Datum: 09.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.07.2021
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 22.07.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Vollzug des Sozialgesetzbuches Achtes Buch sowie des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes; Generalsanierung und Erweiterung des städtischen Kindergartens "Anton-Ferazin"; hier: Vorstellung des Planungsstandes durch das Architekturbüro Schwemmer, Weiden
4 Städtisches Freibad; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion auf Errichtung einer behindertengerechten Toilette; Grundsatzbeschluss
5 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Prüfung der öffentlichen Nutzbarkeit des WC-Gebäudes am Bockl-Radweg; Grundsatzbeschluss
6 Wahlwerbung; Beschlussfassung über die Aufstellung zentraler Plakatwände
7 Mitteilungen des Bürgermeisters
8 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 18. Sitzung des Stadtrates 09.09.2021 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.07.2021 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 22.07.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 18. Sitzung des Stadtrates 09.09.2021 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 22.07.2021 
beschlossen, dass  für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse 



17/ 9        Vollzug des Sozialgesetzbuches Achtes Buch sowie des Bayerischen Kinderbildungs- und 
- betreuungsgesetzes - 
       Generalsanierung Kindergarten "Anton-Ferazin" einschl. Erweiterung um eine
altersgemischte Gruppe;
hier: Vergabe der Architektenleistungen


17/10        Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung;
Neuerrichtung von Stellplätzen an der Pfarrgasse (ehem. Brauerei Würschinger);
hier: Auftragsvergabe für die Bauarbeiten


17/11        Erschließung des Baugebiets "Vohenstrauß-Sommerwiesen, BA 3";
Vergabe der Materialbeschaffung für die Wasserleitungsarbeiten;
hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Bei der Bekanntgabe des Wegfalls des Geheimhaltungsgrundes gem. Art. 52 Abs. 3 GO ist § 
Abs. 2 Satz 2 VgV, wonach Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahme-anträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentationen über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind, zu beachten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Sozialgesetzbuches Achtes Buch sowie des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes; Generalsanierung und Erweiterung des städtischen Kindergartens "Anton-Ferazin"; hier: Vorstellung des Planungsstandes durch das Architekturbüro Schwemmer, Weiden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 18. Sitzung des Stadtrates 09.09.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der städtische Kindergarten „Anton-Ferazin“ in 92648 Vohenstrauß, OT Roggenstein soll generalsaniert und um eine Krippen-/altersgeöffnete Gruppe erweitert werden.

In der Fraktionssprechersitzung am 19.07.2021 wurde von den anwesenden Fraktionsvertretern der Wunsch geäußert, frühzeitig über die Planung informiert zu werden.


Herr Schwemmer, dem der Auftrag über die entsprechenden Planungsleistungen in der Sitzung am 22.07.2021 erteilt wurde, stellt in der heutigen Stadtratssitzung den derzeitigen Planungsstand vor.

Beschluss

-ohne-

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Städtisches Freibad; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion auf Errichtung einer behindertengerechten Toilette; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 18. Sitzung des Stadtrates 09.09.2021 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 15.07.2021, eingegangen per E-Mail am 16.07.2021, beantragt die CSU-Stadtratsfraktion die Errichtung einer behindertengerechten Toilette im Freibad Vohenstrauß. Der Antrag wurde dem Stadtrat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Die CSU-Stadtratsfraktion hat am 30.06.2021 zusammen mit Außendienstleiter Karl Frey und Bademeister Raphael Fritz das Freibad in Vohenstrauß besichtigt und daraufhin einige Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Neben vielen anderen Maßnahmen, die in Zukunft im Freibad umgesetzt werden und deshalb in die Haushaltsplanungen mit aufgenommen werden sollen, weisen die Antragsteller in ihrem Schreiben auf das Fehlen einer behindertengerechten Toilette hin. Deshalb soll im Funktionstrakt am Eingang des Freibads eine solche Toilette geschaffen werden, wenn möglich mit einer Wickelgelegenheit.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Errichtung einer behindertengerechten Toilette mit Wickelmöglichkeit im Freibad Vohenstrauß wird in die Haushaltsplanungen für das Jahr 2022 aufgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. Die Toilette und die Wickelmöglichkeit sollen zur kommenden Badesaison zur Verfügung stehen. 

