Datum: 09.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.10.2017
2 Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in den Bürgerversammlungen 2017
3 Feststellung der Jahresrechnung 2015; Bericht über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2015
4 Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West"; Jahresprogramm 2018
5 Mitteilungen des Bürgermeisters
6 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 09.11.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.10.2017

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 05.10.2017 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in den Bürgerversammlungen 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 09.11.2017 ö 2

Sach- und Rechtslage

Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten wurden im Jahre 2017 in den Ortsteilen der Großgemeinde Vohenstrauß folgende Bürgerversammlungen abgehalten:

25.09.2017 in Roggenstein
26.09.2017 in Altenstadt b. Vohenstrauß
27.09.2017 in Kaimling
28.09.2017 in Waldau
04.10.2017 in Oberlind
09.10.2017 in Böhmischbruck
10.10.2017 in Vohenstrauß


Über den Verlauf der Bürgerversammlungen, insbesondere über die von den Gemeindebürgern vorgebrachten Wünsche, Empfehlungen und Anträge wurden Niederschriften gefertigt, die den einzelnen Stadtratsmitgliedern in Ablichtung bzw. auf elektronischem Wege zugeleitet wurden.

Die Originale der Niederschriften befinden sich bei der Verwaltung und können unter dem Aktenzeichen 026 044 eingesehen werden. Von einer Wiedergabe in diesem Sitzungsprotokoll wird deshalb abgesehen.

Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen im Stadtrat behandelt werden. Das Gesetz verlangt jedoch keine Beschlussfassung über die Anträge und Empfehlungen (Annahme oder Ablehnung). Diese gelten im Extremfall auch dann als behandelt, wenn sie zwar ordnungsgemäß aufgerufen wurden, sich seitens des Stadtrates aber niemand zu Wort meldet oder einen Antrag stellt. Mit dieser Regelung des Art. 18, insbesondere des Art. 18 Abs. 4 GO, hat das Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger sein Bewenden. Selbstverständlich kann der Stadtrat aber konkret Beschlüsse fassen, soweit er dies für erforderlich hält.


Aussprache

1. Bürgermeister Wutzlhofer verweist auf die Fraktionssprechersitzung am vergangenen Montag, bei der sämtliche Wortmeldungen in den Bürgerversammlungen durchbesprochen wurden und von seiner Seite aus gebeten wurde, dies auch in den einzelnen Fraktionen so handzuhaben. Letztendlich wurden in keiner Bürgerversammlung konkrete Anträge gestellt. Vielmehr handelte es sich jeweils um Anregungen oder Bitten. Insofern bedarf es keinerlei Beschlussfassung durch den Stadtrat. Dies bedeutet aber nicht, dass von Seiten des Gremiums keine Fragen gestellt werden oder keine Wortmeldungen erfolgen dürften.

StR Kleber regt an, künftig bei der Bauleitplanung bzw. bei der Auswahl geeigneter Bauflächen neue Wege zu gehen. Insbesondere sollten alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die dazu geeignet wären, die zahlreichen Baulücken im Stadtgebiet zu schließen, also vorrangig auf Innenverdichtung zu drängen und nach Möglichkeit die Ausweisung von Baugebieten an den noch unbebauten Ortsrändern mit einem enormen Flächenverbrauch als Folge zu vermeiden.

