Datum: 06.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2017
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.03.2017 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Beratung des Haushaltsplanes 2017
4 Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplans 2017
5 Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
6 Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2016 - 2020
7 Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2016 - 2020
8 Antrag des SV Waldau e.V. auf Bezuschussung einer Beregnungsanlage mit Brauchwasserspeicher
9 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des wiedergewählten Kommandanten sowie des neu gewählten stv. Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling
10 Grundsatzbeschluss über den Beitritt der Stadt Vohenstrauß zum geplanten Zweckverband Werbegemeinschaft Naturparkland Oberpfälzer Wald
11 Abrechnung der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet "Vohenstrauß - Sommerwiesen; Bauabschnitt 1"; hier: Bildung einer Erschließungseinheit und Abrechnung des Erschließungsbeitrags über Ablöseverträge
12 Erschließung des Baugebiets "Vohenstrauß - Sommerwiesen"; hier: Benennung der Erschließungsstraßen
13 Mitteilungen des Bürgermeisters
14 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2017 

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 02.03.2017 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.03.2017 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 02.03.2017 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


39/8        Stadthalle Vohenstrauß; Neuabschluss Pachtvertrag mit dem Vohenstraußer
       Faschingsverein e.V.

39/9        Erschließung des Baugebiets „Sommerwiesen“, Bauabschnitt I;
hier: Auftragsvergabe für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Beratung des Haushaltsplanes 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö 3

Sach- und Rechtslage

Zweiter Bürgermeister Uli Münchmeier eröffnet die Haushaltsberatung mit folgender Ansprache:

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
sehr geehrte Medienvertreterin,
werte  Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich möchte zum Haushalt 2017 eines vorweg schicken. Dieser Haushalt ist nicht nur ein Rekordhaushalt in vielerlei Hinsicht, sondern auch ein Ergebnis der jahrelangen, disziplinierten und zukunftsträchtigen Haushaltsführung von Stadtrat, Bürgermeister, Verwaltung und vor allem unseres Kämmerers Rainer Dötsch. Ohne diese Haushaltsführung wären die jetzigen Spielräume nicht vorhanden und würden unserer Handlungsfähigkeit entscheidende Grenzen gesetzt werden. So gilt der Dank all jenen, die in der Vergangenheit mit Weitblick und Durchhaltevermögen gute und zielführende Haushaltsführung für die Bürger unserer Kommune geleistet haben und ebenso allen, die aktuell in der Verantwortung für diesen Haushalt stehen. Das gemeinsame und verantwortungsvolle Handeln prägte die Finanz- und Verwaltungsausschusssitzungen und bringt uns nun ein Zahlenwerk für das Jahr 2017, das uns alle ein Stück weit stolz machen darf.

Die wichtigsten Parameter, die sofort ins Auge fallen, lassen sich wie folgt darstellen:

-        es schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 15.547.153 €
-        der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.667.885 €, was eine
            rekordverdächtige Mehrung bei den Investitionen von über 3.000.000 € gegenüber
            dem Vorjahr bedeutet
-        vor allem die konstant guten Einnahmen bei der Gewerbesteuer und der
            Einkommenssteuerbeteiligung zeigen die gute wirtschaftliche Situation der Betriebe
            und der Beschäftigten in der Großgemeinde Vohenstrauß
-        darin enthalten ist eine geplante Rücklagenentnahme von 606.826 € - welche aufgrund
            der guten konjunkturellen Lage in Wirtschaft und Beschäftigung im letzten Jahr nur
             rund 100.000 € betrug  – muss 2017 in den Haushalt eingestellt werden. Es bleibt
             abzuwarten ob darauf 2017 aufgrund der hohen Investitionen auf eine
             Rücklagenentnahme verzichtet werden kann bzw. ob sogar eine weitere
             Rücklagenerhöhung erreicht werden könnte
-        der aktuelle Rücklagenstand in Höhe von ca. 3.700.000 € ermöglicht uns hier genug
            Spielraum 
-        Zuführung von Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe 2.514.942 € weist eine
            Überdeckung von 2.315.435 € auf, die zur Finanzierung von Investitionen im
            Vermögenshaushalt verwendet werden kann
-        keine geplante Neuverschuldung und Rückführung der Altschulden um 199.507 € auf
            zum 31.12.2017 auf 809.000 € / Pro Kopfverschuldung von 142,60 € /
            Landesdurchschnitt nach den letzten vorliegenden Zahlen über 700 €
-        Die wichtigsten Investitionen im Vermögenshaushalt sind für das Jahr 2017

o        Sanierung unseres Rathauses im Rahmen des KIP Programms mit 1.559.000 €
            ( Fördermittel von ca. 1.000.000 €)
o        Erschließung des Baugebiets Sommerwiesen in Höhe von c. 2.500.000 €
o        Sanierung von Straßen, Wegen in der Großgemeinde mit 322.000 € 
o        Breitbandausbau in der Restabwicklung des Landesprogramm mit noch ca. 90.000 €
            (HRA Ausgaben 654.628 € / Einnahmen 523.650 €)  sowie im neuen
            Bundesprogramm im Ansatz bereits weitere 100.000 € für das Jahr 2017 – wir
            versuchen in diesem wichtigen Zukunftsbereich die digitale Infrastruktur in allen
            Ortsteilen auf einen aktuellen Stand zu entwickeln    
o        Wasserversorgungs-, Abwasser- und Entwässerungseinrichtungen ca. 360.000 €
o        Ausgaben für Kindergärten, Krippen und Hort und Spielplätze 54.000 €
o        Grund und Mittelschule mit Turnhallen ca. 80.000 €
o        Städtebauförderung 390.000 €
o        Drehleiter (Grundsatzbeschluss)
o        Bauhof für Geräte und Maschinen 190.900 € (neuer LKW)
o        Erwerb weiterer Gewerbeflächen über 100.000 €  (Sicherung und Schaffung neuer
            Arbeitsplätze, Ansiedlung neuer Betriebe, Erweiterung bestehender Unternehmen)

Bei all diesen großen Auf- und Ausgabenbereichen wird die Stadt aber auch den Feuerwehren und verschiedenen Vereinen mehr als gerecht

-        Allein die Anschaffungen und der Ersatz von Ausstattungsgegenständen sowie der
            Bauunterhalt der Gebäulichkeiten summieren sich für unsere 7 Feuerwehren auf
             245.685 € - was die Einsatzfähigkeit der Wehren und das ehrenamtliche Engagement
             unserer Feuerwehrkräfte unterstützt sowie die Sicherheit unserer Bürgerinnen und
             Bürger gewährleistet
-        Die Unterstützung von Wasserwacht für ein neues Wasserwachthäuschen im Freibad,
            die geplante Unterstützung des HVO Standorts, die jährliche Unterstützung des LTO,
            der Sport und Schützenvereine (SV Waldau), der Tafel und der Kirchen zeigen, dass
            diesem Stadtrat bewusst ist, dass neben den Infrastrukturmaßnahmen eine gute
             Lebensqualität in der Stadt von vielen Faktoren abhängig ist – so nimmt die
             Kommune im kulturellen, sportlichen, karitativen und gesellschaftlichen Leben ihre
             Rolle aktiv wahr und ist gemeinsam mit vielen anderen Beteiligten verantwortlich für
             eine lebenswerte Stadt und Großgemeinde. Diese freiwilligen Leistungen sind für die
             Vereine überlebenswichtig und zeigen die Wertschätzung gegenüber dem breiten
             ehrenamtlichem Engagement. 

Einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen und Aufgaben zeigt der umfangreiche Investitionsplan.  
Gerade auf den Gebäudeunterhalt müssen wir zukünftig, denke ich, weiter ein großes Augenmerk richten – Dreifachturnhalle, Sportzentrum, Stadthalle, Feuerwehrhaus Vohenstrauß, städtischer Bauhof an der Haidaer Straße, Grund- und Mittelschule sind städtische Liegenschaften, die alle in keinem schlechten Zustand sind - wo wir uns aber auch keinen Investitionsstau leisten können und wollen. Eine generelle Gebäudeinventur mit aktuellen und zukünftigen Handlungsfeldern in den jeweiligen Gebäuden sowie eine ständige Fortschreibung dieser Inventur sind hierzu ja bereits angedacht.

Bei der Trinkwasserversorgung werden wir weiter versuchen müssen, die beste Mischung aus Erhalt- und Unterhalt der eigenen Brunnen und Quellen zu finden und durch den Fremdwasserbezug bei der Steinwaldgruppe die bestmögliche Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.   

Bei der Abwasserentsorgung werden uns die anstehende hydraulische Überrechnung des Abwassersystems unserer Stadt und Großgemeinde sowie der Unterhalt der Abwassereinrichtungen in den kommenden Jahren sicherlich hohe Investitionen abverlangen.  

Meine Damen und Herren,
in den letzten Jahren haben wir viel Elan und Geld investiert, um Vohenstrauß mit Hilfe verschiedener Träger, als familienfreundliche Stadt auszubauen. Insbesondere junge Menschen, junge Eltern erwarten heute Angebote, um Beruf und Familie vereinbaren zu können, sie erwarten, dass ihre Kinder Förderung und eine gute Bildung bekommen. Eine Stadt, die hier viel vorzuweisen hat, punktet im Wettbewerb der Kommunen. Oder, anders gesagt, Familienfreundlichkeit ist längst ein Standortfaktor geworden.
Haben wir uns zuletzt erfolgreich auf den Kita- und Krippenausbau konzentriert, so werden zukünftig die Themen Ganztageschule, Hort- und Nachmittags- bzw. Ferienbetreuung oben auf der Bildungsagenda stehen. Im Investitionsplan des Haushalts findet sich neben vielen anderen Projekten auch die Generalsanierung des Kindergartens Don Bosco was die große Bereitschaft der Kommune zu einer weiteren Verbesserung der Qualität in der Kinderbetreuung aufzeigt.

