Datum: 14.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2020
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 03.12.2020 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Jugendsozialarbeit an der Grundschule Vohenstrauß; Beteiligung der Stadt Vohenstrauß an den Personalkosten
4 Vollzug des Fundrechts - hier: Fundtiere; Beteiligung der Stadt Vohenstrauß an den Investitionskosten für den beabsichtigten Neubau eines Tierheimes in Weiden durch den Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V.
5 Wasserwerk-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß; Erstellung der Jahresbilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2019 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
6 Förderung von Sportvereinen; Antrag der Schützengesellschaft 1565 e.V. Vohenstrauß auf Bezuschussung der Dachsanierung
7 Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, den Jugend- bzw. Seniorenbeauftragten betreffend
8 Mitteilungen des Bürgermeisters
9 Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 03.12.2020 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 03.12.2020 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 03.12.2020 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


8/9             Generalsanierung des Kath. Kinderhauses „Don Bosco“;
       Bezuschussung von zusätzlichen Kosten

8/10        Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes;
       Widerspruch der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft gegen den Bescheid der
       Stadt Vohenstrauß vom 05.10.2020

8/18        Erschließung des Baugebiets „Nähe Retzstraße“; Vergabe von Ingenieurleistungen


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Jugendsozialarbeit an der Grundschule Vohenstrauß; Beteiligung der Stadt Vohenstrauß an den Personalkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Grundschule Vohenstrauß hat mit Datum 31.07.2019 die Stadt Vohenstrauß darüber informiert, dass beabsichtigt sei, an der Grundschule Vohenstrauß Jugendsozialarbeit (JaS) zu installieren und darum gebeten, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab – Kreisjugendamt- zu unterstützen.

Diesem Schreiben der Grundschule lag eine mehrseitige Begründung bei, die in das Ratsinformationssystem eingestellt ist.

Die Kämmerei hat daraufhin geprüft, ob Fördermittel (analog der JaS an der Mittelschule Vohenstrauß) in Anspruch genommen werden können.

Zum damaligen Zeitpunkt war eine Förderung der JaS an Grundschulen nur möglich, wenn unter den Schülern ein Migrationsanteil > 20 v.H. vorlag.

Nach Rücksprache mit dem damaligen Leiter des Kreisjugendamtes NEW wurde der Antrag der Grundschule Vohenstrauß einstweilen auf „Eis“ gelegt, da zu erwarten war, dass die Förderrichtlinie neu gefasst wird, wobei die Fördervoraussetzung des Migrationsanteils entfallen sollte.

Mit Datum vom 04.12.2019 wurde der förmliche Antrag durch die Schulleitung der Grundschule Vohenstrauß (aktualisiert mit Datum 30.07.2020) an den Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab gestellt.

Am 17.12.2020 wurde die Kämmerei von der Leiterin des Kreisjugendamtes NEW telefonisch darüber informiert, dass offenbar Stellen für die JaS vom Freistaat Bayern geschaffen wurden und sich der Jugendhilfeausschuss des Kreises im Februar 2021 mit der Thematik befassen wird.

Eine Installation der JaS an der Grundschule Vohenstrauß ist für 01.09.2021 vorgesehen.

Die Stadt Vohenstrauß möge darüber, ob sie sich an den Personalkosten für diese Stelle beteiligt, einen entsprechenden Beschluss fassen.

An der Pfalzgraf-Friedrich-Mittelschule wird bereits seit 01.01.2013 JaS angeboten.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 12.03.2012 beschlossen, sich an den Kosten für diese Stelle zu beteiligen.
Damals war die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) Träger der Jugendsozialarbeit.

Diese Trägerschaft wurde durch die gfi zum 31.12.2013 gekündigt.
In Ermangelung eines anderen freien Trägers übernahm der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab ab 01.01.2014 die Trägerschaft der JaS.

