Datum: 02.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.01.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
38. Sitzung des Stadtrates
|
02.02.2017
|
ö
|
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.01.2017
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 12.01.2017 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.01.2017 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
38. Sitzung des Stadtrates
|
02.02.2017
|
ö
|
|
2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 12.01.2017 beschlossen, dass für den in dieser Sitzung gefassten Beschluss
37/13 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West;
hier: Neuordnung im Bereich der Langen Gasse – Auftragsvergabe an das
Ingenieurbüro Bamler, Vohenstrauß
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bauantrag für die Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 12)
hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen und die Sondernutzung eines Teiles der „Sophienstraße“/“Friedrichstraße“ durch die Überbauung mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) nach vorheriger Präsentation der Pläne und des Vorhabens durch das Architekturbüro Rauh + Müller, Weiden i.d.OPf.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
38. Sitzung des Stadtrates
|
02.02.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Am 18.01.2017 wurde der Bauantrag für das oben genannte Bauvorhaben bei der Stadt Vohenstrauß eingereicht. Am gleichen Tag fand auch die 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. In dieser wurde der Bauantrag als zusätzlicher Tagesordnungspunkt mit aufgenommen und bereits einmal beraten.
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß. Der städtebauliche Berater, Herr Meiller, wurde im Rahmen der städtebaulichen Beratung mit einbezogen. In seiner Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben, in Form einer E-Mail vom 18.01.2017, stimmt er dem geplanten Vorhaben grundsätzlich zu. Die E-Mail wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet.
In den Bauantragsunterlagen ist auch dargestellt, dass an dem Gebäude ein Wärmedämmverbundsystem errichtet werden soll. Da das zu sanierende Wohn- und Geschäftshaus mit seiner jetzigen Außenfassade mit zwei Gebäudefronten an der Grundstücksgrenze steht, würde mit der Anbringung des Wärmedämmverbundsystems eine Überbauung von städtischen Grundstücken stattfinden. Eine Gebäudeseite grenzt zudem an die schmale Sophienstraße an. Diese würde hierdurch noch einmal verengt werden.
Aufgrund der am 18.01.2017 gegenwärtigen Sach- und Rechtslage fasste der Bau- und Umweltausschuss folgenden Beschluss:
„Über den Bauantrag wird nicht entschieden.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Bauantrag ist auch die Grundstücksangelegenheit (Überbauung der städtischen Grundstücke) mit zu behandeln. Die Entscheidung über Grundstücksangelegenheiten ist dem Stadtrat vorbehalten. Aus diesem Grund verweist der Bauausschuss diesen Bauantrag in seiner Gesamtheit an den Stadtrat.“
Die Verweisung des Bauantrages in seiner Gesamtheit an den Stadtrat erfolgte aus dem Grund, um unnötige zeitliche Verzögerungen in Bezug auf die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens zu vermeiden.
Zwischenzeitlich wurde mit dem Planer des Bauvorhabens Kontakt aufgenommen, um folgende Punkte abzuklären:
- ist die in den Planzeichnungen dargestellte Terrasse Bestandteil des Bauantrages?
- gibt es eine andere Möglichkeit der Fassadendämmung, hinsichtlich der Verengung der Sophienstraße?
Mit Schreiben vom 24.01.2017 äußerte sich der Architekt des Bauvorhabens zu den offenen Fragen und gab hierzu Antwort bzw. unterbreitete Lösungsansätze.
Das Schreiben wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Die größte Problematik stellte in den Bauantragsunterlagen die geplante Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems rund um das Gebäude „Friedrichstraße 12“ dar. Hierdurch würde die angrenzende, bereits jetzt sehr schmale, Straße „Sophienstraße“ überbaut und noch mehr verengt werden. Des Weiteren würde das Wärmedämmverbundsystem auch auf den Gehweg entlang der Friedrichstraße ragen.
