Datum: 06.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.04.2021
2 Vollzug des Sozialgesetzbuches Achtes Buch sowie Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz; hier: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Kinderkrippengruppe im städtischen Kindergarten "Anton-Ferazin" im Ortsteil Roggenstein
3 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des neu gewählten Kommandanten sowie des ebenfalls neu gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Roggenstein
4 Mitteilungen des Bürgermeisters
5 Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 06.05.2021 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 08.04.2021 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Sozialgesetzbuches Achtes Buch sowie Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz; hier: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Kinderkrippengruppe im städtischen Kindergarten "Anton-Ferazin" im Ortsteil Roggenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 06.05.2021 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Die derzeitigen Belegungszahlen von Kinderbetreuungsplätzen in der Stadt Vohenstrauß geben Anlass, über einen Ausbau des Angebots in diesem Bereich nachzudenken.

Insbesondere die Zahl der zur Verfügung stehenden Krippenplätze wird auf kurz oder lang nicht  
ausreichen.
Zwar stellt sich die Situation im Krippenbereich mit Stand 01.09.2021 so dar, dass sowohl der evangelische Träger als auch der katholische Träger (diese haben jeweils zwei Krippengruppen)
noch jeweils zwei Plätze anbieten könnten; jedoch ist die Erfahrung der Einrichtungsleitungen so, dass sich im Lauf eines Kindergartenjahres Veränderungen ergeben, die zum Ergebnis haben, dass diese Kapazitäten dann auch erschöpft sind.


Das Kreisjugendamt Neustadt a. d. Waldnaab hat errechnet, dass in der Stadt Vohenstrauß –ausgehend von den Geburtenzahlen der letzten sieben Jahre- bei einer Vollversorgung insgesamt 8,57 Krippengruppen vorgehalten werden müssten.

Eine Vollversorgung von 100 % ist  -derzeit zumindest- nicht anzunehmen.
Aber selbst wenn man 50 % annehmen würde, müsste man  4,3 Krippengruppen vorhalten.

Hinzu kommt, dass man neben den reinen Geburtszahlen auch Zuzüge und Wegzüge beleuchten muss.  Eine Betrachtung der Jahre 2018 mit 2020 hat ergeben, dass sich ein Überhang zugunsten von Zuzügen bei Kindern im Alter 1<>3 Jahre ergibt.

Die derzeitige Ausweisung von Baugebieten mit dem Ergebnis, dass nahezu alle –auch die künftigen Bauplätze- bereits verkauft bzw. reserviert sind, indiziert die Notwendigkeit, hier tätig zu werden.

Gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.

Aus den o. g. Gründen haben bereits mehrere Gespräche mit der Kindergartenleiterin des städtischen Kindergartens, dem Ersten Bürgermeister, dem Kreisjugendamt, dem Architekten sowie Teilen der Verwaltung diesbezüglich stattgefunden


Das Kreisjugendamt hat bereits mit Schreiben vom  27.01.2021 eine Betriebserlaubnis für eine Krippengruppe im städtischen Kindergarten „Anton-Ferazin“ aufgrund deren Notwendigkeit in Aussicht gestellt.

Das Architekturbüro Schwemmer aus Weiden hat einen ersten Entwurf mit Kostenangaben erstellt; dieser wurde den Fraktionsvorsitzenden sowie den weiteren Bürgermeistern bereits zur Einsichtnahme übermittelt.

Diese Unterlagen sind auch im Dokumentenmanagementsystem hinterlegt und jedem Stadtratsmitglied zugänglich.

Die erste Kostenschätzung weist Kosten in einer Gesamthöhe von 1.083.870 € aus.
Hinzu kommen noch die Honorare für die Planung und das Brandschutzkonzept.
In diesen Kosten ist auch der Anteil für eine Generalsanierung des bestehenden Kindergartens enthalten, die im Zuge dieser Maßnahme vorgenommen werden soll.

Die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen wird vom Freistaat Bayern gefördert.
Das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2021“ ermöglicht es, bis 30.06.2021 Förderanträge einzureichen.

Allerdings kann über die Höhe der Förderung derzeit keine seriöse Aussage getroffen werden, da eine telefonische Nachfrage bei der Förderstelle der Regierung der Oberpfalz zum Ergebnis hatte, dass man nicht weiß, ob alle Antragsteller noch in den Genuss der „Sonderförderung“ kommen und wenn, in welcher Höhe.
Auf jeden Fall würde aber der Art. 10 FAG greifen, der Fördermittel in Höhe zwischen 35 und 50 % der förderfähigen Kosten in Aussicht stellt.
Optimalerweise könnte man mit Fördermittel (beide Finanzierungsinstrumente) von 85 % der ff. Kosten rechnen.

Der Stadtrat sollte in der heutigen Sitzung eine Grundsatzentscheidung treffen, ob die Krippengruppe an den kommunalen Kindergarten in Roggenstein angegliedert wird, damit zeitgerecht ein Förderantrag bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht werden kann.

Im Falle einer positiven Entscheidung würde die Verwaltung beauftragt, zeitnah einen Förderantrag zu stellen. Es müsste dann auch ein Architekturbüro vertraglich beauftragt werden (Büro Schwemmer hat derzeit einen Auftrag zur Erbringung der Vorleistungen einschl. Kostenschätzung).

Es muss auch darüber Klarheit herrschen, dass die Stadt Vohenstrauß als Träger der kommunalen Einrichtung dann auch das für die Krippengruppe erforderliche Personal verantwortlich ist und entsprechend ausschreiben muss.

Ziel der Inbetriebnahme der Krippengruppe wäre der 01.09.2022. 

