Datum: 06.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.06.2017
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.06.2017 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Bundestagswahl 2017; Einteilung der Stimmbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen
4 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilbaugebiet "Messerpaint" im Ortsteil Oberlind; hier: Beschlussfassung über die Einleitung und Durchführung der Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB
5 Mitteilungen des Bürgermeisters
6 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 06.07.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.06.2017

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 01.06 .2017 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.06.2017 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 06.07.2017 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.06.2017 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse

43/6        Baugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“;
hier: Festsetzung des Grundstückspreises für die Baugrundstücke

43/7        Erneuerung der EDV-Anlage – Austausch der Storage; hier: Auftragsvergabe

43/8        Neubau einer Wachstation in Holzrahmenbauweise für die Wasserwacht Vohenstrauß im
       Freibad Vohenstrauß; hier: Auftragsvergabe der Zimmererarbeiten

43/9        Ankauf eines Frontsichelmähers Grillo FD 13.09 4WD für den städtischen Bauhof zur
       Pflege der Grünflächen im Bereich der Gemeindestraßen und der öffentlichen Anlagen als
       Ersatz für den Aufsitzmäher Profihopper 4WDi; hier: Auftragsvergabe

der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bundestagswahl 2017; Einteilung der Stimmbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 06.07.2017 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Am 24.09.2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) statt. Gemäß § 6 Abs. 1 bzw. § 7 Bundeswahlordnung (BWO) sind für jeden (Brief-)Wahlbezirk ein (Brief-)-Wahlvorsteher/eine (Brief-)Wahlvorsteherin und sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin zu ernennen.
Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzer (§ 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz).
Soweit Änderungen und Ergänzungen bei der Benennung der Wahlvorsteher/innen bzw. Stellvertreter/innen vorzunehmen sind, geschieht dies durch die Gemeinde, nach Möglichkeit in Absprache mit den Parteien.

Seit Änderung des Wahlstatistikgesetzes (WStatG) vom 17. Januar 2002 sind in die repräsentative Wahlstatistik bei Bundestags- und Europawahlen auch Briefwähler einzubeziehen. Hierfür sind Briefwahlbezirke zu bilden. Ein Briefwahlbezirk wird dabei gemäß § 2 Abs. 2 WStatG gebietsweise, und zwar durch die den Briefwahlvorständen zugewiesene Zuständigkeit nach allgemeinen Wahlbezirken bestimmt. Damit ist die noch immer weit verbreitete Praxis, Briefwahlvorstände flexibel nach dem Briefwahlaufkommen, also mengenorientiert, zu bilden, ausnahmslos nicht mehr zulässig. Künftig sind deshalb für alle Wahlen auf Bundesebene (ab der Bundestagswahl 2009) Briefwahlbezirke in allen Gemeinden ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Wahlbezirke einzurichten, für die dann Briefwahlvorstände einzusetzen sind.

Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden (neue Vergütungssätze durch die 11. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 24. März 2017 (BGBl. I S. 585); ehemals 21 Euro je Mitglied). Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung und kann demzufolge auch angepasst werden. Dadurch entstehende Mehrkosten dürfen jedoch nicht in die Wahlkostenerstattung eingerechnet werden.

Beschluss

I. Für die Bundestagswahl am 24.09.2017 werden folgende Stimmbezirke gebildet sowie Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen ernannt:

Stimmbezirk 1
Wahllokal:        
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Rewitzer Heinrich
Stellvertreter/in
Schmid Dorit
Stimmbezirk 2
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Maier Josef
Stellvertreter/in
Kleber Bernhard
Stimmbezirk 3
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Münchmeier Uli
Stellvertreter/in
Eiber Thomas

