Datum: 05.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kleiner Sitzungssaal, 1. Stock
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.01.2017
2 Antrag auf Vorbescheid für das Errichten eines Vereinsheimes mit Freisitz auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 9 der Gemarkung Böhmischbruck (Nähe Pfreimdtalstraße)
3 Bauantrag über das Aufstellen eines Tipi's Lakota-Stil mit 6 m Durchmesser auf dem Grundstück Fl.Nr. 1127 der Gemarkung Vohenstrauß (Staatsforst Michlbach / Waldkindergarten)
4 Bauantrag über die Nutzungsänderung im EG - Umnutzung eines Sanitätsfachgeschäft zu Pizzaabholservice -; Baugrundstück: Fl.Nr. 8 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 9)
5 Bauantrag über die Errichtung eines Fahrsilos auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1108, 1109 und 1110 der Gemarkung Böhmischbruck (Nähe Grünhammer)
6 Bauantrag über den Ausbau des Dachgeschoßes mit Schleppdachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 349 der Gemarkung Vohenstrauß (Wallstraße 13)
7 Bauantrag über den Neubau einer Wachstation für die Wasserwacht Vohenstrauß auf dem Grundstück Fl.Nr. 423 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Badsteig)
8 Bauantrag über die Auffüllung des Geländes; Baugrundstück: Fl.Nr. 232 der Gemarkung Oberlind (Zur Alten Heeresstraße 14)
9 Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß; Bekanntgabe statistischer Zahlen
10 Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden; Bekanntgabe der Ertragswerte bis 31.12.2016
11 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung (Ersten Bürger-meister) behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid für das Errichten eines Vereinsheimes mit Freisitz auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 9 der Gemarkung Böhmischbruck (Nähe Pfreimdtalstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im am Rande des Ortsteils Böhmischbruck (Außenbereich nach § 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Zur Sicherstellung der Erschließung wurde seitens der Verwaltung ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet und dem Bauherrn zur Unterschrift zugesandt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Vorbe scheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Antrag auf Vorbescheid dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen. Die Vorlage der Bauunterlagen soll erst erfolgen, wenn der zu schließende Erschließungsvertrag von dem Antragsteller unterschrieben an die Stadt Vohenstrauß zurückgegeben wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bauantrag über das Aufstellen eines Tipi's Lakota-Stil mit 6 m Durchmesser auf dem Grundstück Fl.Nr. 1127 der Gemarkung Vohenstrauß (Staatsforst Michlbach / Waldkindergarten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück im Gemeindegebiet der Stadt Vohenstrauß. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß erstreckt sich nicht über das Baugrundstück, da dieses bis vor einiger Zeit gemeindefreies Gebiet war. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauantrag über die Nutzungsänderung im EG - Umnutzung eines Sanitätsfachgeschäft zu Pizzaabholservice -; Baugrundstück: Fl.Nr. 8 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß zur Altstadtsanierung. Der städtebauliche Berater wurde für eine Stellungnahme nicht angehört. Nach den Angaben in den Bauantragsunterlagen werden keine Veränderungen an dem Gebäude bzw. der Fassade vorgenommen, die bestehenden Räumlichkeiten werden lediglich einer anderen Nutzung zugeführt.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauantrag über die Errichtung eines Fahrsilos auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1108, 1109 und 1110 der Gemarkung Böhmischbruck (Nähe Grünhammer)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich
nach § 35 BauGB.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt
Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein
Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB privilegiert. Das Vorhaben ist privilegiert,
da es der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines landwirtschaftlichen
Betriebs dient.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Bauantrag über den Ausbau des Dachgeschoßes mit Schleppdachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 349 der Gemarkung Vohenstrauß (Wallstraße 13)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß. Der städtebauliche Berater, Herr Meiller, wurde im Rahmen der städtebaulichen Beratung mit einbezogen. Seine Stellungnahme/Aussage zum geplanten Bauvorhaben, in Form einer E-Mail, wurde den Ausschussmitgliedern in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet.
In seiner E-Mail vom 04.04.2017 führt der städtebauliche Berater aus, dass er dem geplanten Vorhaben nicht stattgeben kann, da die beabsichtigten Dachgauben nicht der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß zur Altstadtsanierung entsprechen.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Zu einer Abweichung des Bauvorhabens von der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß zur Altstadtsanierung wird das Einvernehmen erteilt, damit das Bauvorhaben so zulässig ist, wie in den Pl anvorlagen dargestellt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

