Datum: 29.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Parkplatz Rückgebäude
Gremium: Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.09.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.09.2016 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Wirtschafts- und Verkehrsausschuss genehmigt
(Art. Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Oberlinder Straße; Parksituation bei der Arztpraxis Poschenrieder und Korzenietz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
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ö
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beschliessend
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2 |
Sach- und Rechtslage
In der Bürgerversammlung am 10.10.2016 in Vohenstrauß wurde die Parksituation in der Oberlinder Straße im Bereich der Arztpraxis Poschenrieder und Korzenietz beanstandet. Derzeit ist das Parken beidseitig erlaubt. Auf der rechten Seite stadteinwärts ist durch Zeichen 315 das Parken auf Gehwegen angeordnet. Wenn nun auch gegenüber Fahrzeuge parken, ist die Durchfahrt deutlich verengt, manchmal ist sogar die Durchfahrtbreite von 3,05 m nicht mehr gegeben.
Beschluss
Nach eingehender Diskussion und Feststellung der Rechtswidrigkeit der aktuellen Parksituation (nicht ausreichende Gehwegbreite bei Parken auf dem Gehweg) wird beschlossen, ein absolutes Haltverbot von der Kapuzinerstraße bis zur Eglseestraße einzurichten und das Parken auf dem Gehweg nicht mehr zuzulassen. Die Gegenstimmen befürworteten ein beidseitiges, räumlich versetztes Haltverbot. Somit muss die weiße Linie entfernt und die Aufteerung zum Gehweg entfernt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2
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3. Gagernweg; Verkehrsbehinderungen durch LKWs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
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ö
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Rudolf Mittelmeier vom Autohaus Mittelmeier meldete am 14.11.2016 fernmündlich und per E-Mail massive Probleme mit parkenden und rangierenden LKW im Gagernweg. Auf einer geteerten Fläche würden LKW-Fahrer ihre Anhänger abstellen oder dort parken, um ihre Ruhepause einzulegen. Andere LKW-Fahrer würden dies sehen und sich ebenfalls dazustellen. Sobald die geteerte Fläche zugeparkt ist, ginge die Situation entlang des Gagernwegs Richtung Autohaus so weiter, da dort weitere Parkplätze vermutet würden.
Die Zu- und Abfahrt sei für die Kundschaft sowie für Lieferfahrzeuge teilweise unmöglich, da rangierende LKW die Straße blockieren. Außerdem würden die LKW teilweise auf dem Betriebsgelände des Autohauses wenden und hätten schon Kundenfahrzeuge angefahren.
Am 07.12.2016 rief Herr Mittelmeier erneut an und berichtete wieder über dieselben Probleme. Er bat darum, die Angelegenheit im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss zu behandeln und evtl. ein Haltverbot für LKW oder die Durchfahrt für LKW, ausgenommen Lieferverkehr, zu beschließen.
Haltverbote nur für bestimmte Fahrzeuge sind nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde jedoch nicht üblich, da es einen sachlichen Grund dafür geben müsste, warum aus Gründen der Sicherheit und Ordnung nur für LKW, und nicht für PKW das Halten verboten ist. Eine entsprechende Begründung würde sich schwierig gestalten und ist rechtlich wohl nicht tragbar. Alternativ könnte das Zeichen 314-10 und -20 (Parkplatz Anfang und Ende) mit Zusatzzeichen 1048-10 (nur Personenkraftwagen) entlang des Gagernweges Abhilfe verschaffen.
Zudem könnten die Zeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge 7,5 t) mit Zeichen 1026-35 (Lieferverkehr frei) in Erwägung gezogen werden.
Beschluss
Am Gagernweg Einmündung Böhmischbrucker Straße wird das Zeichen 262 (Tatsächliche Masse 7,5t) mit Zusatzzeichen 1026-35 (Lieferverkehr frei) angebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Wernberger Straße; Antrag auf Errichtung einer Elternhaltestelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Mit beiliegendem Schreiben vom 18.01.2017 beantragte die Polizeiinspektion Vohenstrauß die Ausweisung einer Elternhaltestelle in der Wernberger Straße.
