kind unter 3 Jahren alt ist, für eine Aufnahme ab dem 01.09.2017 vor. Zwei der Kinder vollenden im Laufe des kommenden Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr; insofern steht einer Aufnahme nichts entgegen. Bei den anderen beiden Kindern müsste man eine Aufnahme abwägen, da in solchen Fällen bisher immer auf die anderen in der Stadt vorhandenen Krippenplätze verwiesen wurde, da die Stadt nicht in Konkurrenz mit den kirchlichen Trägern stehen möchte. Aus fiskalischer Sicht heraus gesehen, als auch vom Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel her, dürfte der Aufnahme der bereits angemeldeten Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten Roggenstein nichts entgegenstehen.

Zu 3:

Hinsichtlich der angeregten Freilegung der „Roggensteiner Steinkluppe“ teilt 1. Bürgermeister Wutzlhofer mit, dass die Anregung zur Beseitigung des „Wildwuchses“ an die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab weitergeleitet wurde. Über die Naturschutzbehörde sollte geklärt werden, ob eine Förderung aus Naturparkmitteln oder eine Maßnahme im Rahmen eines „Leaderprojektes“ möglich wäre. Frau Roßmann von der Naturschutzbehörde hat sich positiv geäußert. Sie sähe in der Maßnahme eine überaus „interessantes Projekt“. Was eine mögliche Förderung betrifft, so wird sie dies klären. Ein Problem sieht sie jedoch darin, dass für die Beseitigung der Büsche und Bäume eine Rodungserlaubnis erforderlich ist. Diesbezüglich wäre mit der zuständigen Forstbehörde Kontakt aufzunehmen.

Zu 4:

Die Schlaglöcher in der Straße vom Malerbetrieb Kammerer in Richtung Zieglmühle wurden zwischenzeitlich ausgebessert. Eine Deckensanierung wird in die Prioritätenliste für die nächsten Jahre aufgenommen.

Zu 5:

Die geforderten Nachbesserungen an der Wippe auf dem Kinderspielplatz werden vorgenommen. Eine Überprüfung des Spielturmes ist erfolgt. Notwendige Reparaturen werden vorgenommen. Ob und in welchem Umfang neue Spielgeräte angeschafft werden sollten, bedarf einer näheren Prüfung. Das Mähen des Spielplatzes übernimmt künftig der Platzwart des FC Roggenstein.


Altenstadt b. Vohenstrauß

Zu 1:

Der eingesunkene Kanaldeckel in der Sonnenstraße wird erneuert.

Zu 2:

Mit der Anregung, die Neumühlstraße auf ein Fahrzeuggewicht von maximal 7,5 t zu sperren, wird sich der Verkehrsausschuss befassen.

Zu 3:

Sobald die Spezialfirma wieder vor Ort ist, wird die Nachmarkierung, die Tempo-30-Zone in der Fiedlbühlstraße betreffend, vorgenommen.


Kaimling

Zu 2:

Hinsichtlich der Entleerung und Reinigung der Straßeneinläufe ist eine Nachkontrolle erfolgt. Dabei festgestellte Mängel wurden beseitigt. Der Entsorgungsfirma kann jedoch bescheinigt werden, dass sie in der Regel relativ ordentlich arbeitet und es normalerweise zu keinen größeren Beanstandungen kommt.

Zu 3:

Das Versprechen, eine Heiligenfigur für die Brücke anzuschaffen und aufzustellen, wird im kommenden Jahr 2017 eingelöst. Entsprechende Kostenangebote werden demnächst eingeholt.

Zu 4:

Die Anfertigung von Holzauflagen für die Steinbänke an der Brücke ist eine typische „Winterarbeit“ für den städtischen Außendienst. Die Befestigung kann dann im Frühjahr erfolgen. ADL Frey wird das Weitere veranlassen.

Zu 6:

Die Bankette wurde bereits nachgemäht.

Zu 7:

Die Anschaffung und Aufstellung einer neuen Ruhebank wird für das kommende Jahr 2017 in Aussicht gestellt.