Die Visionen und festgelegten Arbeitsfelder des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes kurz ISEK gilt es im Blick zu haben – die Schlagworte wie Innenraumentwicklung, sozialer Wohnungsbau, Geschäftsflächenförderprogramm, Nahversorgung, Barrierefreiheit, Überarbeitung der Gestaltungsfibel, Leerstandsmanagement - um nur einige davon zu nennen, sollen und sollten in unsere Arbeit und die zukünftigen Haushaltsplanungen mit einfließen. Dieses ISEK, das darauf ausgerichtet ist, dass Vohenstrauß auch künftig ein Ort sein soll, in dem Menschen gerne wohnen und arbeiten, gerne lernen und ihre Freizeit verbringen, gerne Kinder bekommen und älter werden. Dieses Gesamtkonzept besteht, wie Sie wissen, aus vielen einzelnen Projekten, die wir Schritt für Schritt umsetzen und mit denen wir Kräfte sowie Investitionen im Sanierungsgebiet bündeln wollen.

Viele haben Ideen geliefert, aber die Hauptarbeit für den Haushaltsentwurf lag natürlich bei unserem Kämmerer Rainer Dötsch, unserem derzeit im Krankenstand befindlichen 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung. Ihnen möchte ich an dieser Stelle vielmals danken. Sie haben in den vergangenen Monaten mit viel Elan einen Entwurf erarbeitet, der mit Vorsicht kalkuliert ist und trotzdem hervorragende Perspektiven aufweist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Hausentwurf ist solide finanziert und zukunftsweisend. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit seinen Projekten und Investitionen unserer Verantwortung für die Großgemeinde und Stadt Vohenstrauß gerecht werden.
Deshalb bitte ich Sie, dem Haushalt 2017 zuzustimmen, und hoffe, dass wir bei der Umsetzung der verabschiedeten Projekte wie bisher gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


Im Anschluss an die Haushaltsrede des 2. Bürgermeisters Uli Münchmeier nimmt Stadtkämmerer Rainer Dötsch zum vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes wie folgt Stellung:

Sehr geehrter Herr Zweiter Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dritter Bürgermeister, sehr geehrte  Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Herren Ortssprecher , sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin und Kollegen,

der Haushaltsplan 2017 liegt vor uns. Er ist wiederum in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses im März dieses Jahres vorberaten und auf Wunsch, in den Fraktionen der im Stadtrat vertretenen Parteien besprochen worden.
Wie immer bedanke ich mich an dieser Stelle bei Ihnen für Ihr Interesse an der Zusammenstellung des Haushalts 2017.
Es ist wieder ein Haushaltsplan ohne Kreditaufnahme. Dies ist umso erfreulicher, als dass der vorliegende Haushalt –zumindest seit der Zeit, in der ich Kämmerer dieser Stadt sein darf- ein Rekordvolumen von 22.215.038 EUR aufweist.
Auch wenn wiederum keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind, heißt das nicht, dass die Stadt Vohenstrauß die Investitionen, die im Vermögenshaushalt veranschlagt sind, aus den laufenden Einnahmen des Haushalts finanzieren kann. Darauf möchte ich gleich an dieser Stelle hinweisen.

Die Finanzierung des Vermögenshaushalts erfolgt im Wesentlichen durch eine hohe Zuführung vom Verwaltungshaushalt –hierzu später mehr- und neben der Investitionspauschale aus einer Rücklagenentnahme in Höhe von rund 606.000 EUR.
Da auch im Haushalt 2015 eine Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Vermögenshaushalts erfolgte, zehrt die Stadt ein weiteres Mal an ihrer Substanz.
Der Verwaltungshaushalt weist eine Summe von 15.547.153 EUR aus; hier werden bekanntlich die laufenden Einnahmen und Ausgaben veranschlagt.
Der wichtigste Unterabschnitt der Einnahmen ist der UA 9000 –Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen.
Hier stehen als Gesamteinnahmebetrag 8.699.699 EUR.
Bemerkenswert ist daraus der Ansatz aus der Gewerbesteuer. Hier wurden in 2017 erstmals Einnahmen in Höhe von 2.000.000 € angesetzt.
Aber auch der Freistaat Bayern ist hier ein wichtiger Partner der Kommunen; vor allem im Hinblick auf das Finanzausgleichssystem unter den bay. Kommunen.
So überweist dieser 3.045.000 € als Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer und 2.307.700 € als Schlüsselzuweisung.
Der Verwaltungshaushalt mit dessen Aufteilung auf die verschiedenen Abschnitte lässt wenig gestalterischen Spielraum zu.
Das Aufgabenspektrum einer Stadt in der Größe von Vohenstrauß erfordert ein bestimmtes Maß an Haushaltsansätzen bzw. Volumen, um diese Aufgaben angemessen erfüllen zu können.

Umso wichtiger ist, dass alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden; dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Einnahmen nicht nur zur Deckung der konsumtiven Ausgaben reichen sollen, sondern vielmehr auch, dass aus dem Verwaltungshaushalt eine möglichst hohe Zuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden kann.
In 2017 kann diese Zielvorgabe erreicht werden; vorgesehen ist eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.514.942 Euro.
Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 69,96 % (bedingt u.a. durch die Einnahmemehrung des UA 9000).

Im Vermögenshaushalt werden die Investitionen veranschlagt.

Das Gesamtvolumen des VermHH beträgt im Haushalt 2017 6.667.885 €.
Hierin enthalten sind in Einnahme und Ausgabe Umschuldungsdarlehen (186.628 €), bei denen in 2017 die Zinsbindungsfrist abläuft.

Die Gesamtsumme der Investitionen beläuft sich in 2017 auf 6.257.750 €.

Neben den Investitionen, die sich alljährlich in den jeweiligen Einzelabschnitten des Vermögenshaushalts –mal mehr, mal weniger-  finden, gibt es auch in diesem Jahr Projekte, die in nicht unerheblichem Maße zu Buche schlagen.
Anzuführen sind hier:
Fertigstellung der Breitbanderschließung im bayerischen Programm, Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms und die Erschließung des Baugebiets „Sommerwiesen“.
Insbesondere bei letzterer Maßnahme wird es spannend, ob und wenn (hoffentlich) in welcher Höhe die im Haushalt 2017 veranschlagten Einnahmen zeitnah kassenwirksam werden.
Den Investitionsausgaben von gesamt 1.991.230 € (die wohl sicher kommen), stehen Einnahmen in Höhe von 593.000 € gegenüber.
Diese Einnahmen sind auf einen Verkauf von zunächst 15 Bauparzellen in 2017 bezogen.
Die Verwirklichung dieser Einnahmen steht und fällt mit der rechtzeitigen Bebaubarkeit bzw. Veräußerbarkeit der Grundstücke.

Die Realisierung der Einnahmen für Investitionen im Bereich Rathaus liegt schon eher in der Hand der Kämmerei, da –je nach Kostenanfall- entsprechende Auszahlungsanträge auf die Bewilligungssumme gestellt werden dürfen.

Erfreulich ist, dass die Investitionen ohne Inanspruchnahme von Kreditmitteln finanziert werden können.
Der Schuldenstand der Stadt wird sich gegen Ende des Jahres auf 1.054.000 Euro belaufen.
Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 142,60 (117) Euro.
Im Vergleich mit dem Landesdurchschnitt steht die Stadt damit sehr gut da.

Allerdings wird wiederum ein Griff in die Schatulle der allgemeinen Rücklage erforderlich sein.
Angenommen ist eine Reduzierung dieses Rücklagenbestandes um gut 606.000 Euro.
Wird das realisiert, beträgt der Stand der allgemeinen Rücklage dann 3.341.000 Euro.

Betrachtet man jedoch die Rechnungsergebnisse der jüngeren Vergangenheit, so kann man feststellen, dass die Ergebnisse in der Regel positiver waren als die Planzahlen; insoweit könnte man damit rechnen, dass der Aderlass der allgemeinen Rücklage nicht ganz so kräftig ausfallen wird, als geplant.

Per se ist die finanzielle Leistungskraft der Stadt Vohenstrauß als positiv zu bewerten; man muss allerdings berücksichtigen, dass auch die künftigen Haushalte (Investitionsprogramm bis 2020) hohe Investitionen erfordern.
Ziel muss es hier sein, die finanzielle Deckung dieser Investitionen aus eigener Kraft sicherzustellen und den negativen Finanzierungssaldo des letzten und wohl auch diesen Haushaltsjahres zur vermeiden.
Der Stadtrat hat in der Vergangenheit Umsicht und Verantwortungsbewusstsein bei Entscheidungen in haushaltsrechtlicher Hinsicht gezeigt; ich wünsche mir, dass dies auch künftig so ist.

Zum Schluss meiner Rede möchte ich mich bei Ihnen und meinen Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung und Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken und bitte um Zustimmung zur Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Bestandteilen für das 2017.


Nun nimmt StR Alfons Raab für die CSU-Stadtratsfraktion wie folgt Stellung:

Sehr geehrter 2. Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, verehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, werte Zuhörer, Gäste und Presse!

