Datum: 01.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.02.2018
2 Vorlage der Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und Beauftragung des Rechnungsprüfungsausschusses mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 1, 4 GO
3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); öffentlicher Feldweg Fl.-Nr. 1455 der Gemarkung Vohenstrauß, hier: Einziehung des Teilstücks von km 0,000 bis km 0,172
4 Planung von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2018
5 6. Änderung des Bebauungsplanes sowie des Grünordnungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet "Vohenstrauß-Ost , BA 1"; hier: Behandlung der im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Satz 2 Bau GB vorgebrachten Bedenken und Einwendungen, sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Mitteilungen des Bürgermeisters
7 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 01.03.2018 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.02.2018

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 01.02.2018 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Vorlage der Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und Beauftragung des Rechnungsprüfungsausschusses mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 1, 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 01.03.2018 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dann dem Stadtrat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2 GO).

Die Vorlage dient der Information des Gremiums.

Die Jahresrechnung 2017 wurde von der Kämmerei gemäß § 77 KommHV-Kameralistik aufgestellt.

Den Stadtratsmitgliedern wurde ein Rechenschaftsbericht zur Verfügung gestellt; daraus können die wichtigsten Zahlen entnommen werden.

Nach Vorlage der Jahresrechnung schließt sich die örtliche Rechnungsprüfung an.
Sie ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).


Die örtliche Rechnungsprüfung wird vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen (Art. 103 Abs. 1 GO).

Beschluss

Der Stadtrat nimmt vom Ergebnis der Jahresrechnung 2017 Kenntnis.

Mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2017 wird der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); öffentlicher Feldweg Fl.-Nr. 1455 der Gemarkung Vohenstrauß, hier: Einziehung des Teilstücks von km 0,000 bis km 0,172

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 01.03.2018 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in der Sitzung am 01.02.2018 unter TOP 11 den Beschluss gefasst, einen Teil des öffentlichen Feldweges (von km 0,000 bis km 0,172) zu veräußern.
Bei dem Vertragsobjekt handelt es sich derzeit noch um einen öffentlich gewidmeten Feldweg. Die Beurkundung des Kaufvertrages darf erst dann vorgenommen werden, wenn das vom Stadtrat noch zu beschließende Verfahren zu Einziehung des Feldweges abgeschlossen und unanfechtbar ist.

Die an den öffentlichen Feldweg angrenzenden Grundstücke Fl.-Nr. 1460 und 1461 stehen im Eigentum der Ehefrau des Erwerbers. Diesbezüglich wird ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrtrecht bestellt.
Das Grundstück Fl.-Nr. 1463/1 steht im Eigentum des Erwerbers und seiner Ehefrau. Auch diesbezüglich ist ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrtrecht zu bestellen.
Das Grundstück Fl.-Nr. 1463 steht im Eigentum der Ehefrau des Erwerbers und ist zusätzlich durch die Kreisstraße NEW 50 (Waidhauser Straße) erschlossen und wird von dieser aus befahren.
Das ebenfalls an den öffentlichen Feldweg angrenzende Grundstück Fl.-Nr. 1453 der Gemarkung Vohenstrauß ist zusätzlich durch die Kreisstraße NEW 50 (Waidhauser Straße) erschlossen und wird von dieser aus befahren.

Die Einziehung des öffentlichen Feldweges gemäß Art. 8 des BayStrWG setzt voraus, dass dieser jede Verkehrsbedeutung verloren hat, oder dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls die Einziehung rechtfertigen.

Beschluss

Der öffentliche Feldweg Fl.-Nr. 1455 der Gemarkung Vohenstrauß hat von km 0,000 bis km 0,172 seine Verkehrsbedeutung verloren und ist deshalb gemäß Art. 8 BayStrWG einzuziehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen. Die Eigentümer der direkt angrenzenden Grundstücke Fl.-Nrn. 1453, 1461, 1460, 1463/1 und 1463 der Gemarkung Vohenstrauß sind zudem schriftlich über die beabsichtigte Einziehung in Kenntnis zu setzen.
Falls keine Einwände vorgebracht werden, ist die Einziehung des Feldweges von km 0,000 bis km 0,172 zu verfügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Planung von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 01.03.2018 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Es hat sich in der Vergangenheit als schwierig und problematisch erwiesen, mit den vorbereitenden Maßnahmen für die Straßenbaumaßnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen zu beginnen. Insbesondere der Informationsaustausch und die Absprachen mit den übrigen Versorgungsträgern (Bayernwerk Strom und Gas, Telekom, Kabel Deutschland) und die rechtzeitige Ausschreibung der Asphaltarbeiten waren dadurch erst sehr spät im Frühjahr und meist sehr kurzfristig möglich und damit erschwert.
Um den Zeitraum für eine gründliche Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen nutzen zu können, besteht die Absicht, im Stadtrat bereits vor Abschluss der Haushaltsberatungen eine Beschlussfassung zu den Straßenbaumaßnahmen 2018 – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2018 – herbeizuführen.
Diese Vorgehensweise wurde im Kalenderjahr 2016 erstmals praktiziert und hat sich dabei bewährt.