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der kommunale Kindergarten „Anton-Ferazin“ wird um eine Kinderkrippengruppe (12 Plätze) erweitert. 
Im Zuge dieser Maßnahme soll eine Generalsanierung des bestehenden Kindergartens vorgenommen werden.
Grundlage hierfür ist die Planung und Kostenschätzung des Architekturbüros Schwemmer aus Weiden aus dem März 2021.

Die Verwaltung wird beauftragt, alsbald einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.

Über den für die Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Architektenvertrag wird in einer der folgenden Stadtratssitzungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des neu gewählten Kommandanten sowie des ebenfalls neu gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Roggenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 06.05.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Nachdem die Amtszeit des bisherigen Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Roggenstein mit Ablauf des 31.05.2021 endet, wurden in der Dienstversammlung am 23.04.2021 Neuwahlen durchgeführt, um neu- bzw. wiedergewählte Personen rechtzeitig bestätigen zu können. Von den Aktiven der Wehr wurde Herr Stefan Urbaneck, Konradshöhe 6, 92648 Vohenstrauß zum Kommandanten und Herr Michael Gösl, Muglhofer Straße 41, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten wiedergewählt. 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen gewählte Kommandanten, unabhängig davon, ob neu- oder wiedergewählt, der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß. Diese Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Daher ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrats. Herr Kreisbrandrat Marco Saller hat sein Benehmen zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG mit E-Mail vom 27.04.2021 erteilt. 

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG

  • Herrn Stefan Urbaneck, Konradshöhe 6, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Roggenstein und 
  • Herrn Michael Gösl, Muglhofer Straße 41, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Roggenstein. 

Die Bestätigung der Vorgenannten erfolgt zum 01. Juni 2021. Die Bestätigung erfolgt unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der gem. § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) für die Bestätigung erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang) vorgelegt werden, soweit diese Lehrgänge nicht bereits absolviert wurden und durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 06.05.2021 ö 4

Sach- und Rechtslage

Zur Anfrage in der Stadtratssitzung am 04.03.2021 wird mitgeteilt, dass der Markt Waldthurn in keiner Weise plant, die auf dessen Gemeindegebiet befindliche Verlängerung der Fahrenberger Straße auszubauen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung des Stadtrates 06.05.2021 ö 5

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Josef Maier teilt mit, dass die CSU-Fraktion einen Antrag bezüglich der Friedhofsmauer in Altenstadt gestellt hat, der auch den weiteren Fraktionen des Stadtrats zugegangen ist. Er verliest den Antrag.
1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bekräftigt seine kürzlich getroffene Aussage, dass die verschiedenen Möglichkeiten verwaltungsintern geprüft werden und nicht zu befürchten ist, dass jemand vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Sofern es Corona zulässt, wird die Bevölkerung entsprechend informiert. Der Erhalt der Mauer ist jederzeit möglich, es muss jedoch bewusst sein, dass die Kosten auf alle Nutzer umgelegt werden müssen. 
Stadtratsmitglied Bernd Koller bittet in diesem Zusammenhang, in Altenstadt einen Schubkarren zur Verfügung zu stellen, wie es auch im Vohenstraußer Friedhof der Fall ist.

  1. Stadtratsmitglied Heinrich Rewitzer weist darauf hin, dass im Generationenpark seit zwei Jahren die Körbe auf dem Basketballfeld fehlen.
    Außendienstleiter Karl Frey begründet dies damit, dass die Körbe regelmäßig abgerissen wurden und auf dem Feld ohnehin meist Fußball gespielt wird.
1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer sagt daraufhin eine Anbringung von neuen Körben zu.

  1. Stadtratsmitglied Ulrike Kießling erkundigt sich nach dem Sachstand beim ILEK. 
    Der Sitzungsleiter weiß von einem finalen Konzept, dass in dieser Woche mitgeteilt wurde. Im nächsten Schritt müssen die Verantwortlichen Stellung nehmen, damit der Landkreis einbezogen werden kann. Laut Ablaufplan ist dann die große Ratssitzung mit allen Beteiligten vorgesehen, aber durch Corona hat sich die Angelegenheit etwas verzögert. 

  1. Stadtratsmitglied Martha Bauer möchte wissen, wann die Pflanzung des Grüngürtels bei der Freiflächenphotovoltaikanlage in Altenstadt begonnen wird.
    1. Bürgermeister Wutzlhofer verweist auf den Bebauungsplan, in dem dies festgesetzt ist. Stadtratsmitglied Anna Wutzlhofer hat diesbezüglich vergeblich versucht, die Untere Naturschutzbehörde zu erreichen. 
    Außendienstleiter Karl Frey wird bei dem für die Pflanzung zuständigen Ansprechpartner nachfragen. Geschäftsleiter Thomas Herrmann zitiert aus den Festsetzungen des Bebauungsplans, dass die Pflanzung zeitgleich mit dem Bau der Anlage erfolgen und spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme derselben abgeschlossen sein muss. Bürgermeister Wutzlhofer geht davon aus, dass die Pflanzmaßnahmen wohl im Herbst begonnen werden, nachdem die Anlage vergangenen Dezember in Betrieb genommen wurde. 

  1. Stadtratsmitglied Karin Gesierich bittet um Auskunft, wann der Bücherschrank am Marktplatz geöffnet wird. 
    1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer weist darauf hin, dass die Öffnung nach Aussage des Landratsamts Neustadt a.d. Waldnaab Corona bedingt noch nicht zulässig ist, auch wenn dies in anderen Städten und Gemeinden anders gehandhabt wird. Trotzdem wird die Stadt nochmals nachfragen, nachdem die sinkenden Inzidenzwerte möglicherweise eine Änderung der Vorschriften zur Folge haben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 14:41 Uhr