Zu 8:

Die Instandsetzung des öffentlichen Feldweges wird in der Prioritätenliste der nächsten Jahre vorgesehen.


Waldau

Zu 4:

Mit der Problematik des unzulässigen Aufstellens von Containern auf dem Parkstreifen entlang der Roggensteiner Straße wird sich der Verkehrsausschuss in einer seiner nächsten Sitzung befassen. Dabei wird geprüft, auf welche Weise, z.B. durch die Ausweisung als reine Pkw-Stellplätze, Abhilfe geschaffen werden kann.

Zu 5:

Zur Feststellung des Zustands des Tores des alten Feuerwehrhauses wird ein Ortstermin mit allen örtlichen Vereinen, die das Gebäude nutzen, anberaumt. Dabei soll geklärt werden, ob eine Reparatur unter Mithilfe aller Beteiligten möglich oder der Ankauf eines neuen Tores notwendig ist.

Zu 6:

Bei einer großflächigen Ausbesserung der Straße zum Anwesen Bächer hin würde es sich um eine Straßenunterhaltungsmaßnahme handeln. Hierfür wären entsprechende Mittel im Verwaltungshaushalt einzuplanen. Die Info-Tafel für den Rastplatz „Waldauer Anhalt“ neben dem Bockl-Radweg ist bereits angefertigt und im Tourismusbüro im Rathaus gelagert. Die für die Montage notwendigen Vorarbeiten wurden bereits teilweise vorgenommen.


Oberlind

Zu 1:

In Absprache mit Bürgermeister Anton Kappl aus Leuchtenberg wird eine gemeinsame, gemeindeübergreifende Sanierung der Straße von der Kläranlage in Richtung Steinach im Jahre 2017 angestrebt. Eine Kostenermittlung nimmt der neue Bautechniker der Stadt Vohenstrauß, Herr Weiß, vor.

Zu 3:

Eine neue Tragschicht für die Teilstrecken der Straße vom Kalvarienberg bis zum Friedhof und der Dorfstraße in Richtung Unterlind wird ebenfalls in der Prioritätenliste für die nächsten Jahre aufgenommen.

Zu 6:

Zur Anregung, im gesamten Gemeindegebiet die Straßenbeleuchtungen mit sparsamen LED-Leuchtmitteln auszustatten, ist festzustellen, dass es sich dabei um eine Kostenfrage handelt. Mit der Bayernwerk AG ist deshalb vereinbart, dass immer dann, wenn defekte Leuchtmittel ausgewechselt werden müssen, diese durch LED-Lampen ersetzt werden.

Zu 9:

Mit der Frage, ob für die Ortsflur Oberlind ein neuer Feldgeschworener gewählt werden soll, wird sich der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung befassen. Bewerbungen für dieses Ehrenamt liegen der Stadt bereits vor.


Böhmischbruck

Zu 2:

Eine Beseitigung der Bankettschäden an der ca. 1,8 km langen Verbindungsstraße von Kößing nach Böhmischbruck ist zwischenzeitlich erfolgt.

Zu 3:

Derzeit wird die Asphaltierung der von der Verlegung der Kabel für den Breitbandausbau betroffenen Straßenflächen vorgenommen. Im Frühjahr 2017 erfolgt eine Begehung der rund 15 km langen Kabeltrasse. Dabei festgestellte Mängel oder Schäden werden im Abnahmeprotokoll vermerkt und ein Anspruch auf Behebung geltend gemacht.

Zu 5:

Die Instandsetzung der Stützmauer entlang der Straße zwischen den Anwesen Zielbauer und Komor wird, sofern es die Witterung zulässt, noch im Dezember in Angriff genommen. Ansonsten erfolgt die Sicherungsmaßnahme im zeitigen Frühjahr 2017. Was die Beschwerde bezüglich der nicht zufriedenstellenden Reinigung der Straßeneinlaufschächte betrifft, so wird die Entsorgungsfirma hierüber in Kenntnis gesetzt.