Jeden Morgen würden Eltern neben zahlreichen Bussen bis vor die Schultür fahren, um ihre Kinder sicher in die Schule zu entlassen. Die PI Vohenstrauß sieht hier eine Gefährdung von Kindern, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die gleiche Situation spiele sich nach Schulschluss erneut ab.
Deshalb schlägt die PI Vohenstrauß vor, auf Höhe des „Winklergartens“ in der Wernberger Straße eine Elternhaltestelle einzurichten, wo die Kinder aussteigen und durch den Park zur Schule gehen können.
Beschluss
In der Wernberger Straße werden auf Höhe des südlichen Zugangs zum Winklergarten und auf Höhe des Rot-Kreuz-Hauses (Wernberger Straße 14a) jeweils ein nichtamtliches Verkehrszeichen für eine Elternhaltestelle angebracht. Eine verpflichtende Nutzung und ein Anspruch auf die Nutzung bestehen nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Sophienstraße; Antrag auf Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
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beschliessend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Herr Dr. Georg Wolf, Käufers des Hölzl-Anwesens in der Sophienstraße, beantragte bei Erstem Bürgermeister Andreas Wutzlhofer per Mail vom 14.12.2016 die Einrichtung eines „einspurigen, verkehrsberuhigten Bereiches“ in der Sophienstraße einschließlich Anlegen eines zusätzlichen Gehweges auf der „Hözl-Seite“. Nach seinen Ausführungen werde man in der Sophienstraße beim Verlassen des Gebäudes nahezu überfahren, wenn man auf die Straße tritt. Dies könne vor allem dann zu Problemen führen, wenn im Gebäude Publikumsverkehr herrscht (z. B. bei einer Gastronomie, Arztpraxis etc.).
Die Folge wäre, dass auf der ohnehin engen Sophienstraße nicht mehr geparkt werden kann. Zudem ist anzumerken, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die beschlossene Tempo 30-Zone noch nicht eingerichtet war. Dies ist zwischenzeitlich geschehen.
Beschluss
Der Antrag auf Errichtung eines Gehweges entlang des ehem. Hölzl-Anwesens (Sophienstraße 12) und Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird abgelehnt. Der aktuelle Zustand bleibt bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Ortsdurchfahrt Vohenstrauß; Sperrung für Fahrzeuge über 7,5 t
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
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beschliessend
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6 |
Sach- und Rechtslage
In der Bürgerversammlung am 10.10.2016 in Vohenstrauß wurde angeregt, die Ortsdurchfahrt von Vohenstrauß auf 7,5 t zu sperren und darüber hinaus nur für den Anliegerverkehr freizugeben. Diese Thematik ist immer wieder viel diskutiertes Thema im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss.
So wurde aufgrund des damaligen Antrages der FDP/UW-Stadtratsfraktion am 19.01.2010 eine Besprechung im Rathaus Vohenstrauß einberufen, zu der auch Herr Lukas vom Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab sowie Herr Wildenauer vom Staatl. Bauamt anwesend waren. Wie dem beigefügten Beschlussbuchauszug Nr. 06/6 zur Sitzung vom 03.11.2011 zu entnehmen ist, würde sich eine entsprechende Anordnung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) richten. Es wäre also zu prüfen, ob durch die Fahrzeuge über 7,5 t solch enorme Straßenschäden oder Lärmbelästigungen oder ein Verkehrsaufkommen verursacht wird, was eine nicht nur in finanzieller Sicht aufwändige Beschilderung rechtfertigt. Eine damals durchgeführte Verkehrszählung ergab:
Tag 1 (8-18 Uhr): 57 LKW mit Lieferbezug (ALDI, NORMA etc.), 24 sonstige LKW und 0 Holzfuhrwerke
Tag 2 (8-18 Uhr): 38 LKW mit Lieferbezug, 36 sonstige LKW und 1 Holzfuhrwerk
Dem Antrag wurde aufgrund der überschaubaren Frequentierung durch Fahrzeuge über 7,5 t damals nicht entsprochen.