Zu der Problematik der rund 100 Baulücken im Stadtgebiet von Vohenstrauß und im Ortsteil Altenstadt nimmt VR Sier Stellung. Die Ursache hierfür liegt in der Zeit von ca. 1960 bis etwa 1980. Seinerzeit wurden von der Stadt Vohenstrauß mehrere Baugebiete ausgewiesen und Bebauungspläne aufgestellt, obwohl die Stadt nicht im Eigentum der verplanten Flächen war. Als die Bebauungspläne dann verbindlich waren und für die ausgewiesenen Parzellen Baurecht bestand, erklärten sich die Eigentümer zu einem Verkauf nur unter der Voraussetzung bereit, dass sie eine beliebige Anzahl von Bauplätzen für sich zurückbehalten dürfen, z.B. für eine spätere Bebauung durch die Kinder oder Enkel. Letztendlich kann nur in regelmäßigen Zeitabständen immer wieder nachgefragt werden, ob nunmehr eine Verkaufsbereitschaft besteht. Die Ausübung eines Zwangs ist aber nicht möglich. Dass bei der derzeitigen Situation auf dem Finanzmarkt kaum jemand bereit ist, einen Bauplatz zu veräußern, wenn er das Geld nicht benötigt, ist verständlich. Nach dem Baugesetzbuch bestünde zwar die Möglichkeit, unbebaute Grundstücke im Innenbereich mit einem Bauzwang zu belegen, seien es 5, 7 oder 10 Jahre, doch würde es sich hierbei um eine Enteignung handeln, was politisch wohl nicht durchsetzbar wäre. 1. Bürgermeister Wutzlhofer erklärt hierzu, dass er sich mit einer solchen Zwangsmaßnahme nicht anfreunden könne, auch wenn damit eine stärkere Innenverdichtung erreicht werden könnte. StR Dr. Gref schließt sich dem an. Aus seiner Sicht hat es auch seine Vorteile, wenn der Innenbereich nicht allzu verdichtet ist. Er persönlich findet es schön und angenehm, wenn die bebauten Wohnflächen immer wieder von Freiflächen mit Obstbäumen und Grün unterbrochen sind. Dies sei auch eine Art von Lebensqualität.

StR Gleixner sieht in der Anregung von StR Kleber einen Denkanstoß dazu, in der Baulandpolitik nach Perspektiven zu suchen. Auch die Stadt Vohenstrauß wird in naher Zukunft bei der Ausweisung von Baugebieten nicht nur physikalisch, sondern auch rechtlich an ihre Grenzen stoßen. So wird in den Bauleitplanverfahren die zuständige Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die zahlreichen Baulücken einem Baugebiet auf der „grünen Wiese“ nicht mehr zustimmen.

1. Bürgermeister Wutzlhofer ist der Meinung, dass die Diskussion über die rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Schließung von Baulücken von der „hohen Politik“ geführt und auch die Entscheidung darüber, wie diese durchgesetzt werden können, von „oben her“ getroffen werden müsse. So müssten den betroffenen Kommunen klare Handlungsrichtlinien vorgegeben werden.

2. Bürgermeister Münchmeier erinnert daran, dass die Verwaltung in der Angelegenheit nicht untätig war. So wurden vor einigen Jahren im Rahmen einer Umfrage alle Eigentümer von Baulücken um Mitteilung gebeten, ob sie ihre Grundstücke für Bauwillige zur Verfügung stellen würden. Die Resonanz hierauf, dies ist allseits bekannt, war vernichtend. Auch im Zuge des ISEK wurden verschiedene Handlungspielräume aufgezeigt, wie z.B. die Schaffung eines Förderprogramms „Junge Familien kaufen alte Häuser“. Um den Innenbereich, vor allem den Altstadtbereich, wieder interessant und lebenswert zu machen, gehöre auch, dass alte Gebäude abgebrochen werden dürfen oder dass zwei Grundstücke zusammengelegt werden dürfen, um einen Garten zu schaffen. Was das neue Baugebiet „Sommerwiesen“ betrifft, so verfügt die Stadt für einen längeren Zeitraum über eine ausreichende Zahl von Bauplätzen. Bis diese alle veräußert sind, habe die Stadt einen ausreichenden zeitlichen Spielraum für die Umsetzung von innerstädtischen Maßnahmen.

Während sich StR Töppel, was die Ursache für das Entstehen der vielen Baulücken betrifft, der Aussage von VR Sier anschließt, hat sich dies, so StR Gösl, in Roggenstein anders entwickelt. Im Zuge der Flurbereinigung sollte der damalige Fußballplatz des FC Roggenstein in Ortsnähe verlegt werden. Von den hierfür benötigten Grundstücken wollten sich die Landwirte natürlich nicht trennen, da sie von der Bewirtschaftung her wertvoller waren als weit entfernte Flächen. Um den Landwirten entgegen zu kommen, wurde ihnen als Ausgleich für die abzutretenden Flächen Baugrund angeboten. Je nach Größe der abgetretenen Flächen erhielten sie zwischen einem und drei Bauplätze im heutigen Baugebiet „Roggenstein – Baumgarten“. Würde die Stadt diese Baulücken mit einem Bauzwang belegen, so wäre dies aus der Sicht von StR Gösl eine ungerechtfertigte Enteignung.