Der Lösungsvorschlag des Architekten sieht folgendermaßen aus: Anstelle eines herkömmlichen Wärmedämmverbundsystems wird eine spezielle Wärmedämmung mit einer Dicke von 3 cm angebracht, sodass der gesamte Aufbau der Wärmedämmung auf die Fassade eine Gesamtstärke von ca. 5 cm erreicht. Dies führt dazu, dass auf den beiden Straßenseiten (Sophien- und Friedrichstraße) die Beeinträchtigung durch die Aufbringung des Wärmedämmverbundsystems sehr gering ausfällt. Auch die Überbauung der städtischen Grundstücke (Straßen- bzw. Gehwegfläche) wird dadurch auf ein geringes Maß beschränkt.
Aussprache
Nachdem sich Herr Dr. Georg Wolf, der neue Eigentümer des ehemaligen Bekleidungshauses Hölzl, persönlich kurz vorgestellt und seine Überlegungen über die künftige Nutzung des Gebäudes dargelegt hat, erläutert Herr Architekt Hermann Rauh anhand der Pläne das Projekt und die vorgesehenen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Herr Rauh nimmt darüber hinaus eingehend Stellung zu den Fragen der Stadtratsmitglieder.
Im Laufe der teilweise kontrovers geführten Diskussion, vor allem was die Fassadengestaltung, die Fenster, die Dacheindeckung und die vorgesehene Dämmung betrifft, erteilt der Sitzungsleiter Herrn Architekten Volker Schwab, der sich unter den Zuhörern befindet, das Wort. Dieser bezeichnet das Gebäude als städtebaulich sehr prägnant, weshalb seiner Meinung nach die bisherige Fassade zu erhalten wäre. Herr Rauh weist darauf hin, dass alle strittigen Punkte zwar mit dem städtebaulichen Berater abgesprochen wurden, Einzelheiten jedoch noch abzuklären sind, wobei aber weitestgehend auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung geachtet wird.
Auf die Frage von Dr. Volker Wappmann nach der künftigen Nutzung des benachbarten „Zacherbarthl-Hauses“ teilt Dr. Wolf mit, dass dieses vorerst weiter als Wohnhaus bestehen bleibt und nicht Bestandteil des Konzeptes für das ehemalige Bekleidungshaus ist. Ein Abbruch zur Schaffung von Stellplätzen kommt für ihn nicht in Frage, da hierfür der Kaufpreis zu hoch war.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat einstimmig:
Der Vorschlag, auf der Süd- und Ostseite des Gebäudes anstelle eines herkömmlichen Wärmedämmverbundsystems eine spezielle, dünne Dämmung anzubringen – mit einer max. Gesamtstärke mit Putz und Kleber von ca. 5 cm - wird angenommen. Entlang der Straße „Sophienstraße“ und des Gehweges entlang der Friedrichstraße ist dieser anzubringen.
Mit der geringfügigen Überbauung der städtischen Grundstücke besteht Einverständnis.
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.
- StR Dr. Gref nimmt ab 19.30 Uhr an der Sitzung teil. -
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. 6. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“, die Erweiterung des Geltungsbereichs um das Grundstück Fl.Nr. 1475 der Gemarkung Vohenstrauß betreffend; hier: Einleitungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
38. Sitzung des Stadtrates
|
02.02.2017
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Mit Kaufvertrag vom 27.08.2015 hat die Stadt Vohenstrauß das Grundstück Fl.Nr. 1475 der Gemarkung Vohenstrauß, das im Flächennutzungsplan der Stadt Vohenstrauß als GE-Gebiet ausgewiesen ist, erworben. Der Grunderwerb diente der Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets „Vohenstrauß – Ost, BA 1“.
Um das Grundstück einer Bebauung zuführen zu können, ist es erforderlich, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ um dieses Grundstück zu erweitern. Hierfür ist eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes vorzunehmen. Die Notwendigkeit für ein derartiges Bauleitplanverfahren wurde bisher deshalb nicht gesehen, da geklärt werden sollte, ob auch die angrenzenden Grundstücke Fl.Nrn. 1476 und 1477 der Gemarkung Vohenstrauß erworben werden könnten, um ein Gesamtkonzept, vor allem im Hinblick auf eine entsprechende Parzellierung und Erschließung (sei es in straßenmäßiger als auch in wasser- und abwassermäßiger Hinsicht), erstellen zu können. Zudem war bis zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens für das Neubaugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“ noch unklar, welche Einschränkungen aus Gründen des Immissionsschutzes zu berücksichtigen sind.