Da die JaS an der Mittelschule fortgesetzt werden sollte, wurde eine Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis NEW und der Stadt Vohenstrauß sowie eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, in der die Kostenfragen geklärt sind.
Der Beschluss des Stadtrats für die weitere Beteiligung der Stadt Vohenstrauß an den Personalkosten und Ermächtigung des amtierenden Bürgermeisters zur Unterzeichnung der Zweckvereinbarung datiert vom 05.12.2013.

Die Finanzierung der JaS steht auf drei Säulen:

Freistaat Bayern                16.360 €
Landkreis NEW                16.360 €
Stadt Vohenstrauß                Rest

Während die Aufwendungen der Stadt zu Beginn der JaS an der Mittelschule 16.326,04 € betrugen, so beliefen sich diese beispielsweise für das Jahr 2017 auf 20.386,69 € und für das Jahr 2019 bereits auf 31.029,07 €.

Es ist davon auszugehen, dass die Kostenanteile der Stadt Vohenstrauß für eine JaS-Kraft an der Grundschule Vohenstrauß auch anfänglich niedriger sind und dann im weiteren Verlauf durch Tarifanpassungen bzw. Höhergruppierungen eine ähnliche Entwicklung nehmen wie an der Mittelschule.


Sollte sich die Stadt Vohenstrauß dazu entschließen, JaS an der Grundschule Vohenstrauß einzuführen und sich an den Personalkosten zu beteiligen, ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (Landkreis NEW, Schulleitung, Stadt Vohenstrauß und Schulamt) sowie einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und Stadt erforderlich.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Stadt Vohenstrauß beteiligt sich an den Personalkosten für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Vohenstrauß, die vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab) eingerichtet wird. Angestrebt wird die Aufnahme der JaS zum Beginn des Schuljahres 2021/2022.

Die Höhe der Kostenbeteiligung wird durch die nachgewiesenen Personalkosten unter Abzug der staatlichen Förderung sowie der Förderung des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab (entsprechend den jeweils gültigen einschlägigen Förderrichtlinien) ermittelt.

Der Erste Bürgermeister oder dessen Vertreter wird zur Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung sowie einer Zweckvereinbarung zur Durchführung einer Jugendsozialarbeit an der Grundschule Vohenstrauß zwischen dem Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und der Stadt Vohenstrauß ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Fundrechts - hier: Fundtiere; Beteiligung der Stadt Vohenstrauß an den Investitionskosten für den beabsichtigten Neubau eines Tierheimes in Weiden durch den Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 10.09.2020 hatte der Stadtrat beschlossen, dass sich die Stadt Vohenstrauß grundsätzlich an den Investitionskosten für den Neubau eines Tierheimes in Weiden durch den Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V. sowie den laufenden Betriebskosten beteiligt (Grundsatzbeschluss).

Mittlerweile ist bekannt, dass sich alle 38 Gemeinden des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab an diesem Neubau beteiligen werden; auch die Stadt Weiden i. d. OPf. sowie der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab selbst unterstützen diesen Neubau.

Über die Art der Beteiligung wurde in der o. g. Sitzung noch nicht Beschluss gefasst; diese steht unter dem Vorbehalt weiterer Stadtratsbeschlüsse.

Mit Schreiben vom 18.12.2020 teilte der Vorsitzende des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetags, Herr Erster Bürgermeister Karlheinz Budnik, mit, dass mittlerweile Frau RAín Dr. Kraemer mit den erforderlichen Vertragsgestaltungen beauftragt wurde.

Herr Ltd. Reg.Dir. Dr. Scheidler vom Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab hat bereits den ersten Entwurf einer Zuschussvereinbarung geprüft; sobald diese final vorliegt, wird sie den Beteiligten vorgestellt und ausführlich erläutert.

Als Maßstab für den jeweiligen Baukostenzuschuss der Landkreisgemeinden und des Landkreises dient die Einwohnerzahl mit Stand 30.06.2019.

In einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes am 07.11.2020 einigte man sich für die Landkreiskommunen auf folgende Finanzierungsalternativen:

Alternative 1:
Der Zuschuss der jeweiligen Kommune wird in einer Summe nach Anzeige des Baubeginns für das Tierheim geleistet.