Zu 6:

Die von Herrn Frischholz erbetene Verursacherermittlung wird noch erfolgen.

Zu 7:

Der Einbau des Hydranten erfolgt in Eigenregie. Die Stadt stellt den Bagger über die Firma Reger-Bau.

Zu 8:

Die von Herrn Kurzka deponierten Ruhebänke wurden zwischenzeitlich vom städtischen Bautrupp abgeholt.


Vohenstrauß

Zu 1:

Bei der erbetenen Straßenausbesserung handelt es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme. Eine Aufnahme in die Prioritätenliste wird in Aussicht gestellt.

Zu 2:

Wegen der Problematik der Restmüllabfuhr am Montag hat sich die Verwaltung mit dem Landratsamt in Neustadt a.d. Waldnaab in Verbindung gesetzt. Hierauf kam folgende Antwort: „Künftig soll das Vohenstraußer Stadtgebiet und das Vohenstraußer Land an einem gemeinsamen Abfuhrtag am Montag von Restmüll entsorgt werden. Damit ist ein Tausch Vohenstrauß Stadt und Altenstadt bei Vohenstrauß am Mittwoch, dafür Vohenstrauß Land am Montag nicht mehr möglich. Der Abfuhrbetrieb will ab 2017 probieren, bei der Anfahrt an den Montagen einen Teil der Außengemeinden zuerst zu leeren und dann zeitig, aber eben nicht gleich zu Sammlungsbeginn, den Stadtbereich von Vohenstrauß anzufahren.“

Zu 3:

Eine Sanierung der öffentlichen WC-Anlagen wird in die Beratungen für den Haushalt 2017 einbezogen.

Zu 5:

Mit der Parkplatzsituation in der Oberlinder Straße im Bereich der Gemeinschaftspraxis Poschenrieder wird sich der Verkehrsausschuss in seiner nächsten Sitzung befassen.

Zu 6:

Die angeregte Ausbesserung und Verstärkung der Bankette der Straße „Am Bahndamm“ ist zwischenzeitlich erfolgt.

Zu 7:

Bezüglich der Sanierung des Straßenstücks des Braunetsriether Weges von der Siedlerstraße bis zur Fliederstraße verweist 1. Bürgermeister Wutzlhofer ebenfalls auf die Prioritätenliste. Gleichzeitig verweist er auf die in den nächsten 2 bis 3 Jahren vorgesehenen Straßensanierungen im östlichen Stadtgebiet. Vorrangig seien hier der Lerchenweg und die Gartenstraße eingeplant, zumal für diese beiden Straßen bereits die Kanalberechnungen vorliegen.

Zu 8:

Am 25.10.2016 teilte die Deutsche Telekom Technik GmbH telefonisch mit, dass es beim derzeit laufenden Breitbandausbau zu Problemen gekommen ist. Bautechnische Schwierigkeiten bei Felsvorkommen würden dazu führen, dass die vertraglich zugesicherte Fertigstellung nicht eingehalten werden kann und sich bis Ende Januar 2017 verschieben wird. Zumindest konnte erreicht werden, dass die Versorgung des Gewerbe- und Industriegebiets vorrangig behandelt und noch im Jahre 2016 freigeschaltet wird.

Zu 10:

Die Anregung, die Ortsdurchfahrt von Vohenstrauß auf 7,5 t zu sperren und darüber hinaus nur für den Anlieferverkehr freizugeben, war bereits vor geraumer Zeit ein viel diskutiertes Thema im Verkehrsausschuss. Die Angelegenheit wird aber in einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses nochmals näher beleuchtet. Die Überlegung, dass es möglicherweise ausreichend wäre, an der Kreuzung Siedlerstraße/Pleysteiner Straße eine Gewichtsbeschränkung anzubringen, um die Lkw’s umzuleiten, wird in einem Gespräch mit den einschlägigen Fachstellen abgeklärt.

