Datum: 22.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.07.2021
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 01.07.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Bundestagswahl 2021; Einteilung der Stimmbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher*innen und Stellvertreter*innen
4 Beitritt des Marktes Waidhaus als neuer Gesellschafter der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH)
5 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung des Parkplatzes an der Waidhauser Straße, von km 0,000 bis km 0,038, Fl.Nr. 362/15 der Gemarkung Vohenstrauß
6 Mitteilungen des Bürgermeisters
7 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 17. Sitzung des Stadtrates 22.07.2021 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 01.07.2021 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 01.07.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 17. Sitzung des Stadtrates 22.07.2021 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 01.07.2021 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse



16/ 9         Baugebiet "Nähe Retzstraße";
hier: Festsetzung des Grundstückspreises für die Baugrundstücke

16/10        Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige 
       Erneuerung";
Neuerrichtung von Stellplätzen an der Pfarrgasse (ehem. Brauerei Würschinger)
hier: Auftragsvergabe für die Errichtung der Parkplatzbeleuchtungsanlage und Anpassung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage

16/11        Verbesserung der Breitbanderschließung der Baugebiete "West III" und "An der Lerau" durch Unterstützung der Telekom durch die Stadt Vohenstrauß;
hier: Grundsatzentscheidung und ggf. Vergabe der durchzuführenden Arbeiten


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bundestagswahl 2021; Einteilung der Stimmbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher*innen und Stellvertreter*innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 17. Sitzung des Stadtrates 22.07.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) statt. Gemäß § 6 Abs. 1 bzw. § 7 Bundeswahlordnung (BWO) sind für jeden (Brief-)Wahlbezirk ein (Brief-)-Wahlvorsteher/eine (Brief-)Wahlvorsteherin und sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin zu ernennen. 
Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzer (§ 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz).
Soweit Änderungen und Ergänzungen bei der Benennung der Wahlvorsteher/innen bzw. Stellvertreter/innen vorzunehmen sind, geschieht dies durch die Gemeinde, nach Möglichkeit in Absprache mit den Parteien.

Seit Änderung des Wahlstatistikgesetzes (WStatG) vom 17. Januar 2002 sind in die repräsentative Wahlstatistik bei Bundestags- und Europawahlen auch Briefwähler einzubeziehen. Hierfür sind Briefwahlbezirke zu bilden. Ein Briefwahlbezirk wird dabei gemäß § 2 Abs. 2 WStatG gebietsweise, und zwar durch die den Briefwahlvorständen zugewiesene Zuständigkeit nach allgemeinen Wahlbezirken bestimmt. Damit ist die noch immer weit verbreitete Praxis, Briefwahlvorstände flexibel nach dem Briefwahlaufkommen, also mengenorientiert, zu bilden, ausnahmslos nicht mehr zulässig. Künftig sind deshalb für alle Wahlen auf Bundesebene (ab der Bundestagswahl 2009) Briefwahlbezirke in allen Gemeinden ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Wahlbezirke einzurichten, für die dann Briefwahlvorstände einzusetzen sind.

Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden (neue Vergütungssätze durch die 11. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 24. März 2017 (BGBl. I S. 585); ehemals 21 Euro je Mitglied). Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung und kann demzufolge auch angepasst werden. Dadurch entstehende Mehrkosten dürfen jedoch nicht in die Wahlkostenerstattung eingerechnet werden.

Beschluss

I. Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 werden folgende Stimmbezirke gebildet sowie Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen ernannt:

Stimmbezirk 1
Vohenstrauß
Wahllokal:        
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Koller Bernhard
Stellvertreter/in
Töppel Stephanie
Stimmbezirk 2
Vohenstrauß
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Maier Josef
Stellvertreter/in
Kießling Ulrike 
Stimmbezirk 3
Vohenstrauß und Böhmischbruck
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
Wahlvorsteher/in
Münchmeier Uli
Stellvertreter/in
Gösl Michael 