1. Bürgermeister Wutzlhofer sieht bei der Innenverdichtung auch eine positive Entwicklung. So hat z.B. der Eigentümer eines sehr großen Hanggrundstücks an der Oberlinder Straße zu erkennen gegeben, dass er zu einem Verkauf bereit wäre. Darüber hinaus konnten in jüngster Vergangenheit mehrere Grundstücke an der Eglseestraße oder an der Frühlingstraße einer Bebauung zugeführt werden. Zudem sei es auch nicht so, dass die Stadt die Baulücken erst erwerben müsse, um sie dann mit Bauzwang an Bauwillige weiterveräußern könne. In vielen Fällen sei es auch ausreichend, wenn die Stadt eine Art Vermittlerrolle übernähme und den Kontakt zwischen den Eigentümern und den Kaufinteressenten herstellt.


Nach Beendigung der Aussprache stellt der Sitzungsleiter fest, dass der Stadtrat vom Inhalt der Niederschriften über die Bürgerversammlungen 2017 Kenntnis genommen hat und eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Feststellung der Jahresrechnung 2015; Bericht über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 09.11.2017 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 03.03.2016 Kenntnis von der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 genommen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für dieses Jahr beauftragt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 14.und 15.11.2016 die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2015 vorgenommen.
Über diese Prüfungen wurde eine Niederschrift gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO gefertigt.

Das Ergebnis dieser Rechnungsprüfungen wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn StR Wolfgang Töppel, vorgetragen.

Der Bericht liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.

Die Verwaltung hat die dort getroffenen Feststellungen bzw. Beanstandungen aufzunehmen und abzuarbeiten. Im Anschluss daran stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt über dessen Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2015. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur Feststellung der Jahresrechnung 2015 und deren Entlastung vorzulegen.



  • StR Bayerl erscheint um 19.35 Uhr während des Berichts von StR Töppel
und nimmt ab diesem Zeitpunkt an der Sitzung teil. -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West"; Jahresprogramm 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 09.11.2017 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Stadtbau Amberg GmbH die Bedarfsermittlung Städtebauförderung gemäß Ziffer 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien –StBauFR- für das Jahr 2018 erstellt und legt diese dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vor.


Die Maßnahmen Sanierungsträgerhonorar und städtebauliche Beratung entsprechen denjenigen der Vorjahre.

In das Programm haben zwei Maßnahmen aus dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Aufnahme gefunden (Umgestaltung Friedhof/Pleysteiner Straße und Erarbeitung eines Stadtmarketingkonzepts).

Zudem kann es sein, dass eine Generalsanierung des Anwesens Marktplatz 24 in 2018 begonnen wird.

Die förderfähigen Kosten in 2018 betragen nach der vorliegenden Aufstellung 365.500 €; diese werden im Regelfall mit 60 v.H. bezuschusst. Das sind 219.300 €.
Der Eigenanteil der Stadt beträgt 40 v.H. und beläuft sich demnach auf 146.200 €.
Wie alle Jahre wird an dieser Stelle ausgeführt, dass es sich um die Anmeldung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm handelt; sollten diese umgesetzt werden, so bedarf es für die jeweilige Einzelmaßnahme separater Beschlüsse durch den Stadtrat.

Den Fraktionen wurde das Jahresprogramm 2018 vorab zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die vorgelegte Bedarfsermittlung Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2018 wird hiermit genehmigt.

Die Verwaltung beantragt vor Durchführung der Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ entsprechend den jeweils gültigen Städtebauförderungsrichtlinien.
Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushaltsplanes aufgebracht werden.

Die Stadt verpflichtet sich, den eigenen Kostenanteil von voraussichtlich 146.200 € bereitzustellen und evtl. anfallende Zins- und Tilgungsleistungen zu tragen, falls die ausgereichten Fördermittel nach Maßnahmenbeschluss in Darlehen umgewandelt werden sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 09.11.2017 ö 5