Alternative 2:
Der Zuschuss der jeweiligen Kommune wird in drei gleichen Jahresraten nach Baufortschritt gezahlt. In der Zuschussvereinbarung ist bislang eine Zahlbarkeit in drei Raten spätestens zum 01.07.2021, 31.05.2022 und 31.05.2023 vorgesehen. Zinsenbelastungen sind hier nicht zu erwarten.

Alternative 3:
Die jeweilige Kommune leistet ihren jährlichen Zuschuss einschließlich der Zinsen bis spätestens 31.05. eines jeden Jahres für die Dauer von 20 Jahren.

Der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab beteiligt sich, wie oben bereits erwähnt, ebenfalls an den Kosten des Neubaus in Form eines gedeckelten Zuschusses in Höhe von 0,50 €/Einwohner.
Der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab wird diesen Baukostenzuschuss fremdfinanzieren; aufgrund der unveränderbaren Förderhöhe des Kreises (Ew x 0,50 €) muss dieser deshalb die nicht gedeckten Zinsen auf die Kommunen umlegen.


Diese Umlage wird in der Anlage, die dem Schreiben des Kreisverbandes vom 18.12.2020 beiliegt, in Höhe von 117.907,20 € beziffert.

Für die Stadt Vohenstrauß stellen sich die Finanzierungsalternativen (inkl. o. a. Umlage) wie folgt dar:

Alternative 1:
Einmalzahlung zu Beginn der Baumaßnahme (2021):        76.448,30 €

Alternative 2:
in den Jahren 2021 mit 2023 je eine Zahlung in Höhe von 25.482,77 €

Alternative 3:
beginnend ab 2021 für die Dauer von 20 Jahren jährlich 4.644,31 €
Gesamtbetrag dann: 92.886,18 € (+ 16.437,88 €)

Eine telefonische Rücksprache mit Herrn Ersten Bürgermeister Budnik am 21.12.2020 hatte zum Ergebnis, dass jede Kommune eine der angebotenen Alternativen wählen kann. Dies sei mit dem Tierschutzverein so abgesprochen.

Die Verwaltung favorisiert die Alternative 2, da zum einen keine zusätzlichen Kosten in Form von Zinsbelastungen auftreten und zum anderen sich eine Verteilung auf drei Haushaltsjahre positiv auf deren Liquidität auswirkt.

Der Neubau muss in 2021 begonnen werden (auch vor dem Hintergrund einer nochmaligen Verlängerung der Betriebserlaubnis durch die Genehmigungsbehörde); deshalb müssen auch in 2021 in ersten Zuschüsse fließen.

Der Kreisverband bittet deshalb um eine Festlegung einer Finanzierungsalternative der Kommunen bis 15.02.2021, da deren Auswirkungen natürlich auch Niederschlag in den Haushalten ab 2021 finden müssen.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Stadt Vohenstrauß leistet an den Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V. für den Neubau eines Tierheimes einen Baukostenzuschuss in Höhe von 76.448,30 €, der in drei gleichen Raten in den Jahren 2021 (spätestens zum 01.07.2021), 2022 (spätestens zum 31.05.2022) und 2023 (spätestens zum 31.05.2023) ausgezahlt wird.

Die zeitliche Auszahlung erfolgt gemäß den Bestimmungen der noch zu finalisierenden Zuschussvereinbarung.
Der erste Bürgermeister oder dessen Vertreter wird zur Unterzeichnung dieser Zuschussvereinbarung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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5. Wasserwerk-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß; Erstellung der Jahresbilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2019 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2019 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Dezember 2020 erstellt.

Der Jahresabschluss 2019 „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit

       Bilanzsumme Aktivseite                                5.240.903,71 Euro 
       Bilanzsumme Passivseite                                5.240.903,71 Euro

       Jahresergebnis laut Bilanz                                 +  73.203,10 Euro
         Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung         +  73.203,10 Euro

Die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung 2019, die Erfolgsübersicht 2019 sowie die Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.