Durch den Außendienstleiter wurde in Zusammenarbeit mit dem Bautechniker und dem Bürgermeister eine Vorschlagsliste erarbeitet.
Diese Vorschlagsliste mit Längenangaben und groben Kostenschätzung sowie die entsprechenden Übersichtslagepläne liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.

Die Vorschlagsliste beinhaltet folgende Maßnahmen:
  1. Dorfplatz Lämersdorf, Innerortsstraße Fl.-Nr. 17 der Gemarkung Lämersdorf,
und Verlegung einer Abwasserleitung
  1. Gemeindeverbindungsstraße Erpetshof – Zeßmannsrieth,
Deckenbau und Bankette
  1. Öffentlicher Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 551 der Gemarkung Oberlind,
bei Unterlind von Kreisstraße NEW 41 Richtung Elm, Deckenbau und Bankette
  1. Roggenstein, Verlängerung der Pfarrer-Kreuzer-Straße,
nur Tragdeckschicht (keine Verbreiterung) und Straßenleuchten
  1. Vohenstrauß, Innerortsstraße Ostweg,
Straßenbau und Wasserleitung erneuern
  1. Kleinflächen, Instandsetzungen im gesamten Gemeindegebiet
  2. Altentreswitz, öffentlicher Feldweg Fl.-Nr. 962 der Gemarkung Böhmischbruck,
Deckenbau und Bankette
8.        Altenstadt, Innerortsstraße „Weißenbachstraße“, Deckenbau und Wasserleitung
9.        Braunetsrieth, öffentlicher Feldweg Fl.-Nr. 635/1 der Gemarkung Burgtreswitz
10.        Vohenstrauß, behindertengerechter Gehweg in Granit am Marktplatz von der Zinngießergasse bis zur Pfarrgasse


Die endgültige Umsetzbarkeit aller Maßnahmen muss dem Haushalt 2018 vorbehalten bleiben.


Aussprache 
Hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahme Nr. 3 bemerkt 1. Bürgermeister, dass in den letzten beiden Bürgerversammlungen in Oberlind auf den schlechten Zustand hingewiesen und eine Sanierung in einem Teilbereich gefordert wurde. Diesbezüglich wurde wiederholt die Frage aufgeworfen, weshalb nun der Feld- und Waldweg in seiner gesamten Länge erneuert werden soll. Nachdem es sich hauptsächlich um einen Wirtschaftsweg für die Waldbesitzer handelt, besteht keinerlei Notwendigkeit für eine neue Tragdeckschicht. Vielmehr sollte lediglich der alte Teerbelag herausgenommen und als Ersatz eine wassergebundene Deckschicht eingebracht werden. Dringend notwendig jedoch ist die Erneuerung der Bankette. Letztendlich kann damit der vorgesehene Haushaltsansatz von 50.000,-- € auf die Hälfte reduziert werden.

Zur Maßnahme Nr. 4 hatte StR Rewitzer in der Fraktionssprechersitzung angeregt, vorab mit den betroffenen Anliegern ein Gespräch zu führen. Dies ist mittlerweile erfolgt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Ausbau mit Verbreiterung der Straße und Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage, wie in der letzten Bürgerversammlung gefordert, um einen erstmaligen Ausbau handeln würde, wofür nach dem BauGB von den Anliegern Erschließungsbeiträge erhoben werden müssten. Ausführlich wurde auch darauf hingewiesen, dass dies nichts mit einer Straßenausbaubeitragssatzung zu tun hätte. Keiner der betroffenen Anlieger erklärten sich bereit, für eine Straßenverbreiterung Beiträge zu bezahlen. Aus diesem Grunde wird die Maßnahme nun so durchzuführen, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Dies bedeutet, dass lediglich der bestehende Straßenkörper mit einem Kostenaufwand von rund 22.000,-- € saniert wird.

