Datum: 07.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.07.2017
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.07.2017 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 27. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord, Neufassung des Kapitels B IX „Verkehr“ (bisher „Verkehr und Nachrichtenwesen“); Stellungnahme im Rahmen der ergänzenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. Art. 16 Abs. 6 BayLplG
4 Wasserwerk-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß; Erstellung der Jahresbilanz zum 31.12.2016 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2016 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
5 Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten fünften Anschlussastes an den Kreisverkehr "Waidhauser Straße / Böhmischbrucker Straße", Fl.-Nr. 1330/2 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG
6 Mitteilungen des Bürgermeisters
7 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.07.2017

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 06.07.2017 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.07.2017 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2017 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.07.2017 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


44/7        Baugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“; hier: Festsetzung des Grundstückspreises
für die Baugrundstücke  -zum Stadtratsbeschluss vom 01.06.2017 Nr. 43/6-

44/8        Schülerbeförderung; Vollzug des Art. 10a FAG, Anhebung des Beförderungsentgelts
für die Firma Anna Herrmann ab dem Schuljahr 2017/2018

44/9        Vollzug des Feuerwehrgesetzes; Widerspruch der HUK Coburg gegen den
       Kostenersatzbescheid der Stadt Vohenstrauß vom 16.05.2017

44/10        Kläranlage Vohenstrauß; Sanierung der Beckenkrone des Belebungsbeckens;
            hier: Auftragsvergabe

44/11        Anschaffung einer neuen Telefonanlage für das Rathaus;
hier: Auftragsvergabe und Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. 27. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord, Neufassung des Kapitels B IX „Verkehr“ (bisher „Verkehr und Nachrichtenwesen“); Stellungnahme im Rahmen der ergänzenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. Art. 16 Abs. 6 BayLplG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2017 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord hat in seiner Sitzung am 23.06.2017 beschlossen, das ergänzende Beteiligungsverfahren zu der im Betreff genannten Regionalplanfortschreibung durchzuführen. Ein ergänzendes Beteiligungsverfahren wurde notwendig, da sich bei der Abwägung der im Zuge der ersten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zeigte, dass Änderungen am Fortschreibungsentwurf angezeigt sind. Diese wurden zwischenzeitlich eingearbeitet und sind im ergänzten Fortschreibungsentwurf gekennzeichnet. Dieser ist auf der Internetseite der Höheren Landesplanungsbehörde unter dem Direktlink http://www.ropf.de/leistungen/regionalplanung/regionalpl6/rpl6_fortschreibung.htm einsehbar.

Mit Schreiben vom 18.07.2017 wurde die Stadt Vohenstrauß über das ergänzende Beteiligungsverfahren in Kenntnis gesetzt und ggf. um Stellungnahme bis zum 04.10.2017 gebeten. 

Die Stadt Vohenstrauß wurde insbesondere am ergänzenden Verfahren beteiligt, als der Stadtrat Vohenstrauß bei der erstmaligen Beteiligung in seiner Sitzung am 02.02.2017 folgende Stellungnahme abgegeben hatte:

„In die Festlegungen zu Kapitel B IX „Verkehr“ ist unter Nr. 4 Straßenbau folgendes Ziel neu aufzunehmen:

Die Straßenverbindung von Altenstadt b. Vohenstrauß über Waldthurn und Floß bis Plößberg (St 2181) ist durch einen bedarfsgerechten Aus- und Umbau zu verbessern.“

Diese Forderung wird damit begründet, als vor allem die Teilstrecke der vorerwähnten Straße zwischen Floß und Plößberg eine enorme Verkehrsbelastung durch Baumtransporter und andere Schwerlastfahrzeuge aufweist. Hierfür ist die Straße von ihrem Ausbauzustand her nicht ausgelegt und entspricht in keinster Weise den Anforderungen an eine Staatsstraße. An zahlreichen Stellen ist zu erkennen, dass im Laufe der zurückliegenden Jahre und Jahrzehnte provisorische Ausbesserungsarbeiten vorgenommen wurden. Der Straßenzustand und die überaus enge Straßenführung stellt nicht nur im Begegnungsverkehr eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs dar. Die Stadt Vohenstrauß unterstützt die berechtigten Forderungen der Gemeinden Waldthurn, Floß und Plößberg, wonach der Neuausbau der St 2181 im Straßenausbauplan in die Dringlichkeitsstufe 1 aufgenommen werden soll.“