Nur rund zwei Jahre später, im Jahr 2012, wurde die Thematik in einer Bürgerversammlung erneut beantragt. Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss beschloss am 04.09.2012, erneut eine Verkehrszählung durchzuführen. Diese ergab, dass rund 11 % weniger Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t (ohne Omnibusse) die Ortsdurchfahrt benutzen. Aufgrund des Rückgangs wurde der Antrag erneut abgelehnt.
Vergangenes Jahr, am 27.09.2016, war die Sperrung der Ortsdurchfahrt für Fahrzeuge über 7,5 t wieder Thema im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss. Man entschloss sich, erneut – wie bereits 2010 – mit den Fachstellen über die Angelegenheit zu sprechen.
Beim Landratsamt wurde im Dezember 2016 die beantragte Sperrung angesprochen, als die Anhörung für die Neubeschilderung des Kreisverkehres beim derzeit im Bau befindlichen Lebensmittelmarkt stattfand. Durch das Hinzukommen eines fünften Astes am Kreisverkehr wird die überörtliche Wegweisung neu gestaltet. In diesem Zusammenhang wurde von der Stadt angefragt, wie aufwändig eine Sperrung der Ortsdurchfahrt für Fahrzeuge über 7,5 t wäre.
Demnach müsste – hier nur auf diesen einen Kreisverkehr bezogen – die komplette Beschilderung ausgewechselt werden, um auf die Gewichtsbeschränkung hinzuweisen. Durch die zentrale Lage von Vohenstrauß betrifft dies aber außerdem noch die entsprechende Beschilderung an den nach Vohenstrauß führenden Kreis- und Staatstraßen, womöglich sogar an der Bundesautobahn 6.
Die Kosten für eine solche Maßnahme sind nicht zu unterschätzen. So belaufen sich die Kosten bei den großen Vorwegweisern, je nach Ausführung, pro m² auf 200,- bis 500,- Euro, ggf. zzgl. der Kosten für die Anordnung und Aufstellung.
Zudem hat sich an der im Jahre 2010 angesprochenen Rechtsgrundlage für eine solche Sperrung bis heute nichts geändert. Es müssten also, bedingt durch den Schwerlastverkehr (ohne Anliegerverkehr, da dieser die Ortsdurchfahrt sowieso passieren muss), so massive Straßenschäden, Lärmbelästigungen oder ein Verkehrsaufkommen zu erwarten sein, die eine neue, organisatorisch und finanziell aufwändige Beschilderung rechtfertigen.
Bei der Bürgerversammlung am 10.10.2016 wurde auch moniert, dass der Fluderweg sehr stark von Fahrzeugen über 7,5 t passiert werde. Es wurden deshalb Überlegungen angestellt, ob es vielleicht ausreichend wäre, an der Kreuzung Siedlerstraße/Pleysteiner Straße eine Gewichtsbegrenzung (7,5 t, Busse und Anlieger frei) anzubringen, um den Schwerlastverkehr über die „Schöfer-Kreuzung“ auf die Ortsumgehung zu leiten.
Es bleibt aber auch abzuwarten, wie sich die Gesamtsituation entwickelt, wenn der Hütbrunnenweg Richtung Gewerbegebiet Ost ausgebaut ist.
Beschluss
Der Ausschuss verweist auf die vergangenen Beschlüsse und lehnt den Antrag auf Sperrung der Ortsdurchfahrt (Friedrichstraße-Marktplatz-Bahnhofstraße) aufgrund der unveränderten Situation ab. Diese Angelegenheit soll künftig nicht mehr behandelt werden, solange der Schwerlastverkehr weiter rückläufig ist oder stagniert. An der Pleysteiner Straße, Einmündung Siedlerstraße, werden die Zeichen 262 (Tatsächliche Masse 7,5 t), Zusatzeichen 1024-14 (Kraftomnibus frei) und Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) angebracht, um den Schwerlastverkehr über die Siedlerstraße zu leiten und gefährliche Einfahrten am Fluderweg in die Bahnhofstraße zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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7. Bahnhofstraße; Parksituation bei der Deutschen Post
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
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ö
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beschliessend
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7 |
Sach- und Rechtslage
In der Stadtratssitzung am 01.12.2016 bat Stadtratsmitglied Alfons Raab, im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss die Parksituation im Bereich der Deutschen Post in der Bahnhofstraße zu behandeln. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bestätigte die von Raab weitergegebenen Beschwerden der Bürger, dass der Verkehrsfluss stadteinwärts blockiert werde, sobald ein Auto in der Engstelle der neu gestalteten Bahnhofstraße parke. Deshalb soll sich der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss in dieser Sitzung mit der Thematik befassen.