Stimmbezirk 4
Wahllokal:
Altenstadt b. Vohenstrauß
Weidener Straße 24
Wahlvorsteher/in
Haberkorn Josef
Stellvertreter/in
Wutzlhofer Anna
Stimmbezirk 5
Wahllokal:
Altenstadt b. Vohenstrauß
Weidener Straße 24
Wahlvorsteher/in
Töppel Wolfgang
Stellvertreter/in
Sier Roswitha
Stimmbezirk 6
Wahllokal:
Böhmischbruck
Moosbacher Straße 4
Wahlvorsteher/in
Ogarek Andreas
Stellvertreter/in
Bartl Alfred
Stimmbezirk 7
Wahllokal:
Kaimling
Schafhüttenweg 5
Wahlvorsteher/in
Bauer Heimo
Stellvertreter/in
Herrmann Josef
Stimmbezirk 8
Wahllokal:
Oberlind
Brucknergasse 4
Wahlvorsteher/in
Bayerl Johann
Stellvertreter/in
Meißner Joseph
Stimmbezirk 9
Wahllokal:
Roggenstein
Muglhofer Straße 9
Wahlvorsteher/in
Gösl Johann
Stellvertreter/in
Woldrich Wilhelm
Stimmbezirk 10
Wahllokal:
Waldau
Roggensteiner Straße 19
Wahlvorsteher/in
Wiesent Johann
Stellvertreter/in
Janker Benjamin
Briefwahl 1
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 1)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Raab Alfons
Stellvertreter/in
Schmid Josef
Briefwahl 2
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 2)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Dr. Wappmann Volker
Stellvertreter/in
Mittelmeier Robert
Briefwahl 3
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 3)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Eichl Gabriele
Stellvertreter/in
Völkl Erich
Briefwahl 4
Altenstadt b. Vohenstrauß
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Gollwitzer Johann
Stellvertreter/in
Bauer Martha
Briefwahl 5
Böhmischbruck, Kaimling, Oberlind, Roggenstein, Waldau
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Gleixner Martin
Stellvertreter/in
Lang Juliane


II. Es wird den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 25 Euro gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilbaugebiet "Messerpaint" im Ortsteil Oberlind; hier: Beschlussfassung über die Einleitung und Durchführung der Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 06.07.2017 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 12.01.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilbaugebiet „Messerpaint“ im Ortsteil Oberlind beschlossen. Ein Planentwurf wurde zwischenzeitlich durch den städtischen Bautechniker, Herrn Christoph Weiß, erarbeitet. Im Hinblick auf den sich in der Nähe befindlichen Zimmereibetrieb wurde das Büro abConsultants GmbH mit der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt. Das Ergebnis wurde vom Büro abConsultants für die 27. KW in Aussicht gestellt. Weiter wurden im Vorfeld bereits in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Büro für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, Susanne Ullmann, diverse Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen vereinbart.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die Verwaltung könnte nun, sobald das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung vorliegt, das förmliche Bauleitplanverfahren durchführen, das mit folgenden Verfahrensschritten und Fristen verbunden wäre:

  1. Bürgerbeteilig ung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Dauer: 1 Monat zuzüglich 1 Woche für die Bekanntmachung.
  2. Beschlussmäßige Stellungnahme durch den Stadtrat zur den vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Einwendungen, sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Dauer: Je nachdem eine Sitzung anberaumt wird.
  3. Öffentliche Auslegung des gebilligten Planentwurfes und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange einschl. Mitteilung über die beschlussmäßig behandelten Stellungnahmen. Dauer: 1 Monat zuzüglich 1 Woche für die Bekanntmachung.
  4. Satzungsbeschluss durch den Stadtrat (sofern keine weiteren Einwendungen vorgebracht werden, die zu einer nochmaligen Änderung des Planentwurfes führen könnten). Dauer: Je nachdem eine Sitzung anberaumt wird.
  5. Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt (Voraussetzung dafür, dass die Bebauungsplansatzung in Kraft gesetzt werden kann). Dauer: Bis zu 3 Monaten.

Am 05. Mai 2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde im BauGB nach § 13a folgender § 13b neu eingefügt:

„Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmeters, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.“

In einem Gespräch mit dem Baujuristen des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab, Herrn Daniel Merk, Herrn Kreisbaumeister Werner Kraus und der Sachbearbeiterin für Bauleiplanung, Frau Christina Bauer, am 26.06.2017, wurde über die Anwendbarkeit des neuen § 13b BauGB für das Teilbaugebiet „Messerpaint“ diskutiert. Die Meinung des Baujuristen, die Auslegung des Gesetzes lasse vermuten, dass dies nur im Anschluss an ein reines Baugebiet und auch nur die Ausweisung eines WR-Gebiets im Bebauungsplan, konnten die Vertreter der Stadt Vohenstrauß, 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer und VR Sier nicht teilen. Letztendlich wurde übereinstimmend festgestellt, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, den neuen § 13b BauGB auch dann anzuwenden, wenn im Bebauungsplan ein WA-Gebiet festgesetzt wird. Voraussetzung hierfür aber wäre, dass die schalltechnische Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass sich der bestehende Zimmereibetrieb nicht störend auf die vorgesehene Wohnbebauung auswirkt. 