Hierauf wurde im ergänzten Fortschreibungsentwurf unter B IX 4.5 folgendes neues Ziel aufgenommen:

„Die Verkehrsverhältnisse im südlichen Landkreis Tirschenreuth und dem östlichen Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab sind zu verbessern.“

Die Begründung für die Aufnahme dieses neuen Ziels:

„Im dortigen Raum haben die Verkehrsbelastungen in den letzten Jahren u.a. durch vermehrten Ziel- und Quellverkehr zu den holzverarbeitenden Betrieben mB Landkreis Tirschenreuth stetig zugenommen. Der Ausbauzustand (Querschnitt, Linienführung, Engstellen) und der Erhaltungszustand werden dem hohen Schwerverkehrsanteil dabei oft nicht gerecht. Ein Ausbau der Staatsstraßen 2171 und 2181 iB Bereich zwischen der A6 und Plößberg erscheint daher auch regional- und verkehrsplanerisch sinnvoll, ist jedoch im 7.Staatsstraßenausbauplan nicht enthalten. Eine Aufnahme in die Dringlichkeitsstufe 1 des 8. Ausbauplans ist daher angezeigt.“

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß nimmt vom ergänzten Fortschreibungsentwurf der 27. Änderung des Regionalplans Region Oberpfalz-Nord, die Neufassung des Kapitels B IX „Verkehr“ betreffend, Kenntnis und beschließt nach kurzer Aussprache:

Der mit Stadtratsbeschluss vom 02.02.2017 erhobenen Forderung für die Aufnahme des neuen Ziels B IX 4.5 wurde nur teilweise entsprochen. Aus der Sicht der Stadt Vohenstrauß ist es nicht ausreichend, das Ziel so zu formulieren, dass „Die Verkehrsverhältnisse ……….. zu verbessern sind“. Vielmehr wird die konkrete Forderung aufrechterhalten, wonach die Verbesserung durch einen „bedarfsgerechten Aus- und Umbau“ anzustreben ist. Insofern wird an der Stellungnahme vom 02.02.2017 festgehalten und kein Einverständnis mit der Formulierung des neuen Ziels B IX 4.5 im ergänzten Fortschreibungsentwurf erklärt.


- Stadtrat Hans Bayerl nimmt ab 19.13 Uhr an der Sitzung teil. -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Wasserwerk-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß; Erstellung der Jahresbilanz zum 31.12.2016 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2016 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2017 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2016 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vom 26.06.2017 bis 17.08.2017 (mit Unterbrechungen) erstellt.

Der Jahresabschluss 2016 „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit

       Bilanzsumme Aktivseite                                5.184.020,77 €
       Bilanzsumme Passivseite                                5.184.020,77 €

       Jahresergebnis laut Bilanz                                   -16.480,81 €
       Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung          - 16.480,81 €

Die Bilanz zum 31.12.2016, die Gewinn- und Verlustrechnung 2016, die Erfolgsübersicht 2016 sowie der Beratungsvermerk liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.

In der Preiskalkulation für das Wasserwerk wurde vermerkt:
Der Jahresverlust 2016 beträgt 28.801 € oder rd. 8 ct/m³. In den Folgejahren sind weitere Investitionen zu tätigen, außerdem ist mit diversen Sanierungsmaßnahmen zu rechnen.
Eine genaue Prognose kann hierüber jedoch nicht angestellt werden.
Allgemeine Kostensteigerungen (Personal, Sachkosten) sind außer Acht gelassen worden.

Die Feststellungen im Beratungsvermerk zur Kostendeckung des Wasserwerks sind ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und können nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen. Die nächste Gebührenkalkulation nach KAG ist zum 01.10.2018 durchzuführen.

Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2016 nach der kaufmännischen Buchführung einen Gewinn in Höhe von 11.600,88 €.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2016 wurde im Durchschnitt aller PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag um ca. 9,27 % überschritten. Es handelte sich um ein relativ gutes Ertragsjahr.


Durch den Jahresverlust „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ von 16.480,81 € erhöht sich der steuerliche Verlustvortrag von 922.747 € zum 31.12.2016 auf 939.228 €.

Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres ist, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Die Konzessionsabgabe für 2016 konnte nicht erwirtschaftet werden.

Beschluss

1.        Der Jahresabschluss 2016 „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß

       Bilanzsumme Aktivseite                                5.184.020,77 €
       Bilanzsumme Passivseite                                5.184.020,77 €

       Jahresergebnis laut Bilanz                                   - 16.480,81 €
       Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung           - 16.480,81 €

wird hiermit festgestellt.

2.        Der erzielte Jahresverlust 2016 in Höhe von 16.480,81 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.        Die Schulden bei der Stadt Vohenstrauß werden marktüblich verzinst.

4.        Eine Konzessionsabgabe wird bei Erreichen des steuerlichen Mindestgewinns an die Stadt abgeführt.
       Die Konzessionsabgabe für  2016 konnte nicht erwirtschaftet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten fünften Anschlussastes an den Kreisverkehr "Waidhauser Straße / Böhmischbrucker Straße", Fl.-Nr. 1330/2 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2017 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Im Jahr 2017 wurde zur Anbindung eines Lebensmittel Vollsortimenters an den Kreisverkehr Waidhauser Straße / Böhmischbrucker Straße in Vohenstrauß ein fünfter Anschlussast neu gebaut und endgültig hergestellt.
Mit Beschluss des Stadtrates Vohenstrauß vom 07.07.2016 hat sich die Stadt Vohenstrauß verpflichtet, auf Dauer die Straßenbaulast für diesen fünften Anschlussastes zu tragen. Diese Verpflichtung wurde zwar weitestgehend auf den Grundstückseigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 1330 der Gemarkung Vohenstrauß übertragen. Trotzdem handelt es sich um eine öffentliche Ortsstraße in der Straßenbaulast der Stadt Vohenstrauß.
Dieses Straßenteilstück ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen.
Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht.
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG.
Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß.
Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Beschluss