In den Anmerkungen zum Jahresabschluss 2019 wurde vermerkt:
„Der Betrieb gewerblicher Art Wasserwerk-Photovoltaik erwirtschaftete im Berichtsjahr einen Jahresgewinn von 73.203,10 Euro. Dieser verteilt sich auf die Wasserversorgung mit einem Jahresgewinn von 57.230,17 Euro und auf die PV-Anlagen mit einem Jahresgewinn von 15.972,93 Euro. Trotz des positiven Jahresergebnisses fällt aufgrund eines ausreichenden Verlustvortrags keine Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer an.
Die Ertragslage ist gegenüber dem Vorjahr als günstig zu bezeichnen.“

Im Beratungsvermerk wird ausgeführt, dass der für das Jahr 2019 ermittelte Gewinn 57.230,17 Euro beträgt, dies entspricht rund 15 Cent/m³. In den Folgejahren sind weitere Investitionen zu tätigen, außerdem ist mit diversen Sanierungsmaßnahmen zu rechnen. Eine genaue Prognose kann hierüber jedoch nicht genau angestellt werden.

Die Feststellungen im Beratungsvermerk zur Kostendeckung des Wasserwerks sind ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und können nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen. 
Die positive Ertragslage des Betriebes gewerblicher Art (Wasserwerk) ist durch die zum 01.10.2018 durchgeführten Erhöhung der Wassergebühren (Die Gebührenkalkulation nach KAG wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zum 01.10.2018 durchgeführt. Die Gebührenerhöhung wurde durch den Stadtrat Vohenstrauß am 13.09.2018 beschlossen.) begründet. Diese Gebührenerhöhung macht sich erstmals im Jahresabschluss für das Jahr 2019 bemerkbar. 

Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2019 nach der kaufmännischen Buchführung einen Gewinn in Höhe von 15.972,93 Euro.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2019 wurde im Durchschnitt aller PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag wegen der vielen Sonnenstunden deutlich überschritten. Es handelte sich um ein sehr gutes Ertragsjahr.

Durch den Jahresgewinn „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ in Höhe von 73.203 Euro verringert sich der steuerliche Verlustvortrag von 1.003.146 Euro zum 31.12.2019 auf 929.943 Euro.

Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres ist, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Für das Jahr 2019 konnte (teilweise) eine Konzessionsabgabe in Höhe von 38.686,89 Euro erwirtschaftet werden.

Beschluss

1.        Der Jahresabschluss 2019 „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß

       Bilanzsumme Aktivseite                                5.240.903,71Euro 
       Bilanzsumme Passivseite                                5.240.903,71Euro

       Jahresergebnis laut Bilanz                                   +  73.203,10 Euro
         Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung           +  73.203,10 Euro

wird hiermit festgestellt.

2.        Der erzielte Jahresgewinn 2019 in Höhe von 73.203,10 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.        Die Schulden bei der Stadt Vohenstrauß werden marktüblich verzinst.

4.        Eine Konzessionsabgabe wird bei Erreichen des steuerlichen Mindestgewinns an die Stadt abgeführt.
       Die Konzessionsabgabe für 2019 konnte teilweise, in Höhe von 38.686,89 Euro, erwirtschaftet werden, diese wird an die Stadt abgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Förderung von Sportvereinen; Antrag der Schützengesellschaft 1565 e.V. Vohenstrauß auf Bezuschussung der Dachsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 21.12.2020 stellte die Schützengesellschaft 1565 e.V. Vohenstrauß einen Antrag auf Bezuschussung einer im Jahr 2020 erfolgten Dachsanierung des Großkaliberstandes im Schützenhaus Pfalzgrafenstraße 3, 92648 Vohenstrauß.

Der Eingang des Schreibens erfolgte per Mail am 22.12.2020.
In diesem Schreiben wird u. a. ausgeführt, dass es im Herbst 2019 Vorgespräche mit dem Ersten Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bezüglich einer möglichen Förderung gegeben habe.

