Datum: 14.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kleiner Sitzungssaal, 1. Stock
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 13.12.2017 und 21.12.2017
2 Bauantrag über den Neubau einer Ausstellungshalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 384/15 und 2173 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Wallstraße)
3 Bauantrag über die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/4 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Haidaer Straße)
4 Bauantrag über den Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllebehälter auf dem Grundstück Fl.Nr. 698 der Gemarkung Burgtreswitz (Braunetsrieth 3)
5 Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß; Bekanntgabe statistischer Zahlen
6 Fotovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden; Bekanntgabe der Ertragswerte bis 31.12.2017
7 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung (Ersten Bürger-meister) behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 13.12.2017 und 21.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2018 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauantrag über den Neubau einer Ausstellungshalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 384/15 und 2173 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Wallstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2018 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Die zum Teil bereits bebauten und zur erneuten Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß. Der städtebauliche Berater, Herr Meiller, wurde im Rahmen der städtebaulichen Beratung mit einbezogen. Seine Stellungnahme zu geplanten Bauvorhaben, in Form einer E-Mail, wurde den Ausschussmitgliedern in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet. In seiner E-Mail vom 15.01.2018 führt der städtebauliche Berater aus, dass er dem geplanten Bauvorhaben zustimmt. Dem E-Mail ist aber auch zu entnehmen, dass das geplante Bauvorhaben von der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß zur Altstadtsanierung abweicht.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Zu den Abweichungen des Bauvorhabens von der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß zur Altstadtsanierung wird das Einvernehmen erteilt, damit das Bauvorhaben so zulässig ist, wie in den Planvorlagen dargestellt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag über die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/4 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Haidaer Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2018 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt am Rande des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Seitens der Verwaltung wurde zur Regelung der Erschließungsfragen ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet. Dieser wurde den Antragstellern zur Unterschrift zugesandt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen. Die Vorlage der Bauunterlagen soll erst erfolgen, wenn der zu schließende Erschließungsvertrag von den Antragstellern  unterschrieben an die Stadt Vohenstrauß zurückgegeben wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag über den Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllebehälter auf dem Grundstück Fl.Nr. 698 der Gemarkung Burgtreswitz (Braunetsrieth 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2018 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück am Ortsrand des Ortsteils Braunetsrieth (Außenbereich nach § 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß; Bekanntgabe statistischer Zahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2018 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt den Bau- und Umweltausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über den Wasserverbrauch der letzten Jahre, den durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Einwohner, die gemessenen Niederschlagsmengen, die Quellschüttungen, der Fördermengen aus den Tiefbrunnen und des Fremdwasserbezugs von der Steinwaldgruppe vor.

Die Übersichten haben alle Bau- und Umweltausschussmitglieder in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten.

Beschluss

Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau- und Umweltausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Wasserversorgung der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Fotovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden; Bekanntgabe der Ertragswerte bis 31.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2018 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt den Bau- und Umweltausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über die monatlichen Ertragswerte aller städtischen Fotovoltaikanlagen, sowie den Vergleich mit den kalkulierten Prognosen aller Anlagen vor.
Die Übersichten haben alle Bau- und Umweltausschussmitglieder in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten.

Beschluss

Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau- und Umweltausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die F otovoltaikanlagen der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung (Ersten Bürger-meister) behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2018 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:


1.        Bauantrag über den Anbau eines Geräteraumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 496 der Gemarkung Oberlind (Unterlind 16)

2.        Bauantrag über den barrierefreien Anbau für Gäste mit eigenem Sanitärbereich, an das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 728/1 der Gemarkung Vohenstrauß (Hinter’m Schloß 8)

3.        Bauantrag den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/3 der Gemarkung Vohenstrauß (Asylstraße 2)

4.        Bauantrag über die Eingangs- und Garagenüberdachung auf bestehender Fertiggarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1591/7 der Gemarkung Vohenstrauß (Am Fuchssteinach 10)

5.        Bauantrag über den Einbau eines Friseurgeschäftes in die bestehenden Erdgeschossräume und Anbringen einer Werbetafel; Baugrundstück: Fl.Nr. 145 der Gemarkung Vohenstrauß (Marktplatz 13)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2018 09:00 Uhr