Stimmbezirk 4
Altenstadt b. Voh.
Wahllokal:
Altenstadt b. Voh., Weidener Straße 24
Wahlvorsteher/in
Bauer Martha
Stellvertreter/in
Rewitzer Heinrich 
Stimmbezirk 5
Kaimling, Roggenstein, Waldau
Wahllokal:
Waldau, Roggensteiner Straße 19
Wahlvorsteher/in
Rauch Martina
Stellvertreter/in
Troll Roberto 
Stimmbezirk 6
Oberlind
Wahllokal:
Oberlind , Brucknergasse 4
Wahlvorsteher/in
Meißner Florian 
Stellvertreter/in
Reil Petra 
Briefwahl 1
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 1)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Raab Alfons
Stellvertreter/in
Gesierich Karin
Briefwahl 2
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 2)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Thomas Eiber
Stellvertreter/in
Dr. Wappmann Volker
Briefwahl 3
Vohenstrauß und Böhmischbruck (analog Stimmbezirk 3)
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Gleixner Martin 
Stellvertreter/in
Gollwitzer Christoph 
Briefwahl 4
Altenstadt b. Vohenstrauß
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Kleber Bernhard 
Stellvertreter/in
Karl Michael 
Briefwahl 5
Kaimling, Oberlind, Roggenstein und Waldau
Grundschule
Wahlvorsteher/in
Wutzlhofer Anna 
Stellvertreter/in
Vater Lisa 


II. Es wird den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 25 Euro gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Beitritt des Marktes Waidhaus als neuer Gesellschafter der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 17. Sitzung des Stadtrates 22.07.2021 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Der Markt Waidhaus hat mit einstimmigen Beschluss des Marktgemeinderats am 17.05.2021 den Antrag gestellt, Gesellschafter der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH) zu werden und einen Sitz im Aufsichtsrat zu erhalten. Die Stadt Vohenstrauß als Gesellschafterin wurde hiervon mit E-Mail vom 28.06.2021 in Kenntnis gesetzt. 

Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer hat dem Beitritt bereits per Umlaufbeschluss zugestimmt. Ergänzend hierzu ist nun die beschlussmäßige Zustimmung des Stadtrats Vohenstrauß herbeizuführen.

Beschluss

Dem Beitritt des Marktes Waidhaus als neuer Gesellschafter der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH) mit Sitz im Aufsichtsrat und der entsprechenden Änderung des
Gesellschaftervertrages wird zugestimmt. Die Geschäftsführung wird zur Vorbereitung aller
notwendigen Erledigungen einschließlich der für die notariell zu beurkundende
Gesellschafterversammlung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung des Parkplatzes an der Waidhauser Straße, von km 0,000 bis km 0,038, Fl.Nr. 362/15 der Gemarkung Vohenstrauß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 17. Sitzung des Stadtrates 22.07.2021 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Die Stadt Vohenstrauß beabsichtigt den gesamten Parkplatz an der Waidhauser Straße, Fl.-Nr. 362/15 der Gemarkung Vohenstrauß zum Zwecke einer Betriebserweiterung zu verkaufen.
Ein Verkauf dieses Grundstücks setzt die Einziehung des öffentlich gewidmeten Parkplatzes gemäß Art. 8 BayStrWG voraus.
Die Einziehung wiederum setzt voraus, dass diese Fläche jede Verkehrsbedeutung verloren hat, oder dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls die Einziehung rechtfertigen.
Im Fall des Verkaufs des Grundstücks zum Zwecke der Bebauung entfällt die Verkehrsbedeutung der Parkplatzfläche von km 0,000 bis km 0,038. Zudem werden überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls mit der Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der geplanten Betriebserweiterung begründet.
Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich durch Aushang an der Amtstafel bekannt zu machen. In dieser Zeit können Bedenken gegen die Einziehung vorgebracht werden.
Evtl. vorgebrachte Bedenken sind im Stadtrat zu behandeln und ggf. zu würdigen.
Die einzuziehende Fläche des öffentlich gewidmeten Parkplatzes stellt sich wie folgt dar.


Beschluss

Die Fläche von km 0,000 bis km 0,038 des öffentlich gewidmeten Parkplatzes an der Waidhauser Straße, Fl.Nr. 362/15 der Gemarkung Vohenstrauß, wird mit dem Verkauf zum Zwecke der Betriebserweiterung jede Verkehrsbedeutung verlieren. Zudem rechtfertigen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls, durch die im Zusammenhang mit der geplanten Betriebserweiterung vorgesehene Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die Einziehung der Teilfläche.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen.
Falls keine Einwände vorgebracht werden, ist die Einziehung der Teilfläche des öffentlich gewidmeten Parkplatzes gemäß Art. 8 BayStrWG zu verfügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 17. Sitzung des Stadtrates 22.07.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