Zu 11:

Der Anregung, beim Bau oder der Sanierung von Innerortsstraßen wieder verstärkt höhere Bordsteine zu verwenden, kann nachgekommen werden, wenn auf der Straße eine ausreichende Fahrbahnbreite samt der Möglichkeit zum Parken von Pkw’s verbleibt.

Zu 12:

Die Anfrage bezüglich der Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge hat sich durch den zwischenzeitlich erfolgten Vertragsabschluss mit der Bayernwerk AG erübrigt.

Zu 13:

Der Antrag des Herrn Dobner, beim kombinierten Geh- und Radweg entlang der Altenstadter Straße im Bereich der Tankstelle durch Beschilderung und/oder Linien auf die Ein- und Ausfahrt hinzuweisen, wird zuständigkeitshalber zur Prüfung und Entscheidung an den Verkehrsausschuss verwiesen.

Zu 14:

Es ist gängige Praxis, dass bei in den Verkehrsraum einragenden Ästen von Hecken und Büschen die Grundstückseigentümer von der Verwaltung schriftlich zu einem Rückschnitt bis an die Grundstücksgrenze aufgefordert werden. Bei den beiden Bäumen beim Bolzsplatz an der Haunoldstraße wurde mittlerweile ein Rückschnitt vorgenommen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Feststellung der Jahresrechnungen 2013 und 2014; Bericht über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfungen für die Jahre 2013 und 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in den Sitzungen am 06.03.2014 und am 05.03.2015
Kenntnis von den Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2013 und 2014 genommen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für diese beiden betreffenden Jahre beauftragt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 10.11. und 11.11.2014 die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2013 und am 27.10. und 28.10.2015 die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2014 vorgenommen.
Über diese Prüfungen wurde jeweils eine Niederschrift gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO gefertigt.

Das Ergebnis dieser Rechnungsprüfungen wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn StR Wolfgang Töppel, vorgetragen.

Die Berichte liegen dieser Niederschrift als Anlagen 1 und 2 bei.

Die Verwaltung hat die dort getroffenen Feststellungen bzw. Beanstandungen aufzunehmen und abzuarbeiten. Im Anschluss daran stellt der Stadtrat die Jahresabschlüsse fest und beschließt über deren Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfungen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur Feststellung der Jahresrechnungen 2013 und 2014 und deren Entlastung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b UStG; hier: Abgabe einer Optionserklärung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde mit Wirkung ab dem 01. Januar 2016 völlig neu geregelt und tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Es wurden aus europarechtlichen Gründen einige Aktivitäten der öffentlichen Hand nunmehr zusätzlich in den Bereich der Umsatzsteuerbarkeit einbezogen.

Nach bis 31.12.2015 geltendem Recht waren juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig. Durch diese Bindung an den körperschaftsteuerlichen Begriff des Betriebs gewerblicher Art unterlagen insbesondere die vermögensverwaltende Tätigkeit der öffentlichen Hand, die nach Körperschaftsteuerrecht grundsätzlich keinen Betrieb gewerblicher Art darstellt, nicht der Umsatzbesteuerung.

Auch Beistandsleistungen unterlagen weder der Körperschaftsteuer noch der Umsatzsteuer. Diese Verwaltungspraxis hatte der BFH in seinem Urteil vom 10. November 2011 (V R 41/10) verworfen und dabei die entgeltliche Überlassung
einer Sporthalle durch eine Kommune an eine andere Kommune als unternehmerische und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit angesehen.

Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden.
Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden.

Nicht als Unternehmer i.S.d. UStG sind jPdöRs anzusehen, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die der jeweiligen jPdöR im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt obliegt und die Nichtbesteuerung nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Diese Regelung entspricht weitestgehend dem Wortlaut des Art. 13 MwStSystRL.

Die Umsetzung des neuen § 2b UStG wirft in der kommunalen Praxis viele Fragen auf.
Als problematisch erweist sich die Tatsache, dass in der gesetzlichen Neuregelung eine ganze Reihe von unbestimmten Begrifflichkeiten verwendet wird, die leider weder im Gesetz selbst noch in der Gesetzesbegründung hinreichend klar erläutert werden. Diese Unsicherheiten erschweren zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Bestandsaufnahme, in welchen Bereichen die jPdöR nach dem neuen Recht künftig unternehmerisch tätig sein wird.

