Datum: 01.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.07.2019
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.07.2019 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Vergabe des Preisgeldes des früheren Umweltpreises der Stadt Vohenstrauß an den SV Waldau als Anerkennung einer außergewöhnlichen Maßnahme für den Umweltschutz (Bau einer Bewässerungsanlage für die Sportplätze)
4 Mitteilungen des Bürgermeisters
5 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 71. Sitzung des Stadtrates 01.08.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.07.2019

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 04.07.2019 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat Vohenstrauß genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).  

Beschluss

-  StR Hans Bayerl nimmt ab 19.03 Uhr an der Sitzung teil. -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.07.2019 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 71. Sitzung des Stadtrates 01.08.2019 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


70/6     Vollzug des Art. 10a FAG;
            Anhebung des Beförderungsentgelts für die Firma Anna Herrmann ab dem Schuljahr
            2019/2020

70/7     Ankauf eines Radladers als Ersatz für den bisherigen Radlader;
            hier: Auftragsvergabe


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Vergabe des Preisgeldes des früheren Umweltpreises der Stadt Vohenstrauß an den SV Waldau als Anerkennung einer außergewöhnlichen Maßnahme für den Umweltschutz (Bau einer Bewässerungsanlage für die Sportplätze)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 71. Sitzung des Stadtrates 01.08.2019 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 beschlossen, den im Jahre 1989 eingeführten Umweltpreis der Stadt Vohenstrauß nicht mehr zu vergeben. Das bis dato alljährlich vorgesehene Preisgeld von insgesamt 300,-- € sollte aber weiterhin im Haushalt eingeplant und als Anerkennung oder Würdigung von außergewöhnlichen Maßnahmen und Aktionen im konkreten Einzelfall vorgesehen werden.

Als eine solche außergewöhnliche Maßnahme für den Umweltschutz ist der Bau der Bewässerungsanlage durch den SV Waldau für seine Sportplätze anzusehen.

Nach ersten Gesprächen in der Vorstandschaft im Juni 2015 beschlossen die Verantwortlichen des Sportvereins im Hinblick auf die begrenzte Wasserversorgungsmöglichkeit und aus Umweltschutzgründen, die Sportplätze mit Brauch-, Grund- und Drainagenwasser zu versorgen. Nach intensiven Diskussionen wurde sich für eine Variante mit einem 50.000 Liter Tank als Speicherbecken entschieden. Um diesen versorgen zu können, musste ein Zwischenspeicher gebaut werden, der die Förderhöhe zwischen dem Drainagenschacht und dem Bewässerungsspeichertank überbrückt. Nach rund 120 Planungs- und ca. 350 ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden konnte die Bewässerungsanlage, die mit einem Kostenaufwand von etwa 30.000,-- € verbunden war, am 17. Juli 2018 in Betrieb genommen werden.

Beschluss

Nach näheren Erläuterungen des Sitzungsleiters, auch in Bezug auf das Bestreben der Stadt Vohenstrauß, möglicherweise die Spielplätze im Sportzentrum mit Brauchwasser des vom Netz genommenen Tiefbrunnens IV zu bewässern, und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat einstimmig:

Dem Sportverein Waldau wird in Würdigung und Anerkennung seiner Bemühungen für die Umwelt (Schonung der Trinkwasserressourcen) durch den Bau und Betrieb einer Bewässerungsanlage für seine Sportplätze ein einmaliges „Umweltpreisgeld“ der Stadt Vohenstrauß in Höhe von 500,00 € vergeben. Das Preisgeld ist zweckgebunden für den Unterhalt der Bewässerungsanlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 71. Sitzung des Stadtrates 01.08.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Wegen der möglichen Gefahrensituation bei der Querung der Kreisstraße NEW (Wernberger Straße) bei der Einmündung der Straße Hinter’m Schloß fand am 15.07.2019 ein Ortstermin mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes, der Polizeiinspektion Vohenstrauß und der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab statt. Herr PHK Stahl von der PI Vohenstrauß schilderte dabei nochmals die aktuelle Situation. So wird der Einmündungsbereich der Straße Hinter’m Schloß morgens von 07.00 bis 08.00 Uhr von verschiedenen Verkehrsarten stark belastet. Mehrere Zählungen ergaben während dieser Zeit 15 in die Wernberger Straße einfahrende Schulbusse, ca. 200 ein- und ausfahrende Pkw’s und rund 40 querende Schüler.

Als mögliche Lösungsansätze wurden straßenverkehrsrechtliche und straßenbauliche Maßnahmen diskutiert.
So könnten als straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen:
  • Ein von Verkehrshelfer gesicherter Überweg, was rein statistisch gesehen die sicherste Überquerungshilfe wäre
  • Ein „Zebrastreifen“, der aber im Schulumfeld nicht empfohlen wird
  • Eine Lichtzeichenanlage, die in Ausnahmefällen auch bei Nichterreichen der notwendigen Querungszahlen möglich wäre

Bei den straßenbaurechtlichen Maßnahmen käme eine Querungshilfe in Betracht. Hierzu bemerkte Herr Kederer vom Staatlichen Bauamt, dass wegen der Breite der Räumschilde Winterdienstfahrzeuge der Straßenmeisterei von 3,50 m unter Einbeziehung eines Fahrbahnteilers eine Fahrbahnbreite von mindestens 10 m erforderlich wäre. Dies ist in vorliegendem Fall, auch einschließlich notwendiger Verziehungen der Fahrbahn, nur durch Inanspruchnahme von Privatgrund möglich.