Nunmehr hat sich zum einen ein größerer Betrieb in unmittelbarer Nähe die Option für eine erhebliche Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1475 für eine mögliche Erweiterung gesichert und zum anderen eine Firma ein konkretes Interesse an einem Erwerb einer Teilfläche im östlichen Bereich des Grundstücks für eine Ansiedlung bekundet. Aus diesem Grunde ist die Erweiterung des Bebauungsplanes „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ vonnöten. Die Einleitung des entsprechenden Bauleitplanverfahrens wäre vom Stadtrat zu beschließen.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt die 6. Änderung des seit 09.12.1997 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“:
Das Grundstück Fl.Nr. 1475 der Gemarkung Vohenstrauß wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und als GE-Gebiet nach § 8 BauNVO mit der entsprechenden baulichen Nutzung ausgewiesen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist entsprechend zu erweitern.
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend das Änderungsverfahren einzuleiten und zügig durchzuführen. Mit der Erstellung eines Umweltberichts mit Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.
Ergänzung des Beschlusses:
Zudem wird die Parzelle Nr. 2 von bisher ca. 6.563 m² auf künftig ca. 4.708 m² verkleinert, auf der östlichen Teilfläche von Fl.Nr. 1475 eine neue Parzelle Nr. 7 mit einer Größe von ca. 5.938 m² ausgewiesen sowie von Fl.Nr. 1474 aus zur Fl.Nr. 1475 ein durchgehendes Baufenster festgelegt und damit die Parzelle Nr. 1 von bisher ca. 25.052 m² auf künftig ca. 42.538 m² vergrößert. Für den Erweiterungsbereich ist entsprechend den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes eine Lärmberechnung vorzunehmen und hierauf im Bebauungsplan ein höchstzulässiger Lärmpegel in Form einer Lärmkontingentierung festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanänderungsentwurf zu fertigen sowie das Änderungsverfahren einzuleiten und nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen. Mit der Erstellung eines Umweltberichts mit Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Planung von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
38. Sitzung des Stadtrates
|
02.02.2017
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Es hat sich in der Vergangenheit als schwierig und problematisch erwiesen, mit den vorbereitenden Maßnahmen für die Straßenbaumaßnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen zu beginnen. Insbesondere der Informationsaustausch und die Absprachen mit den übrigen Versorgungsträgern (Bayernwerk Strom und Gas, Telekom, Kabel Deutschland) und die rechtzeitige Ausschreibung der Asphaltarbeiten waren dadurch erst sehr spät im Frühjahr und meist sehr kurzfristig möglich und damit erschwert.
Um den Zeitraum für eine gründliche Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen nutzen zu können, besteht die Absicht, im Stadtrat bereits vor Abschluss der Haushaltsberatungen eine Beschlussfassung zu den Straßenbaumaßnahmen 2017 – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2017 – herbeizuführen.
Diese Vorgehensweise wurde im Kalenderjahr 2016 erstmals praktiziert und hat sich dabei bewährt.
Durch den Außendienstleiter wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauamt und dem Bürgermeister eine Vorschlagsliste erarbeitet.
Diese Vorschlagsliste mit Längenangaben und groben Kostenschätzung sowie die entsprechenden Übersichtslagepläne liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.
Die Vorschlagsliste beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Vohenstrauß, Lerchenweg, Straßenbau, Kanal, Wasserleitung
- Vohenstrauß, Gartenstraße, Straßenbau, Kanal, Wasserleitung
- Vohenstrauß, Haidaer Straße, Gehweg und 2 m Straße von Bachgasse bis Fasanenweg
- Vohenstrauß, Oberlinder Straße, GV-Straße außerorts bis Ausbaugrenze St2166
- Kaimling, GV-Straße von der NEW 23 zum Ellerweg
- Böhmischbruck, Probsteistraße, restliche nicht ausgebaute Strecke
- Vohenstrauß, Geh- und Radweg von Wernberger Straße Richtung Stadthalle (bis Neuwirtshauser Weg)
- Vohenstrauß, Geh- und Radweg, Waidhauser Straße bei Fa. Widmann – Fertigstellung
- Kleinflächen, Instandsetzungen im Stadtgebiet
Zu bedenken ist, dass die Baumaßnahmen im Bereich der Gartenstraße aus logistischen Gründen erst begonnen werden können, wenn die Maßnahmen im Lerchenweg abgeschlossen sind. Ob eine (komplette) Umsetzung im Jahr 2017 möglich ist, bleibt deshalb offen.
