Datum: 04.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 18:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.02.2021
2 Bauantrag über den Umbau und die Generalsanierung des Kavaliersgebäude Vohenstrauß; Baugrundstück: Fl.Nr. 28 Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 25)

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 04.03.2021 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag über den Umbau und die Generalsanierung des Kavaliersgebäude Vohenstrauß; Baugrundstück: Fl.Nr. 28 Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 25)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 04.03.2021 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungsfibel der Stadt Vohenstrauß. Dem städtebaulichen Berater, Herrn Meiller, wurde der eingereicht Bauantrag zugeleitet, um zu dem geplanten Vorhaben seine städtebauliche Stellungnahme abzugeben. Der Stellungnahme des städtebaulichen Beraters kann entnommen werden, dass der vorgelegten Planung vollumfänglich zugestimmt werden kann. Alle in der Gestaltungsfibel relevanten Punkte sind hinreichend erfüllt.
Die Maßnahme ist als sehr positiver Beitrag zur Ortskernsanierung zu bewerten. Die Stellungnahme - E-Mail - wurde den Ausschussmitgliedern in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.
Nachbarunterschriften sind auf den Bauvorlagen nicht vorhanden.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2021 12:17 Uhr