Sach- und Rechtslage

Am 01.12.2017 eröffnet in den Räumen neben dem Gemeindehaus in Altenstadt ein Fachgeschäft für Stoffe und Kurzwaren unter der Bezeichnung „Nadel und Faden“. Für ein derartiges Sortiment ist sicherlich ein Bedarf vorhanden, seit der Stoffhandel Burger nicht mehr existiert.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 09.11.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. Viele Bürgerinnen und Bürger, bemerkt StRin Wutzlhofer, haben zuhause Bücher, die nur ein oder maximal zwei Mal gelesen wurden und sich somit in einem überaus guten Zustand befinden. Diese Bücher über das Internet zu verkaufen lohnt den Aufwand nicht. Für die „blaue Tonne“ wiederum sind sie zu schade. Für eine sinnvolle Weiterverwendung entstand bei StRin Wutzlhofer die Idee, in der Stadtbücherei im Rathaus ein Büchertauschregal aufzustellen, in dem gebrauchte Bücher abgelegt oder mitgenommen werden können. Dadurch könnte ein Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Ähnliche „Büchertauschbörsen“, erklärt 1. Bürgermeister Wutzlhofer, gibt es bereits in zahlreichen anderen Städten. So werden alte, ausrangierte Telefonzellen aufgestellt, in die jedermann Bücher hineinstellen oder herausnehmen kann. Sofern sich in der Stadtbücherei ausreichender Platz für ein Büchertauschregal finden lässt, könnte die Idee jederzeit umgesetzt werden. Eine Konkurrenz für die eigentliche Bücherei dürfte damit nicht gegeben sein.
  2. StR Rewitzer teilt mit, dass er von einem Bürger aus Unterlind auf das sehr stark angerostete Eisengeländer an der Brücke in Unterlind hingewiesen wurde, worauf er mit dem Stadtratskollegen Dr. Gref eine Besichtigung vornahm. Als Ergebnis deren sollte die Stadt überprüfen, ob das verrostete Geländer überhaupt noch zu erhalten ist. Falls dies der Fall sein sollte, würde es dringend einen neuen Anstrich benötigen. Darüber hinaus wurde im Bereich der Fundamente Ausschwemmungen festgestellt. Sicherheitshalber sollte die Standfestigkeit der Brücker geprüft werden. ADL Frey weist darauf hin, dass sämtliche Brücken im Gemeindegebiet im jährlichen Turnus überprüft werden. Die angesprochenen Ausschwemmungen führen zu keinerlei Schäden an der Brücke, da ausreichend starke Fundamente vorhanden sind. Der Zustand des Geländers ist bekannt. Dieses wurde vor etwa fünf Jahren nochmals saniert, muss aber nun erneuert werden. Mit einem Anstrich alleine ist es nicht mehr getan.
  3. StR Rewitzer spricht der derzeit im gesamten Stadtgebiet vorhandenen, offenen Baugruben der Telekom an und möchte wissen, wann diese verfüllt werden. In Anbetracht des bevorstehenden Wintereinbruchs dürfte es Probleme beim Räumdienst geben, vor allem dann, wenn die verbleibende Straßenbreite für die Räumfahrzeuge nicht mehr ausreichend ist. Im Imkerweg in Altenstadt ist bereits jetzt schon ein Durchkommen für die normalen Fahrzeuge ein großes Problem. Der zögerliche Baufortschritt, antwortet 1. Bürgermeister Wutzlhofer wurde schon mehrmals bei der ausführenden Firma reklamiert. Angeblich, so die Auskunft, soll nächste Woche mit der Verfüllung begonnen werden. ADL Frey ist sich sicher, dass die Baumaßnahme noch vor dem Winter fertig sein wird, nachdem die Kabelarbeiten zwischenzeitlich abgeschlossen sind. Seit vergangenem Montag ist die zuverlässig arbeitende Firma damit beschäftigt, die Baugruben zu verfüllen. In etwa zwei Wochen dürften die wichtigsten Baustellen, zumindest an allen neuralgischen Stellen, erledigt sein. So wurde die Firma angehalten, die Baugruben bei der Sparkasse und bei der Praxis Dr. Poschenrieder vorrangig zu behandeln. Für StR Töppel ist die aufwändige Verbindung der Glasfaserkabel das Hauptproblem. Solange die Anschlüsse nicht gemessen und geprüft sind, müssen die Baugruben offen bleiben, um auf eventuelle Fehler noch reagieren zu können. Der große Aufwand im Zusammenhang mit den Kabelverbindungen war sicherlich bekannt, wirft 1. Bürgermeister Wutzlhofer ein. Diesbezüglich stellt sich die berechtigte Frage, weshalb mit den Arbeiten nicht bereits im Frühjahr begonnen wurde.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 19.50 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 19.51 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2017 08:22 Uhr