Die Aufstellung des Haushaltsplanes ist mit die wichtigste jährlich wiederkehrende Aufgabe des Stadtrates. In einer äußerst konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Kämmerer und den Mitgliedern des Finanz- und Verwaltungsausschusses sowie mit den Fraktionssprechern wurde der Etat vorberaten und einstimmig dem Stadtrat empfohlen. Ich danke im Namen der CSU-Fraktion Herrn Rainer Dötsch für die Erstellung des aussagekräftigen Zahlenwerks und für die präzise Aufbereitung des reichhaltigen Zahlenmaterials. Es ist dabei ein Rekordhaushalt entstanden, der die hohe Leistungsfähigkeit unserer Stadt widerspiegelt und die Bestnote verdient. Von der guten wirtschaftlichen Konjunktur profitieren momentan viele Städte und Gemeinden in Bayern, z. B. bei den Gewerbesteuereinnahmen oder beim Einkommenssteueranteil. Mir scheinen die letzten Jahre von einer ungeheuren Dynamik geprägt. Selten wurde in unsere Stadt so viel investiert. Unsere Stadt hat deutlich an Attraktivität gewonnen, was auch überregional wahrgenommen wird.

Die erfreulich finanzielle Schlagkraft der Stadt Vohenstrauß ist aber vor allem dem sparsamen Wirtschaften und dem weitsichtigen Handeln der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte geschuldet.
Wir sind in der glücklichen Lage, dass erneut ein Haushalt ohne jegliche Neuverschuldung gezimmert werden konnte. Das ist auch Generationengerechtigkeit, die wir den jungen und nachfolgenden Generationen in Vohenstrauß schulden. Die CSU-Fraktion steht weiterhin für einen Kurs der Kostendisziplin.

Der vorliegende umfangreiche Haushalt liefert nachhaltig den Beweis, dass die Stadt Vohenstrauß sowohl in diesem Jahr als auch in Zukunft in der komfortablen Lage ist, ihre laufenden Kosten zu tragen und gleichzeitig zahlreiche notwendige Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren. Aufgrund einer soliden und seriösen Finanzpolitik können wir uns Dinge leisten, um die uns andere Gemeinden bzw. Städte vielleicht beneiden.

Unser planmäßiger Gesamthaushalt beläuft sich im Jahr 2017 auf Rekordniveau, nämlich auf 22,20 Millionen Euro (Vorjahr 17,88 Millionen). Wie schon in den Jahren zuvor schafft der diesjährige Haushalt wieder Verbesserungen bei der Infrastruktur und investiert in die Stärkung der Wohn- und Arbeitsgemeinde Vohenstrauß.

Die stärksten Positionen und die damit tragenden Säulen auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushaltes steigen:

-        der Einkommenssteueranteil        3.045.000 €
-        die Schlüsselzuweisungen                2.307.700 €
-        die Gewerbesteuer                        2.000.000 €
-        die Grundsteuer A und B                   624.300 €

Insgesamt werden für dieses Haushaltsjahr Einnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 15.547.153 € erwartet. Die stabile Einnahmesituation ist vor allem auch der Verdienst unserer Betriebe, Firmen, Geschäfte und Institutionen.

Zu den größten Ausgaben des VW-Haushalts zählen neben der Kreisumlage in Höhe von 2,73 Mio € die veranschlagten Personalkosten von 2,76 Mio €. Der geringfügige Anstieg der Personalausgaben gegenüber dem Vorjahr ist absolut in Ordnung, weil wir uns auf eine beeindruckend leistungsstarke Verwaltung verlassen können. Unsere enorm motivierten Mitarbeiter bilden das Rückgrat der Stadtverwaltung als Dienstleister für die Bürgerschaft.
Ich komme nun zu dem Bereich, in dem eigentlich die kommunalpolitische Musik spielt, nämlich zu den Investitionen im VM-Haushalt. Die Investitionskraft steigt stark an und es können über 6,6 Mio Investitionen getätigt werden. Darin stecken neue Projekte, aber es geht in manchen Bereichen um die Fortführung von bereits Bestehendem bzw. die Umsetzung von Planungen, die bereits beraten und zum Teil schon begonnen wurden. Die größten Investitionsvorhaben sind

-        die Erschließung des Baugebietes Sommerwiesen
-        das Rathaus (Dach, Aufzug, Brandschutz)
-        verschiedene Straßenbaumaßnahmen
-        die Sanierung bestehender Wasserversorgungsanlagen
-        der Fuhrpark Bauhof

Alle beabsichtigten Projekte strahlen in die Zukunft und tragen zu einer Verbesserung der Lebensqualität vor Ort bei. Für die CSU-Fraktion steht das Thema Familie ganz oben auf der Prioritätenliste. Wir wollen, dass das Leben, das Wohnen in Vohenstrauß und in den Gemeindeteilen attraktiv ist und bleibt. Wir müssen daher alles tun, damit sich Familien bei uns wohlfühlen, hier arbeiten, wohnen und leben können. Auch das Bildungsangebot ist wichtig. Wir sind von der Realschule, Mittelschule, Grundschule, Kindergärten, Kinderhort und Kitas gut aufgestellt.

In unserer Stadt und in den Gemeindeteilen bringt sich eine Fülle von Menschen im sportlichen, kulturellen, schulischen, sozialen oder kirchlichen Bereich über alle Altersgruppen und sozialen Schichten hinweg ein. Mit den freiwilligen Leistungen, die sich auf 181.000 Euro belaufen, wollen wir die Vereine weiter fördern.

Es ist geplant, dass 2017 vom VW-Haushalt 2,512 Mio € dem VM-Haushalt zugeführt werden.
Trotz vieler Investitionen sind in den letzten Jahren die Rücklagen auf stattliche 4.037.000 € gestiegen. Diese verhältnismäßig hohe Rücklage verleiht der Stadt eine beruhigende finanzielle Sicherheit, sodass wir auch unliebsame Überraschungen und unvorhergesehene Herausforderungen einigermaßen bedenkenlos schultern können.
Falls die geplante Rücklageentnahme von rund 609.000 € zum Ausgleich des VM-Haushaltes während des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden müsste, hätte die Stadt immer noch ein beträchtliches Finanzpolster von 3.428.000 €. 2017 werden 243.779 € Schulden abgebaut.
Die Stadt Vohenstrauß wird am Ende eine Gesamtverschuldung von 1.054.000 € haben, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 142 € entspricht. Vergleicht man die Rücklagen mit der Gesamtverschuldung, kann man feststellen, dass wir so gesehen schuldenfrei wären.
Auch wenn im Jahre 2017 vielleicht nicht alle notwendigen Investitionen durchgeführt werden können, dürfen wir notwendige Maßnahmen wie z. B. die Ersatzbeschaffung der Feuerwehrdrehleiter, die Sanierung des FFW-Gerätehauses, der Mehrzweckhalle, die Generalsanierung des Kindergarten „Don Bosco“, Städtebaufördermaßnahmen, Ankauf von Steinwaldwasser sowie Liegenschaft in der Wernberger Straße nicht aus den Augen verlieren

Noch sind die Leerstände am Marktplatz überschaubar, aber trotzdem müssen wir auf der Hut sein, damit uns nicht das gleiche Schicksal wie in anderen Orten ereilt. Wir müssen versuchen, es den Bürgern schmackhaft zu machen, in der Innenstadt wieder Fuß zu fassen, damit diese ihre Lebendigkeit bewahrt. Gerade für unsere älteren Mitbürger wäre es lohnenswert, Anlaufstellen in der Stadtmitte zum Einkaufen und zu Begegnung zu schaffen. Auch der Gastronomie würde es gut tun, wenn wir seitens der Stadt Anreize schaffen könnten, dass kein „Wirtshaussterben“ einsetzt.
Der zu beschließende Haushalt spiegelt also unsere wirtschaftliche Stärke und unser großes Investitionsvolumen wider und stellt eine solide Basis für die Zukunft dar. Ich freue mich auf eine weitere positive Entwicklung unserer schönen Heimatstadt mit ihren liebenswerten Bürgern und unseren lebenswerten Gemeindeteilen.

Da sich die CSU-Fraktion in dem vorgelegten Haushalt absolut gut wiederfindet, stimmt sie uneingeschränkt dem Haushaltsplan 2017 zu, ebenso befürwortet sie den Stellenplan und die Stellenübersicht für das Haushaltsjahr 2017 sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm bis 2020.

Schließen möchte ich mit einem recht herzlichen Dank an den 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer, an seine Vertreter sowie an die Amtsleiter für die stets wohltuende und gewinnbringende Zusammenarbeit. Ein weiterer Dank richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, an die Beschäftigten des Bauhofs für den vorbildlichen, täglichen Einsatz sowie an alle Fraktionen für das freundliche und konstruktive Zusammenwirken.


StR Martin Gleixner führt für die FW-Stadtratsfraktion folgendes aus:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr 2. Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

es ist nun schon beinahe Gewohnheit, dass wir uns über ein gelungenes Zahlenwerk namens Haushalt freuen können. Dass wir diesmal über ein Rekordvolumen beschließen und schon zum wiederholten Male dabei ohne Neuverschuldung auskommen können, führt uns ganz deutlich vor Augen, dass eine Kommunalpolitik, die in gutem Einvernehmen über die Fraktionen hinweg und weitestgehend im Konsens gestaltet wird, sich stets positiv auf die Entwicklung einer Stadt auswirkt.
Die Fraktion der Freien Wähler begrüßt die verschiedenen Investitionen, die schon ausführlich dargelegt wurden, ausdrücklich und trägt diese natürlich mit.
Drei Dinge möchte ich dennoch anmerken: Wie uns auch in diesem Haushalt deutlich vor Augen geführt wird, ist unsere Stadthalle zwar momentan noch als Veranstaltungsort durchaus geeignet, aber: Eine Investition von 65 TEU in ein Pumpwerk in der Stadthalle zeigt, dass wir hier DRINGEND Vorkehrungen für die Zukunft treffen MÜSSEN, damit wir nicht eines Tages ohne eine entsprechende Einrichtung da stehen.