In einer Veranstaltung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes am 19.September 2016 in Amberg wurde vom dortigen Referenten ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen mit zahlreichen Klarstellungen und Umsetzungshinweisen angekündigt; dieses hätte jedoch bereits im Laufe des Jahres 2016 veröffentlicht werden sollen.

Nach Mitteilung des BKPV wird dieses Schreiben aber erst im Laufe 2017 den Kommunen und Spitzenverbänden an die Hand gegeben.

Aus dem neu in das UStG eingefügten § 27 Abs. 22 UStG ergibt sich allerdings für jPdöR die Möglichkeit, durch einmalige, gegenüber dem Finanzamt bis zum 31. Dezember 2016 abzugebende Erklärung zu bestimmen, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung für sämtliche vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiter anwenden will. Diese Erklärung kann mit Wirkung zum nächstfolgenden Beginn eines Kalenderjahres widerrufen werden. Insofern vergibt sich die jPdöR nichts.

Der Referent des BKPV riet den Teilnehmern der Veranstaltung, die Option –Weitergeltung des bisherigen Rechts- zu ziehen.
Auch der für uns zuständige Mitarbeiter in Sachen Steuerrecht beim Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband, Herr Wolfrum, legte uns nahe, vom Optionsrecht
Gebrauch zu machen.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat beauftragt hiermit die Verwaltung, die Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG nach beiliegender Anlage für die Stadt Vohenstrauß vorzunehmen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Motorradausstellung durch den Motorradclub Vohenstrauß am 25. und 26.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Der Motorradclub Vohenstrauß hat am 17.10.2016 mündlich durch Herrn Hans Kleierl und Herrn Alexander Diller um Überlassung der Dreifachturnhalle zum Ausrichten der Motorradausstellung 2017 gebeten.

Dem Verein wurde die Halle zum genannten Zweck bereits seit 1995 im 2- jährigen Turnus jeweils durch Stadtratsbeschluss zur Verfügung gestellt.

Bislang haben sich keine Erkenntnisse eingestellt, von dieser Praxis abzuweichen bzw. die Nutzung zu verweigern.

In 2015 wurde dem Verein eine Nutzungsgebühr von 300 EUR auferlegt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag unter Hinweis auf die bislang üblichen Maßnahmen zur Verhütung von Beschädigungen stattzugeben.

Beschluss

Die Benutzung der Dreifachturnhalle durch den MCV für die Motorradausstellung am 25.02./26.02.2017 wird genehmigt.

Die Abdeckung des Hallenbodens, um diesen vor Beschädigungen zu schützen, ist mit dem Außendienstleiter der Stadt, Herrn Frey, abzusprechen.

Die Haftung für möglicherweise auftretende Schäden am Hallenboden und anderweitige Beschädigungen in der Halle hat der MCV zu übernehmen.
Mit dem Benutzer ist in Anlehnung an die vom Stadtrat genehmigte Sporthallenordnung ein Benutzungsvertrag mit Benutzungsordnung abzuschließen.

Es wird – wie für die Ausstellung 2015  – eine Beteiligung an den Unterhaltskosten in Höhe von 300,-- € erhoben.

Der MCV hat nach Beendigung der Motorradausstellung am Sonntagabend in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass der ordnungsgemäße Sportunterricht am nächsten Tag gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Gebietsänderung im Bereich des Marktes Leuchtenberg und der Stadt Vohenstrauß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 06.10.2016 hat das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weiden i.d.OPf. eine Gebietsänderung des Marktes Leuchtenberg und der Stadt Vohenstrauß angeregt.  Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab um Vorlage einer beschlussmäßigen Stellungnahme zu der im Betreff aufgeführten Gebietsänderung gebeten.