In der letzten Sitzung wurde über das Thema Raumluftanlagen in den Schulen gesprochen. Am Mittwoch war in der Presse ein sehr interessanter und vernünftiger Bericht zu diesem Thema zu lesen. Dieser zeigt, dass die Stadt mit ihrer Vorgehensweise richtig handelt. Diese Geräte werden als Allzwecklösung empfohlen und mit guten Fördersätzen soll die Versorgung der Schulen einen Schub bekommen. Die Kommunen werden damit gelockt, aber bisher wurde nicht darauf hingewiesen, dass trotzdem noch Frischluft benötigt wird und die Fenster geöffnet werden müssen. Darum hat sich die Stadt für eine andere Lösung entschieden. Außendienstleiter Karl Frey hat sich über dezentrale Lüftungsanlagen informiert, Angebote eingeholt und Fördermöglichkeiten hinterfragt. Es gibt Firmen, die durchaus interessante Lösungsvorschläge machen, die sich in einer Größenordnung zwischen 11.000,- und 17.000,- Euro pro Raum bewegen. Nach den Förderrichtlinien könnte die Stadt bis zu 80 % Zuschuss erhalten. Allerdings gibt es auch einen „Pferdefuß“: Es wird nur eine Antragsberechtigung für Kinder unter 12 Jahren gewährt. Es gibt allerdings noch eine Kommunalrichtlinie, wonach alle Schulen mit 40 % gefördert werden. Persönlich wird vermutet, dass sich hinter dieser Antragsberechtigung der Wunsch versteckt, dass sich Kinder über 12 impfen lassen. 

Außendienstleiter Karl Frey ergänzt, dass für jedes Klassenzimmer Einzellüftungsanlagen vorgesehen sind. Bisher gibt es nur Standgeräte, aber jetzt kommen auch andere Geräte auf den Markt. Hier muss noch etwas abgewartet werden, um die aktuellen Preise zu erhalten. Es handelt sich dabei um größere Geräte mit einem Maß von 1,60 x 0,60 x 1,00 m, die an der Decke befestigt werden. Frischluft wird durch die Oberlichtfenster in den Raum befördert. Größe und Montage der Geräte muss von Fall zu Fall entschieden werden. Wichtig ist, dass die Frischluftmenge passt, denn hier werden 20–25 cm³ benötigt. Bei den Geräten sind automatisch auch CO²-Messgeräte eingebaut. Dadurch lassen sich diese vernünftig steuern. Sobald diese Geräte erhältlich sind, sollte eines so schnell wie möglich eingebaut werden. 

Wutzlhofer wird eine kurzfristige Fraktionssprechersitzung einberufen, wenn in der Sommerpause weitere schnelle Entscheidungen anstehen. Es macht Sinn, sich in diese Richtung weiter zu entwickeln und von städtischer Seite einen Beitrag zu leisten, dass der Präsenzunterricht sichergestellt wird. Frey teilt weiter mit, dass in diesem Zusammenhang eine Wärmerückgewinnung von 90 % möglich ist. Auch dies liegt der Stadt am Herzen, damit vernünftig geheizt werden kann. Ein zusätzlicher Aspekt ist laut Wutzlhofer, dass die Stadt keinen Elektroschrott produziert. Die Geräte entwickeln eine Lärmbelastung von rund 35 Dezibel. Stadtratsmitglied Bernd Koller möchte wissen, ob die Geräte auch als Klimageräte eingesetzt werden können. Laut Frey ist das derzeit nicht vorgesehen, möglicherweise ist jedoch bei Bedarf eine Nachrüstung möglich.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 17. Sitzung des Stadtrates 22.07.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Martin Gleixner teilt mit, dass Herr Bernhard Gissibl vom Motorradclub an ihn herangetreten, ist. Der Verein kann die Vorgaben des Hygienekonzepts und der Versicherung nicht erfüllen. Wenn diesbezüglich keine andere Lösung gefunden wird, kann die Ausstellung nicht stattfinden. Die Stadt sollte sich nochmals mit dem Verein in Verbindung setzen und nach einer Lösung suchen.