In einem Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister wurde von der Fahrschule Treitz vorgeschlagen, den Bereich vor der Postfiliale mit „Zick-Zack-Linien“ zu kennzeichnen.
Allerdings bezeichnet, verlängert oder verkürzt eine so genannte Grenzmarkierung (Zeichen 299) gemäß lfd. Nr. 73 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO lediglich ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot. Das heißt, die Markierung hätte ohne ein durch Beschilderung angeordnetes bzw. durch Gesetz geltendes Halt- oder Parkverbot (an Einmündungen, Bushaltestellen, Engstellen etc.) keine rechtliche Wirkung.
Wenn an dieser Stelle ein Halt- oder Parkverbot eingerichtet werden soll, müsste demnach eine entsprechende Beschilderung beschlossen und angeordnet werden.
Beschluss
Nach eingehender Diskussion und Veranschaulichung der Situation durch Parken des Polizeibusses wird ein absolutes Haltverbot auf der Seite der Postfiliale (Bahnhofstraße 13) abgelehnt. Die Gegenstimmen befürworteten ein absolutes Haltverbot gegenüber der Postfiliale.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3
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8. Asylstraße; Reduzierung der maximal zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
|
ö
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beschliessend
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8 |
Sach- und Rechtslage
Polizeihauptkommissar Bernhard Dobmayer gab mehrfache massive Beschwerden von Eltern weiter, deren Kinder den Kindergarten in der Asylstraße besuchen. Nach den Aussagen der Eltern würde in der Asylstraße viel zu schnell gefahren und die Sicherheit der Kinder gefährdet. Außerdem könnten sie es nicht verstehen, warum der Verkehrsausschuss im Bereich Pfarrgasse/Wittschauer Straße eine Tempo 30-Zone anordne, beim Kindergarten jedoch nichts unternommen würde.
Deshalb soll der Verkehrsausschuss ein weiteres Mal die Situation in der Asylstraße betrachten und diesmal über mögliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung beraten.
Im Vorlauf der Sitzung wurde bereits eine TempoSys-Messung in der Zeit vom 21.02.-10.03.2017 durchgeführt. Das Ergebnis liegt der Beschlussvorlage bei.
Beschluss
Der Antrag auf Beschränkung der Asylstraße auf die maximal zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h wird unter Berücksichtigung der TempoSys-Auswertung abgelehnt. Grundsätzlich soll bei Anträgen auf Geschwindigkeitsbegrenzung im Vorfeld eine TempoSys-Messung durchgeführt werden und keine Behandlung im Ausschuss erfolgen, solange sich keine erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben. In diesem Falle erfolgt nur informative Mitteilung durch die Verwaltung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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9. Altenstadter Straße; Beschilderung des Gehweges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
|
ö
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beschliessend
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9 |
Sach- und Rechtslage
In der Bürgerversammlung am 10.10.2016 in Vohenstrauß wurde angeregt, auf dem Gehweg in der Altenstadter Straße im Bereich der Tankstelle Dobner durch Beschilderung (Gehweg, Fahrrad frei) und/oder Linien auf die Ein- und Ausfahrt hinzuweisen.
Beschluss
Der noch vollständig zu Beschildernde Gehweg (Radfahrer frei) wird im Bereich der Tankstelle Dobner (Altenstadter Straße 21) mit Linien gekennzeichnet und mit Fahrrad-Piktogrammen zu
versehen. Die Bahnhofstraße wird im derzeitigen Zustand belassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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10. Neumühlstraße; Sperrung für Fahrzeuge über 7,5 t
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
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ö
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beschliessend
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10 |
Sach- und Rechtslage
In der Bürgerversammlung am 27.09.2016 in Altenstadt b. Vohenstrauß schlug Dr. Sebastian Schott vor, die Neumühlstraße für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (Landwirtschaftlicher Verkehr frei) zu sperren. Seiner Meinung nach wäre es nur konsequent, da auch am Imkerweg bis zum Bocklradweg das Schild angebracht sei. Erst kürzlich hätte ein überbreites Schwerlastfahrzeug mit großen Problemen die Neumühlstraße passiert.