StR Gleixner stellt die Frage, ob der Feldweg in Braunetsrieth (Maßnahme Nr. 9) dringlich ist, oder um ein Jahr verschoben werden könnte. Eine Sanierung der Fichtenstraße, die sich in einem überaus schlechten Zustand befindet, wäre vorrangig vorzusehen. Weiter interessiert StR Gleixner, wie weit der behindertengerechte Gehweg am Marktplatz, von den Gebäuden entfernt sein wird. ADL Frey gibt zur Auskunft, dass der Abstand zwischen der Gehspur und den Häusern etwa 1,50 bis 2 m betragen wird. Näher kann an die Gebäude nicht herangerückt werden, da die Eingänge oftmals höhenversetzt sind und darüber hinaus bei einem größeren Abstand das verbleibende Pflaster besser an den neuen Gehweg angeglichen werden kann. Auf die Frage von Stadtrat Gleixner, ob als Verbindung vom Gehweg zum Parkplatz auf dem oberen Marktplatz auch ein behindertengerechter Streifen vorgesehen ist, gibt zur Antwort, dass dies möglich wäre. Die Mittel für einen solchen rund 30 m langen Gehweg sind im Haushalt sicherlich vorhanden. Eine völlig andere Größenordnung in finanzieller Hinsicht ist die Fichtenstraße. Die Kosten für eine Sanierung dürften sich zwischen 150.000,-- und 200.000,-- € bewegen.

Bei den Beratungen über die in diesem Jahr vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen wurde auch die Straße vom Sonnwendfeuerplatz der FFW Altenstadt bis zur Kößlmühle angesprochen. Da diese Straße von vielen Bewohnern als Zubringer zur Ortsumgehung der St 2166 über die Neumühlstraße benützt wird, sollte aufgrund des schlechten Zustands diese Verkehrsachse verbreitert und die Tragdeckschicht erneuert werden. Sowohl diese Maßnahme als auch die Fichtenstraße sollten für nächstes Jahr vorgesehen werden. Es könnte aber bereits vorab eine Kostenermittlung vorgenommen werden.

Zur Fichtenstraße bemerkt ADL Frey, dass hier aufgrund des fehlenden Unterbaus ein Vollausbau unumgänglich ist. Des Weiteren sind die Wasser- und Kanalleitungen auszuwechseln, es müssen neue Schieber gesetzt und die Parkplätze saniert werden. Im Hinblick auf die Länge der Fichtenstraße müsste aus der Sicht von 1. Bürgermeister Wutzlhofer die Sanierung in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden, analog des Braunetsriether Weges. Sollte es sich um die einzige Großmaßnahme innerhalb eines Jahres handeln, so wäre die Maßnahme auch in einem Zuge möglich, erwidert ADL Frey.

StR Gleixner regt an, in diesem Jahr auch die Sanierung der Straße im Sportzentrum vom nördlichen Eingang bis zum Platzgebäude hin vorzusehen. In einigen Bereichen haben sich die Gullideckel so weit über den Teerbelag hinausgehoben, dass sie eine Gefahrenquelle darstellen. Was die Gullideckel betrifft, erklärt ADL Frey, so können diese auch zwischendurch ausgebessert werden. Bei der Straße hingegen müsste ein Vollausbau vorgenommen werden.

StRin Eichl spricht nochmals den Wirtschaftsweg von der Kreisstraße aus, vorbei am Anwesen Scherer bis zur Waldabteilung Elm an. Soweit bekannt, ist nur das mittlerer Teilstück sehr marode, weshalb es ausreichend wäre, nur diesen Bereich instand zu setzen. Wie 1. Bürgermeister Wutzlhofer erklärt, bleibt das Teilstück von der Kreisstraße bis zum Anwesen Scherer unverändert. Für die Sanierung ist nur der Weg vom Anwesen Scherer bis zum Wald vorgesehen.