Nach entsprechender ausführlicher Diskussion der einzelnen Maßnahmen kam man überein, zunächst nochmals die Möglichkeit eines mittels Verkehrshelfer gesicherten Übergangs näher zu prüfen. Hierzu wird Herr PHK Stahl mit den bisherigen Organisatoren des Verkehrshelferdienstes nochmals Kontakt aufnehmen. Sollte sich diese Variante nicht verwirklichen lassen, wird mit einer mobilen Probeampel die Akzeptanz eines lichtsignalgesicherten Fußgängerüberweges überprüft. Dies u.a. auch deshalb, weil die Überquerungsstelle etwas abgesetzt von der Einmündung der Straße errichtet werden muss. Mit einer begleitenden Zählung würde dann überprüft werden, ob die Ampel angenommen wird.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 71. Sitzung des Stadtrates 01.08.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

  1. StRin Eichl teilt mit, dass Sie sich Anfang dieser Woche mit einer Anfrage an die Verwaltung gewandt hat und hierauf umgehend eine kompetente Antwort erhalten hat, wofür Sie ein Wort des Lobes ausspricht. War  es dieses Mal der Geschäftsleiter, so erteilen auch der Kämmerer und der Bauamtsleiter auf Anfragen stets ausführliche und fachlich fundierte Auskünfte. StRin Eichl ist der Meinung, dass die Stadt Vohenstrauß auch deshalb so gut aufgestellt ist, weil die maßgeblichen Führungsebenen sehr gut besetzt sind. Sie sei sehr zuversichtlich, dass dies auch bei den jungen, nachrückenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fall sein wird.
  2. Die Klasse 4 c der Grundschule hat sich nach Aussage von StRin Schmid im Rahmen des Heimat- und Sachkundeunterrichts u.a. mit der Stadtgeschichte befasst und hat nach den Standorten der früheren Stadttore gesucht. Leider ist das Schild, das auf das obere Tor hingewiesen hatte, nicht mehr vorhanden. Somit konnten die Schüler nicht feststellen, wo sich dieses Stadttor früher befand. Aus diesem Grund sollte das Hinweisschild mit der Beschreibung des Tores wieder angebracht werden. 1. Bürgermeister Wutzlhofer vermutet, dass das Schild im Zuge der Sanierung des ehemaligen Bekleidungshauses Hölzl entfernt wurde. Die Verwaltung wird sich über den Verbleib erkundigen und es wieder anbringen lassen.
  3. StRin Bauer erkundigt sich nach dem Sachstand, den Spielplatz in Altenstadt betreffend sowie nach dem Zeitfenster, innerhalb welchem mit der Durchführung der vorgesehenen Arbeiten gerechnet werden kann. Die Spielgeräte, gibt ADL Frey zur Auskunft, wurde umgehend nach dem erfolgten Ortstermin bestellt. Das Trampolin wurde bereits geliefert und kann schon vorab aufgebaut werden. Diesbezüglich wurde mit Herrn Hofmann gesprochen, der sich um einen kleinen Arbeitstrupp kümmern wird. Die restlichen Geräte werden in etwa zwei Wochen geliefert. Was die Arbeiten betrifft, so bittet ADL Frey im Hinblick auf die Urlaubszeit und all die anderen Baustellen der Stadt darum, dass nicht alles zugleich erledigt werden kann. Dies sieht 1. Bürgermeister ebenso und erinnert daran, dass auch bei den Spielgeräten der Grundschule und auf dem Oberlinder Spielplatz eine Erneuerung ansteht. StR Kleber bittet darum, im Zuge der Arbeiten auf dem Altenstädter Spielplatz den Ballschutzzaun mit zu erneuern. Auch dies, entgegnet, ADL Frey, wurde beim Ortstermin bereits angesprochen, wäre aber dankbar, wenn der Vorstand des SV Altenstadt der Stadt gegenüber die Angelegenheit kurz schriftlich fixieren würde, damit sie nicht in Vergessenheit gerät.
  4. StR Bayerl bringt Anfragen von Bewohnern des neuen Baugebiets „Sommerwiesen“ vor, die wissen möchten, wann er Kinderspielplatz errichtet wird. ADL Frey erklärt, dass der Platz bereits eingezäunt, planiert und angesät wurde. Die Ausstattung mit Spielgeräten wird für den nächst Haushalt vorgesehen. Auch 1. Bürgermeister Wutzlhofer weist darauf hin, dass dies Gegenstand der nächsten Haushaltsberatungen sein wird und einer Entscheidung nicht vorgegriffen wird. Zudem wohnen derzeit erst 2 bis 3 Kinder im neuen Baugebiet, weshalb es keinen Sinn ergibt, jetzt schon größere Anschaffungen zu tätigen. Vielmehr sollte abgewartet werden, bis tatsächlich ein Bedarf besteht.
  5. Zu der Mitteilung des Bürgermeisters, die Querung der Wernberger Straße betreffend, regt StR Gösl an, den doch sehr schmalen Weg in Richtung Stadthalle auszuleuchten. 1. Bürgermeister Wutzlhofer erklärt, dass bisher noch niemand eine Notwendigkeit für eine Beleuchtung gesehen hat. Dies bedeute aber nicht, dass man nicht darüber diskutieren könnte. StR Maier fände es für wichtiger, den Weg zu verbreitern. Ein diesbezüglicher Versuch, erinnert der Sitzungsleiter, scheiterte vor daran, dass der seinerzeitige Eigentümer des angrenzenden Feldes nicht bereit war, den hierfür benötigten Grund zu veräußern bzw. nur zu einem völlig überhöhten Preis. Der jetzige Eigentümer wurde zwar auf die Angelegenheit angesprochen, hat sich aber bisher noch nicht konkret geäußert. Im Übrigen ist der Weg offiziell 1,50 m breit, nur nicht in dieser Breite ausgebaut und begehbar. Die Stadt wird die Angelegenheit im Auge behalten.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 19.25 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 19.26 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 11:39 Uhr