Dieselbe Angelegenheit wurde bereits in der Bürgerversammlung 2012 beantragt. Damals beschwerten sich die Antragsteller über verkehrende Busse in diesem Bereich. In der Wirtschafts- und Verkehrsausschusssitzung am 04.09.2014 wurde von der entsprechenden Anordnung abgesehen, da Schulbusse über die Waldauer Straße-Neumühlstraße wenden müssen, sich am Feuerwehrhaus eine Schulbushaltestelle befindet und andererseits eine umfangreiche Beschilderung an der Umgehungsstraße und Ortsdurchfahrt Weidener Straße nötig gewesen wäre. Da bei einer Sperrung der Anliegerverkehr hätte freigegeben werden müssen, ist man damals davon ausgegangen, dass das tatsächliche Verkehrsaufkommen dadurch nicht maßgeblich verringert wird.
Beschluss
Der Antrag auf Sperrung der Neumühlstraße für Fahrzeuge über 7,5 t wird aufgrund der seit dem letzten Beschluss nicht veränderten Situation erneut abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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11. Fiedlbühlstraße; Errichtung einer weiteren Schulbushaltestelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
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ö
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beschliessend
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11 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 18.01.2017 beantragte die Polizeiinspektion Vohenstrauß die Ausweisung einer zusätzlichen Schulbushaltestelle in der Fiedbühlstraße zur Erhöhung der Schulwegsicherheit.
Schüler aus dem „westlichen Einzugsbereich der Fiedlbühlstraße“ nutzen nach den Angaben der Polizei entweder die Bushaltestelle in der Weidener Straße Höhe Elektrogeschäft Haberkorn oder die Haltestelle in der Neumühlstraße beim Feuerwehrhaus. Dabei muss entweder die Waldthurner oder die Weidener Straße überquert werden.
In der Fiedlbühlstraße befindet sich außerdem in der Nähe des Busunternehmens Bayer eine weitere Haltestelle, die von den betroffenen Schülern genutzt werden kann.
Beschluss
Der Antrag auf Errichtung einer weiteren Bushaltestelle in der Fiedlbühlstraße, Höhe Kellergasse, wird angenommen. Es soll kein Bushäuschen installiert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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12. Roggensteiner Straße; Aufstellen von Containern entlang der Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
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ö
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beschliessend
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12 |
Sach- und Rechtslage
In der Bürgerversammlung am 29.09.2016 in Waldau wurde beklagt, dass auf dem Seitenstreifen entlang der Ortseinfahrt nach Waldau (Richtung Friedhof, FlSt-Nr. 113/1 Gem. Waldau) Container und Anhänger abgestellt werden. Dies stelle nicht nur eine „Verschandelung“ der Ortseinfahrt dar, sondern dadurch würde auch der Parkstreifen geschädigt, da Schlaglöcher entstehen. In der Stadtratssitzung am 01.12.2016, TOP 4, wurde beschlossen, die Angelegenheit dem Wirtschafts- und Verkehrsausschuss zu übergeben und von diesem überprüfen zu lassen, auf welche Weise, z. B. durch Ausweisung als reine PKW-Stellplätze, Abhilfe geschaffen werden kann.
Beschluss
Entlang der Roggensteiner Straße gegenüber dem Waldauer Friedhof ortsauswärts soll das Zeichen 314 (Parken) mit Zusatzeichen 1048-10 (nur Personenkraftwagen) angebracht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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13. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
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8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses
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29.03.2017
|
ö
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13 |
Sach- und Rechtslage
Stadtratsmitglied Martha Bauer bittet zu überlegen, ob es eine Möglichkeit gibt, Stellplätze für LKWs zu schaffen, da die vorhandenen Parkmöglichkeiten durch Verbote immer weniger werden. Im Gegenzug würden jedoch keine Alternativen geschaffen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.09.2017 17:07 Uhr