Wie dem vorgenannten Schreiben sowie dem dazugehörigen Beschreibungsvorschlag, das die Stadtratsfraktionen samt Übersichtsplan in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten haben, würden sich folgende Flächenänderungen ergeben:

Fl.Nrn. 75/2 und 76/1 der Gemarkung Lerau in einer Größe von insgesamt 0,0051 ha zur Gemarkung Oberlind und damit eine Ausgliederung dieser beiden Grundstücke aus dem Gebiet des Marktes Leuchtenberg und Eingliederung in das Gebiet der Stadt Vohenstrauß. Fl.Nrn. 517/1, 518/1 und 519/1 der Gemarkung Oberlind in einer Größe von insgesamt 0,0020 ha zur Gemarkung Lerau und damit eine Ausgliederung aus dem Gebiet der Stadt Vohenstrauß und Eingliederung in das Gebiet des Marktes Leuchtenberg.

Mit den kommunalen Grenzen ändern sich gleichzeitig die Grenzen der Gemarkungen Lerau und Oberlind.

Begründet wird die Gebietsänderung mit Gründen des öffentlichen Wohls, damit die künftige Gemeindegebietsgrenze innerhalb gleich bewirtschafteter Flächen verläuft und in der Örtlichkeit erkennbar ist.

Beschluss

Mit der beabsichtigten Gebietsänderung im Bereich des Marktes Leuchtenberg und der Stadt Vohenstrauß gem. dem Beschreibungsvorschlag des Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weiden i.d.OPf. vom 06.10.2016 besteht Einverständnis. Der Gebietsänderung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö 9

Sach- und Rechtslage

  1. Die Stadtratssitzung im Januar findet nicht turnusgemäß am 05.01.2017, sondern erst am 12.01.2017 statt.
  2. Wenn auch am letzten Tag, so aber doch zeit- und fristgerecht, hat Herr Architekt Schönberger am 30.11.2016 die Antragsunterlagen für das KIP Förderprogramm bei der Regierung der Oberpfalz abgegeben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö 10

Sach- und Rechtslage

  1. Zum Thema Sanierung des Rathauses bemerkt StR Kleber, dass für die brandschutztechnische Maßnahme und die Fluchtwegsicherung der immense Betrag von rund 200.000,-- € ausgegeben wird. Diese Kosten werden über das KIP nicht gefördert und sind von der Stadt selbst aufzubringen. Für ihn stellt sich die Frage, ob dies tatsächlich notwendig ist, da die brandschutztechnischen Maßnahmen für Veranstaltungen im großen Rathaussaal, die über den „normalen“ Betrieb hinausgehen, durchgeführt werden müssen. Ein Brandschutzgutachten sollte dies klären. Sollte der Rathaussaal weiterhin so genutzt werden wie bisher, entgegnet 1. Bürgermeister Wutzlhofer, so wird ein Brandschutzkonzept benötigt, da dieses gleichzusetzen ist mit einem zweiten Fluchtweg. Als Bürgermeister werde er sich nicht dem Vorwurf aussetzen, dass z.B. die Jahressschlusssitzung des Stadtrats mit rund 150 Personen, Rathauskonzerte oder andere größere Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden können. Und wenn doch, so könne und werde er nicht die Verantwortung dafür übernehmen. Das Beispiel der Gemeinde Schneizlreuth habe gezeigt, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und verurteilt werden. Sollte es der Wille des Stadtrats sein, den Rathaussaal künftig nicht mehr für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, z.B. auch für Wahlen, so könne auf das „große“ Brandschutzkonzept verzichtet werden. ADL Frey gibt zu bedenken, dass es nicht nur um die Nutzung des großen Saals gehe, sondern dass auch für den laufenden Betrieb im Rathaus große Teile des Brandschutzkonzeptes umzusetzen sind. 2. Bürgermeister Münchmeier versteht die Anfrage von StR Kleber nicht, nachdem das Brandschutzkonzept vom Stadtrat in der Sitzung am 03.11.2016 beschlossen wurde. StR Töppel weist auf die gesetzlichen Änderungen hin, wonach für Räumlichkeiten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, ein zweiter Fluchtweg vorgeschrieben ist. Dies sei auch StR Kleber klar. Für ihn stelle sich nur die Frage nach der Relation zu den doch enormen Kosten, die mit der Umsetzung des Brandschutzkonzepts verbunden sind. Sicherlich, erklärt 1. Bürgermeister Wutzlhofer, gäbe es andere Lösungen, wie z.B. die Errichtung von Außentürmen. Jedoch ist die im Zusammenhang mit dem KIP vorgeschlagene im Hinblick auf den Denkmalschutz die verträglichste. In diesem Zusammenhang hebt VR Dötsch die überaus gute und produktive  Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab hervor.