Die Sanierungsmaßnahme wurde ausweislich der Rechnung der Fa. Holzbau-Riedl vom 15.12.2020, welche der Stadt Vohenstrauß mit Mail vom 21.12.2020 zugeleitet wurde, in den Monaten Oktober/November 2020 durchgeführt.


Der Rechnungsbetrag lautet auf 19.369,88 € wovon ein Betrag von 209,20 € Skonto in Abzug gebracht werden kann.
Rechnungssumme demnach 19.160,68 €.


Im Übrigen wird auf den Inhalt des Antragsschreibens verwiesen, das im Ratsinformationssystem eingestellt ist.

Wenn man das Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister im Herbst 2019 als mündlichen Antrag wertet, könnte man den Umstand, dass Maßnahmen nicht mehr gefördert werden, wenn sie finanziert sind, vernachlässigen.

Sollte sich der Stadtrat zu einer Förderung entscheiden, so schlägt die Verwaltung vor, die bisher angewandte Praxis der Sportförderung (Aufteilung in einen wirtschaftlichen und einen sportlichen Bereich und Förderung der anerkannten Kosten für den sportlichen in Höhe von 20 v. H.) in Betracht zu ziehen.

Nach Mitteilung des ersten Schützenmeisters war nur der sportliche Bereich des Schützenhauses (Dach über dem Großkaliberstand) betroffen. Damit würde eine Aufteilung in einen wirtschaftlichen und sportlichen Teil entfallen.

Dies würde dann einem Förderbetrag von 3.832,18 € entsprechen.

Beschluss 1

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Stadt Vohenstrauß bezuschusst die Sanierung des Daches über dem Großkaliberstand des Schützenhauses der Schützengesellschaft 1565 e.V. Vohenstrauß, die in den Monaten Oktober und November 2020 stattgefunden hat, mit einem Betrag von 3.832 €.

Die Kämmerei hat den endgültigen Zuschussbetrag in den Haushalt 2021 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

Für künftige Fördermaßnahmen wird heute grundsätzlich beschlossen, dass eine Förderung durch die Stadt Vohenstrauß nur dann erfolgt, wenn die Antragsteller vor Beginn der Maßnahmen diese Förderung schriftlich beantragt, diesen Antrag mit aussagekräftigen Unterlagen begründet und belegt haben und von Seiten der Stadt Vohenstrauß eine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn schriftlich ausgesprochen wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, den Jugend- bzw. Seniorenbeauftragten betreffend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat durch Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 22.05.2020 in der Änderungsfassung vom 02.07.2020 festgelegt, dass er sowohl einen ehrenamtlichen Jugendbeauftragten als auch einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten bestellt.

In der Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusssitzung am 26.11.2020 sind nach langjähriger Tätigkeit sowohl Uli Münchmeier vom Amt des Jugendbeauftragten als auch Lotte Hofmann vom Amt der Seniorenbeauftragten zurückgetreten. Herr Münchmeier und Frau Hofmann bekleideten ihre Ämter seit ihrer Bestellung am 31.07.2008.

Da im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung die Überlegung angestellt wurde, künftig die Möglichkeit zu schaffen, die Ämter auf mehrere Personen verteilen zu können, ist eine Änderung der o.g. Satzung notwendig. In der bisherigen Fassung ist für jedes der beiden Ämter jeweils eine Person vorgesehen.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt beschließt der Stadtrat: 

Die vom Stadtrat Vohenstrauß in der Sitzung am 07.05.2020 beschlossene Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Änderungsfassung vom 02.07.2020 wird wie folgt geändert:

§ 7 wird wie folgt benannt:

„Jugend- und Seniorenbeauftragte“

§ 7 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„Der Stadtrat bestellt bis zu zwei ehrenamtliche Jugendbeauftragte sowie bis zu zwei ehrenamtliche Seniorenbeauftragte. Jugendbeauftragte vertreten, unterstützen und fördern die Anliegen der Kinder und Jugendlichen wie auch der Kinder- und Jugendarbeit im Gebiet der Großgemeinde Vohenstrauß. Seniorenbeauftragte übernehmen die vorgenannten Aufgaben für die Senioren und Menschen mit Behinderung.“

§ 7 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„Jugend- und Seniorenbeauftragte erhalten jeweils eine Entschädigung von 30,- € monatlich.

