Datum: 08.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.03.2021
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.03.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplanes 2021
4 Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
5 Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2020 - 2024
6 Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2020 - 2024
7 Mitteilungen des Bürgermeisters
8 Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 08.04.2021 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 04.03.2021 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.03.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 08.04.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 04.03.2021 beschlossen, dass für den in dieser Sitzung gefassten Beschluss


11/12         Alarmierung im Leitstellenbereich Nordoberpfalz;
       hier: Beschaffung und Umbau von Sirenensteuergeräten für die digitale Alarmierung –
       Auftragsvergabe


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplanes 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 08.04.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom zuständigen Gremium zu beschließende Rechtsnorm.

Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2021 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.


Der Haushalt 2021 wurde in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 17. und 18.03.2021 vorberaten. 

Beschluss

Nach Beratung und Aussprache beschließt der Stadtrat die nachstehende Haushaltssatzung 2021 zu erlassen und den Haushaltsplan 2021 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen:

Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2021








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt 









im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

17.619.765,00 €







und im Vermögenshaushalt 













in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.723.110,00 €







ab.













§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.















§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:








1. Grundsteuer












a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v.H.

b) für die Grundstücke (B)



310 v.H.








2. Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 08.04.2021 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht vorübergehend tariflich Beschäftigten nach Art, Besoldung und Entgeltgruppen auszuweisen.

Für die Beamten ist Art. 26 BayBesG (Obergrenzen für Beförderungsämter) einschlägig.

Der Stellenplan 2021 für die tariflich Beschäftigten weist sowohl die Stellen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten als auch die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst aus.

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und Grundlage für die Einstellung und Beförderung bzw. Eingruppierung der Beamten und der tariflich Beschäftigten.

In diesem sind die Ergebnisse der jüngst vorgenommenen Stellenbewertungen durch die Bayerische Verwaltungsakademie eingearbeitet sowie eine Beamtenstelle für die Nachfolge des Kämmerers aufgenommen.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2021 folgenden Stellenplan:

1 Kommunaler Wahlbeamter BesGr A 16

3 Laufbahnbeamte

davon        1 Beamter   BesGr A 13
       1 Beamter   BesGr A 10    
       1 Beamte   BesGr A 8
       


49 Stellen für tariflich Beschäftigte

davon                  2,0 Stelle   EG 12
                 1,0 Stellen EG 11
                 1,0 Stellen EG 10        
                 2,0 Stellen EG   9 c
                 2,0 Stellen EG   9 b
                 2,0 Stellen EG   9 a
                 7,0 Stellen EG   8
                 3,0 Stellen EG   6
               19,0 Stellen EG   5
                 1,0 Stelle   EG   4
                 9,0 Stellen EG   2

                 1,0 Stelle   EG S9
                 2,0 Stellen EG S4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 08.04.2021 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 70 Abs. 2 GO ist als Unterlage für die Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Dieses wurde von der Kämmerei bis 2024 fortgeschrieben.

Es beinhaltet Investitionsmaßnahmen der Einzelpläne 1 – 8 und beinhaltet sowohl Maßnahmen, die im gegenständlichen Haushaltsjahr als auch in den Folgejahren bis 2024 vorgesehen sind.

Die Maßnahmen sind in der Anlage zum Investitionsprogramm aufgelistet, die der Beschlussvorlage beiliegt.

Inwieweit sich andere bzw. weitere Investitionen herauskristallisieren, bleibt für die Jahre nach 2021 abzuwarten.

Beschluss

Mit der Anpassung und Fortführung des Investitionsprogramms unter Annahme der darin enthaltenen künftigen Maßnahmen besteht Einverständnis.

Für die Jahre 2020 bis 2024 wird das erstellte Investitionsprogramm genehmigt und zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms beträgt 29.613.000 EUR.

Hiervon entfallen auf  2020   9.005.000 EUR
                       2021   8.494.000 EUR
                         2022   5.105.000 EUR
                       2023   3.460.000 EUR
                       2024   3.549.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 08.04.2021 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.

Der dem Haushaltsplan 2021 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 wird anerkannt und genehmigt.

Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:

2020        25.037.000 EUR
2021        26.345.000 EUR
2022        22.877.000 EUR
2023        21.539.000 EUR
2024        21.639.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 08.04.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. Bezüglich des neuen Tierheims in Weiden i.d.OPf. fand am 01.04.2021 eine Vertragsbesprechung statt. Im Gremium befanden sich Vertreter des Gemeindetags, die Stadt Weiden i.d.OPf., der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab und der Tierschutzverein. Es wurden ein Vertrag und eine Zuschussvereinbarung diskutiert sowie verschiedene Änderungen vorgeschlagen. Sobald die Änderungen, die mit der Stadt Weiden noch abzustimmen sind, eingearbeitet wurden, wird der finale Vertrag vorgelegt. Dieser ist dann im Gremium zu beschließen. Es gibt unter den 38 betroffenen Gemeinden unterschiedliche Zahlungsweisen des Investitionszuschusses. Von den 38 Gemeinden haben drei entschieden, einen Einmalbetrag für die Aufwendungen zu zahlen. Zwei Kommunen leisten 20 Jahresraten und die deutliche Mehrheit von 33 Kommunen leisten – wie die Stadt Vohenstrauß - den Betrag in drei Jahresraten.

  1. Gestern ist ein Schreiben des Landratsamts Neustadt a.d. Waldnaab eingegangen, basierend auf einem Schreiben des Landrats zum Thema Impfungen im Landkreis. Alle Personen unter 80 Jahren müssen sich bekanntermaßen eigenständig um einen Impftermin bemühen und sich entsprechend registrieren lassen. Erfahrungsgemäß haben ältere Mitbürger mit der Onlineregistrierung Probleme, der telefonische Anmeldedienst beim Impfzentrum ist offensichtlich überlastet. Der Landrat bittet deshalb alle Gemeinden, unterstützend mitzuwirken und entsprechende Hinweise zu geben, wo sich die Impfwilligen registrieren lassen können. Die Gemeinden sollen außerdem alle, die sich gerne impfen lassen möchten, in einer Excel-Tabelle auflisten und diese Daten regelmäßig an das Impfzentrum weitergeben. Die Stadt wird alle Möglichkeiten nutzen, um diese Personengruppe anzusprechen und zu informieren, dass sie sich bei der Stadt melden können. Auch die Seniorenbeauftragten sollen, soweit möglich, den betroffenen Personenkreis informieren. Wenn jeder ein Stück dazu beiträgt, werden die Impfwilligen zeitnah Termine erhalten. Stadtratsmitglied und Seniorenbeauftragte Martha Bauer sichert ihre Unterstützung zu. Ein Großteil des Personenkreises hat sich bisher beim Hausarzt registrieren lassen, da zu diesem mehr Vertrauen besteht und sich gerade Patienten mit Vorerkrankungen dort sicherer fühlen. Die Thematik wurde auch bereits mit Frau Walbert von der Presse besprochen, damit die Informationen im Vohenstraußer Lokalteil in der Zeitung bekanntgegeben werden. Senioren lesen eher Zeitung, als dass sie im Internet unterwegs sind. Bezüglich der Print-Medien ist ein Bericht in die Wege geleitet. Als Seniorenbeauftragte liegt ihr und Frau Mittelmeier viel daran, die Senioren persönlich zu erreichen. 


Stadtratsmitglied Karin Gesierich verlässt um 19.55 Uhr die Sitzung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 08.04.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Stephanie Töppel möchte wissen, wie es um die Planungen rund um die Friedhofsmauer in Altenstadt steht. Hierfür sind Mittel im Haushalt 2021 eingeplant. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass in diesem Jahr Kontakt zu den angrenzenden Grabinhabern aufgenommen wird, da vor dem Abbruch der Mauer eine Beweissicherung erfolgen muss. Geplant ist eine Einfriedung mit einem Gitterstabzaun. Außendienstleiter Karl Frey fügt hinzu, dass es Corona bedingt schwierig ist, mit den Grabinhabern zu sprechen. Die genaue Ausführung der neuen Einfriedung soll mit den Altenstädtern abgesprochen werden. Töppel schlägt vor, anstelle eines Gitterstabzauns eine Gabionenwand zu errichten. Wutzlhofer entgegnet, dass es keine Mauer mehr geben wird. Beim Friedhof handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, die entstehenden Kosten müssen auf die Grabnutzer umgelegt werden. Die Altenstädter Bürger sollen jedoch nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

  1. Stadtratsmitglied Dorit Schmid gibt den Dank der Bürger für die schönen Krokusse in den Grünstreifen weiter.

  1. Stadtratsmitglied Anna Wutzlhofer weist als neue Jugendbeauftragte auf die neue Homepage www.jubevoh.de sowie auf die Kanäle auf Facebook und Instagram hin. So sind sie und Hannes Gilch für alle Interessierten erreichbar.

  1. Stadtratsmitglied Stephanie Töppel meldet eine Fehlfunktion der Fußgängerampel am Marktplatz, die insbesondere nachts ständig von „Grün“ auf „Rot“ wechselt. Außendienstleiter Karl Frey weiß von diesem Problem, die Techniker von Siemens kümmern sich bereits um die Behebung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 14:40 Uhr