Datum: 02.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.02.2017
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.02.2017 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept; hier: Beschlussfassung über das ISEK
4 Vorlage der Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und Beauftragung des Rechnungsprüfungsausschusses mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäße Art. 103 Abs. 1 GO
5 Vollzug des Abmarkungsgesetzes und der Feldgeschworenenordnung; hier: Wahl eines neuen Feldgeschworenen für die Ortsflur Oberlind
6 Mitteilungen des Bürgermeisters
7 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 02.03.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.02.2017 

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 02.02.2017 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.02.2017 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 02.03.2017 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 02.02.2017 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


38/10        Verlegung des Anliegerweges Fl.Nr. 1109 der Gemarkung Böhmischbruck;         
Antrag auf Genehmigung der Verlegung der Einmündung des Grundstücks Fl.Nr. 1109 in
die Gemeindeverbindungsstraße Altentreswitz – Kr NEW 38, Fl.Nr. 783/1 der
Gemarkung Böhmischbruck

38/11        Stadthalle Vohenstrauß;
Neuabschluss Pachtvertrag mit dem Vohenstraußer Faschingsverein e.V.
       (Entscheidung zurückgestellt; TOP abgesetzt)


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Integriertes Stadtentwicklungskonzept; hier: Beschlussfassung über das ISEK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 02.03.2017 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 06.02.2014 Nr. 81/8 hat der Stadtrat den Grundsatzbeschluss über die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts beschlossen.

Die Gründe für diesen Beschluss waren und sind immer noch vielschichtig:

  • Die Vorbereitende Untersuchung (VU), die aus dem Jahr 2004 stammt und Grundlage der jüngeren städtebaulichen Entwicklung war, wurde, was bauliche Maßnahmen betrifft, größtenteils umgesetzt.

  • Ein ISEK reduziert den Inhalt nicht „nur“ auf städtebauliche Belange; vielmehr ist eine mehrteilige und komplexere Entwicklung der Stadt Vohenstrauß das Ziel.

  • Das ISEK ist bestrebt, Vohenstrauß als Gesamtort, also auch im Kontext seiner Ortsteile zu betrachten.

Mit der Erstellung des ISEK wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 31.07.2014, Nr. 4/10 die Firma GEO-PLAN aus 95444 Bayreuth beauftragt.
Diese Firma erstellte das Werk in Zusammenarbeit mit dem Büro em.architekten aus 92224 Amberg; dieses Büro ist für die Stadt Vohenstrauß auch im Rahmen der städtebaulichen Beratung tätig.

Die Regierung der Oberpfalz hat mit Bescheid vom 12.09.2014 Fördermittel in Höhe von 57.600 EUR bewilligt. Die Gesamtkosten für das ISEK sind mit 97.000 EUR veranschlagt.

Der Planungsprozess setzte sich aus mehreren Arbeits- und Beteiligungsschritten, in die sich auch die Bevölkerung einbringen konnte, zusammen:

  • Drei Sitzungen der Lenkungsgruppe
  • Vier Termine an denen Fachgespräche mit Akteuren aus zahlreichen Handlungsfeldern stattfanden
  • Informations- und Ideenwerkstatt
  • Ortsteilbereisungen
  • Projektwerkstatt

Im Herbst 2016 erfolgte schließlich das Setzen von Prioritäten und die zeitliche Einordnung der vorgesehenen Maßnahmen.
Der Entwurf der ersten Endfassung wurde im Oktober der Regierung der Oberpfalz zur Einsicht vorgelegt; die daraufhin von der zuständigen Sachbearbeiterin vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden in einer weiteren Sitzung Anfang November 2016 im Rathaus diskutiert und soweit gewünscht und möglich, in das ISEK eingearbeitet.
Eine Stellungnahme hierzu datiert vom 21.11.2016 und wurde der Regierung der Oberpfalz zur Verfügung gestellt.

Das nunmehr vorliegende ISEK beleuchtet folgende Handlungsfelder:

  1. Wohnraum
  2. Freiraum
  3. Verkehrsraum
  4. Wirtschaft, Gewerbe und Arbeiten
  5. Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung
  6. Bildung und Soziales
  7. Freizeit, Tourismus und Kultur


Diese Handlungsfelder sind am Schluss der Ausarbeitung sowohl von der Bedeutung der Einzelmaßnahmen als auch der gewünschten zeitlichen Umsetzung priorisiert.
Zudem sind da, wo es sinnvoll erscheint, ge schätzte Kosten angegeben.

Die Verwaltung erachtet das vorliegende ISEK als praktikabel und sieht es als gelungene Arbeitsgrundlage für die mittelfristige Umsetzung der Maßnahmen, die dort den jeweiligen Handlungsfeldern zugeordnet sind, an.