Die endgültige Umsetzbarkeit aller Maßnahmen muss dem Haushalt 2017 vorbehalten bleiben.
Im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Straßenbaumaßnahmen erinnert StR Dr. Wappmann an einen von ihm vor geraumer Zeit vorgebrachten Hinweis, wonach der „Winkler-Garten“ bei jedem Starkregen regelrecht „ertrinkt“. Ursache hierfür dürften defekte oder verstopfte Entwässerungsleitungen sein. Dr. Wappmann regt an, in diesem Jahr durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu schaffen. Des Weiteren sollte über einen Ankauf der Teilfläche des „Winkler-Gartens“, der sich im Eigentum der Vereinigten Sparkassen befindet, nachgedacht werden. Der überwiegende Teil der schadhaften Rohre befindet sich im städtischen Teil der Erholungsanlage, stellt 1. Bürgermeister Wutzlhofer klar. Das Thema Ankauf der Sparkassenfläche wurde bereits einmal mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Sparkasse angesprochen, wonach vereinbart wurde, dass ein Wertgutachten eingeholt wird. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Notwendigkeit für einen Erwerb besteht, nachdem mit der Sparkasse eine langjährige Vereinbarung für die Nutzung als Erholungsanlage abgeschlossen wurde. Es dürfte aber nichts dagegen sprechen, bei der Sparkasse hinsichtlich des Wertgutachtens und der Kaufpreisvorstellungen nachzufragen. Zum Zustand der Entwässerungsleitungen bemerkt ADL Frey, dass diese am tiefsten Punkt des Grundstücks zu klein dimensioniert sind und bei Starkregen das anfallende Wasser nicht aufnehmen können. Zudem entsteht durch den hohen Baumbestand sehr viel Laub, das die Rohre regelmäßig verstopft. Der Weg durch den „Winkler-Garten hat nur eine wassergebundene Decke, die zumindest teilweise befestigt werden sollte.
Die CSU-Fraktion, so StR Raab, begrüßt alle vorgeschlagenen Straßenbaumaßnahmen, besonders aber den Ausbau und die Verbreiterung des Geh- und Radweges von der Hauptschule zur Stadthalle, da die meisten Schüler, die bei der Bushaltestelle bei der AOK aussteigen, diesen Weg zur Schule nutzen. Bezüglich des erforderlichen Grunderwerbs für eine Verbreiterung wurde nach Aussage von 1. Bürgermeister Wutzlhofer bereits Kontakt mit dem Grundstückseigentümer aufgenommen. Dieser wäre aber nur zu einem Verkauf des gesamten Grundstücks, nicht jedoch für eine Teilfläche, bereit. Zudem bestehen gewisse Preisvorstellungen, über die der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil informiert wird. Die SPD-Fraktion schließt sich nach Worten von StR Rewitzer der Meinung von StR Raab an. Allerdings sollte sich der Stadtrat darüber Gedanken machen, wo und wie die Nutzer des Geh- und Radweges die Wernberger Straße sicher überqueren können. Es müsse aber auf jeden Fall verhindert werden, dass vom Weg direkt in die Straße eingefahren wird. 1. Bürgermeister Wutzlhofer gibt zu bedenken, dass eine Querungshilfe nicht direkt im Kreuzungsbereich angelegt werden kann, sondern mindestens 10 m davon entfernt sein muss. Mit Sicherheit werden aber Schüler keine Furt nutzen, die einen Umweg bedeutet.