§ 3 Abs. 5 Satz 1 gilt entsprechend.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

Die Stadt Vohenstrauß hat derzeit erfreulicherweise regen Zulauf von Anfragen von Gewerbetreibenden. Dies führt dazu, wenn im Frühjahr mit der Erschließung des Bauabschnitts 2 im Gewerbegebiet „Im Gstaudach“ begonnen wird und Ende des Jahres die ersten Gewerbeflächen verkauft werden können, die Stadt jetzt schon ausgebucht ist und sich die Verwaltung sehr intensiv mit der nächsten Vorbereitung im Gewerbebereich beschäftigen muss. Es werden bereits Grunderwerbsgespräche geführt und eine erste grobe Gebietsstruktur erarbeitet. Die Erschließung von neuen Gewerbeflächen wird Thema einer außerordentlichen Fraktionssprechersitzung werden, damit die nächsten Schritte frühzeitig begonnen werden können.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö 9

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Bernd Koller moniert den überdimensionierten Schriftzug an der neu sanierten Dreifachturnhalle. Er möchte wissen, ob dies nicht Angelegenheit für den Stadtrat gewesen wäre zu entscheiden, was und wie beschriftet wird.
1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass diese Beschriftung vom Stadtrat im Zuge der Ausschreibung beschlossen wurde. Nachdem die Dreifachturnhalle an die Mittelschule angebunden ist und die Stadt über das KIP-S-Förderprogramm für die Schulen eine Förderung erhält, wurde diese Beschriftung gewählt und entsprechend ausgeschrieben. Wenn der Wunsch besteht, einen anderen Namen zu vergeben, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Koller erwidert, dass der Schriftzug überdimensioniert ist.
Wutzlhofer entgegnet, dass es hierzu unterschiedliche Meinungen gibt. Für den einen ist es zu klein, für den anderen zu groß.

  1. Stadtratsmitglied Dr. Volker Wappmann weist darauf hin, dass der Schriftzug „Vohenstrauß grüßt ihre Gäste“ am Starterhäuschen im Sportzentrum Vohenstrauß ausgebessert werden sollte, da er grammatikalisch falsch ist.
Bürgermeister Wutzlhofer erinnert daran, dass der Schriftzug auf Bitte des ehemaligen Stadtratsmitglieds Gabi Eichl ausgebessert wurde. Danach sollte er „Vohenstrauß grüßt ihre Gäste“ lauten.
3. Bürgermeister Alfons Raab bestätigt, dass es grammatikalisch richtig „Vohenstrauß grüßt seine Gäste“ lauten muss, da hier nicht „Die Stadt“ vorangestellt ist.
2. Bürgermeister Uli Münchmeier bietet an, den Spruch komplett zu entfernen und die Wand neu zu gestalten. SpVgg und Turnverein könnten sich gemeinsam etwas überlegen.
       Der Sitzungsleiter zeigt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

  1. Stadtratsmitglied Bernd Koller meldet sich erneut zu Wort und bemängelt die Ausführung des Fußgängerwegs entlang des Einkaufsmarktes „Norma“. Der Weg ist an der Kreuzung „Zwischen den Städten“ für Rollstuhlfahrer abgesenkt, allerdings befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite beim Einkaufsmarkt „Edeka“ ein normaler Bordstein, so dass hier Rollstuhlfahrer nicht auffahren können. 
  1. Bürgermeister Wutzlhofer wird mit dem Verkehrsausschuss eine Ortsbesichtigung 
durchführen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 14:37 Uhr