Hinsichtlich unseres Neubaugebietes würden wir uns wünschen, dass wir zeitnah auch Konzepte diskutieren, wie sich die Stadt Vohenstrauß für seine älteren Bürger seniorengerechtes Wohnen vorstellt und welche Angebote wir hier generieren können, wenn es auch für dieses Baugebiet nicht mehr umsetzbar ist, so doch als Anregung für weitere Projekte. Wir dürfen die Generation 60+ nicht aus dem Auge verlieren und hier fehlen aus Sicht der FW die Konzepte auch für diese Altersgruppe.

Und schließlich zur Personalpolitik: Nach wie vor können wir nicht nachvollziehen, dass man Fachgebiete, die nicht zueinander passen, auf einen Sachbearbeiter zusammenführt. Nach Meinung der Freien Wähler sollten vielmehr die Anregungen aus dem ISEK umgesetzt werden und zum Beispiel ein effektives Stadtmarketing installiert werden. Hier sehen wir durchaus auch Berührungspunkte zum Tourismus, wichtige Funktion einer solchen Position wären aber auch das Leerstandsmanagement und die Vermarktung der Gewerbe- und Wohnflächen. Dies könnte aus unserer Sicht im Sinne des verantwortungsbewussten Umgangs mit Steuergeldern ohne großen zusätzlichen Kostenaufwand verwirklicht werden und würde unsere Gemeinde noch weiter voranbringen. Wir bitten, hierüber in Kürze und in einem kleineren Kreis eingehend zu diskutieren.
Ich danke abschließend nochmals dem Kämmerer und der Verwaltung für die Erstellung des Haushalts.

Insgesamt also dürfen wir uns über einen gelungenen Rekordhaushalt freuen und deshalb wird die Fraktion der FW dem Haushalt zustimmen.


StR Heinrich Rewitzer äußert sich für die SPD-Stadtratsfraktion zum Haushalt wie folgt:

Sehr geehrter Herr amtierender Bürgermeister
Sehr geehrter Herr dritter Bürgermeister
Werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates
Sehr geehrte Damen und Herren,

die diesjährigen Haushaltsberatungen und die dazugehörigen Beschlussfindungen gestalteten sich weitaus unspektakulärer als in den vergangenen Jahren.
Im vergangenen Jahr haben wir zahlreiche Entscheidungen getroffen, die nicht nur kurzfristig von Bedeutung sind, sondern bis weit in die Zukunft unserer Gemeinde reichen. Auch in diesem Jahr wurde es so gehandhabt.
Als Sozialdemokraten liegt uns eine generationsgerechte und solide Haushaltspolitik am Herzen. Investitionen müssen im Zusammenspiel von der Ökologie (Umwelt), der Soziologie (Mensch, Gesellschaft) und der Ökonomie (Wirtschaft, Faktor Geld) erfolgen – somit nach dem Gedanken der Nachhaltigkeit.
Wir Stadträte sind uns zudem der Verantwortung bewusst, dass wir in erster Linie die Vertretung der Vohenstraußer Bürgerinnen und Bürger sind. Dies bedeutet aber nicht, keinen Blick über den Ortsrand hinaus zu wagen. Alle Gemeinsam bilden wir eine funktionierende Gesellschaft. Jeder einzelne Mensch der hier lebt und in Zukunft auch leben wird, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion, Nationalität, Beruf, Finanzkraft, körperlichen Gesundheit oder seiner sexuellen Orientierung ist ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft. Das müssen wir begreifen! Wir müssen zudem verstehen, dass wir nur in Sicherheit und Zufriedenheit leben können, wenn alle Menschen vom Wohlstand profitieren.
Das Gemeinwohl ist unsere Maxime und der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns mit seiner unantastbaren Würde.
Zum Haushalt

Meine Damen und Herren,
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Glaubensgemeinschaften, Vereine, Parteien, die Gemeindeverwaltung und wir als Gemeinderäte haben Ideen und Wünsche wie unsere Gemeinde aussehen und funktionieren soll. Das Problem ist nur, dass die große Mehrheit dieser Ideen und Wünsche, die durch Ratsentscheidungen beschlossen und umgesetzt werden, Geld kosten und Geld ein begrenztes Mittel ist.
Heute verabschieden wir die Haushaltsatzung der Stadt Vohenstrauß, unseren Haushalt, indem wir genau dieses begrenzte Mittel auf die einzelnen Haushaltsposten verteilen. Hier und heute entscheidet sich welchen Weg Vohenstrauß im kommenden Jahr gehen soll.
Da das Geld trotz allem eine begrenzte Ressource ist müssen wir eine Priorisierung der Ideen und Wünsche vornehmen und entscheiden, was als erstes angepackt werden soll.
Daher gilt es, die Gelder unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger an überlegter Stelle einzuplanen und letztendlich auch zu investieren. Wir haben deshalb heute eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe.
Dank des niedrigen Zinsniveaus sowie aufgrund des schwachen Euros, laufen die Geschäfte der Wirtschaft gut, insbesondere die Exportwirtschaft. Wir dürfen nicht verkennen, dass die Wirtschaft für den Wohlstand in unserem Land verantwortlich ist. Auch ist im Moment eine Eigendynamik der Wirtschaft in der Region zu spüren.

Die Stadt Vohenstrauß erwartet für den Haushalt 2017

       Einnahmen/ Ausgaben von ca. 22  Mio. €. Davon entfallen auf den
       Verwaltungshaushalt ca. 15 1/2Mio. €
       Vermögenshaushalt ca. 6,5  Mio. €
       Trotz eines Rekordhaushalts einen weiterer konsequenten Abbau der Schulden
       600.000 € kommen voraussichtlich in die allgemeine Rücklage. Diese Gelder sollen in
Zeiten der Rezession (und der damit verbundenen Steuerausfälle) einer Gemeinde zur Verfügung stehen, um Handlungsfähig zu bleiben und Investitionen vornehmen zu können.

Auch in diesem Jahr ist wieder keine Kreditaufnahme geplant. Das heißt, es ist wiederum keine Politik zu Lasten der nachfolgenden Generationen.

Doch um die Herausforderungen in der Gemeinde erfolgreich meistern zu können ist es von Bedeutung, dass die Konjunktur weiterhin stabil und gegebenenfalls weiter wächst. Den jede Aufgabe einer Kommune ist mit finanziellen Ausgaben verbunden und wie bereits erwähnt, sind diese nur endlich. Wir leben auch von der Arbeitsleistung unserer Bürgerinnen und Bürger.
Aus der Geschichte sollten wir gelernt haben, dass kein Wirtschaftswachstum auf Dauer ist. Bereits für das Jahr 2018 rechnet das Bundesfinanzministerium mit weniger Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen sie mich nun einige wenige Beispiele aus dem  Haushaltsbereich aufzählen. Viele Zahlen und Daten werde ich hier nicht mehr nennen, diese wurden ja schon von meinen Vorrednern genannt und erläutert.

Senioren

In zahlreichen Städten und Gemeinden sind neue Wohnformen (barrierefrei und seniorenge-recht) auf dem Vormarsch. Nach der Generali Alterstudie 2013 schätzen 65% der Befragten ihre Wohnung als nicht altersgeeignet ein. Viele Seniorinnen und Senioren lernen mit den Schwierigkeiten ihrer Wohnung umzugehen, da ihnen eine Lebensführung zuhause wichtig ist. In den letzten Jahrzehnten haben sich alternative Wohnformen für ältere Menschen entwickelt um eine bessere Befriedigung der Bedürfnisse zu erzielen. Wohngemeinschaften für ältere und das Mehrgenerationenwohnen sind Ergebnisse dieser Entwicklung. Ältere Menschen könnten mit den genannten Wohnformen aus einem größeren Angebots-Pool auswählen und für sich entscheiden welche Wohnform sie sich im Alter wünschen. Die SPD würde begrüßen, wenn die Verantwortlichen der Stadt Vohenstrauß den Prozess für diese Wohnformen im kommenden Jahr weiter verfolgen würde.
Das barrierefreie Rathaus, das von unserer Fraktion seit Jahren immer wieder angestoßen wurde, wird ja nun endlich verwirklicht.

Vermutliche Kosten für den gesamten Umbau:   1,6 Mio  Euro.


Sozialpolitik

Sozialer Wohnungsbau und Schaffung von Wohnraum
Für sozialen Wohnungsbau setzt sich die SPD ein, denn Wohnraum ist ein Grundrecht. Auch in unserer Gemeinde haben wir Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich aus eigener Kraft keinen Wohnraum leisten können.
Bei der Suche nach der Ursache gibt es viele Gründe (Alleinerziehend, Arbeitsmarkt bietet keine bessere Arbeitsalternative, geringes Einkommen/Rente etc.) Wir möchten, dass auch einkommensschwächere Einwohner in Vohenstrauß wohnen können! Deshalb ist die Planung ein größeres Haus vom Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab käuflich zu erwerben und daraus billige Wohnungen zu schaffen, der richtige Weg. Aber lassen Sie uns aufgrund dieser Realität versuchen weitere „Sozialwohnungen“ zu schaffen, also günstigen Wohnraum für jene Menschen, die sich sonst kein Dach über dem Kopf, in unserer schönen Gemeinde, leisten können. Dazu könnte auch in Zukunft die Baugenossenschaft ins Boot geholt werden.
Allgemein neuer Wohnraum, wie das neue Baugebiet „Sommerwiesen“ wird geschaffen. Die Teilerschließung kostet uns ca. 1,8 Mio Euro. Durch die günstigen Bauparzellen können nun  junge wie auch ältere Familien in Vohenstrauß Fuß fassen.
Natürlich werden auch Kindergärten und Schulen gefördert. Aufgrund der guten Haushaltslage wären da schon noch Begehrlichkeiten vielfältiger Art. Z.B. kostenlose Kindergartenplätze, aber da hat sich ja nun die Landes-CSU, der vielen SPD-Anträge der vergangenen Jahre wieder erinnert und will die Kostenfreiheit laut Ansage des MP Seehofer einführen. Tja, steter Tropfen höhlt den Stein.