StR Töppel hält die Straßenbaumaßnahmen im Lerchenweg und in der Gartenstraße im Hinblick auf den alten Kanal für äußerst wichtig. Die Bebauung in diesem Bereich erfolgte in der 50iger Jahren, als die Entwässerung über Klärgruben noch an der Tagesordnung war. Die in den Straßen befindlichen Kanalleitungen sind zudem nicht mehr dicht und befinden sich in einen desolaten Zustand. Was die Verbindungsstraße in Kaimling zwischen der Kreisstraße NEW 23 und dem Ellerweg betrifft, so sollte geprüft werden, ob es sich um eine Flurbereinigungsstraße handelt. Im Zuge der Flurbereinigung errichtete Straßen und Wege weisen bekanntlich einen nur geringen Unterbau auf, weshalb es in vorliegendem Fall nicht ausreichend sein kann, lediglich eine neue Tragschicht aufzubringen. Im Hinblick auf das überaus geringe Verkehrsaufkommen auf dieser GV-Straße hält 1. Bürgermeister Wutzlhofer eine Verstärkung des Unterbaus für nicht notwendig.
Beschluss
Die im Sachverhalt bzw. der Vorschlagsliste aufgeführten Straßenbaumaßnahmen sollen möglichst im Haushaltsjahr 2017 eingeplant und durchgeführt werden.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen, wenn es die Finanzausstattung zulässt, im Haushalt des Jahres 2017 eingestellt werden.
Die Verwaltung und der Außendienst werden beauftragt, die Maßnahmen im kostenneutralen Bereich vorzubereiten. Größere Aufträge können erst nach Abschluss der Haushaltsplanung 2017 beauftragt werden.
Die Baumaßnahmen werden durch den städtischen Außendienst in Eigenregie unter Hinzuziehung von regionalen Fachfirmen abgewickelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Beschlussfassung über den Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
38. Sitzung des Stadtrates
|
02.02.2017
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
In der Stadtratssitzung am 01.12.2016 stellte Herr Maximilian Köckritz den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in Form einer Power-Point-Präsentation vor. Alle Stadtratsmitglieder und Fraktionen hatten vorab diese Präsentation als PDF-Datei zur Kenntnis erhalten.
Nach eingehender Beratung bat 1. Bürgermeister Wutzlhofer die Fraktionen, die Angelegenheit intern zu beraten und sich eine Meinung zu bilden. Eine Entscheidung über einen Beitritt der Stadt Vohenstrauß zum Zweckverband wurde in der Sitzung am 01.12.2016 deshalb noch nicht getroffen.
Beschluss
Nach einer kurzen Aussprache, bei der sämtliche Fraktionssprecher zu erkennen geben, dass ihre jeweilige Fraktion keine Notwendigkeit für eine kommunale Verkehrsüberwachung im Gebiet der Stadt und Großgemeinde Vohenstrauß sieht, beschließt der Stadtrat einstimmig:
Von einem Beitritt der Stadt Vohenstrauß zum Zweckverband „Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz“ wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. 27. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord, Neufassung des Kapitels B IX „Verkehr“ (bisher „Verkehr und Nachrichtenwesen“); Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
38. Sitzung des Stadtrates
|
02.02.2017
|
ö
|
|
7 |
Sach- und Rechtslage
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 beschlossen, das ergänzende Beteiligungsverfahren zu der im Betreff genannten Regionalplanfortschreibung durchzuführen. Die 27. Änderung beinhaltet die Neufassung des Kapitels B IX „Verkehr“ (bisher „Verkehr und Nachrichtenwesen“). In das Beteiligungsverfahren wurde auch die Stadt Vohenstrauß mit einbezogen und von der Regierung der Oberpfalz mit Sachreiben vom 06.12.2016 um Stellungnahme bis zum 28.02.2017 gebeten. Wird innerhalb der Frist keine Stellungnahme abgegeben, so wird angenommen, dass mit der Fortschreibung des Regionalplans Einverständnis besteht. Der Fortschreibungsentwurf ist auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord unter dem Direktlink http://www.oberpfalz-nord.de/verkehr.htm einsehbar.
Das Schreiben der Regierung haben die Fraktionssprecher per Email zur Kenntnisnahme und Vorberatung in den Fraktionen erhalten.
