Datum: 13.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kleiner Sitzungssaal, 1. Stock
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 15:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.09.2019
2 Antrag auf Vorbescheid über die Aufschotterung eines Wendekreises für den privaten LKW sowie eines Zwischenlagerplatzes; Baugrundstück: Fl.Nr. 923/2 der Gemarkung Waldau (Nähe Zeßmannsrieth 16)
3 Bauantrag über den Abbruch der best. Scheune und Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Oberlind (Nähe Thomasbühlstraße 37)
4 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung (Ersten Bürger-meister) behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2019 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid über die Aufschotterung eines Wendekreises für den privaten LKW sowie eines Zwischenlagerplatzes; Baugrundstück: Fl.Nr. 923/2 der Gemarkung Waldau (Nähe Zeßmannsrieth 16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2019 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Antrag auf Vorbescheid dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bauantrag über den Abbruch der best. Scheune und Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 255 der Gemarkung Oberlind (Nähe Thomasbühlstraße 37)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2019 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung (Ersten Bürger-meister) behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2019 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:


  1. Bauantrag über die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf dem Grundstücken Fl.Nrn. 1013 und 1014/2 der Gemarkung Altenstadt (Obertresenfeld 7)

  1. Bauantrag über den Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Metzger und Backshop inkl. Werbeanlagen; Baugrundstücke: Fl.Nr. 490/14 und Teilfläche aus Fl.Nr. 490 der Gemarkung Vohenstrauß (Lagerhausstraße 1)

  1. Bauantrag über die Errichtung eines Vogelparks für die Vogelfreunde Vohenstrauß; Baugrundstück: Fl.Nr. 492/4 der Gemarkung Vohenstrauß (Mühlweg 17a)

  1. Bauantrag über die Umnutzung von Räumen der ehem. Glasfabrik als Vereinsheim und Ausstellungsräume für die Vogelfreunde Vohenstrauß; Baugrundstück: Fl.Nr. 492/4 der Gemarkung Vohenstrauß (Mühlweg 17a)

  1. Bauantrag über die Wiederherstellung der bestehenden Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 27/2 der Gemarkung Roggenstein (Nähe Anton-Ferazin-Straße)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2019 09:27 Uhr