Datum: 01.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.06.2021
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.06.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Abrechnung der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet "Nähe Retzstraße"; hier: Abrechnung des Erschließungsbeitrags über Ablöseverträge
4 ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V.; Beteiligung am Umlagebetrag 2021
5 Benutzung der Dreifachturnhalle für außersportliche Veranstaltungen; Grundsatzbeschluss
6 Mitteilungen des Bürgermeisters
7 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 01.07.2021 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 10.06.2021 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 10.06.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 01.07.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 10.06.2021 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse

15/12        Erschließung des Baugebiets „Vohenstrauß – Sommerwiesen, BA 3“
       hier: Auftragsvergabe

15/13        Erschließung des Baugebiets „Vohenstrauß – Sommerwiesen, BA 3“;
       Erschließung des Baugebiets mit Erdgas, Erschließungsvereinbarung mit der
       Bayernwerk Netz GmbH; hier: Auftragsvergabe

15/14        Erschließung des Baugebiets „Vohenstrauß – Sommerwiesen, BA 3“
       Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage; hier: Auftragsvergabe


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Abrechnung der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet "Nähe Retzstraße"; hier: Abrechnung des Erschließungsbeitrags über Ablöseverträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 01.07.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Im April diesen Jahres erfolgte die Ausschreibung der Bauarbeiten für die Erschließung des Baugebiets „Nähe Retzstraße“ in Altenstadt, welche auch zwischenzeitlich vergeben wurden.

Das Baugesetzbuch verpflichtet die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen gem. §§ 127 ff. BauGB.
Der § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB ermächtigt die Gemeinde, Bestimmungen über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen im Ganzen zu treffen. Das heißt, dass die Gemeinde Bestimmungen über die Ablöse des Erschließungsbeitrags vor Entstehung der Beitragspflicht treffen kann.

Bei der Erschließungsstraße für das Baugebiet „Nähe Retzstraße“ liegen die Voraussetzungen für die Ablösung des Erschließungsbeitrags mittels Ablösevereinbarungen vor, da für dieses Gebiet die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist.

Die Erschließungsbeiträge für andere Baugebiete – wie z. B. Sommerwiesen, In der Leiten oder Messerpaint - wurden ebenfalls mittels Ablöseverträge erhoben. Es erscheint daher sinnvoll, bei diesem Baugebiet ebenso zu verfahren, da mit der bisherigen Vorgehensweise gute Erfahrungen gemacht wurden.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Aussprache beschließt der Stadtrat:


1.        Der Erschließungsbeitrag für die Erschließungsstraße für das Baugebiet „Nähe Retzstraße“ wird in Form von Ablösevereinbarungen abgerechnet.

2.        Die Ermittlung des mutmaßlichen Erschließungsaufwands erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlich entstehenden, geschätzten tatsächlichen Kosten (Ausschreibungsergebnisse), einschließlich evtl. bereits entstandener Kosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V.; Beteiligung am Umlagebetrag 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 01.07.2021 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

In der Mitgliederversammlung der ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V. am 26.05.2021 wurde der Haushaltsplan 2021 vorgestellt. Der von den Kommunen aufzubringende Umlagebetrag beträgt für das Jahr 2021 voraussichtlich 110.000,- Euro. Vorbehaltlich der Zustimmung der Ratsgremien wurde die Aufteilung „50 v. H. Sockelbetrag und 50 v. H. nach Einwohnern mit Hauptwohnsitz“ wie folgt festgelegt:

voraussichtlicher Umlagebetrag 2021

110.000,00 €



davon 50% =
55.000,00 €





Kostenverteilung gemäß Vereinbarung 26.05.2021:




50 % pauschal: gleicher Anteil / 11 Kommunen
5.000,00 €



50 % nach Einwohner (Stand 30.06.2018)
siehe unten
Berechnung Umlagebetrag je Kommune:
1
2
3
4
5
 
