Datum: 04.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 06.04.2017 und 12.04.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
42. Sitzung des Stadtrates
|
04.05.2017
|
ö
|
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 06.04.2017 und 12.04.2017
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschriften vom 06.04.2017 und 12.04.2017 werden nicht erhoben. Damit gelten diese Niederschriften als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bekanntgabe der in den nichtöffentlichen Sitzungen vom 06.04.2017 und 12.04.2017 gefassten Beschlüssen bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
42. Sitzung des Stadtrates
|
04.05.2017
|
ö
|
|
2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen vom 06.04.2017 und vom 12.04.2017 beschlossen, dass für die in diesen Sitzungen gefassten Beschlüsse
40/15 Freiwillige Feuerwehr Vohenstrauß; Grundsatzbeschluss zur Beschaffung einer
Feuerwehrdrehleiter DLAK 23-12 und Zustimmung zur Beauftragung eines externen Büros
zur Durchführung der europaweiten Ausschreibung
40/16 Erschließung des Baugebiets „Vohenstrauß – Sommerwiesen, BA 1“;
hier: Auftragsvergabe
40/17 Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2017;
hier: Auftragsvergabe der Asphaltarbeiten
41/1 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Baumeister- und Putzarbeiten
41/2 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
41/3 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Spenglerarbeiten
41/4 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Elektroinstallation und Beleuchtung
41/5 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Heizungsinstallation
41/6 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Sanitärinstallation
41/7 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Metallbauarbeiten (Türelemente)
41/8 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Schlosserarbeiten
41/9 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Schreinerarbeiten ((Fenster)
41/10 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Schreinerarbeiten (Innentüren)
41/11 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk WC-Trennwände
41/12 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Trockenbau und Wärmedämmung
41/13 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Malerarbeiten (Fassade und Innenbereich)
41/14 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Fliesenarbeiten
41/15 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Gerüstbau
41/16 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Blitzschutz
41/17 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Brandmeldeanlage
41/18 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Naturstein, Los 1 (Außenbereich)
41/19 Sanierung des Rathauses im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP);
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Naturstein, Los 2 (Innenbereich)
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Antrag des BRK-Kreisverbandes Weiden i.d.OPf.-Neustadt a.d.Waldnaab auf finanzielle Unterstützung des HVO-Standortes Vohenstrauß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
42. Sitzung des Stadtrates
|
04.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 23.11.2016 beantragte der Kreisverband Weiden i.d.OPf.-Neustadt a.d.Waldnaab eine finanzielle Unterstützung für den HvO-Standort Vohenstrauß.
Begründet wurde dieser Antrag damit, dass nur mit Hilfe von Spenden die notwendige medizinische Ausrüstung und Ausstattung finanziert werden kann.
In der Fraktionssprechersitzung am 27.02.2017 wurde dieser Antrag erstmalig diskutiert.
Zum damaligen Zeitpunkt konnte man sich eine Zuwendung in Höhe von 1.000€ vorstellen.
Die Fraktionsvorsitzenden wurden gebeten, diesen Antrag in den Reihen ihrer jeweiligen Fraktionen zu beraten.
Am 16.03.2017 fand eine außerordentliche Fraktionssprechersitzung statt, in deren Verlauf auch dieser Antrag wieder diskutiert wurde.
Man kam zur Auffassung den ursprünglich auf 1.000€ vorgesehenen Betrag zu erhöhen.
Die genaue Höhe sollte dann festgelegt werden, wenn der Antragsteller eine Liste über unbedingt erforderliche Ausstattung vorgelegt hat.
Der erste Bürgermeister Andreas Wutzlhofer informierte darüber den Leiter des HvO-Standortes Vohenstrauß.
Mit Datum 28.03.2017 legte der Leiter des Standortes, Herr Christian Messer der Kämmerei eine entsprechende Liste vor.
Die dort aufgeführten Gegenstände summieren sich auf einen Betrag von ca. 4.070€.
Die Liste wurde in das Ratsinformationssystem eingefügt.
