Datum: 30.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 15:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.03.2021
2 Antrag auf Vorbescheid über die Nutzungsänderung in eine dauerhaft private Wohnnutzung im Gebäude des ehem. "Aparthotel Maximilianshof Böhmischbruck" (95 WE) mit entspr. Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 165/72 und Fl.Nr. 165/73 der Gemarkung Böhmischbruck (Kleinschwander Straße 20); hier: Behandlung des Schreiben des Planfertigers
3 Antrag auf Vorbescheid über den Neubau einer Wohnanlage auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 710 der Gemarkung Vohenstrauß (Pfarrgasse 21)
4 Bauantrag über den Ersatzneubau der bestehenden Flutlichtanlage (6 Masten à 10m Höhe) durch Flutlichtmasten mit LED-Beleuchtung für den A- und B-Platz mit jeweils 4 Masten und einer Höhe von 16 m; Baugrundstücke: Fl.Nrn. 392 und 394 der Gemarkung Waldau (Roggensteiner Straße 49)
5 Beratung über das Ergebnis des Instituts für Energietechnik IfE GmbH zur Untersuchung des Photovoltaik-Potenzials verschiedener städtischer Liegenschaften
6 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 30.06.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid über die Nutzungsänderung in eine dauerhaft private Wohnnutzung im Gebäude des ehem. "Aparthotel Maximilianshof Böhmischbruck" (95 WE) mit entspr. Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 165/72 und Fl.Nr. 165/73 der Gemarkung Böhmischbruck (Kleinschwander Straße 20); hier: Behandlung des Schreiben des Planfertigers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 30.06.2021 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und für die Nutzungsänderung vorgesehene Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Ferienanlage Maiximilianshof“ in Böhmischbruck. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da der Bebauungsplan für die Gesamtanlage die Nutzung für Ferienzwecke festlegt und keine dauerhafte private Wohnnutzung vorgesehen ist.

Das Bauvorhaben ist somit unzulässig. Auch kann hier keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 Abs. 2 BauGB) erteilt werden, da damit die Grundzüge der Planung berührt würden, wenn hier statt vorübergehendem Wohnen zu Ferienzwecken ein dauerhaftes Wohnen möglich wäre.

Über den Antrag auf Vorbescheid hat der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2020 beraten und folgendes beschlossen. 

„Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung werden nach der Bayerischen Bauordnung Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 71 BayBO nicht erklärt.

Nach Art. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 67 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Nutzungsänderung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Antrag auf Nutzungsänderung dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.“

Zwischenzeitlich hat sich der Planfertiger des Antrags auf Vorbescheid mit einem Schreiben an die Stadt Vohenstrauß gewandt. Er schildert darin seine Rechtsaufsfassung zur Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bittet das Gremium des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses um Unterstützung zur Realisierung des Vorhabens.
Das Schreiben wurde den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Zu der im Schreiben genannten Rechtsänderung der BauNVO ist zu erwähnen, dass die angeführte Änderung im Jahr 2017 keine Auswirkungen auf den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Ferienanlage Maximilianshof“ hat. Durch die Änderung der BauNVO wurde der Bebauungsplan nicht automatisch an die neuen Regelungen der BauNVO angepasst. Welche Regelungen der jeweilige Bebauungsplan beinhaltet bzw. für diesen gelten, ist immer von dem Rechtsstand ausgehend, der zum Zeitpunkt der in Kraftsetzung des Bebauungsplanes gegolten hat.
Dies bedeutet im konkreten Fall des Bebauungsplans „Ferienanlage Maximilianshof“, dass weiterhin die Nutzung für Ferienzwecke festlegt ist und keine dauerhafte private Wohnnutzung vorgesehen zulässig ist.

Im April 2021 fand beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab auch zu dem oben genannten Antrag ein Besprechungstermin statt, darin wurde seitens der Stadt Vohenstrauß auch keine Absicht der Änderung des Bebauungsplans in Aussicht gestellt, da in der Vergangenheit an der bisherigen Haltung festgehalten wurde.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss hält an seinem Beschluss vom 23.09.2020 dem oben genannten Antrag auf Vorbescheid betreffend über die Nutzungsänderung in eine dauerhafte private Wohnnutzung im Gebäude des ehem. „Aparthotel Maximilianshof Böhmischbruck“ (95 WE) mit entsprechenden Stellplätzen weiterhin fest.
Das gemeindliche Einvernehmen (nach § 36 BauG) wird weiterhin nicht erteilt.