Bei Anwendung des neuen § 13b BauGB würden sich folgende Verfahrensschritte und Fristen ergeben:

  1. Bürgerbeteiligung in Form der Auslegung des Planentwurfes sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Dauer: 1 Monat zuzüglich 1 Woche für die Bekanntmachung.
  2. Satzungsbeschluss durch den Stadtrat. Dauer: Je nach Anberaumung einer Sitzung.

Der weitere Vorteil des beschleunigten Verfahrens wäre, dass keine förmliche Umweltprüfung und kein Umweltbericht erforderlich wäre sowie der Flächennutzungsplan nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes lediglich im Wege der Berichtigung angepasst werden müsste, also kein förmliches Flächennutzungsplanänderungsverfahren notwendig wäre. Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich nach § 1a BauGB sind nicht erforderlich. Solche aber würde von Seiten der Stadt Vohenstrauß auf freiwilliger Basis, wie bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart, durchgeführt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) und von Europäischen Vogelschutzgebieten sind nicht gegeben.


Zum Sachverhalt teilt 1. Bürgermeister Wutzlhofer weiter folgendes mit:

Aufgrund der verschiedenen Meinungen über die Anwendbarkeit des neuen § 13b BauGB wurde der Bayerische Gemeindetag kontaktiert. Dabei stellte der zuständige Referent, Herr Dr. Gaß, ganz klar fest, dass der Gesetzestext „ ………. Durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen ………. Begründet wird ……… „ so aufzufassen ist, dass es sich um reine, also um ausschließliche Wohnnutzungen handeln muss, auch wenn das Wort reine nicht explizit aufgeführt ist. Die Formulierung Wohnnutzungen bedeutet, dass neben dem Wohnen keine anderen Nutzungen (Gewerbe, Beherbergung, etc.) gewünscht und zulässig sind. Dies hat zur Folge, dass tatsächlich bei der Anwendung des § 13b BauGB nur Bebauungspläne für die Festsetzung von WR-Gebieten aufgestellt werden können. Diese kann aber laut dem mittlerweile vorliegenden Schallschutzgutachten im Teilbaugebiet „Messerpaint“ nicht festgelegt werden.

Weiter wurde Herr Dr. Petersen, Oberregierungsrat im Sachgebiet IIB5 (Bauplanungsrecht) der Obersten Baubehörde im Bayerischen Innenministerium telefonisch kontaktiert, um die Meinung der Obersten Baubehörde zu erfahren. Herr Dr. Petersen gab zur Auskunft, dass die bayerische Meinung dahin tendiert, dass der neue § 13b nicht nur für reine, sondern auch für allgemeine Wohngebiete anwendbar sei. Insofern teilt die Oberste Baubehörde nicht die Meinung anderer Bundesländer oder des BayGT. Die Oberste Baubehörde werde bei der Fach-kommission Städtebau anregen, im Durchführungserlass zum § 13b BauGB auf Bund-Länger-Ebene die bayerische Ansicht zu berücksichtigen. Inwieweit diesem Rechnung getragen wird, ist nicht vorhersehbar. Aus Gründen der Rechtssicherheit (zur Vermeidung eines evtl. nichtigen Bebauungsplanes oder einer Normenkontrollklage) sollte bei geplanten WA-Gebieten der § 13b BauGB bis zum Durchführungserlass, mit dem in ein bis zwei Monaten zu rechnen ist, noch nicht angewandt werden.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Aussprache beschließt der Stadtrat in An-betracht der der derzeit noch unsicheren Rechtslage, von der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilbaugebiet „Messerpaint“ im Ortsteil Oberlind im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB abzusehen. Insofern wird am Stadtratsbeschluss vom 12.01.2017 Nr. 37/3 festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 06.07.2017 ö 5

Sach- und Rechtslage

  1. Die Kirchenverwaltung Böhmischbruck lädt zum Kirchenpatrozinium am 15.07.2017 ein. Aufstellung zum Kirchenzug um 08.20 Uhr.