In der Fraktionssprechersitzung am 03.04.2017 kamen die Fraktionsvorsitzenden überein, dem Antragssteller einen Zuschussbetrag in Höhe von 4.000€ zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Dem Kreisverband Weiden i.d.OPf.-Neustadt a.d.Waldnaab wird zur finanziellen Unterstützung des HvO-Standortes Vohenstrauß im Haushaltsjahr 2017 ein Zuschuss in Höhe von 4.000€
gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Angelegenheiten der Kreisstraßen im Bereich der Stadt Vohenstrauß;
Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen an der NEW 37, NEW 38, NEW 40 und NEW 50
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
42. Sitzung des Stadtrates
|
04.05.2017
|
ö
|
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 10.04.2017 teilt das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach folgendes mit:
„Im Rahmen einer Überprüfung der Ortsdurchfahrtsgrenzen werden die Ortsdurchfahrten von Vohenstrauß an der NEW 37 und NEW 50 neu festgesetzt. In Böhmischbruck werden die Ortsdurchfahrtsgrenzen an der NEW 38 und NEW 40 geändert. Damit die Neufestsetzung bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden kann, bitten wir Sie, die beiliegenden Niederschriften zu unterzeichnen und zusammen mit dem erforderlichen Stadtratsbeschluss an uns zurückzusenden. Eine Ausfertigung der Niederschriften sowie die Lagepläne sind für Ihre Akten bestimmt.“
Laut Auskunft des Staatlichen Bauamtes haben die Ortsdurchfahrtsgrenzen keine direkte Auswirkung auf den Standort der jeweiligen (gelben) Ortsschilder.
Im Zuge der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen werden lediglich die Erschließungsbereiche und die Verknüpfungsbereiche festgestellt.
Erschließungsbereich ist der Bereich mit direkten Grundstückszufahren zur Kreisstraße.
Verknüpfungsbereich ist der Bereich mit „indirekten Zufahrten“ – also über Innerortsstraßen.
Folgende Unterlagen liegen den Fraktionen vor:
4 Niederschriften
2 Lagepläne – mit Eintragungen der Stadtverwaltung
Beschluss
Mit der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrten von Vohenstrauß an der NEW 37 und NEW 50 und der Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in Böhmischbruck an der NEW 38 und NEW 40 besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bzw. sein Ste
llvertreter wird zur Unterzeichnung der vorgelegten Niederschriften ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
42. Sitzung des Stadtrates
|
04.05.2017
|
ö
|
|
5 |
Sach- und Rechtslage
- Das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab hat mit Schreiben vom 25.04.2017 über die Entscheidung des Kreisausschusses, wonach die Zuwendungsrichtlinien des Land
kreises für die Bezuschussung von Drehleitern DLAK 23/12 und DLAK 18/12 geändert wurden, informiert. Für beide Drehleitermodelle wird künftig der Förderbetrag des Landkreises auf 50 % der derzeitigen staatlichen Festbeträge für Feuerwehrfahrzeuge erhöht. Dank der Zustimmung aller Kreistagsfraktionen ist die Stadt Vohenstrauß die erste Kommune, die von der Erhöhung profitiert und damit mit einem Zuschuss für die Anschaffung der neuen Drehleiter von 118.150,-- € rechnen kann. 2. Bürgermeister Münchmeier bittet die anwesenden Kreisräte, den Dank der Stadt Vohenstrauß an ihre jeweiligen Fraktionsmitglieder im Kreistag weiterzugeben. Trotz der höheren Förderung durch den Landkreis hat die Stadt Vohenstrauß aber immer noch fast 300.000,-- € an Eigenmittel aufzubringen.
- Im Zusammenhang mit dem Antrag des SV Waldau auf Bezuschussung einer Beregnungsanlage mit Brauchwasserspeicher hatte StR Dr. Gref in der Sitzung am 06.04.2017 angeregt, den Umweltpreis der Stadt Vohenstrauß wieder einzuführen. Hierzu wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2006 auf Empfehlung des damaligen Jugend-, Umwelt- und Kulturausschusses zwar dafür entschieden hat, den im Jahr 1989 eingeführten und 1990 erstmals vergebenen Umweltpreis wieder abzuschaffen, das bis dato alljährlich vorgesehene Preisgeld in Höhe von insgesamt 300,-- € aber weiterhin im Haushalt einzuplanen und als Anerkennung oder Würdigung von außergewöhnlichen Maßnahmen und Aktionen im konkreten Einzelfall vorzusehen. Insofern wird der SV Waldau für die Vergabe des Preisgeldes in Höhe von 300,-- € für das Jahr 2017 vorgeschlagen. Die Anregung wird dem Bau- und Umweltausschuss in dessen nächster Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Frau Reger von der Weidener Tafel, Ausgabestelle Vohenstrauß, hat bei der Stadt Vohenstrauß einen offiziellen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines gebrauchten Transporters eingereicht und sich gleichzeitig dafür bedankt, dass sich die Stadt mit einem Betrag von 2.000,-- € beteiligt. Es ist eine offizielle Übergabe des Fahrzeugs vorgesehen, zu der die Stadträte eingeladen werden und dabei den Dank der Tafel entgegen nehmen können.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