Der Markt Waldthurn wird sich nach Aussage des Geschäftsleiters Karl-Heinz Schmidt zu der Regionalplanänderung wie folgt äußern:
„Beim Mobilitätsleitbild ist die Verbesserung des flächendeckenden Personennahverkehrs vorgesehen- darunter fällt auch die Sicherung und Verbesserung des Schienenverkehrs.
Es werden verschiedene Straßenbauprojekte vorgestellt - das Gemeindegebiet Waldthurn ist davon nicht betroffen.
Bei den Radwegen ist der weitere Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der E –Bike -Region Oberpfälzer Wald vorgesehen - in diesem Zusammenhang sind bereits 2 E – Bike - Ladestationen im Gemeindegebiet vorgesehen. Die Radwege im westlichen Landkreis Neustadt an der Waldnaab und im Landkreis Tirschenreuth sollen an den Bocklradweg angebunden werden.
Leider ist in der Praxis die Verbesserung des Personennahverkehrs bislang nicht viel über reine Programmsätze hinausgekommen.
Bei den Straßenbauprojekten ist der Ausbau der Staatsstraße 2181 Plössberg – Floss – Waldthurn – Altenstadt / Vohenstrauß nicht vorgesehen - in der Vergangenheit wurden entsprechende Vorstöße meist mit der Begründung der angeblich zu geringen Verkehrsbelastung abgelehnt, obwohl der Ausbauzustand und die Straßenführung für eine Staatsstraße verbesserungswürdig sind.“
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Fortschreibungsentwurf für die 27. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord nimmt der Stadtrat hierzu wie folgt Stellung:
„In die Festlegungen zu Kapitel B IX „Verkehr“ ist unter Nr. 4 Straßenbau folgendes Ziel neu aufzunehmen:
Die Straßenverbindung von Altenstadt b. Vohenstrauß über Waldthurn und Floß bis Plößberg (St 2181) ist durch einen bedarfsgerechten Aus- und Umbau zu verbessern.“
Diese Forderung wird damit begründet, als vor allem die Teilstrecke der vorerwähnten Straße
zwischen Floß und Plößberg eine enorme Verkehrsbelastung durch Baumtransporter und andere Schwerlastfahrzeuge aufweist. Hierfür ist die Straße von ihrem Ausbauzustand her nicht ausgelegt und entspricht in keinster Weise den Anforderungen an eine Staatsstraße. An zahlreichen Stellen ist zu erkennen, dass im Laufe der zurückliegenden Jahre und Jahrzehnte provisorische Ausbesserungsarbeiten vorgenommen wurden. Der Straßenzustand und die überaus enge Straßenführung stellt nicht nur im Begegnungsverkehr eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs dar. Die Stadt Vohenstrauß unterstützt die berechtigten Forderungen der Gemeinden Waldthurn, Floß und Plößberg, wonach der Neuausbau der St 2181 im Straßenausbauplan in die Dringlichkeitsstufe 1 aufgenommen werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
38. Sitzung des Stadtrates
|
02.02.2017
|
ö
|
|
8 |
Sach- und Rechtslage
Keine.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
38. Sitzung des Stadtrates
|
02.02.2017
|
ö
|
|
9 |
Sach- und Rechtslage
- StR Kleber bittet um Prüfung, ob die Möglichkeit bestünde, in der Dreifachturnhalle einen Hotspot einzurichten, nachdem künftig für die Ausrichtung von Hallenturnieren der QR-Code eingeführt wird und auch für den normalen Sportbetrieb ein Internetzugang benötigt wird. Ein Hotspot würde zum Beispiel das Ausdrucken von Turnierplänen und Ergebnislisten erleichtern, weshalb immer mehr Schiedsrichter einen Internetzugang benötigen. Des Weiteren sind bei zahlreichen Sportarten die Spielergebnisse umgehend nach dem Wettkampfende per Mail zu übersenden. 1. Bürgermeister sichert eine Überprüfung der Anregung durch die zuständigen IT-Mitarbeiter der Verwaltung zu, gibt aber gleichzeitig zu bedenken, dass die Einrichtung und der Betrieb eines Hotspots auch eine Kostenfrage sei.