Es wird deshalb vorgeschlagen, das ISEK in der vorliegenden Form zu beschließen.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept, erstellt durch die Firmen GEO-PLAN, Bayreuth und em.Architekten, Amberg vom Februar 2017 wird hiermit als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die Stadtentwicklung Vohenstrauß beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vorlage der Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und Beauftragung des Rechnungsprüfungsausschusses mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäße Art. 103 Abs. 1 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 02.03.2017 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2 GO).

Die Vorlage dient zur Information des Gremiums.

Die Jahresrechnung 2016 wurde von der Kämmerei gemäß § 77 KommHV-Kameralistik aufgestellt.

Den Stadtratsmitgliedern wird ein Rechenschaftsbericht zur Verfügung gestellt; daraus können die wichtigsten Zahlen entnommen werden.

Nach Vorlage der Jahresrechnung schließt sich die örtliche Rechnungsprüfung an.
Sie ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).

Die örtliche Rechnungsprüfung wird vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen (Art. 103 Abs. 1, 2 GO).

Beschluss

Der Stadtrat nimmt vom Ergebnis der Jahresrechnung 2016 Kenntnis.

Mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2016 wird der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Vollzug des Abmarkungsgesetzes und der Feldgeschworenenordnung; hier: Wahl eines neuen Feldgeschworenen für die Ortsflur Oberlind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 02.03.2017 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Nach § 4 Abs. 1 der Feldgeschworenenordnung hat der erste Bürgermeister dafür zu sorgen, dass stets die für die Gemeinde festgesetzte Zahl der Feldgeschworenen vorhanden ist.

Seit der Gebietsreform im Jahre 1972 sind die Feldgeschworenen der Stadt- und Großgemeinde Vohenstrauß getrennt nach den Gemeindeteilen, die ehemals selbständig waren, bestellt. Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 12.01.2017 beschlossen, diese Regelung beizubehalten. Jedoch hat es der Stadtrat für ausreichend befunden, wenn für jede Ortsflur mindestens 1 Feldgeschworener vorhanden ist. Somit besteht mit Ausnahme der Ortsflur Oberlind, für die derzeit kein Feldgeschworener mehr vorhanden ist, bei keiner Ortsflur ein akuter Handlungsbedarf.

Für Oberlind ist eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Zuständig hierfür ist der Stadtrat.

In einem Pressebericht in der Ausgabe des NeuenTag vom 14.01.2017 wurde darauf hingewiesen, dass sich Interessenten für das Amt des Feldgeschworenen bei der Stadtverwaltung im Rathaus melden können. Hierauf wurde auch durch einen Aufruf an der Amtstafel in Oberlind hingewiesen.

Zur Übernahme des Amtes als Feldgeschworener für die Ortsflur Oberlind hat sich

Herr Konrad Uschold, geb. am 05.05.1953 in Oberlind, wohnhaft in Vohenstrauß, Oberlind, Wolfsbühlstraße 13

bereit erklärt. Der Bewerber erfüllt die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach Art. 11 Abs. 4 AbmG.

Beschluss

  1. Wahl (per Handzeichen)                                                                                             
Die nach Art. 11 Abs. 3 AbmG i.V.m. § 4 Abs. 2 FO durchgeführte Wahl ergibt folgendes Ergebnis:

19  :   0      Stimmen für Konrad Uschold        
                                                                                 

  1. Der neu gewählte Feldgeschworene für die Ortsflur Oberlind ist nach § 5 der Feldgeschworenenordnung und Art. 13 Abs. 2 des Abmarkungsgesetzes durch den ersten Bürgermeister auf die Dienstanweisung und mit der in § 5 FO vorgeschriebenen Eidesformel mittels Eid zu verpflichten. Dem neu verpflichteten Feldgeschworenen ist ein Exemplar der Feldgeschworenenordnung auszuhändigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 02.03.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. In der Fraktionssprechersitzung am vergangenen Montag wurde auch über den Antrag des BRK-Kreisverbandes auf finanzielle Unterstützung des HvO-Standortes Vohenstrauß diskutiert. Dabei wurde die Frage gestellt, wie viele HvO-Einsätze bislang erfolgt sind und ob diese den Betroffenen in Rechnung gestellt werden. Nach Aussage des BRK-Kreisgeschäftsführers sind jegliche Einsätze ehrenamtlich, die hierfür anfallenden Kosten trägt der BRK-Kreisverband. Auf all jene, die Hilfe in Anspruch nehmen, kommen keinerlei Kosten zu.