42. Sitzung des Stadtrates
|
04.05.2017
|
ö
|
|
6 |
Sach- und Rechtslage
StR Eiber teilt mit, dass er im Kindergarten an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hat, bei dem ein selbsterklärender Defibrillator vorgestellt wurde. Im Verlauf des Kurses kam die Frage, ob in Vohenstrauß an einer frei zugänglichen Stelle ein solches Gerät vorhanden ist, das man im Ernstfall abholen und damit Erste Hilfe leisten kann. VR Dötsch antwortet, dass dem nicht so ist. Zwar hat die Stadt in letzter Zeit mehrere telefonische Anfragen von Werbefirmen erhalten, die bereit wären, bei entsprechender Beteiligung von Sponsoren ein solches Gerät zu installieren. Diese Anfragen wurden bislang stets mit der Begründung abgelehnt, dass sich ca. 300 m vom Stadtkern entfernt ein Krankenhaus befindet. In der Sitzung der CSU-Stadtratsfraktion, informiert 2. Bürgermeister Münchmeier, kam das Thema auch zur Sprache. Dabei wurde die Anschaffung und Finanzierung eines Defibrillators über Sponsoren überaus skeptisch gesehen, da die Werbefirmen meist mehr Einnahmen erzielen, als die Geräte kosten. Die Verwaltung wird sich nun erkundigen, wie hoch der reguläre Kaufpreis ist. Als Standort wäre der Eingangsbereich der Sparkasse, in dem sich die Geldautomaten befinden, geeignet, da dieser stets zugänglich ist. 1. Bürgermeister Wutzlhofer wird eine entsprechend Anfrage an die Verantwortlichen der Sparkasse richten. Gegen das Argument der Verwaltung, es befinde sich am Ort ein Krankenhaus, spricht nach Ansicht von StR Eiber die Tatsache, dass in diesem Fall bei einem Herzinfarkt zwei Nothelfer benötigt werden und zwar einer, der sich des Patienten annimmt und ein weiterer, der sich zum Krankenhaus begibt. Zu bedenken ist auch, dass es gerade zur Nachtzeit länger dauern kann, bis im Krankenhaus der diensthabende Arzt aufgefunden wird. Für den Einsatz eines selbsterklärenden Defibrillators wird keinerlei Fachwissen benötigt. StRin Wutzlhofer schließt sich der Meinung von StR Eiber an. In den Krankenhäusern, bemerkt StR Rewitzer, kommen völlig andere Defibrillatoren zum Einsatz. Das von StR Eiber angesprochene Gerät ist einfach in der Handhabung, für Notfälle im öffentlichen Bereich gedacht und kann innerhalb kürzester Zeit herbeigeschafft werden. Bei einem Notfall im häuslichen Bereich werden normalerweise der Krankenwagen und der Notarzt herbeigeholt. Das Eintreffen am Einsatzort dürfte dabei eher der Fall sein, als es dauert, den öffentlich zugänglichen Defibrillator zu besorgen. Der Standort für einen Defibrillator in der Sparkasse wäre auch insofern geeignet, als der Bereich videoüberwacht ist. Daneben sollten solche lebensrettenden Geräte in größeren Behörden, wie im Rathaus, in Banken und Betrieben zum Eigenschutz der Beschäftigten zur Standarteinrichtung gehören. Für StR Töppel wäre es auch notwendig, Defibrillatoren in all jenen Ortsteilen vorzuhalten, in denen nicht sofort Helfer vor Ort oder Notärzte zur Verfügung stehen. Für StR Gleixner sind Defibrillatoren vor allem für Plätze mit hoher Personenfrequenz, wie z.B. in großen Einkaufszentren, gedacht. Ob ein solches Gerät, das letztendlich nicht gerade billig ist, für einen Ort wie Vohenstrauß notwendig ist, bleibt dahingestellt. Zu den Anschaffungskosten stellt StR Eiber fest, dass diese nach Aussage des Leiters des Erste-Hilfe-Kurses für ein selbsterklärendes Gerät bei rund 800,-- € liegen. 2. Bürgermeister Münchmeier erklärt abschließend, dass sich die Verwaltung der Angelegenheit annehmen werde.
Beschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 2. Bürgermeister Uli Münchmeier um 19.20 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 19.21 Uhr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2017 14:41 Uhr