Der in der Stadt Vohenstrauß gelegene fünfte Anschlussast des Kreisverkehrs „Waidhauser Straße / Böhmischbrucker Straße“, Fl.-Nr. 1330/2 der Gemarkung Vohenstrauß, wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke beginnt beim Granit-Einzeiler des Kreisverkehrs (km 0,000) und endet an der Nordgrenze des Grundstücks 1330/2 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,020).
Die Strecke ist im vorliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,020 ist die Stadt Vohenstrauß.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. In der Stadtratssitzung am 04.05.2017 wurde ausgiebig über die Anschaffung und den geeigneten Standort eines Defibrillators diskutiert. Letztendlich wurde der Eingangsbereich der Sparkasse, in dem sich die Geldautomaten befinden, als ideal angesehen, da dieser stets zugänglich und videoüberwacht ist. 1. Bürgermeister Wutzlhofer sicherte zu, sich mit einer entsprechenden Anfrage an die Verantwortlichen der Sparkasse zu wenden, was zwischenzeitlich erfolgt ist. Die Vereinigten Sparkassen stehen der Angelegenheit aufgeschlossen gegenüber und haben bereits den Entwurf einer Vereinbarung für den Einbau und den Betrieb eines Defibrillators in der 24-Stunden-Zone der Geschäftsstelle in Vohenstrauß vorgelegt. Darin ist geregelt, dass nicht nur der Montageplatz unentgeltlich und zeitlich unbefristet zur Verfügung gestellt wird, sondern auch die Kenntlichmachung des Defi-Standortes an der Gebäudefassade ermöglicht wird. Die Verwaltung wird nun das Weitere veranlassen, damit der Defibrillator zeitnahe in der Sparkasse eingebaut werden kann.
  2. Das bayerische Programm für schnelles Internet wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Stadt Vohenstrauß hat sich auch für das entsprechende Bundesprogramm beworben und ist, überraschend für alle, beim Verfahren berücksichtigt worden. Als Folge dessen läuft nun die vorgeschriebene Ausschreibung. Die Stadt Vohenstrauß hat vergangene Woche einen Bescheid des Freistaats Bayern erhalten, wonach dieser zu seinem Wort steht, die Gesamtförderung von 50 % um 30 % auf dann 80 % anzuheben. Der Fördermittelbescheid über rund 100.000,00 € ist bereits im Hause.
  3. Der Sitzungsleiter gibt nochmals die Termine der diesjährigen Bürgerversammlungen bekannt, die wie folgt festgelegt wurden:                                                                          - für den Ortsteil Roggenstein am Montag, dem 25. September 2017
- für den Ortsteil Altenstadt am Dienstag, dem 26. September 2017
- für den Ortsteil Kaimling am Mittwoch, dem 27. September 2017
- für den Ortsteil Waldau am Donnerstag, dem 28. September 2017
- für den Ortsteil Oberlind am Mittwoch, dem 04. Oktober 2017
- für den Ortsteil Böhmischbruck am Montag, dem 09. Oktober 2017
- für den Ortsteil Vohenstrauß am Dienstag,        dem 10. Oktober 2017                           Die Bürgerversammlungen beginnen jeweils um 19.30 Uhr, mit Ausnahme von Vohenstrauß, deren Beginn bereits um 19.00 Uhr ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. StRin Bauer fragt nach, ob für nächstes Jahr wieder ein Bauernmarkt mit Autofreier Spielstadt geplant und bereits ein Termin bekannt ist. 1. Bürgermeister Wutzlhofer teilt hierzu mit, dass diese Veranstaltung für den 03. Juni 2018 fest eingeplant ist. Der Termin wurde deshalb gewählt, weil an diesem Wochenende keine Kommunionfeiern stattfinden, es damit zu keinerlei Überschneidungen mit kirchlichen Festen kommt, und auch keine Schulferien sind. Heute wurde ein Schreiben verfasst, mit dem alle Vereine und Organisationen, die sich beim Bauernmarkt mit Autofreier Spielstadt 2016 beteiligt hatten, über den Termin 2018 in Kenntnis gesetzt und wieder um tatkräftige Unterstützung gebeten werden.