EW
Kostenver-teilung in %
Kostenanteil
nach EW
gesamt =
Sp. 4 +Pauschale
Eslarn
2.713
9
4.950,00 €
9.950,00 €
Floß
3.457
11
6.050,00 €
11.050,00 €
Flossenbürg
1.512
7
3.850,00 €
8.850,00 €
Georgenberg
1.347
7
3.850,00 €
8.850,00 €
Leuchtenberg
1.157
7
3.850,00 €
8.850,00 €
Moosbach
2.383
9
4.950,00 €
9.950,00 €
Pleystein
2.396
9
4.950,00 €
9.950,00 €
Tännesberg
1.479
7
3.850,00 €
8.850,00 €
Vohenstrauß
7.413
18
9.900,00 €
14.900,00 €
Waidhaus
2.204
8
4.400,00 €
9.400,00 €
Waldthurn
1.911
8
4.400,00 €
9.400,00 €
Summe:
27.972
100
55.000,00 €
110.000,00 €

Beschluss

Von der Kostenverteilung gemäß der in der Mitgliederversammlung der ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V. am 26.05.2021 getroffenen Vereinbarung nimmt der Stadtrat Vohenstrauß Kenntnis und stimmt der festgelegten Aufteilung des Umlagebetrages 2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Benutzung der Dreifachturnhalle für außersportliche Veranstaltungen; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 01.07.2021 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Mit E-Mail vom 08.06.2021 hat Herr Alexander Diller für den Motorradclub Vohenstrauß um Überlassung der Dreifachturnhalle zum Ausrichten der Motorradausstellung 2022 gebeten. Dem Verein wird die Halle für diesen Zweck bereits seit 1995 im 2-jährigen Turnus, jeweils durch Stadtratsbeschluss, zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der aufwändigen und kostenintensiven Sanierung der Dreifachturnhalle sollte der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss fassen, ob die Halle weiterhin für außersportliche Veranstaltungen genutzt werden soll. Falls ja, müsste gewährleistet sein, dass insbesondere der neue Hallenboden nicht beschädigt wird. Zum Schutz des Bodens sollte beispielsweise ein strapazierfähiges, hochwertiges Bauvlies ausgelegt werden. Um dies auch für mögliche weitere Veranstaltungen nutzen zu können, wäre die Anschaffung des Vlieses durch die Stadt sinnvoll. Bei einer Hallenfläche von 45x30m sind bei einem Quadratmeterpreis von 1,20 Euro Kosten in Höhe von 1620,- Euro zu erwarten.

Da der Motorradclub bereits mit den Planungen begonnen hat und der Verein bei einer Untersagung der weiteren Nutzung alternative Standorte prüfen muss, ist eine dringliche Entscheidung notwendig.

Beschluss

Die Benutzung der Dreifachturnhalle durch den Motorradclub Vohenstrauß für die Motorradausstellung am 27.02.2022 wird genehmigt.
Die Abdeckung des Hallenbodens, um diesen vor Beschädigungen zu schützen, wird durch die Stadt Vohenstrauß in Form eines geeigneten Baustellenvlieses angeschafft. Unter den Motorrädern sind Lastenplatten zu verlegen. Für möglicherweise auftretende Schäden am Hallenboden und anderweitige Beschädigungen der Halle hat der Motorradclub eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Ob eine außersportliche Veranstaltung in der Dreifachturnhalle stattfinden darf, soll künftig auf Antrag im Einzelfall entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 01.07.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. Heute wurde ein Schreiben unterschrieben, das an die Altenstädter Friedhofnutzer bezüglich der Friedhofmauer versendet wird. Geschäftsleiter Thomas Herrmann führt dazu aus, dass dieses Schreiben alle Nutzungsberechtigten erhalten, die derzeit eine Grabstelle auf diesem Friedhof besitzen. Es handelt sich um ein aufklärendes Schreiben, das die bestehenden Gerüchte und falsche Tatsachen ausräumen soll. Insbesondere handelt es sich dabei um die falschen Informationen, dass die Altenstädter für den Vohenstraußer Friedhof zahlen müssten oder dass die Stadt kein Geld für eine neue Mauer habe. Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Friedhof um eine kostenrechnende Einrichtung handelt und deshalb sämtliche Maßnahmen auf die Gebühren umgelegt werden müssen. Die Verwaltung wird verschiedene Maßnahmen prüfen: Sanierung der alten Mauer, neue Mauer, lebender Zaun, Metallzaun usw. Die Stadt wird die Altenstädter nicht vor vollendete Tatsachen stellen und nach Prüfung aller Möglichkeiten eine Informationsveranstaltung einberufen. Jeder wird eingeladen, wie und wo muss Corona bedingt noch geklärt werden, da es sich immerhin um 200 Betroffene handelt.