  1. Zu der Anfrage von 3. Bürgermeister Gollwitzer, den Stand der Dinge beim Neubaugebiet „Sommerwiesen“ betreffend, wird 1. Bürgermeister Wutzlhofer im nichtöffentlichen Sitzungsteil Stellung nehmen.

  1. Nachdem bei der Behandlung der Anregungen in den Bürgerversammlungen mehrmals auf die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses hingewiesen wurde, bittet StR Raab, dass sich der Ausschuss auch mit der Parksituation im Bereich der Postannahmestelle befasst. Die dortige Situation sei zeitweise unerträglich, was viele Anlieger und Bürger mit ihren Beschwerden zum Ausdruck bringen. 1. Bürgermeister Wutzlhofer kann dies nur bestätigen, da auch er häufig darauf angesprochen wird. Zudem habe er persönlich erlebt, wie ein kleines Fahrzeug vor der neuen Säule bei der Post geparkt hatte und dabei den Verkehrsfluss stadteinwärts blockierte. Nicht nur zu Stoßzeiten führt ein solches Parkverhalten innerhalb kürzester Zeit zu einem Rückstau bis zum ehemaligen Bahnhofsgelände. Der Verkehrsausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung mit der Thematik befassen. Im Zuge der Neugestaltung der Bahnhofstraße wurde anscheinend nicht bedacht, dass die nunmehrige Restbreite der Straße bei Begegnungsverkehr nicht mehr ausreichend ist.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 20.26 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 20.27 Uhr.





Vor dem Eintritt in die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung spricht StR Töppel nochmals das Thema „Kommunale Verkehrsüberwachung“ an. Vor allem gelte es, die Rentabilität zu prüfen. Wenn geringfügige Vergehen lediglich mit 15,-- € geahndet werden und davon 10,-- € an Verwaltungskosten in Abzug gebracht werden, dürfte der Stadt überwiegend nur eine Verärgerung der Bürger übrig bleiben. StR Dr. Gref fand einiges am Vortrag des Herrn Köckritz nicht aussagekräftig. StR Gösl schließt sich StR Töppel an. Wenn eine Messstelle drei Stunden lang „bedient“ wird, so kostet dies der Stadt 300,-- €. Damit sich diese Kosten amortisieren, müssen viele Raser erwischt werden. 3. Bürgermeister Gollwitzer bittet um ein Gespräch mit den maßgeblichen Vertretern der örtlichen Polizei, bevor die Angelegenheit dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt wird. Dabei sollte abgeklärt werden, ob und wo es besondere Gefahrenpunkte gibt. Interessant wäre auch, zu erfahren, in welchen Bereichen es Defizite gibt. Im Übrigen, so die Meinung von 3. Bürgermeister Gollwitzer, ist Herr Köckritz vielen Fragen aus den Reihen des Stadtrats, die Empfänger der Ordnungswidrigkeitengelder und die Fahrerermittlung betreffend, ausgewichen. Die Schwerpunkte, die Häufigkeit und die Lage der Kontrollen, bemerkt 1. Bürgermeister Wutzlhofer, würden sicherlich die Stadt bestimmen, jedoch nur nach vorheriger Absprache mit der Polizei. Im Übrigen eilt die Angelegenheit nicht und sollte fraktionsintern beraten werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2017 08:06 Uhr