Vereine und Ehrenamt

Unsere Vereine leisten gute ehrenamtliche Arbeit für das Gemeinwohl und die Ortsgemeinschaft. Sie machen unsere Heimat durch ihre ehrenamtliche Tätigkeiten wie Trainingsstunden, Veranstaltungen und Aktionen erst Lebens- und Liebenswert. Die SPD möchte auch weiterhin die Vohenstraußer Vereine unterstützen und trägt deshalb die Entscheidung mit, dass 2017  ca.160.000 € für die Förderung des Sports und der Vereine im Haushalt eingeplant wird, mit

Feuerwehr

Zahlreiche Einsätze hatten die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Vohenstrauß und ihrer Ortsteile in diesem Jahr. Die SPD steht daher genauso wie die anderen Fraktionen hinter den Kosten für die Neuanschaffung einer Drehleiter für die Stützpunktfeuerwehr. Aber auch die Ortsteilfeuerwehren werden hier sicher nicht vergessen.
Hier sei auch mal ein Dank an die Freiwilligen Feuerwehren für Ihren ganzjährigen Einsatz rund um die Uhr gesagt.

Flüchtlinge

Dieses Thema ist eine echte Herausforderung für die Städte und Gemeinde nicht nur aus finanzieller Sicht, da sie nicht die komplette Entscheidungskompetenz haben und die enge und dringend notwendige Zusammenarbeit der einzelnen politischen Ebenen nicht so ausgestaltet ist, wie sie sein sollte. Jede Ebene kocht an der Suppe nach besten Wissen und Gewissen mit. Es fehlen leider der rote Faden und ein direkter Verantwortlicher, damit zumindest die getroffenen Entschlüsse schneller in die Tat umgesetzt werden. Ich möchte jetzt nicht hier und heute über das Thema Asyl sprechen, da, wie bereits erwähnt, hierfür andere politische Ebenen verantwortlich sind.
Es hat aber nicht zu bedeuten, dass unsere Fraktion sich nicht mit diesem Thema beschäftigt und sich eine Meinung bildet.
Vohenstrauß trägt wie jede andere Kommune auch, die Verantwortung bei der Unterbringung von Asylbewerber mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung, in der sogenannten Anschlussunterbringung.

Zum Ende dieses Punktes nur drei Dinge:
Wir werden uns dafür stark machen, dass die Interessen von Einwohnern und Asylsuchenden gleichermaßen berücksichtigt werden.
Wir werden zu jeder Zeit im Gemeinderat für eine bessere Transparenz bei diesen Entscheidungsprozessen werben.
Wir werden jede Maßnahmen und Initiativen in der Gemeinde begrüßen, die die Integration von Flüchtlingen fördert.
Deshalb auch gilt vor allem mein großer Dank den ehrenamtlich Engagierten des hiesigen Arbeitskreises und jeden, der sich ehrenamtlich dafür einsetzt.

Verkehr und Digitale Infrastruktur

Die SPD Fraktion steht voll hinter den Ausgaben für die Verbesserung der Internetversorgung. Schnelles Internet fordern nicht nur unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, sondern es ist auch für einen nachhaltigen und stabilen Wohlstand in unserem Land unverzichtbar.
Eine starke Gemeinde, eine starke Wirtschaft und unser Wohlstand sind auf den Ausbau des Breitbandnetzes und einer geordneten Infrastruktur angewiesen.

Rathaus

Einige wenige Worte möchten wir auch über das Rathaus verlieren. Das Rathaus ist die Gemeindeverwaltung und somit das Herzstück in jeder Kommune. Hier laufen die Fäden der Stadt/ Gemeinde zusammen. Nur wenn die Verwaltung gut Ausgestattet, auf dem Stand der Zeit ist und das Arbeitsumfeld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Defizite aufweist, kann die Gemeinde gute und erfolgreiche Arbeit leisten. Auch hier stehen wir Sozialdemokraten voll und ganz hinter den Ausgaben für die Ausstattung des Personals und den Ausbau des Rathauses.

Dieser Haushalt ist ein wichtiges Zeichen und Signal einer positiven Entwicklung unserer Stadt.

Meine Damen und Herren,
die Zeit schreitet voran. Daher müssen auch wir voran schreiten und bei unseren Entscheidungen fortschrittlich handeln, auch wenn wir heute nicht sicher wissen können, was uns in der Zukunft erwartet.
Nicht nur weil es üblich ist, sondern weil wir als Stadträte den Umfang ihrer Arbeit durchaus einschätzen können, möchte ich mich im Namen meiner SPD-Stadtratsfraktion an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kämmerei, stellvertretend bei unserem Kämmerer Herrn Dötsch sehr herzlich für die Erstellung des Haushalts und die konstruktiven und freundlichen Beiträge während der Haushaltsberatungen bedanken. Ihrer Arbeit, Ihrem Einsatz und Ihrem Engagement gilt unsere ganz besondere Anerkennung.

Der Verwaltung danke ich ebenfalls für ihre Mitarbeit und Unterstützung. An dieser Stelle erlaube ich mir den persönlichen Hinweis darauf, dass wir in dieses Lob auch ganz explizit die beiden Vorzimmerdamen mal mit einschließen, die mit mir manchmal ihr liebe Not hatten.

Die Beratungen zum Haushalt 2017 in unseren Gremien waren umfassend, interessant und aufschlussreich.
Und nochmals Danke für die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen allen als Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat, denn nur ein Zusammenarbeiten aller ist ein Erfolg.

Der Haushalt entspricht den allgemeinen Grundsätzen von Wahrheit und Klarheit,
ist sparsam und sichert die Aufgabenfüllung.

Das Prinzip des Haushaltsausgleichs wurde beachtet, die Mindestzuführung ist nicht nur gesichert, sondern wurde, wie sie ja schon von unserem Herrn Bürgermeister Münchmeier gehört haben, erheblich überschritten. Alle ordentlichen Tilgungen werden aus laufenden Einnahmen finanziert. Damit handelt es sich rechtlich gesehen um einen genehmigungsfähigen Haushalt.

Die SPD-Fraktion stimmt deshalb dem Haushaltsplan 2017 und dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


StR Johann Gösl führt für die FDP/UW-Stadtratsfraktion folgendes aus:

Sehr geehrter Herr 2. Bürgermeister,
werter Herr Kämmerer,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit 15.547.153 Euro im Verwaltungshaushalt und 6.667.885 Euro im Vermögenshaushalt, insgesamt also 22.215.038 Euro, schicken wir uns an, einen absoluten Rekordhaushalt zu verabschieden. Die veranschlagte Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beträgt 2.514.942 Euro. Auch diese Summe muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wenn man dann noch darauf verweisen kann, dass eine Kreditaufnahme im Jahre 2017 nicht vorgesehen ist, so kann man mit Stolz darauf verweisen, dass sich die Finanzen stetig zum Positiven entwickeln.
Wir wollen auch in diesem Haushaltsjahr den Sport, die Feuerwehren, Vereine und Kirchen unterstützen. Die Bereitstellung von Gewerbeflächen sollte stets im Auge behalten werden. Eine schnelle Erschließung des Baugebiets sei sehr wichtig, damit wir neue Bürger begrüßen können. Die bereits vorgelegten Straßen- und Kanalbauarbeiten, die sehr viel Geld verschlingen, aber für die Bürger sehr wichtig sind, wollen wir voll unterstützen. Sehr wichtig sei auch weiterhin die Instandhaltung der Kinderspielplätze, die Ausstattung der Schulen und Freizeitangebote.
Wenn auch der Kämmerer sagte, dass bei dieser Finanzlage der Haushalt ohne Kopfzerbrechen aufgestellt werden konnte, so wissen wir doch alle, welche enorme Leistung hinter diesem Zahlenwerk steht.
Auch heuer konnten alle Fraktionen an den Haushaltsberatungen teilnehmen und der Kämmerer hat in den Fraktionssitzungen den Haushalt umfassend erleuchtet, so dass ich es mir sparen kann, auf die in den Einzelplänen enthaltenen Zahlen einzugehen, wie auch mehrfach vorgetragen.
Finanzplan und Stellenplan bergen keine Überraschungen. Die im Stellenplan enthaltenen Beförderungen bzw. Höhergruppierungen sind verdient und nicht zu beanstanden.
Allen am Zustandekommen des Haushalts Beteiligten, vor allem dem Kämmerer Rainer Dötsch, sagen wir herzlichen Dank.

Die FDP-UW-Fraktion stimmt dem Haushalt uneingeschränkt zu.


2. Bürgermeister Uli Münchmeier bedankt sich abschließend bei allen Fraktionen für deren Stellungnahmen und Aussagen zum diesjährigen Haushalt. Nach einigen kurzen Anmerkungen zu den jeweiligen Haushaltsreden erklärt er die Beratung über den Haushalt 2017 für beendet. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplans 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom Stadtrat zu beschließende Rechtsnorm.

Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2017 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.

Der Haushaltsplan 2017 wurde in den Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 13. und 14.03.2017 vorberaten und in den jeweiligen Fraktionen erläutert.

Beschluss

Nach Beratung Aussprache beschließt der Stadtrat die nachstehende Haushaltssatzung 2017 zu erlassen und den Haushaltsplan 2017 mit den darin enthaltenden Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen:

Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2017








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt








im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.547.153,00 €







und im Vermögenshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.667.885,00 €







ab.













§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.















§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:








1. Grundsteuer












a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v.H.

b) für die Grundstücke (B)



310 v.H.








2. Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht vorübergehend tariflich Beschäftigten nach Art, Besoldung und Entgeltgruppen auszuweisen.

Für die Beamten ist Art. 26 BayBesG (Obergrenzen für Beförderungsämter) einschlägig.

Der Stellenplan 2017 für die tariflich Beschäftigten weist sowohl die Stellen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten als auch die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst aus.

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und Grundlage für die Einstellung und Beförderung bzw. Eingruppierung der Beamten und der tariflich Beschäftigten.

Der Inhalt des Stellenplanes war Gegenstand der Beratungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 13.03.2017.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2017 folgenden Stellenplan:

1 Kommunaler Wahlbeamter BesGr A 16

4 Laufbahnbeamte

davon        2 Beamte   BesGr A 13
       1 Beamter  BesGr A 9 + Z
       1 Beamtin  BesGr A 8


45 Stellen für tariflich Beschäftigte

davon                  1,0 Stelle   EG 11
                 2,0 Stellen EG 10
                 2,0 Stellen EG   9 c
                 1,0 Stellen EG   9 b
               10,0 Stellen EG   8
                 2,0 Stellen EG   6
               18,0 Stellen EG   5
                 1,0 Stelle   EG   4
                 5,0 Stellen EG   2

                 1,0 Stelle   EG S9
                 2,0 Stellen EG S4

Für das Jahr 2017 ist die Einstellung eines Auszubildenden für die Verwaltung vorgesehen.

Der Stellenplan 2017 wird mit diesen Stellen festgesetzt.




- StR Dr. Gref befindet sich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal. -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2016 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 70 Abs. 2 GO ist als Unterlage für die Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Dieses wurde von der Kämmerei bis 2020 fortgeschrieben.

Es beinhaltet im Wesentlichen die Investitionen im Bereich Rathaus (Kommunalinvestitionsprogramm), Bundesprogramm zur Breitbanderschließung noch unversorgter Gebiete, Ersatzbeschaffung Feuerwehrdrehleiter, Sanierung FFw-Gerätehaus Vohenstrauß, Vorleistung im Bereich der Sanierung der Grundschule, Sanierung Mehrzweckhalle Vohenstrauß, Generalsanierung Kindergarten „Don Bosco“, Städtebauförderungsmaßnahmen, Erschließung des Baugebiets „Sommerwiesen“, Straßenbaumaßnahmen einschl. Hütbrunnenweg, Abwasserbeseitigungsanlagen Vohenstrauß und Böhmischbruck, Erschließung Gewerbegebiet, Fuhrpark Bauhof, Sanierung Wasserversorgungsanlagen, Ankauf Steinwaldwasser und Liegenschaft in der Wernberger Straße.

Inwieweit sich andere bzw. weitere Investitionen herauskristallisieren, bleibt für die Jahre nach 2017 abzuwarten.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Mit der Anpassung und Fortführung des Investitionsprogramms unter Annahme der darin enthaltenen künftigen Maßnahmen besteht Einverständnis.

Für die Jahre 2016 bis 2020 wird das erstellte Investitionsprogramm genehmigt und zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms beträgt 20.530.000 EUR.

Hiervon entfallen auf 2016   3.351.000 EUR
                       2017  6.258.000 EUR
                       2018  4.871.000 EUR
                       2019  3.393.000 EUR
                       2020  2.657.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2016 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.

Der dem Haushaltsplan 2017 nach § 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 wird anerkannt und genehmigt.

Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:

2016        17.878.000 EUR
2017        22.216.000 EUR
2018        19.852.000 EUR
2019        18.919.000 EUR
2020        17.559.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Antrag des SV Waldau e.V. auf Bezuschussung einer Beregnungsanlage mit Brauchwasserspeicher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Mit Datum 09.03.2017, eingegangen bei der Stadt Vohenstrauß am 10.03.2017, stellt der Sportverein Waldau e.V. einen Antrag auf Bezuschussung einer Beregnungsanlage mit Brauch wasserspeicher zur Bewässerung der Sportplätze des Vereins.

Begründet wird der Antrag im Wesentlichen damit, dass durch die Nutzung von Niederschlagswasser ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit dem kostbaren Gut „Trinkwasser“ ermöglicht und ein Beitrag zum schonenden Ressourcenverbrauch geleistet wird.

Hierzu könnte der direkt am Sportplatzgelände angrenzende „Neuweiherbach“ genutzt werden.

Die Umsetzung dieses Projekts ist für den Verein ohne finanzielle Unterstützung weiterer Dritter jedoch nicht möglich.
Für das Errichten der Beregnungsanlage und des Speichersystems muss man von Kosten in Höhe von ca. 37.830 EUR ausgehen.

In der Finanz- und Verwaltungsausschusssitzung am 14.03.2017 wurde dieser Antrag bereits beraten; es wurde beschlossen, den SV Waldau mit einem Gesamtzuschuss von 15.000 EUR zu unterstützen – aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018.

Die durch diesen Zuschuss nicht gedeckten Kosten werden vom SV Waldau mittels Eigenleistungen minimiert und darüber hinaus in eigener Zuständigkeit finanziert.

Der Zuschussantrag wurde den Fraktionen vorab zugeleitet.

Aussprache

2. Bürgermeister Münchmeier bittet darum, den Antrag des SV Waldau und die geplante Maßnahme zu unterstützen. Im Hinblick auf den schonenden und sparsamen Umgang mit Trinkwasser hat sich der SV Waldau zusammen mit der Firma Benz Beregnung GmbH viele Gedanken gemacht und bei mehreren Ortsterminen nach einer vernünftigen Lösung gesucht. Die Angelegenheit wurde bereits im Finanz- und Verwaltungsausschuss vorberaten. Mit einer Zustimmung zum Zuschussantrag seitens des Stadtrats bekäme der SV Waldau eine gewisse Planungssicherheit für die selbst gewählte Mammutaufgabe.

StR Dr. Gref findet es für erfreulich, dass ein so kleiner Verein ein solch großes Projekt in Angriff nehmen will. Gäbe es den Umweltpreis der Stadt Vohenstrauß noch, dann wäre die Maßnahme preiswürdig. Mit der Anregung, den Umweltpreis wieder einzuführen, könnte sich der Jugend-, Tourismus- und Kulturausschuss in seiner nächsten Sitzung befassen, bemerkt hierzu 2. Bürgermeister Münchmeier.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Dem SV Waldau e.V. wird zur Finanzierung einer Beregnungsanlage mit Brauchwasserspeicher ein Gesamtzuschuss in Höhe von max. 15.000 EUR gewährt.

Dieser Zuschuss ist auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018 je zur Hälfte zu verteilen.

Der Zuschussanteil für das Haushaltsjahr 2018 ist erst nach Vorlage einer Gesamtkostenabrechnung zu berechnen und auszuzahlen.


Die Verwaltung wird beauftragt, dem SV Waldau e.V. entsprechende Mitteilung zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des wiedergewählten Kommandanten sowie des neu gewählten stv. Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschliessend 9

Sach- und Rechtslage

Nachdem die Amtszeit des Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling sowie dessen Stellvertreters mit Ablauf des 30. April 2017 endet, wurde in der Dienstversammlung der Freiw. Feuerwehr Kaimling am 18.02.2017 eine Kommandantenwahl vorgenommen. Dabei wurde von den Aktiven der Wehr Herr Johannes Eiberweiser, Triftweg 10, 92648 Vohenstrauß zum Kommandanten wiedergewählt. Gleichzeitig wurde Herr Markus Maier, Kaimling, Herrenstraße 14, zum stellvertretenden Kommandanten neu gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen sowohl neu als auch wiedergewählte Kommandanten der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Zuständig ist daher der Stadtrat.

Mit Schreiben vom 20.02.2017 wurde Herr Kreisbrandrat Richard Meier über das Ergebnis der Kommandantenwahl in Kaimling in Kenntnis gesetzt und um sein Einverständnis zur Bestätigung der Herren Eiberweiser und Maier gebeten. Nachdem sich Herr Meier nicht fristgerecht geäußert hat, kann von seinem stillschweigenden Benehmen ausgegangen werden.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG

  1. Herrn Johannes Eiberweiser,  Triftweg 10, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling und

  1. Herrn Markus Maier, Kaimling, Herrenstraße 14, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling.

Die Bestätigung erfolgt zum 01. Mai 2017. Weiter erfolgt die Bestätigung des Herrn Maier unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang) vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Grundsatzbeschluss über den Beitritt der Stadt Vohenstrauß zum geplanten Zweckverband Werbegemeinschaft Naturparkland Oberpfälzer Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschliessend 10

Sach- und Rechtslage

Die Tourismusgemeinschaft Naturparkland Oberpfälzer Wald, bestehend aus den Orten Eslarn, Floß, Flossenbürg, Georgenberg, Leuchtenberg, Moosbach, Pleystein, Tännesberg, Vohenstrauß, Waidhaus und Waldthurn, wurde vor rund 25 Jahren gegründet. Diese Gemeinschaft hat seit ihrer Gründung keinen rechtlichen Status. Um ein Förderprogramm beantragen zu können ist die Erlangung einer Rechtsform (z.B. eingetragener Verein oder Kommunaler Zweckverband) zwingend notwendig. Schon vor längerer Zeit, stellte der Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE), Herr Willi Perzl, den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden der NPL-Gemeinschaft im Rahmen einer Gemeinschaftssitzung verschiedene Förderprogramme und -möglichkeiten vor.

