Datum: 31.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kleiner Sitzungssaal, 1. Stock
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:04 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.06.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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31.07.2018
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.06.2018.
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.06.2018 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Bau- und Umweltausschuss
genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG- und
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG -;
Antrag auf Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom durch den Einsatz von Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 4,02 MW durch Flexibilisierung der bestehenden Biogasanlage (Änderungsgenehmigung gem. § 16 Abs. 1 BImSchG) auf dem Grundstück Fl.Nr. 41 der Gemarkung Lämersdorf;
hier: Stellungnahme der Stadt Vohenstrauß gem. § 10 Abs. 5 BImSchG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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31.07.2018
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ö
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beschliessend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 41 der Gemarkung Lämersdorf beabsichtigt auf dem Baugrundstück die wesentliche Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom durch den Einsatz von Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 4,02 MW durch Flexibilisierung der bestehenden Biogasanlage. Für diese Baumaßnahme wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab beantragt.
Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab hat die Stadt Vohenstrauß im Rahmen des Verfahrens gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG um Abgabe einer Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten. Dabei soll auch darauf eingegangen werden, ob die Zufahrt zum Schutzobjekt mit den Feuerwehrfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 16 Tonnen sowie die Löschwasserversorgung für diesen Bereich sichergestellt ist. Die Stellungnahme der Stadt soll auch eine Beurteilung nach § 15 der Baunutzungsverordnung enthalten. Ferner ist eine Äußerung zu der gegenwärtigen und in absehbarer Zeit beabsichtigten baulichen Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage notwendig. Soweit bauplanungsrechtliche Gesichtspunkte berührt werden, ist eine Entscheidung über die Erklärung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu treffen.
Das geplante Vorhaben kann wie folgt beschrieben werden:
- Erhöhung der installierten Leistung auf 1.660 kW el.
- dritter Motor mit 1.200 kW el. F. EEG-Flex.-Prämie
- Erweiterung des Technikgebäudes (14,5 m x 10 m)
- Neubau Diesellager
- Neubau einer überdachten Dieseltankstelle
- neuer Trafo begehbar
- Neubau Notstromaggregat
- Neubau eines Wärmepufferspeiers (d = 16 m, h = 13 m)
- Änderung der Einsatzstoffe
Die oben genannte Biogasanlage wurde bereits einmal nach dem BImSchG genehmigt. Da nun wesentliche Änderungen an der Anlage geplant sind, ist eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG erforderlich.
In den Antragsunterlagen ist ersichtlich, dass im Falle einer Havarie das austretende Substrat bzw. die austretenden Flüssigkeiten in dem natürlichen Havariebecken auf dem Grundstück Fl.Nr. 46 der Gemarkung Lämersdorf aufgefangen werden sollen. Die im Falle einer Havarie austretenden Flüssigkeiten würden zwangsläufig über den öffentlichen Feldweg mit der Fl.Nr. 44 der Gemarkung Lämersdorf laufen
.
Beschluss
Gegen den Antrag des Eigentümers des Grundstückes Fl.Nr. 41 der Gemarkung Lämersdorf, auf wesentliche Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom durch den Einsatz von Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 4,02 MW durch Flexibilisierung der bestehenden Biogasanlage, werden von Seiten der Stadt Vohenstrauß keine Einwendungen erhoben.
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens sind gegeben.
Einwände nach § 15 BauNVO bestehen nicht.
Da sich der Betrieb im Außenbereich des Gemeindeteils Lämersdorf befindet, ist eine bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage weder zur gegenwärtigen, noch in absehbarer Zeit beabsichtigt. Das Einvernehmen der Stadt Vohenstrauß gemäß § 36 BauGB wird erklärt.
Die Zufahrt zum Schutzobjekt mit Feuerwehrfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 16 Tonnen ist für diesen Bereich sichergestellt, da das Betriebsgelände direkt an der Kreisstraße NEW 23 anliegt.
Zur Frage der Löschwasserversorgung wird festgestellt, dass
- ein Unterflurhydrant an der Hauptwasserleitung DN 150 in Lämersdorf in einer Entfernung von ca. 250 m zum Objekt
- ein unterirdischer Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 75 m³ beim Schützenhaus, Lämersdorf 12, in einer Entfernung von ca. 300 m zum Objekt
- das Gewässer Dritter Ordnung „Luhe“ in einer Entfernung von ca. 100 m zum Objekt
vorhanden ist.
Ob und in wieweit diese Anlagen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung für die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen ausreichend sind, kann von Seiten der Stadt Vohenstrauß nicht beurteilt werden.
Das Baugrundstück selbst ist von der Wasserversorgung nicht erschlossen.
Hinsichtlich des natürlichen Havariebeckens wird angemerkt, dass die Querung des öffentlichen Feldweges mit der Fl.Nr. 44 der Gemarkung Lämersdorf erforderlich ist um vom Betriebsgrundstück (Fl.Nr. 41 der Gemarkung Lämersdorf) zum Grundstück des geplanten natürlichen Havariebeckens (Fl.Nr. 46 der Gemarkung Lämersdorf) zu gelangen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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3. (Tektur-)Bauantrag für die Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 12)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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31.07.2018
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ö
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beschliessend
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Sach- und Rechtslage
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß. Der städtebauliche Berater, Herr Meiller, wurde im Rahmen der städtebaulichen Beratung mit einbezogen. In seiner Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben, in Form einer E-Mail vom 23.07.2018, stimmt er dem geplanten Vorhaben grundsätzlich zu. Die E-Mail wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Bei dem Bauantrag handelt es sich um eine Tektur zu dem Bauantrag vom 18.01.2017 (Bautenverzeichnisnr. 2017/005) der in der Sitzung am 02.02.2017 behandelt wurde.
Zu diesem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 03.07.2017, erteilt.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung (Ersten Bürger-meister) behandelten Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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31.07.2018
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ö
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beschliessend
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Sach- und Rechtslage
Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:
1. Tektur-Bauantrag über den Anbau an das bestehende Betriebsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1454/7 der Gemarkung Vohenstrauß (Waidhauser Straße 44)
2. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 108/25 der Gemarkung Oberlind (Messerpaint 13)
3. (Tektur-)Bauantrag über die Brandabschnittstrennung zwischen dem Anbau der Kundenannahme mit Dialogannahme & des bestehenden Autohauses/Werkstatt; Baugrundstück: Fl.Nr. 487 der Gemarkung Vohenstrauß (Altenstadter Straße 20)
4. Bauantrag über den Neubau einer Garage mit Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 136/56 der Gemarkung Altenstadt (Orchideenstraße 1)
5. Bauantrag über den Anbau an die bestehende Tierarztpraxis und Nutzungsänderung der best. Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 669/6 der Gemarkung Vohenstrauß (Danziger Straße 6)
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.02.2019 11:44 Uhr