  2. Zum wiederholten Male erkundigt sich StR Gösl nach dem seit Jahren von Vodafone in Aussicht gestellten Funkmast in Kaimling. Es ist traurig, wenn in einer Zeit, in der jeder über ein Handy verfügt, eine ganze Ortschaft keinen Empfang hat. 1. Bürgermeister Wutzlhofer bedauert, dass sich bei Vodafone nichts bewegt. Bei den regelmäßigen Anrufen wird immer wieder auf das nächste Jahr vertröstet. So kam beim letzten Anruf erneut die Aussage, dass der Kaimlinger Sendemast im Ausbauplan für 2017 nicht vorgesehen und auch kein Budget dafür vorhanden ist. Leider ist im Vertrag zwischen Vodafone und der Stadt Vohenstrauß kein Zeitpunkt festgesetzt, zu dem der Sendemast errichtet bzw. in Betrieb sein muss. Die Stadt selbst kann und darf nicht selbst einen Sendemast aufstellen. Zu der Frage von StRin Eichl, ob es möglich wäre, den Vertrag mit Vodafone zu kündigen und einen anderen Anbieter zu suchen, bemerkt 1. Bürgermeister Wutzlhofer, dass bei der seinerzeitigen Anbietersuche lediglich Vodafone Interesse gezeigt hatte. Leider geht es in diesem Bereich rein um die Wirtschaftlichkeit. Ob eine Ortschaft wie Kaimling versorgt ist oder nicht, schert Vodafone relativ wenig. Möglicherweise spekuliert Vodafone aber auch darauf, dass es für derartige Ausbaumaßnahmen, wie beim schnellen Internet auch, irgendwann Fördergelder gibt.  Zum Thema Wirtschaftlichkeit möchte StR Eichl wissen, wie hoch die Kosten für einen Sendemasten sind und ob Vodafone zu einem Bau zu bewegen wäre, wenn die Stadt einen Baukostenzuschuss gewähren würde. Dies, so 1. Bürgermeister Wutzlhofer, ist nicht möglich, da es sich um unzulässige Wirtschaftsförderung und damit um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handeln würde.
  3. StR Kleber gibt den Hinweis eines Einwohners aus Oberlind weiter, wonach bei Starkregen Wasser in seinen Keller läuft. Dieser Zustand besteht seit dem Neuausbau der Kreisstraße NEW 41. Das Niederschlagswasser wird seitdem unter der Kreisstraße durchgeleitet und läuft dann im Straßengraben in Richtung Unterlind. Für den Beschwerdeführer stellt sich die Frage, weshalb das Wasser nicht in Richtung Lerau abgeleitet wird. ADL Frey weist darauf hin, dass es sich um eine Baumaßnahme des Straßenbaumtes handelt und damit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt. Das Wasser der Kreisstraße wird ordnungsgemäß abgeleitet und läuft ab dem Scheitelpunkt in Richtung Lerau. Nur das Wasser vom städtischen Weg nördlich der Kreisstraße läuft in den vorhandenen Graben. An der gesamten Situation hat sich im Grunde genommen nichts geändert, lediglich die Unwetter werden immer heftiger. StR Töppel ist der Meinung, das Regenwasser läuft in den Hof von Herrn Pickel und von dort in dessen Keller. Villeicht könnte die Böschung so verändert werden, dass sich das Regenwasser in einer Wiese verläuft. 1. Bürgermeister Wutzlhofer wird den Außendienstleiter bitten, sich die Örtlichkeit anzusehen. Wenn es sich, wie von Herrn Pickel behauptet, um Wasser der Kreisstraße handelt, ist dies keine Angelegenheit der Stadt. Andernfalls werden Möglichkeiten zur Abhilfe geprüft. 
  4. In einem kürzlich im Neuen Tag erschienen Pressebericht über die E-Tankstelle auf dem Unteren Marktplatz hatten zwei Benutzer ihren Unmut über diese Einrichtung geäußert. Unter anderem wurde dem Stadtrat der Vorwurf gemacht, er hätte sich vor seiner Entscheidung nicht ausreichend informiert. Dies kann StR Gleixner nicht hinnehmen. Seiner Meinung nach hat sich der Stadtrat sehr wohl eingehend mit der Thematik befasst, sich informiert und die vorliegenden Angebote verglichen. Hätte die Stadt die E-Tankstelle selbst angekauft und errichtet, so hätte dies der Stadt und somit dem Steuerzahler rund 15.000,-- € gekostet. Vom laufenden Unterhalt und der Wartung ganz zu schweigen. Die Entscheidung, den Auftrag dem Bayernwerk zu erteilen, hatte rein finanzielle Gründe und war sehr wohl überlegt. 