Um in den Genuss von Fördermitteln für die verschiedensten Projekte, z.B. für ALE/ILE-Projekte des Amts für Ländliche Entwicklung/Integrierte Ländliche Entwicklung) zu kommen, ist eine interkommunale Zusammenarbeit in Form eines Zweckverbandes notwendig. Für die Gründung eines solchen Zweckverbandes ist ein Beschluss der künftigen Mitgliedsgemeinden über einen Beitritt erforderlich.

Nachstehend eine kurze Erläuterung zu dem geplanten Zweckverband Werbegemeinschaft Naturparkland Oberpfälzer Wald und dem Inhalt des Kooperationsprojektes:

Hauptaufgabe des Zweckverbands soll die Vermarktung der Ferienregion „Naturparkland Oberpfälzer Wald“ sein. Dies geschieht durch gemeinsame Prospektwerbung, gemeinsame Messeauftritte und einen gemeinsamen Internetauftritt.

Die Betreuung der Feriengäste vor Ort würde nach wie vor von jeder Mitgliedsgemeinde selbst durchgeführt (Tourist-Info).

Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes soll sich im Schloss Friedrichsburg. Sie soll mit einer Vollzeitstelle (39 Std./Woche) besetzt werden. Die anfallenden Kosten werden von den Mitgliedsgemeinden durch einen einheitlichen Mitgliedsbeitrag getragen.
Das Messepersonal wird weiterhin von allen Mitgliedsgemeinden abgestellt.

Ausgangslage (Hintergrund der Zusammenarbeit und Ziele der Kooperation)

Eine erfolgreiche Tourismuswerbung ist für kleinere Gemeinden ohne Alleinstellungsmerkmale kaum mehr finanzierbar. Bei der Auswahl des Urlaubsortes spielt nicht so sehr der Ort, sondern die Region die entscheidende Rolle.

Durch den Zusammenschluss der Gemeinden des Naturparklandes Oberpfälzer Wald wäre eine gemeinsame Tourismuswerbung für dieses Gebiet möglich. Erfolgte dies bisher in einer „lockeren Zusammenarbeit“, sind nun alle Beteiligten davon überzeugt, dass die Gründung eines Zweckverbands mit klarer Aufgabenverteilung und solider finanzieller Basis notwendig ist.

Vorteile der Zusammenarbeit

Steigerung der Effektivität durch gemeinsames Auftreten, einheitliches Erscheinungsbild, abgestimmte Schwerpunkte sowie Kosteneinsparung durch Synergieeffekte

Rechtsform und Gründungsjahr

Kommunaler Zweckverband; Gründungsjahr: 2018

Kooperationspartner

Gemeinden Eslarn, Floß, Flossenbürg, Georgenberg, Leuchtenberg, Moosbach, Pleystein, Tännesberg, Vohenstrauß, Waidhaus, Waldthurn

Um in dieser Angelegenheit nun ernsthaft weiter zu kommen, ist es notwendig (wie eingangs erwähnt), dass jede Kommune der Mitgliedsgemeinschaft einen Gemeinderats-/Marktrats- bzw. Stadtratsbeschluss herbeiführt, der besagt, dass Bereitschaft besteht,  diesem Kooperationszusammenschluss (Zweckverband) beizutreten.

Hinweis (zur Info für die Stadtratsmitglieder)

Zweckverbände dieser Art bestehen seit Jahren und arbeiten überaus erfolgreich. Als Beispiel seien genannt die Steinwald-Allianz und der Zweckverband Oberpfälzer Seenlandschaft. Informationen über diese beiden Verbände können über deren Internetauftritte unter www.steinwald-allianz.de oder www.oberpfaelzer-seenland.de eingeholt werden.


Aussprache

Mit dem weiteren Verlauf der Angelegenheit wird sich nach Meinung des 2. Bürgermeisters Münchmeier der Jugend-, Tourismus- und Kulturausschuss zu befassen haben. Sobald von allen Gemeinden, die sich zur Tourismusgemeinschaft Oberpfälzer Wald zusammengeschlossen haben, der Grundsatzbeschluss für einen Beitritt zum geplanten Zweckverband vorliegt, gilt es, ein Konzept zu erarbeiten. Im Gegensatz zu einer „losen Werbegemeinschaft“ kann ein Zweckverband andere Aufgaben wahrnehmen. So ist es auch möglich, mit der Rechtsform eines Zweckverbandes z.B. über das Amt für Ländliche Entwicklung in den Genuss von Fördergeldern für kleinere Projekte zu kommen. Weiter könnte über den Zweckverband eine Vollzeitstelle im Naturparkland in der Friedrichsburg eingerichtet werden. Die Finanzierung der hierfür anfallenden Personalkosten konnte damit auch über Fördergelder und damit nicht nur über die Mitgliedsbeiträge gesichert werden. Über die Höhe des Mitgliedbeitrags an einen Zweckverband kann noch keine Aussage getroffen werden, jedoch sollte dieser für jede Gemeinde gleich hoch sein. Mit dem heutigen Grundsatzbeschluss würde sich die Stadt Vohenstrauß noch nicht binden, da erst die notwendigen Voraussetzungen für die Gründung eines Zweckverbandes zu prüfen sind. Für StR Töppel sind die Informationen zu dürftig. Auch der Inhalt der Beschlussvorlage ist aus seiner Sicht nicht aussagekräftig genug, um bereits eine Entscheidung zu treffen. StR Gösl sieht die Sache so, dass erst dann ein Konzept erstellt wird, wenn alle elf Mitgliedsgemeinden der bisherigen Werbegemeinschaft ihre Bereitschaft für einen Beitritt zu einem Zweckverband signalisieren. Wenn die überwiegende Zahl der Gemeinden zu einem Beitritt negativ eingestellt ist, erübrigt sich die Angelegenheit ohnehin. Aber selbst wenn ein Konzept vorliegen sollte, mit dem die Stadt Vohenstrauß nicht einverstanden wäre, kann letztendlich von einem Beitritt zu einem Zweckverband immer noch abgesehen werden. VR Sier erinnert daran, dass in der Vergangenheit stets moniert wurde, dass die überwiegende Arbeit der Werbegemeinschaft vom Tourismusleiter der Stadt Vohenstrauß erledigt wird. Im Falle eines Zweckverbandes müsste dies von dessen Geschäftsleitung übernommen werden.

Beschluss

Mit dem Beitritt der Stadt Vohenstrauß zum geplanten Zweckverband Werbegemeinschaft Naturparkland Oberpfälzer Wald besteht grundsätzlich Einverständnis. Eine endgültige Entscheidung wird getroffen, sobald die Voraussetzungen für die Gründung des Zweckverbandes gegeben sind und die näheren Modalitäten (Geschäftsführung, Mitgliedsbeitrag, Aufgabenverteilung, etc.) feststehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Abrechnung der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet "Vohenstrauß - Sommerwiesen; Bauabschnitt 1"; hier: Bildung einer Erschließungseinheit und Abrechnung des Erschließungsbeitrags über Ablöseverträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschliessend 11

Sach- und Rechtslage

In den vergangenen Wochen erfolgte die Ausschreibung der Bauarbeiten für die Erschließung des 1. Bauabschnitts des Baugebiets „Sommerwiesen“ in Vohenstrauß.

Das Baugesetzbuch verpflichtet die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen gem. §§ 127 ff. BauGB.
Der § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB ermächtigt die Gemeinde, Bestimmungen über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen im Ganzen zu treffen. Das heißt, dass die Gemeinde Bestimmungen über die Ablöse des Erschließungsbeitrags vor Entstehung der Beitragspflicht treffen kann.

Bei dem 1. Bauabschnitt des Baugebiets „Sommerwiesen“ liegen die Voraussetzungen für die Ablösung des Erschließungsbeitrags mittels Ablösevereinbarungen vor, da für dieses Gebiet die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist. Da die Abrechnung als Erschließungseinheit vorgenommen werden soll, ist es erforderlich, einen Beschluss über die Bildung einer solchen zu fassen.

Die Erschließungsbeiträge für das letzte Baugebiet „In der Leiten“ wurden ebenfalls mittels Ablöseverträge erhoben. Es er scheint daher sinnvoll, bei diesem Baugebiet ebenso zu verfahren, da mit der bisherigen Vorgehensweise gute Erfahrungen gemacht wurden.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Aussprache beschließt der Stadtrat:

1.        Für das Baugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“ Bauabschnitt 1 wird eine Erschließungseinheit gebildet.

2.        Der Erschließungsbeitrag für das Baugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“ wird in Form von Ablösevereinbarungen abgerechnet.

3.        Die Ermittlung des mutmaßlichen Erschließungsaufwands erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlich entstehenden, geschätzten tatsächlichen Kosten (Ausschreibungsergebnisse), einschließlich evtl. bereits entstandener Kosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Erschließung des Baugebiets "Vohenstrauß - Sommerwiesen"; hier: Benennung der Erschließungsstraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö beschliessend 12

Sach- und Rechtslage

Nachdem im April 2017 mit dem Ausbau der Erschließungsstraßen im Bereich des Baugebietes – Sommerwiesen (Bauabschnitt 1) begonnen werden soll, ist es erforderlich, die Straßenbenennung vorzunehmen, um den einzelnen Bauparzellen Straßen- und Hausnummernbezeichnungen zuordnen zu können.
Zudem benötigen die Versorgungsträger und das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung für Ihre Unterlagen und Pläne die jeweiligen Straßennamen und Hausnummern.