  1. Kürzlich wurde die Anfrage aufgeworfen, wie es mit den Badegästen im Freibad aussieht. Das Wetter war bisher nicht besonders schön, aber zum 01.07.2021 haben 818 Kinder und 603 Erwachsene das Bad besucht.

  1. Es hat ein Gespräch mit Bürgermeister, Außendienstleiter, Kämmerer und den Schulleitern Reil und Vetterl stattgefunden. Dabei ist wieder die alte Thematik Lüftungsgeräte aufgekommen. Nachdem von politischer Seite die Aufforderung besteht, zum Präsenzunterricht zurückzukehren, geht es wieder um die Anschaffung von Raumluftanlagen. Diesbezüglich fand ein sehr angenehmes Gespräch statt. Auch die Schulleiter sehen in diesen Raumluftanlagen keine zielführende Lösung. Die Geräte bringen zwar die Aerosole raus, aber die Frischluft fehlt. In der Mensa der Mittelschule kann festgestellt werden, dass hier ein hervorragendes Raumklima herrscht und darum sollte sich die Stadt in diese Richtung bewegen. Außendienstleiter Karl Frey hat sich zwischenzeitlich mit der Firma Wolf wegen Einzelraumbelüftungen in Verbindung gesetzt. Diese sind zwar etwas teurer, werden aber auch gefördert. Frey informiert hierzu, dass wohl dezentrale Lüftungsanlagen mit Frischluft von außen die Lösung bringen werden. Die Abluft geht nach außen und die per Wärmerückgewinnung erwärmte Frischluft kommt von außen. Auch bei den mobilen Lüftungsgeräten wird Frischluft benötigt, so dass trotzdem mehrmals pro Stunde die Fenster geöffnet werden müssen. Mittlerweile gibt es verschiedene Firmen, die solche dezentralen Lüftungsanlagen anbieten. Diese werden an der Decke angebracht, können vernetzt und über eine Steuerung geprüft werden. Die Thematik ist noch relativ neu, darum wird auf erfahrene Firmen zurückgegriffen. Derzeit wollen hier viele Firmen etwas verkaufen, aber welche Geräte in Frage kommen, muss erst geprüft werden. Nächste Woche findet ein Termin statt. Die Verwaltung wird den Markt prüfen und sich beraten lassen. Bürgermeister Wutzlhofer ist sich sicher, dass diese Lösung nachhaltig und richtig ist. Einzelgeräte kosten viel Geld und würden nach Corona nur im Raum stehen, aber mit einer Einzelraumbelüftung hat die Schule für viele Jahre etwas. Die Lösung lässt sich relativ einfach umsetzen. Bezüglich der Einzelgeräte kam von Konrektor Richard Troglauer die Meldung, dass diese Geräte so laut sind, dass konzentrierter Unterricht nicht mehr möglich ist. Frey erklärt, dass bei der Einzelraumbelüftung im Normalbetrieb etwa 35 Dezibel erzeugt werden, bei voller Leistung zwischen 50 und 55 Dezibel. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier weist darauf hin, dass sich die Stadt dann auch bei den Kindergärten Gedanken machen muss. Zumindest einzelne Räume im Kindergarten sollten zusammen mit den Trägern mit Einzelraumbelüftungsanlagen ausgestattet werden. Wutzlhofer stimmt dem zu. Martin Gleixner meint hierzu, dass im Kindergarten auch mobile Geräte möglich wären, da hier das Problem der Lautstärke nicht ganz so gravierend ist. Ortssprecherin Petra Reil teilt mit, dass es ein neues Förderprogramm bei Kindern unter 12 Jahren für Einzelraumbelüftungsanlagen gibt. Wutzlhofer bittet um Weiterleitung dieser Unterlagen an die Stadt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 01.07.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Ulrike Kießling erwähnt die Briefe der Evang. Pfarrgemeinde, die sie im Vorfeld der Sitzung ausgeteilt hat. Herr Pfarrer Schinke wird am 18.07.2021 in den Ruhestand verabschiedet. Corona bedingt dürfen nicht so viele Personen in die Kirche und darum bittet die Evang. Pfarrverwaltung um Verständnis, dass der Stadtrat nicht eingeladen wird. Wenn sich jemand persönlich von Pfarrer Schinke verabschieden möchte, ist dies jederzeit möglich. Nachdem die Gemeinde auch noch Platz in der Kirche haben soll, können nicht zu viele Leute eingeladen werden.