- StR Raab interessiert, ob sich zwischenzeitlich Personen aus Ober- und Unterlind für die Tätigkeit als Feldgeschworener beworben haben. Nachdem sich schon vor längerer Zeit ein Bürger aus Oberlind für dieses Ehrenamt beworben hat, bittet 2. Bürgermeister Münchmeier, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung zu behandeln. Dies, erklärt VR Sier, sei ohnehin vorgesehen gewesen. Da sich aber bislang weitere Interessenten nicht gemeldet haben, wird aber nochmals ein kurzer Aufruf in der Presse veröffentlicht.
- StRin Wutzlhofer berichtet über ihre negativen Erfahrungen mit der Anbringung von Flyern an Windschutzscheiben der Autos. Besonders bei Veranstaltungen in der Stadthalle nutzen viele Vereine, aber auch Gewerbetreibende die günstige Gelegenheit für ihre „Scheibenwischerwerbung“. Dies ist zum einen für die Stadt ein großes Abfallproblem, wenn die Autofahrer die Flyer einfach wegwerfen, und zum anderen für die Fahrzeughalter ein Ärgernis, wenn die Flyer z.B. an der Scheibe festfrieren und nur mit größter Mühe beseitigt werden können. Mit dem Hinweis auf die Plakatierungssatzung der Stadt möchte StRin Wutzlhofer wissen, ob darin auch eine Regelung für eine Genehmigung zur Anbringung von Flyern an Autos aufgenommen werden könnte. 1. Bürgermeister Wutzlhofer bestätigt, dass vor allem in den Sommermonaten eine wahre „Flyer-Flut“ zu beobachten ist, sehr zum Ärger vieler Autofahrer. StR Töppel spricht sich dafür aus, das Verteilen von Flyern generell zu verbieten. Dies hält 1. Bürgermeister Wutzlhofer für etwas zu streng, da von einem „Generalverbot“ auch die Vereine betroffen wären. Vielmehr sollte eine Genehmigungspflicht eingeführt werden. StR Dr. Gref unterstützt die Forderung von StR Töppel und fügt hinzu, wenn auch nicht ganz ernst gemeint, dass damit auch keine Strafzettel mehr angebracht werden dürften. VR Sier, so der Sitzungsleiter, wird die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht prüfen. Anschließend kann der Stadtrat dann über die weitere Vorgehensweise beraten und entscheiden.
Beschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 20.13 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 20.14 Uhr.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung berichtet 1. Bürgermeister Wutzlhofer über die Grundstücksverhandlungen mit dem Verwalter der Bamler-Gehret-Stiftung für den Erwerb eines Grundstücksstreifens, der für die Verbreiterung des Geh- und Radweges zwischen der Wernberger Straße und des Neuwirtshauser Weges notwendig wäre. Die Bamler-Gehret-Stiftung wäre zwar zu einem Verkauf bereit, jedoch nur für das gesamte Grundstück mit einer Größe von 6.880 m². Auch wenn die Preisvorstellungen mittlerweile von bisher 20,-- €/m² auf nunmehr 15,-- €/m² zurückgegangen sind und das Grundstück aufgrund seiner Nähe zur Stadthalle, zum Schulzentrum und zum Stadtkern einen gewissen Wert haben dürfte, so ist es trotzdem durch die Lage im Außenbereich als nicht bebaubar einzustufen. Vor allem die Höhere Denkmalschutzbehörde lehnt eine Bebauung wegen der Sichtbeziehung zur Friedrichsburg kategorisch ab. Sollte sich bei den weiteren Verhandlungen ein akzeptabler und vertretbarer Kaufpreis ergeben, so wäre ein Ankauf überlegenswert, zumal die Stadt immer wieder Tauschgrundstücke benötigt. Aufgrund der in letzter Zeit erheblichen gestiegenen Grundstückspreise wird man sich langsam von einem Kaufpreis von 2,46 €/m² für eine Wiese verabschieden müssen. So war zu erfahren, dass in Altenstadt eine Wiese zum Verkauf angeboten wurde und die Kaufpreisverhandlungen dabei erst bei 4,-- €/m² begannen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2017 12:33 Uhr