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7. Bauantrag über den Neubau einer Wachstation für die Wasserwacht Vohenstrauß auf dem Grundstück Fl.Nr. 423 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Badsteig)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt am Rande des Stadtgebiets von Vohenstrauß (Außenbereich nach § 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Bauantrag über die Auffüllung des Geländes; Baugrundstück: Fl.Nr. 232 der Gemarkung Oberlind (Zur Alten Heeresstraße 14)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß; Bekanntgabe statistischer Zahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 9

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt den Bau- und Umweltausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über den Wasserverbrauch der letzten Jahre, den durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Einwohner, die gemessenen Niederschlagsmengen, die Quellschüttungen, der Fördermengen aus den Tiefbrunnen und des Fremdwasserbezugs von der Steinwaldgruppe vor.

Die Übersichten haben alle Bau- und Umweltausschussmitglieder in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten.

Beschluss

Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau- und Umweltausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Wasserversorgung der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden; Bekanntgabe der Ertragswerte bis 31.12.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 10

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt den Bau- und Umweltausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über die monatlichen Ertragswerte aller städtischen Photovoltaikanlagen, sowie den Vergleich mit den kalkulierten Prognosen aller Anlagen vor.
Die Übersichten haben alle Bau- und Umweltausschussmitglieder in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten.

Beschluss

Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau- und Umweltausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Photovoltaikanlagen der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung (Ersten Bürger-meister) behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 11

Sach- und Rechtslage

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:

1.        Bauantrag über den Umbau und Erweiterung eines Autohauses mit Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 1466 der Gemarkung Vohenstrauß (Waidhauser Straße 63)

2.        Bauantrag über die Nutzungsänderung eines Ladens zu Garagen und teilw. Rückbau der landwirtschaftlichen Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 82 der Gemarkung Roggenstein (Muglhofer Straße 21)

3.        Bauantrag über die Erweiterung der Verkaufsfläche des Norma Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 478 der Gemarkung Vohenstrauß (Altenstadter Straße 8)

4.        Bauantrag über den Anbau eines Bankomat-Raumes und Außenverkauf mit Vergitterung sowie Beschilderung mit einem Pylon auf dem Grundstück Fl.Nr. 1330 der Gemarkung Vohenstrauß (Waidhauser Straße 33)

5.        Bauantrag über die Erweiterung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 168/10 der Gemarkung Altenstadt (Lohweg 5)

6.        Bauantrag über den Abbruch des bestehenden Stallgebäudes einschl. Wiederaufbau des Gebäudes als Bewirtungsraum; Baugrundstück: Fl.Nr. 1026 der Gemarkung Altenstadt (Obertresenfeld 15)

7.        Bauantrag über die Erneuerung und Erweiterung eines Balkons; Baugrundstück: Fl.Nr. 620 der Gemarkung Vohenstrauß (Haunoldstraße 5)

8.        Bauantrag über den Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 362/16 der Gemarkung Vohenstrauß (An den Eichen 2)

9.        Bauantrag über den Abbruch des bestehenden Nebengebäudes und Neubau einer Schleppergarage /-werkstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1045 der Gemarkung Altenstadt (Untertresenfeld 5)

10.        Bauantrag über die Erweiterung der best. KFZ-Werkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 444 der Gemarkung Waldau (Thurnlohstraße 4)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2017 11:23 Uhr