StR Bayerl weist darauf hin, dass bei der Thomasbühlstraße bei der Firma Kfz-Wildenauer in Straßenhäuser großflächig der Teerbelag aufbricht, weshalb eine neue Tragdeckschicht aufgebracht werden sollte. Diese Maßnahme, so 1. Bürgermeister Wutzlhofer, steht in den nächsten Jahren an. Hier wäre zudem zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, einen Rückbau vorzunehmen, um eine Verlangsamung des Verkehrs zu erreichen.

In vielen Bereichen, so auch in Unterlind, kommt es bei starken Regenfällen deshalb zu Überschwemmungen, weil die Straßengräben verfüllt wurden und damit das Niederschlagswasser nicht ordnungsgemäß ablaufen und versickern kann. Für StR Dr. Gref stellt sich die Frage, was die Obrigkeit, sprich die Stadt Vohenstrauß, dagegen unternimmt. VA Balk bemerkt hierzu, dass diese „Sünden“ schon sehr lange zurückliegen. Es existieren vielfach Straßen und Wege, entlang derer die Entwässerungsgräben von den Landwirten verfüllt wurden. Der Grund für diese „Unsitte“ dürfte der sein, dass die Landwirte ihre Felder und Wiesen bis zum Straßen- und Wegrand hin bewirtschaften möchten. Über Jahrzehnte hinweg wurde dies nicht beanstandet, weil die Landwirte die Bereiche sauber hielten und die Auswirkungen, die von den verfüllten Gräben ausgehen, nicht so negativ eingeschätzt wurden. Werden mittlerweile neue Verfüllungen festgestellt, so werden die Verursacher darauf angesprochen und das „Fehlverhalten“ moniert.

Bezüglich des Feldweges in Braunetsrieth bittet 1. Bürgermeister Wutzlhofer, auch mit Rücksicht auf den vorhandenen Beherbergungsbetrieb, die Maßnahme in der Vorschlagsliste zu belassen. Der von der ehemaligen B 14 kommende Weg wird relativ oft von den Urlaubs- und Beherbergungsgästen befahren und gibt optisch kein gutes Bild ab.

Bürgermeister Münchmeier regt abschließend an, in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses eine Aufstellung über die vorzusehenden Straßenbaumaßnahmen mit Priorisierung anzulegen. Damit können dann im Investitionsplan die Maßnahmen für die Zukunft eingeplant und mit Kostenschätzungen hinterlegt werden, denn letztendlich sind die Kosten für die einzelnen Maßnahmen eine bedeutende Entscheidungsgrundlage. Für den Stadtrat dürfte es schwierig sein, in der heutigen Sitzung noch Projekte in die Vorschlagsliste aufzunehmen, für die noch keine konkreten Zahlen bekannt sind.  

Beschluss

Die im Sachverhalt bzw. der Vorschlagsliste aufgeführten Straßenbaumaßnahmen sollen möglichst im Haushaltsjahr 2018 eingeplant und durchgeführt werden.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen, wenn es die Finanzausstattung zulässt, im Haushalt des Jahres 2018 eingestellt werden.

Bei der Maßnahme Nr. 3 wird der vorgeschlagene Haushaltsansatz auf 25.000,-- € reduziert.

Die Verwaltung und der Außendienst werden beauftragt, die Maßnahmen im kostenneutralen Bereich vorzubereiten. Größere Aufträge können erst nach Abschluss der Haushaltsplanung 2018 beauftragt werden.

Die Baumaßnahmen werden durch den städtischen Außendienst in Eigenregie unter Hinzuziehung von regionalen Fachfirmen abgewickelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. 6. Änderung des Bebauungsplanes sowie des Grünordnungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet "Vohenstrauß-Ost , BA 1"; hier: Behandlung der im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Satz 2 Bau GB vorgebrachten Bedenken und Einwendungen, sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 01.03.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 02.02.2017 die 6. Änderung des seit 09.12.1997 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ dahingehend beschlossen, als das Grundstück Fl.Nr. 1475 der Gemarkung Vohenstrauß in den Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan mit einbezogen und als GE-Gebiet nach § 8 BauNVO mit der entsprechenden baulichen Nutzung ausgewiesen wird. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs wird entsprechend erweitert.

Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden sowohl der vom Bautechniker der Stadt Vohenstrauß, Christoph Weiß, erarbeitete Bebauungsplanänderungsentwurf, als auch der vom Büro für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung Susanne Ullmann, Kulmain, erstellte Umweltbericht mit Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Zeit vom 12.01.2018 bis einschl. 13.02.2018 im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Auf elektronischem Wege hat die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange mittels E-Mail vom 22.01.2018 gem. § 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten, zu der beabsichtigten Bebauungsplanänderung bis zum 23.02.2018 Stellung zu nehmen.

Innerhalb dieser Frist haben folgende Fachstellen schriftlich oder per Mail mitgeteilt, dass von ihrer Seite aus keine Einwendungen oder Bedenken bestehen:

  • IHK Regensburg
  • Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf.
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Autobahndirektion Nordbayern
  • PLEdoc GmbH
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz  
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Regierung der Oberpfalz -Höhere Landesplanungsbehörde-

Nicht geäußert haben sich u. a.:

  • Der Kreisbaumeister
  • Die Untere Naturschutzbehörde

Folgende Fachstellen haben zwar keine grundsätzlichen Bedenken und Einwendungen erhoben, jedoch Anregungen vorgebracht:

  • Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach                                                                  
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet eine Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes ‚Vohenstrauß – Ost, BA1‘. Sollte sich durch die Erweiterung des Gewerbegebietes der Verkehr nach Art, Maß und Dichte in den Einmündungsbereichen des ‚Hütbrunnenweges‘ und der Ortsstraße ‚Zum Beckenkeller‘ in die Kreisstraße NEW 50 erhöhen, behält sich das Staatliche Bauamt vor, den Bau von Linksabbiegespuren im Zuge der Kreisstraße NEW 50 von der Stadt Vohenstrauß zu fordern.“

  • Das Sachgebiet 41 Umweltschutz des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab          „Es wird darauf hingewiesen, dass bei späteren Baugenehmigungsverfahren innerhalb der Erweiterungsflächen bei den jeweiligen Bauvorhaben die Einhaltung der im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen bzgl. der Lärmkontingentierung durch ein geeignetes schalltechnisches Büro nachzuweisen sind.“


Das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab hat mit Schreiben vom 23.02.2018 folgendes angemerkt:

„1. Im Planteil wäre eine deutliche Abgrenzung zwischen MI und GE durch Knödellinie, Nr. 15.14 der Anlage zur Planzeichenverordnung, wünschenswert.

2. Es ist gem. § 9 Abs. 2 BauGB festzusetzen, dass die Nutzung der hinter dem Lärmwall liegenden GE-Flächen erst zulässig ist, wenn der Lärmschutzwall ordnungsgemäß und funktionstüchtig errichtet wurde.

3. Die Maßnahmen zum Ausgleich sind korrekt textlich festzusetzen. Die in der Begründung dargestellten externen Ausgleichsflächen sind im Planteil mit darzustellen und mit dem Planzeichen 13.1 der Anlage zur Planzeichenverordnung zu versehen.

4. Die in der Änderung zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen sind in ihrer derzeit gültigen Fassung unter Hinweise aufzuführen.

5. In der Begründung sind die Grenzen des neuen Geltungsbereichs zu erklären. Auch ist auf den Flächennutzungsplan einzugehen (Entwicklungsgebot). Es sollte auch in der Begründung abgearbeitet sein, wie immissionsschutzrechtliche Konflikte mit dem angrenzenden WA-Gebiet gelöst werden (Ergebnisse des Gutachtens, Festsetzung von Kontingenten, Wall, etc.).

6. Die Lage der Baugrenzen ist zu vermaßen, sodass diese im Bauantragsverfahren ermittelt werden kann.“

Beschluss

a) Der Stadtrat nimmt von den Äußerungen, Einwendungen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und nimmt hierzu wie folgt beschlussmäßig Stellung:

  • Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach
Vom möglichen Vorbehalt, zu einem späteren Zeitpunkt und aus gegebenem Anlass den Bau von Linksabbiegespuren im Zuge der Kreisstraße NEW 50 zu fordern, wird Kenntnis genommen. Dieser Vorbehalt hat aber keinerlei Auswirkungen auf das derzeit laufende Bauleitplanverfahren der Stadt Vohenstrauß.

  • Sachgebiet 41 Umweltschutz des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab
Künftige Interessenten für Gewerbeflächen, die sich im Geltungsbereich der Erweiterung des Gewerbegebiets befinden, werden darauf hingewiesen, dass sie bei der Einreichung von Bauanträgen bezüglich der Lärmkontingentierung ein schallschutztechnisches Gutachten durch ein geeignetes Fachbüro einzuholen haben.  

  • Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Sachgebiet 42

Zu Ziff. 1: In dem seit dem Jahre 1997 rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist der Hütbrunnenweg die Abgrenzung bzw. die Trennlinie zwischen dem GE- und dem GI-Gebiet. Der nunmehrigen Anregung, diese Abgrenzung durch eine Knödellinie gem. Nr. 15.14 der Planzeichenverordnung zu verdeutlichen, wird insofern nachgekommen, als im Planteil ein textlicher Hinweis aufgenommen wird, dass sich beim Hütbrunnenweg um die Trennlinie zwischen GE- und GI-Gebiet handelt.

Zu Ziff. 2: Der Forderung wird insofern nachgekommen, als der Pachtvertrag für die Teilfläche, die für die Errichtung des Lärmschutzwalls benötigt wird, gekündigt wird und der Wall in den kommenden Monaten mit überschüssigem Erdmaterial diverser Baumaßnahmen der Stadt Vohenstrauß errichtet wird.

Zu Ziff. 3 – 6: Die Anregungen und Hinweise werden in den Planteil bzw. in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanänderungsentwurfes eingearbeitet.


b) Der vom Bautechniker der Stadt Vohenstrauß, Herrn Christoph Weiß, gefertigte Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ i.d. Fassung vom 05.09.2017 wird unter Berücksichtigung der vorstehend beschlossenen Ergänzungen gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Bauleitplanverfahren durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 01.03.2018 ö 6

Sach- und Rechtslage

Nachdem nunmehr die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung des T eilbaugebiets „Messerpaint“ in Oberlind vom Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab genehmigt wurde und damit auch die entsprechende Bebauungsplansatzung in Kraft treten konnte, besteht für die potentiellen Bauwerber endlich Baurecht.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 01.03.2018 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. StR Eiber weist darauf hin, dass in der Urnenwand im städtischen Friedhof in Vohenstrauß nur noch wenige Urnenkammern frei sind, die noch belegt werden können. Diesbezüglich wurde er von mehreren Bürgern darauf angesprochen mit der Frage, ob bereits Planungen für neue Urnengräber bestehen, in welchem Bereich des Friedhofs diese angelegt werden und in welcher Form. Nach Aussage von 1. Bürgermeister Wutzlhofer besteht im Hinblick darauf, dass nur noch fünf Urnenkammern frei sind, Handlungsbedarf. Der ursprüngliche Gedanke von ADL Frey, eine weitere Urnenwand zu errichten, wurde wieder verworfen, nachdem sich an Allerheiligen gezeigt hatte, dass der Platz für die Angehörigen vor der bestehenden Urnenwand bereits jetzt schon mehr als beengt ist. Zudem ist eine Urnenwand oder ein Urnenturm nicht gerade ein optisches „Highlight“. Nun gehen die Überlegungen dahin, geeignete Flächen für Urnengräber zu finden, die dann den Bestattungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden können, damit diese die Urnengräber selbst anlegen können. Darüber hinaus ist angedacht, in der Grünfläche links des Badsteigs, die ursprünglich für eine Erweiterung des Friedhofs vorgesehen war, ein größeres Urnenfeld in runder Form zu errichten. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten, der dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur Diskussion vorgelegt wird. Diese Überlegungen können als sehr aktuell angesehen werden.

  1. Wie StR Kleber festgestellt hat, wird auf dem Braunetsriether Weg, im Bereich des Neubaugebiets „Sommerwiesen“ nach dem großzügigen Ausbau des Straßenkörpers überaus schnell gefahren. Im Hinblick auf die schlecht einsehbare Einmündung in den Veilchenring sollte aus Sicherheitsgründen über Maßnahmen nachgedacht werden, die zu einer Verlangsamung des Verkehrs führen könnten. 1. Bürgermeister Wutzlhofer verweist diesbezüglich auf die am 27.03.2018 stattfindende Sitzung des Verkehrsausschusses. Eine Besichtigung der von StR Kleber angesprochenen Örtlichkeit und Situation kann auf die Tagesordnung dieser Sitzung aufgenommen werden.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 19.55 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 19.56 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2018 10:10 Uhr