  1. Für Donnerstag, den 16.03.2017 wird eine außerordentliche Fraktionssprechersitzung anberaumt, um vor dem OP-Termin des Bürgermeisters noch einige wichtige Punkte abzuklären und zu erledigen.

  1. Bezüglich der Anfrage von StRin Wutzlhofer in der Stadtratssitzung am 02.02.2017, ob und in welcher Weise die Anbringung von Werbeflyern an parkenden Fahrzeugen, die sog. „Scheibenwischerwerbung“ verhindert werden kann, hat sich VR Sier in rechtlicher Hinsicht kundig gemacht. Dabei hat sich folgendes ergeben:  

- Straßenverkehrsrecht (§ 33 StVO) ist nicht anwendbar, da nur Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften verbo ten ist, wenn sich dadurch eine Verkehrsbehinderung ergeben kann
- Nach § 7 UWG ist Scheibenwischerwerbung am Auto zwar unerwünscht und unzulässig, jedoch kann sich „Otto Normalverbraucher“ nicht auf das Wettbewerbsrecht berufen
- Der einzelne Autofahrer könnte möglicherweise privatrechtlich wegen Sachbeschädigung vorgehen – damit aber ist der Allgemeinheit nicht gedient
- Der Erlass einer Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen dürfte das richtige Mittel sein. In einer solchen Satzung könnte festgelegt werden, dass eine Sondernutzungserlaubnis in der Regel nicht erteilt wird für das Verteilen und Anbringen von Handzetteln an Fahrzeugen. Wer ohne eine entsprechende Erlaubnis trotzdem Werbeflyer an parkenden Fahrzeugen anbringt, kann nach Art. 66 Nr. 2 BayStrWG mit Geldbuße belegt. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 01.07.2010 (Az. IV-4 RBs 25/10) die Zulässigkeit einer gemeindlichen Satzung sowie der Verhängung einer Geldbuße (im konkreten Fall waren es 200,-- €) bestätigt.
Am Stadtrat liegt es nun, ob er sich für den Erlass einer Satzung entscheidet. Aus diesem Grunde sollte die Angelegenheit vorab in den jeweiligen Fraktionen intern beraten werden.

  1. Bei der heutigen Besprechung mit Herrn Architekten Schönberger, den Umbau des Rathauses betreffend, gab es nähere Informationen zum Bauzeitenplan. Nachdem mehrere Leistungsverzeichnisse für die beschränkten Ausschreibungen zugestellt wurden, können bereits im März die ersten Submissionen erfolgen. Allerdings steht alles noch unter dem Vorbehalt der denkmalpflegerischen Erlaubnis. Architekt Schönberger ist sich aber sicher, dass diese rechtzeitig erteilt wird. Der „Startschuss“ für die Maßnahme ist für den 15.05.2017 und zwar im Innenbereich vorgesehen. Damit die neuen WC’s eingebaut werden können, muss das Standesamt in den 2. Stock umziehen. Voraussetzung hierfür ist die Schaffung einer neuen Registratur sowie der Umbau mehrerer Zimmer in neue Besprechungsräume. Als Zeitfenster für die Arbeiten im Innenbereich ist der 21.07.2017 eingeplant. Zeitgleich mit der Maßnahme im Innenbereich am 21.07.2017 starten im Außenbereich die Vorarbeiten, wie z.B. das Einrüsten des Rathauses. Hierauf geht es weiter mit der Dachinstandsetzung, Dämmung der obersten Ebene sowie der Fenster- und Fassadeninstandsetzung bis zum 27.10.2017. Ein weiterer Maßnahmenblock, bestehend aus den Einbauten im Innenbereich für die Fluchtwege, Aufzug, den Türenelementen und den Mauerdurchbrüchen, erstreckt sich vom 17.07.2017 bis zum 17.11.2017. Der letzte Abschnitt umfasst die restliche Instandsetzung von Mauern und Böden sowie die Brandabschnitte in den Gängen und Fluren. Dauer vom 25.09.2017 bis zum 01.12.2017. Die Verantwortlichen rechnen mit einer Fertigstellung im Monat Dezember 2017, sofern alle Zeitfenster, wie eingeplant, eingehalten werden können. Der Aufzug wird in diesem Jahr zwar noch installiert, kann aber voraussichtlich erst im zeitigen Frühjahr in Betrieb genommen werden. Nach der von der Verwaltung erstellten Firmenliste handelt es sich um insgesamt 21 Einzelgewerken. Für die beschränkte Ausschreibung wurden überwiegend regionale Firmen ausgewählt, um dafür zu sorgen, dass die Wertschöpfung für die Aufträge von rund 1,5 Mio. € in der Region bleibt.   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 02.03.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

Keine.

Beschluss

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 19.35 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 19.36 Uhr. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2017 08:51 Uhr