  1. Gleixner möchte außerdem wissen, ob es bezüglich der fehlenden Behindertentoilette in der Friedrichsburg bereits eine Lösung gibt bzw. was an die Veranstalter durchgestellt wird. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass in den Verträgen ein Hinweis aufgenommen wird, dass es kein Behinderten-WC in der Friedrichsburg gibt und wenn ein entsprechender Besucher dabei ist, dann muss sich der Veranstalter selbst darum kümmern. Sollte sich die Stadt darum kümmern, müsste der Preis angepasst werden.

  1. Weiter bittet Gleixner darum, mit dem Landestheater Oberpfalz bezüglich der Nutzung der Friedrichsburg nochmals einen Termin zu vereinbaren. Wutzlhofer entgegnet, dass bereits mit Verwaltungsmitarbeiter Christoph Maier besprochen wurde, dass das LTO bei den Planungen für 2022 zu berücksichtigen ist. Seitens des LTO wurde anfangs erklärt, dass es besser wäre, einzelne Wochenenden zu buchen und keinen zusammenhängenden Zeitraum. Später wurde wieder ein zusammenhängender Zeitraum bevorzugt. Die Stadt ist bei den Planungen für 2022 offen, das LTO muss lediglich mitteilen, was gewünscht wird.

  1. Stadtratsmitglied Martin Gleixner interessiert der Bedarf an Plätzen bei den Kindergärten und Horten. Kämmerer Rainer Dötsch weiß, dass die Vohenstraußer Kindergärten bzw. –horte an der Kapazitätsgrenze angekommen sind. Soweit bekannt, konnten alle Anfragen bedient werden und es gibt keine Warteliste.

  1. Zuletzt frägt Gleixner nach, ab wann das Sportzentrum mit Brauchwasser bewässert werden kann. Bürgermeister Wutzlhofer erklärt, dass die Bewässerung mit Brauchwasser schon lange funktioniert. In diesem Jahr wurde ausnahmslos mit Brauchwasser gewässert. Damit kann die Stadt zwischen 12.000 und 15.000 m³ Trinkwasser sparen. Auch die Tennisplätze bekommen einen Anschluss und können dann mit Brauchwasser gewässert werden. Ehemaliges Stadtratsmitglied Gabriele Eichl hat diesbezüglich ebenfalls nachgefragt und eine entsprechende Antwort erhalten.
In diesem Zusammenhang teilt Wutzlhofer weiter mit, dass kürzlich eine Sitzung der Steinwaldgruppe stattgefunden hat. Es wurde bekanntgegeben, dass im Hinblick auf den Grunderwerb der Verbund zwischen Schirmitz und Rothenstadt endlich in „trockenen Tüchern“ ist. Dies bedeutet, dass 2022 die Verbindung hergestellt werden kann und dadurch mehr Trinkwasser in das östliche Gebiet Richtung Vohenstrauß, Waldthurn usw. geliefert werden kann. Dann kann endlich der Vohenstraußer Antrag aus dem Jahr 2016 behandelt werden. Mittlerweile haben weitere zehn Kommunen eine Anfrage auf Erhöhung gestellt. Hier muss aber das „Windhund-Prinzip“ gelten. Vohenstrauß war die erste Gemeinde, die den Antrag gestellt hat und ist einer der größten Abnehmer. Lediglich die Gemeinden Altenstadt a.d. Waldnaab und Pressath nehmen etwa in der gleichen Größenordnung ab.

  1. Stadtratsmitglied Christoph Gollwitzer greift die Thematik mit der Friedhofsmauer in Altenstadt auf. Ein Grabnutzer hat nun die Frage gestellt, ob sich der Zustand der Mauer derart verschlechtert hat und damit eine Gefahr besteht und ob diese regelmäßig überprüft wird. Wutzlhofer weiß, dass die Mauer kontrolliert wird und keine Gefahr besteht, dass sie einstürzt.

  1. Stadtratsmitglied Bernhard Kleber teilt mit, dass er mit einer Gruppe von Motorradfahrern die Partnerstadt Lauter-Bernsbach besucht hat. Bürgermeister Kunzmann lässt schöne Grüße ausrichten und würde sich freuen, wenn wieder einmal ein Partnerschaftstreffen stattfinden würde – vielleicht sogar schon zum Vugelbeerfast 2021. Wutzlhofer könnte sich vorstellen, sofern dieses Fest 2021 stattfinden kann, mit dem Stadtrat kurzentschlossen mit dem Bus nach Lauter-Bernsbach zu fahren, damit auch die neuen Kollegen dieses Fest kennenlernen.