  1. Stadtratsmitglied Martin Gleixner bittet darum, den Verkehrsausschuss bezüglich der Ortstafel bei der Praxis „Wiesendeck“ tätig werden zu lassen. Die Ortstafel befindet sich relativ nah an der Bebauung, so dass hier noch 70 km/h erlaubt sind. Das Ortsschild sollte versetzt werden, damit Praxisbesucher leichter ausfahren können. Bürgermeister Wutzlhofer sieht hier keine Notwendigkeit, den Verkehrsausschuss mit der Angelegenheit zu betrauen. Nachdem es sich um eine städtische Straße handelt, kann die Angelegenheit auf dem kurzen Dienstweg erledigt werden. Außendienstleiter Karl Frey weist darauf hin, dass für eine Versetzung auch die Zustimmung des Staatlichen Bauamts benötigt wird, da dieses durch den Kreisverkehr Anlieger ist. Die Versetzung war bereits einmal Thema und wurde vom Straßenbauamt abgelehnt, aber durch den Neubau sollte es die Stadt nochmals versuchen. Die Stadt wird zeitnah Kontakt mit dem Straßenbauamt aufnehmen.

  1. 3. Bürgermeister Alfons Raab möchte wissen, wie es mit dem Rathauscafé weitergeht. Bürgermeister Wutzlhofer antwortet, dass heute der erste Versuch bezüglich der Rückgabe des Cafés stattgefunden hat, da sich die bisherige Pächterin neu orientiert und den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt hat. Das Café ist zwar sauber, aber es ist noch ungeklärt, was mit dem vorhandenen Mobiliar und den Einrichtungsgegenständen passieren soll. Auch befinden sich noch verschiedene Gegenstände wie Kaffeemaschine, Eisautomat usw. in den Räumen. Die Möbel wurden von der letzten Pächterin vom Vorpächter abgelöst und stehen damit in deren Eigentum. Die Pächterin würde die Sachen verschenken. Es gibt ein Bewerberpaar, das starkes Interesse am Café hat. Dieses Paar würde Ende des Jahres mit dem Betrieb beginnen. Die Stadt wird demnächst einen Termin vereinbaren und abklären, ob etwas übernommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Pächterin einen Container kommen lassen und alles ausräumen.

Raab möchte außerdem wissen, wie es um die Verlegung der Bücherei steht. Wutzlhofer erklärt, dass es den Bauantrag des Eigentümers vom Anwesen Marktplatz 3 gibt. Dieser Bauantrag wurde vom Denkmalschutz, Herrn Karl aus München, mit Argumenten torpediert, die nicht nachvollziehbar sind. Daraufhin gab es eine Besprechung mit dem technischen Bereich des Landratsamts Neustadt/WN und seitens des Bauherrn mit Frau Knutti. Offensichtlich hat man sich bei den Belangen des Denkmalschutzes angenähert, die Angelegenheit liegt derzeit beim Landratsamt. Heute wurde beim Landratsamt/WN bezüglich des Bauantrags für den Carport mit Ladestation und WCs in der Rathausgasse nachgefragt. Derzeit bearbeitet das Bauamt den Bauantrag Nr. 150 und der städt. Bauantrag hat die Nummer 297. Welche Antrags-Nr. der Bauantrag Marktplatz 3 hat, ist nicht bekannt, aber die Angelegenheit wird noch dauern. Die Stadt bleibt dabei, dass es deren Wunsch ist, die Bücherei mit neuem Konzept in das Anwesen Marktplatz 3 auszulagern.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2021 10:55 Uhr