  1. Nachdem heute um 16.00 Uhr bei der Drehleitervorführung durch die Firma Rosenbauer kein Stadtratsmitglied anwesend war, wird darauf hingewiesen, dass am 12.08.2017 um 18.00 Uhr am Feuerwehrhaus eine weitere solche Vorführung durch die Firma Magirus stattfindet.

  1. Heute wurden alle Interessenten bzw. Bewerber für einen Bauplatz im Neubaugebiet „Sommerwiesen“ schriftlich bzw. auf elektronischem Wege zu einer Informationsveranstaltung am 17.07.2017 in den großen Rathaussaal eingeladen. Dabei sollen die Bauwerber über das weitere Zeitfenster, vor allem darüber, bis wann mit der Vermessung, dem Verkauf der Grundstücke und einer Bebauung gerechnet werden kann, in Kenntnis gesetzt werden. In diesem Zusammenhang verweist StR Gösl auf ein Inserat der Firma Reger-Bau, mit dem die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhaues im Baugebiet und der Erwerb von Eigentumswohnungen beworben werden. VR Sier teilt mit, dass sich die Firma Reger-Bau eines der beiden Grundstücke, die im Bebauungsplan für die Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern ausgewiesen sind, hat vormerken lassen. Bevor die Firma Reger-Bau aber das Grundstück erwirbt, müssen die Wohnungen vermarktet werden, um sicherzustellen, dass das Vorhaben rentabel ist. Für StR Töppel liest sich die Zeitungsannonce so, als sei das das Grundstück bereits im Eigentum der Firma Reger-Bau. Grundsätzlich, so StR Töppel weiter, sei es für die potentiellen Bauherren überaus schwierig, in konkrete Planungen einzutreten, solange die Aufnahme in die Interessenten- bzw. Bewerberliste unverbindlich ist. In Weiherhammer ist die Vorgehensweise so, dass die Interessenten bereits bei Ihrer Bewerbung um eine Parzelle eine „Bearbeitungsgebühr“ von 800,-- € zahlen müssen. Kommt es dann zu einem Erwerb, wird dieser Betrag auf den Kaufpreis angerechnet. Andernfalls wird dieser Betrag nicht rückerstattet. Damit wird gewährleistet, dass sich nur ernsthafte Interessen für ein Grundstück bewerben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 06.07.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. Auf Anfrage von StRin Bauer teilt 1. Bürgermeister Wutzlhofer mit, dass die an der Rathaussanierung beteiligten Firmen gut im Zeitplan liegen. Lediglich der Trockenbauer hat seine Arbeiten mit einem Tag Verspätung begonnen. Der zeitige Abschluss der Vorarbeiten, vor allem die Fertigstellung der neuen WC-Anlagen, ist deshalb immens wichtig, als davon der Beginn der Arbeiten für den Einbau der Aufzugsanlage abhängig ist. Nächste Woche wird noch die Mauer für die Fluchttür vom kleinen Sitzungssaal durchgebrochen. Die Wasserentnahmestelle für die Reinigungskraft wurde nachgebessert. Die vorerst letzten Innenarbeiten finden demnächst im dritten Obergeschoß statt, wenn die Trockenbauer die künftigen Räume für die Prüfer gestalten. Mit dem morgigen Beginn der Zimmererarbeiten wird dann, mit Ausnahme des bisherigen Gerüstaufbaus, auch nach außen hin etwas ersichtlich.

  1. In seiner Eigenschaft als 1. Vorsitzender des FC-Bayern-Fanclubs lädt StR Maier zum großen Preisschafkopf am 15.07.2017 anlässlich des 40jährigen Gründungsjubiläums sowie zum Weißbierfest, eine Woche später, am 22.07.2017 in das Sportzentrum ein.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 19.32 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 19.33 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2017 08:52 Uhr