  1. Kleber erkundigt sich nach dem Fortschritt des geplanten Neubaus beim ehemaligen Krankenhaus Vohenstrauß. Er möchte wissen, ob die dort vorhandenen Parkplätze zweckgebunden sind und ob eine Nutzungsauflage für das Krankenhausgebäude gibt.     Wutzlhofer kann im öffentlichen Teil nur auf die zweite Frage antworten. Es gibt eine Zweckbindung für 25 Jahre für dieses Haus, wonach das Gebäude eine Gesundheitseinrichtung bleiben muss. Hier kann also nichts Anderes gemacht werden. Soweit bekannt, hat mittlerweile ein weiterer Arzt angeklopft, die Praxis Markovic und die Pflegestation Sanita Cura bleiben ebenfalls im Gebäude. Des Weiteren soll noch eine Kurzzeitpflege untergebracht werden, somit wäre das Gebäude voll belegt. Die Eigentümer möchten jedoch mit der Sanierung noch abwarten, welche Fördermöglichkeiten es im Hinblick auf den Struktur-Fond gibt.

  1. Ortssprecherin Lisa Vater berichtet von Radfahrern, die aufgrund der Baustelle in Böhmischbruck angesprochen haben, ob ein Fahrstreifen für Radfahrer eingerichtet werden könnte. Derzeit wird in Böhmischbruck die Durchgangsstraße neu gemacht und vielleicht könnte bei der Sanierung die Fahrbahn verbreitert werden, um einen Radweg einzuplanen. Die Verbindungsstraße ist nicht breit und es bestehen viele Kurven, was immer wieder zu Konfliktsituationen mit Radfahrern führt. Wutzlhofer erwähnt das seit geraumer Zeit angeregte Radwegekonzept. Der städtebauliche Berater wurde jetzt nach langer Reha diesbezüglich aktiv und das Konzept wird zeitnah in Auftrag gegeben. Persönlich wird die Meinung vertreten, dass es nichts bringt, hier stückwerkartig einen Ausbau zu machen. Die meisten Verbindungsstraßen sind Staats- oder Landkreisstraßen und hier ist es Sache des Landkreises oder des Straßenbauamtes, tätig zu werden. Radwege müssen eine gewisse Ausbaubreite aufweisen. Auf freien Strecken muss ein vernünftiger Abstandsstreifen zur Straße vorhanden sein oder der Radweg mit Leitplanken abgeschirmt werden. Dies ist auch eine Frage des Grunderwerbs. Es gibt gewisse Ausbauregeln und oft ist weder Platz noch Geld da. Vohenstrauß muss sich beraten lassen, ob und wo Radwege Sinn machen und in welcher Form ein Radwegekonzept aufgestellt und dann Zug um Zug abgearbeitet werden kann.
Stadtratsmitglied Ulrike Kießling wünscht sich, dass damit endlich begonnen wird. Im westlichen Landkreis gibt es ganz viele Radwege entlang der Straßen und im östlichen Landkreis hat sich diesbezüglich wenig entwickelt. Radfahrer werden immer mehr und darum ist das Konzept überfällig. Laut Wutzlhofer klappt das nur mit einem Konzept, aber in seiner Dienstzeit ist eine komplette Umsetzung bestimmt nicht mehr möglich.

  1. Stadtratsmitglied Bernd Koller möchte wissen, ob es richtig ist, dass die Musikschule in Vohenstrauß keine Räumlichkeiten mehr hat. Wutzlhofer antwortet, dass es bezüglich der geplanten Musikwerkstatt von Herrn Albert Sommer eine Lösung geben wird. Die Musikschule Eslarn war bisher in der Grundschule Vohenstrauß. Die Grundschule hat zusätzlichen Raumbedarf. Durch eine weitere erste Klasse und wegen zukünftiger Ganztagsklassen werden drei neue Räume benötigt. Die Schulleitung kann deshalb zukünftig keinen Raum mehr zur Verfügung stellen, da schulische Belange vorgehen. Dies wurde der Vorsitzenden, Frau Petra Brenner auch mitgeteilt. Mittlerweile gibt es aber zusammen mit der Musikinitiative Vohenstrauß eine Lösung. Diese Information kommt von der Verantwortlichen der Anton-Bruckner-Musikschule und wurde von Hannes Gilch bestätigt.