Da das Baugebiet die Bezeichnung „Sommerwiesen“ hat, und auch einige in der näheren Umgebung bereits vorhanden Straßennamen nach Blumen benannt sind (z. B. Tulpenweg, Nelkenstraße), bietet es sich an, für die neuen Erschließungsstraßen ebenfalls „Blumennamen“ zu verwenden.

Seitens der Verwaltung wurden für die verschiedenen Erschließungsstraßen Vorschläge erarbeitet, die auf dem beiliegenden Plan ersichtlich sind. Zu den Vorschlägen ist anzumerken, dass jeweils der zweite Vorschlag auf der Bezeichnung einer Blume des Jahres basiert. Dem Vorschlag eins, drei und evtl. vier sind jeweils Bezeichnungen von bekannten Wiesenblumen / Blumen zugrunde gelegt.

Aussprache und Beschlüsse

In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Fraktionssprecher in ihrer Sitzung am vergangenen Montag bereits auf vier Straßennamen (Veilchenring, Narzissenstraße, Kornblumenstraße, Arnikastraße: Anm. des Niederschriftsführers) verständigt haben und zur Verkürzung der zu erwartenden Diskussion stellt StR Gleixner einen Antrag zur Geschäftsordnung dahingehend, dass über die vier Namen in einem Sammelbeschluss abgestimmt wird. Falls sein Antrag mehrheitlich Zustimmung finden sollte, wären weitere Diskussionen und Abstimmungen hinfällig.

StR Dr. Wappmann spricht sich grundsätzlich gegen die Verwendung von Blumennamen als Straßenbezeichnungen aus. Vielmehr sollten, was auch vom Heimatkundlichen Arbeitskreis angeregt wird, in Vergessenheit geratene, neue Straßen nach überaus verdienten Persönlichkeiten der Stadt Vohenstrauß benannt werden. Vorgeschlagen werden Bürgermeister Gottfried Riebel (während seiner Amtszeit wurde das neue Rathaus erbaut und Vohenstrauß wieder zur Stadt erhoben), Johann Nepomuk Ringseis (Bezirksarzt in Vohenstrauß, später Arzt in München und Hochschullehrer), Wolfgang Caspar Printz (Musiktheoretiker) und Karl Friedrich Aichinger (Literaturwissenschaftler). VR Sier erinnert daran, dass diese Namen bereits bei der Straßenbenennung im Baugebiet „Vohenstrauß – West III“ vorgeschlagen wurden und der Stadtrat seinerzeit die Meinung vertrat, dass solche Straßennamen sowohl für die Bewohner als auch für Zusteller und Lieferanten äußerst problematisch sind. Als Beispiel hierfür sei die Schwester-Felizitas-Straße erwähnt. Mit diesem Straßennamen sind die betroffenen Anlieger bis heute nicht sonderlich glücklich.

Beschluss

Nach einer weiteren, eingehenden Diskussion, bei der auf Anfrage von StR Raab auch über den Unterschied zwischen Straße und Weg debattiert wird sowie aus den Reihen des Gremiums weitere Vorschläge, wie Asternweg und Irisstraße für die Erschließungsstraße 2 und Zedernstraße für die Erschließungsstraße 4, eingebracht werden, fasst der Stadtrat folgende Beschlüsse:

Antrag von StR Gleixner über einen Sammelbeschluss zu den in der Fraktionssprechersitzung favorisierten Straßennamen

9 Stadtratsmitglieder sprechen sich für den Antrag aus, 11 dagegen. Damit ist der Antrag von StR Gleixner abgelehnt.

Anregung von StR Dr. Wappmann auf die Verwendung von Persönlichkeitsnamen anstelle von Blumennamen

1 Stadtratsmitglied spricht sich für diese Anregung aus, 19 dagegen. Damit ist die Anregung von StR Dr. Wappmann, die dieser ebenfalls als Antrag zur Geschäftsordnung verstanden wissen wollte, abgelehnt.

Auswahl der Straßennamen aus den Vorschlägen der Verwaltung und aus den Reihen des Gremiums

  • Erschließungsstraße 1: Der Vorschlag „Veilchenring“ erhält 10 Stimmen und damit die Mehrheit, nachdem sich 8 Stadtratsmitglieder für den „Arnikaring“ ausgesprochen hatten
  • Erschließungsstraße 2: Der Vorschlag „Narzissenstraße“ erhält 12 Stimmen und damit die Mehrheit.
  • Erschließungsstraße 3: Der Vorschlag „Kornblumenstraße“ erhält 13 Stimmen und damit die Mehrheit.
  • Erschließungsstraße 4: Der Vorschlag „Arnikastraße“ erhält ebenfalls 13 Stimmen und damit die Mehrheit.

Abschließender Beschluss

Für die geplanten Erschließungsstraßen im Baugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“ beschließt der Stadtrat gem. Art. 52 BayStrWG i.V.m. der Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Nummerierung der Gebäude und Grundstücke in der Stadt Vohenstrauß folgende Bezeichnungen für die

  • Erschließungsstraße 1:             Veilchenring

  • Erschließungsstraße 2:        Narzissenstraße

  • Erschließungsstraße 3:        Kornblumenstraße

  • Erschließungsstraße 4:        Arnikastraße



Abstimmungsergebnis:        19  :  0


- StR Wiesent befindet sich zum Zeitpunkt des abschließenden Beschlusses
nicht im Sitzungssaal. -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö 13

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Beteiligung an der 26. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord, Kapitel B IV Wirtschaft, hatte der Stadtrat Vohenstrauß gefordert, den in Ziff. 7.2. aufgenommenen Grundsatz „Im Sinne eines nachhaltigen und umweltschonenden Tourismus ist jedoch von einer Aufrechterhaltung unter Zuhilfenahme künstlicher Hilfsmittel (z.B. in Form von Beschneiungsanlagen oder Schneekanonen) abzusehen.“ ersatzlos zu streichen. Dies wurde der Regierung der Oberpfalz auch so durchgestellt. Am 22.03.2017 teilte die Regierung per Mail mit, dass aus der Sicht des Regionsbeauftragten eine ersatzlose Streichung im Lichte der unabweisbaren Auswirkungen des Klimawandels auf den Wintersport in der Region sowie dem hier überwiegenden naturgebundenen, nachhaltigen Tourismus nicht sachgerecht wäre. Daher soll anstelle der bisherigen Formulierung folgende neue Formulierung übernommen werden: „Um den landschaftsökologischen Erfordernissen ausreichend Rechnung zu tragen, sollten künstliche Beschneiungseinrichtungen nur bei bereits bestehenden Wintersportanlagen und im Zuge von bedarfsgerechten Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen dieser Anlagen genutzt bzw. errichtet werden. Dabei ist im Sinne eines nachhaltigen Tourismus auf einen umwelt- und ressourcenschonenden Betrieb zu achten.“ Mit dieser neuen Formulierung, stellt 2. Bürgermeister Münchmeier fest, dürfte der Forderung der Stadt Vohenstrauß angemessen und ausreichend Rechnung getragen werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 40. Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö 14

Sach- und Rechtslage

  1. StR Raab teilt mit, er sei von Eltern von Kleinkindern wegen einer Gefahrenstelle bei der Fahrradraststation neben dem Anwesen Sperr neben der Bahnhofstraße angesprochen worden. So können kleine Kinder unter der Abgrenzung zum Leraubach leicht unter dem Querbalken durchkriechen und dabei, bedingt durch die steile Böschung, in den Bach abrutschen. Es wäre zu prüfen, ob eine zusätzliche Querverstrebung mehr Sicherheit bringen würde. ADL Frey bemerkt hierzu, dass nach Meinung des Sicherheitsingenieurs, der die Anlage abnahm, und der Verwaltung die vorhandene Abgrenzung ausreichend sei, zumal der Bach in diesem Bereich nur 30 cm tief ist. Es ist immer wieder festzustellen, dass auch an größeren Flüssen, z.B. bei der „Wurstkuchl“ in Regensburg, die sich direkt an der Donau befindet, keine Absperrungen vorhanden sind. Beim weiteren Bachlauf, vor und nach der Raststation, sind die Uferbereiche frei zugänglich. Auch dort müssen die Eltern ihre Kinder beaufsichtigen. 2. Bürgermeister Münchmeier ist der Meinung, dass ein einzelner, weiterer Querbalken letztendlich nicht viel nützen wird. Wenn der Sicherheitsingenieur die vorhandene Absperrung als Absicherung für ausreichend hält, müsste dies auch für die Stadt in Ordnung gehen. Die Angelegenheit kann aber nochmals vor Ort in Augenschein genommen werden. In diesem Zusammenhang spricht StR Raab der Vorfall an, der sich nach dem Starkbierfest der Feuerwehr ereignet hat, als die Sitzbänke der Raststation in den Bach geworfen wurden. Hier wäre zu prüfen, ob mit einer Befestigung der Bänke Abhilfe geschaffen werden könnte.
  2. StR Dr. Wappmann bedankt sich bei ADL Frey für die zeitnah durchgeführten Arbeiten im Winklergarten, die dafür gesorgt haben, dass beim nächsten Starkregen das Niederschlagswasser wieder ordnungsgemäß ablaufen kann.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt 2. Bürgermeister Uli Münchmeier um 20.56 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.


Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 20.57 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2017 14:19 Uhr