1. Bürgermeister Wutzlhofer bemerkt hierzu, dass er persönlich vom hohen Preis für einen Ladevorgang überrascht war. Dies dürfte aber von der Dauer eines Ladevorgangs abhängig sein. StR Gleixner gibt zu bedenken, dass die Stadt bei einer „normalen“ Tankstelle auch keinen Einfluss auf den Benzinpreis hat, da dieser anbieterabhängig ist. Der Preis an der E-Ladestation wird sich sicherlich auch noch verändern und anpassen, vor allem dann, wenn die Nutzung weiterhin so gering sein wird wie dies bisher der Fall ist. Auch der Aussage, es würde sich um einen ungünstigen Standort handeln, muss widersprochen werden. Der Stadtrat wollte bewusst eine Ladestation inmitten der Stadt. Zudem ist die Ladestation nicht für die Ortsansässigen gedacht. Dem stimmt 1. Bürgermeister Wutzlhofer zu. Die E-Tankstelle wurde hauptsächlich für durchreisende Autofahrer eingerichtet, die einen Zwischenstopp für das Laden ihres Elektrofahrzeuges einlegen müssen. Für Einheimische, die zuhause für einen günstigeren Strompreis laden können, dürfte die E-Tankstelle uninteressant sein. 2. Bürgermeister Münchmeier bedauert, dass aus den ursprünglichen Unterlagen nicht ersichtlich war, wie hoch die Kosten für einen Ladevorgang sind. Wäre dies bekannt gewesen, hätte der Stadtrat möglicherweise bei seiner Entscheidungsfindung nach einer anderen Lösung gesucht. Hauptgrund für die getroffene Entscheidung, erinnert 1. Bürgermeister Wutzlhofer, war die nahezu kostenlose Einrichtung mit dem „Sorglos-Paket“ von Bayernwerk. Zudem wurde für die Errichtung der Ladestation vom Landkreis ein Zuschuss von 2.000,-- € gewährt. Der weitere Vorteil ist, dass sich bei Beschädigungen und Vandalismus die Stadt um nichts kümmern muss, da Reparaturen und dgl. Sache von Bayernwerk ist. Wenn dann noch behauptet wird, dass das Display nur aus einer Entfernung von 5 m zu lesen ist, so entsteht der Eindruck, dass jemand die Ladesäule bewusst „schlecht reden“ will.
  5. StR Wappmann interessiert die Zukunft des „Blaufärbermuseums“ in der Pleysteiner Straße, nachdem die Eigentümerin verstorben ist. VAR Sier teilt hierzu mit, dass während seines Urlaubs eine Mail des Herrn Kreisarchivpflegers Hans Schreyegg eingegangen ist, mit der dieser auf einen Aufruf „Kulturerbe Bayern sucht nach notleidenden Baudenkmälern für den bayerischen National Trust“ aufmerksam machte. Die Vision des Vereins „Kulturerbe Bayern e.V.“ ist es, gefährdete Kulturgüter vor dem Verfall zu bewahren, indem sie der Verein übernimmt und gemeinschaftlich pflegt. Dieser Verein hat den Bezirk aufgefordert, einen Vorschlag aus der Oberpfalz für ein erstes Objekt zu unterbreiten, das der Verein ankauft. Es geht also darum, ein denkmalgeschütztes, notleidendes Objekt zu benennen, das für die Übernahme in das Eigentum der geplanten Stiftung in Frage kommen könnte. Obwohl die Vorschlags- und Bewerbungsfrist nach der Rückkehr von VAR Sier aus dem Urlaub bereits abgelaufen war, wandte sich dieser an den Bezirk mit der Bitte um Überprüfung, ob die Möglichkeit bestünde, das Blaufärbermuseum als Kulturerbe-Bayern-Schützling auszuwählen. Erst wenn eine positive Antwort eingehen sollte, wird sich die Verwaltung mit den Erben in Verbindung setzen und nachfragen, ob diese bereit wären das denkmalgeschützte Gebäude zur Verfügung zu stellen. Für die Stadt Vohenstrauß, so 1. Bürgermeister Wutzlhofer, dürfte der Erwerb des Anwesens in Anbetracht der laufenden Kosten für den Unterhalt eines Museums nicht in Frage kommen.
  6. StR Maier bittet, mit dem Wirtschafts- und Verkehrsausschuss den Kreuzungsbereich Prager Gasse/Friedrichstraße zu besichtigen. Bei der Ausfahrt aus der Prager Gasse ist, vor allem wenn größere Fahrzeuge in der Nähe des Kreuzungsbereichs parken, die Sicht nach links in die Friedrichstraße erheblich eingeschränkt. Vielleicht bestünde die Möglichkeit, diesbezüglich eine Lösung zu finden. 1. Bürgermeister Wutzlhofer sichert zu, die Anregung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses zu setzen.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 19.45 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 19.46 Uhr. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2017 15:31 Uhr