  1. Koller hat davon gehört, dass es in der Grundschule einen Inklusionsfall geben soll. Er möchte wissen, ob hier ein Umbau in der Schule geplant ist oder wie dieser Schüler ohne Aufzug in den 1. Stock kommen soll. Beispielsweise das Musikzimmer befindet sich oben. In der Mittelschule und der Dreifachturnhalle gibt es bereits Aufzüge und darum sollte überlegt werden, auch in der Grundschule einen Aufzug zu installieren. 3. Bürgermeister Alfons Raab entgegnet, dass die Mittel- und Grundschule seit Jahren Inklusionsschulen sind. Die Mittelschule hat das Glück, dass ein Aufzug vorhanden ist und die Grundschule kann den Unterrichtsraum ins Erdgeschoss verlegen. Dies wird auch von den Behörden so genehmigt. Außendienstleiter Karl Frey bestätigt, dass sich der benötigte Unterrichtsraum im Erdgeschoss befindet und rollstuhlgerecht erreichbar ist. Es ist besser, wenn sich der behindertengerechte Raum im Erdgeschoss befindet und sich der Schüler nicht durch das ganze Haus bewegen muss. Auch für Bürgermeister Wutzlhofer handelt es sich hierbei um eine sehr gute Lösung, denn die Stadt muss auch an die Folgekosten denken.

  1. Stadtratsmitglied Heinrich Rewitzer spricht die in der vorletzten Sitzung thematisierte Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall an. Keiner hat geglaubt, dass eine solche Situation so schnell kommen wird wie dies bei der Flutkatastrophe in Westdeutschland der Fall war. Armin Schuster, der Chef der Katastrophenschutzbehörde, hat deutlich gemacht, dass eine reine digitale Alarmierung über Warn-Apps nicht der richtige Weg ist, sondern die Alarmierung aus einem Mix bestehen sollte. Nachdem derzeit bei den Gemeinden auf die digitale Alarmierung umgestellt wird, bestünde zusätzlich die Möglichkeit, gleichzeitig die vorhandenen Sirenen zu erhalten und umzustellen. Die Verwaltung sollte deshalb prüfen, ob es möglich wäre, die bestehenden Sirenen mit Druckkammerlautsprechern auszustatten. In Waldau kann zum Beispiel das ganze Dorf mit Durchsagen gewarnt werden. Es muss sich bei den Durchsagen nicht unbedingt um Katastrophen handeln, beispielsweise kann auch ein Schulausfall bekanntgegeben werden. Es gibt hierfür Förderprogramme von Bund und Land. Vor allem sind die Sirenen nachts zuverlässig, denn nicht jeder hat sein Handy auf dem Nachttisch, aber eine Sirene würde man hören. Die Verwaltung sollte sich diesbezüglich Gedanken machen, denn Katastrophen kann es auch hier geben. Kämmerer Rainer Dötsch erklärt, dass die Stadt derzeit im Verfahren zur Digitalisierung der Sirenen befindet. Die Verwaltung ist derzeit überfragt, ob die vorhandenen Sirenen für eine solche Umstellung kompatibel sind. Rewitzer sichert zu, dass die Umstellung funktionieren würde. Die Sirenen könnten dann zentral vom Rathaus gesteuert werden oder direkt von den jeweiligen Feuerwehrhäusern. Die Verwaltung wird gebeten, sich Gedanken zu machen und die Anregung zu prüfen.

  1. Stadtratsmitglied Bernhard Koller ergreift nochmals das Wort und kritisiert, dass im Landkreis erst ab Schulbeginn wieder die Hallenbäder geöffnet werden. Bereits jetzt besteht bei den Schwimmkursen ein Rückstand von einem Jahr, der Turnverein ist bis Januar ausgebucht. Er bittet die Verwaltung, beim Landkreis nachzufragen, ob das kleine Nichtschwimmerbecken bereits früher geöffnet werden kann, damit Schwimmkurse durchgeführt werden können. Auch in Tännesberg gibt es diesbezüglich eine Privatinitiative. Eine Möglichkeit im Freibad, Schwimmkurse durchzuführen, besteht nicht. Der Turnverein könnte Kurse anbieten. Wutzlhofer sagt zu, diesbezüglich beim Landkreis nachzufragen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 08:41 Uhr