Die Verwaltung wird beauftragt dem Schreiben des Planfertigers zu antworten, darin ist auf die angeführte Änderung der BauNVO einzugehen. Ferner ist auf die erneute Behandlung im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss zu verweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3. Antrag auf Vorbescheid über den Neubau einer Wohnanlage auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 710 der Gemarkung Vohenstrauß (Pfarrgasse 21)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 30.06.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Gebäude mit 5 Vollgeschossen (E+4). Das in unmittelbare Nähe gelegene ehemalige Krankenhausgebäude hat 4 Vollgeschosse (E+3). Die Wohnanlage im ehemaligen Schwesternwohnheim in der Pfarrgasse 19, das in Umfeld des geplanten Vorhabens liegt, ist mit E+3+D als 5-geschossiges Gebäude anzusehen. Mit dem ebenfalls in diesem Gebiet liegenden Seniorenheim der Caritas mit 4 Vollgeschossen (E+3) ist in diesem Gebiet ein weiteres großes Gebäude. Durch die in der näheren Umgebung gelegenen (oben erwähnten) Gebäude, welche eine ähnliche Größenordnung wie das geplante Vorhaben haben, ist ein Einfügen des Bauvorhabens in die nähere Umgebung möglich.

Beschluss

Variante 1:

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Vorbescheid mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag über den Ersatzneubau der bestehenden Flutlichtanlage (6 Masten à 10m Höhe) durch Flutlichtmasten mit LED-Beleuchtung für den A- und B-Platz mit jeweils 4 Masten und einer Höhe von 16 m; Baugrundstücke: Fl.Nrn. 392 und 394 der Gemarkung Waldau (Roggensteiner Straße 49)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 30.06.2021 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche (Sportplatz) ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Beratung über das Ergebnis des Instituts für Energietechnik IfE GmbH zur Untersuchung des Photovoltaik-Potenzials verschiedener städtischer Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 30.06.2021 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Das Institut für Energietechnik IfE GmbH hat im Rahmen des Energieeffizienz-Netzwerks eine Untersuchung der städtischen Liegenschaften auf ihr Potenzial hinsichtlich der Errichtung von Photovoltaikanlagen untersucht.
Am 24.03.2021 wurde das Ergebnis coronabedingt im kleinem Kreis, bestehend aus den Bürgermeistern sowie den Fraktionssprechern, durch einen Mitarbeiter des IfE präsentiert.

Die Präsentation in der die Prüfung und die Ergebnisse der untersuchten Standorte zusammengestellt und aufbereitet sind, wurde den Ausschussmitgliedern in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Im Rahmen der Untersuchung wurden 6 Standorte genauer beleuchtet. Bei manchen Standorten wurden zusätzlich verschiedene Ausführungsvarianten in die Berechnungen mit einbezogen. 
Im Fazit der Ergebnisse kam das IfE bei seinen Ausführungen bei drei Liegenschaften zu dem Resultat, dass hier die Errichtung einer Photovoltaikanlage empfehlenswert ist. Bei den restlichen geprüften Möglichkeiten wäre die Errichtung einer Photovoltaikanlage aufgrund der Amortisationszeiten bzw. der Überschüsse nicht wirtschaftlich bis in Ordnung.

Bei den Standorten, bei denen die Errichtung einer Photovoltaikanlage empfehlenswert ist, handelt es sich um
  • Kläranlage Vohenstrauß
  • Kläranlage Roggenstein
  • Feuerwehrhaus Vohenstrauß

Bei den Anlagen auf den beiden Kläranlagen beträgt die Amortisationszeit 11 bzw. 12 Jahre und aufgrund des hohen permanenten Strombedarf der Kläranlagen ergibt sich hier auch eine sehr hohe Eigenverbrauchsquote von 99,9 % bei der Kläranlage Vohenstrauß und bei der Kläranlage Roggenstein in Höhe von 86 %. Bei der dritten empfehlenswerten Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrhaus Vohenstrauß ergäbe sich nach den Berechnungen des IfE ein Eigenverbrauch von 46 % und ein Amortisationszeitraum von 15 Jahren.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wäre es ratsam, zunächst die Errichtung der Photovoltaikanlagen auf den beiden Kläranlagen näher zu fokussieren. 

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Untersuchungsergebnisse des Instituts für Energietechnik IfE GmbH beschließt der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss, dass die Errichtung von Photovoltaikanlagen zum Eigenverbrauch auf der Kläranlage Vohenstrauß und Kläranlage Roggenstein näher verfolgt wird.

Die beiden Projekte sind in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 30.06.2021 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:

  1. Bauantrag über das Aufstocken des bestehenden Dachstuhls und Ausbau des Dachgeschoßes auf dem Grundstück Fl.Nr. 489/9 der Gemarkung Vohenstrauß (Altenstadter Straße 11)

  1. Bauantrag über eine öffentliche Toilettenanlage mit 2 überdachten Stellflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 127/0 der Gemarkung Vohenstrauß (Rathausgasse 5)

  1. Bauantrag über einen Wohnhaus Neubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1344/0 der Gemarkung Vohenstrauß (Tulpenweg 8)

  1. Bauantrag über die Errichtung einer Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 670/4 der Gemarkung Vohenstrauß (Kößlmühlstraße 13)

  1. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 410/0x der Gemarkung Vohenstrauß (Pleysteiner Straße 25)

  1. Bauantrag über den Neubau einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 229/1 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Raiffeisenstraße 11)

  1. Bauantrag über den Neubau eines Lagergebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 133/0 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Weidener Straße 12)

Datenstand vom 14.10.2021 16:41 Uhr