Über die weiteren, im Antrag aufgeführten Maßnahmen wird im Zuge der künftigen Haushaltsplanungen beraten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Prüfung der öffentlichen Nutzbarkeit des WC-Gebäudes am Bockl-Radweg; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 18. Sitzung des Stadtrates 09.09.2021 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 11.07.2021, eingegangen per E-Mail am 15.07.2021, beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen das leerstehende WC-Gebäude auf dem ehemaligen Bahngelände am Bocklradweg für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden kann. Der Antrag wurde dem Stadtrat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Im Antrag wird weiter gefordert, sofern das Vorhaben realisierbar ist, dass das Gebäude zu renovieren, der Öffentlichkeit zugänglich zu halten und durch die Stadt zu reinigen und zu warten ist. Das WC-Gebäude soll barrierefrei, ggf. als Unisex-Lösung gestaltet werden. Zudem wäre ein allgemein zugänglicher Wickelplatz vorzusehen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass in dem Grundstück, auf dem sich das o.g. Gebäude befindet, gutachtlich erhebliche Schadstoffbelastungen nachgewiesen wurden. Das gesamte Areal steht zudem unter Denkmalschutz und befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Vohenstrauß.

Beschluss 1

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Variante 1

Die Verwaltung wird beauftragt, Erkundungen einzuholen, ob und zu welchen Bedingungen das leerstehende WC-Gebäude für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden kann. Der Stadtrat ist über diese Kenntnisse zu unterrichten, um über das weitere Vorgehen beschließen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15

Beschluss 2

Variante 2

Dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.07.2021 wird nicht stattgegeben. Die Prüfung der Nutzbarkeit des leerstehenden WC-Gebäudes auf dem ehemaligen Bahngelände wird nicht weiter verfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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6. Wahlwerbung; Beschlussfassung über die Aufstellung zentraler Plakatwände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 18. Sitzung des Stadtrates 09.09.2021 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 19.05.2021 beantragen die Freien Wähler Vohenstrauß, für den nun anstehenden Wahlkampf zum Deutschen Bundestag sowie für die nächsten Wahlkämpfe zum Landtag und Europaparlament zentrale Plakatwände für Wahlsichtwerbung aufzustellen. Konkret werden maximal zwei Plakatwände für das Stadtgebiet (Bereich ehemaliger Bahnhof, Bereich Abzweigung Stadthalle/gegenüber Gesundheitszentrum) sowie pro Ortsteil maximal eine zentrale Palaktwand befürwortet. Wahlplakatierung, die nicht an den Tafeln stattfindet, soll untersagt werden. Über den Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 10.06.2021 beraten und beschlossen, in der Septembersitzung über konkrete Realisierungsvorschläge abzustimmen.

Mögliche Standorte

Bei der Auswahl der Standorte ist zu beachten, dass die Verkehrssicherheit durch Wahlwerbung, z. B. durch Ablenkung der Verkehrsteilnehmer, an öffentlichen Straßen nicht gefährdet werden darf. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach weist mit Schreiben vom 16.04.2019 darauf hin, dass außerhalb der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen, von Plakatwerbung abgesehen werden soll. Sichtdreiecke dürfen durch Wahlwerbung nicht verstellt sowie Fußgänger und Radfahrer nicht verdeckt werden.

§ 33 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung verbietet „außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton, wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Auch durch innerörtliche Werbung und Propaganda darf der Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften nicht in solcher Weise gestört werden.“

Die Verwaltung hat mögliche Standorte ausgewählt, die sich im städtischen Eigentum befinden und im Hinblick auf die o.g. Vorschriften weitestgehend geeignet sind. Die Liste enthält lediglich Beispiele und ist nicht abschließend:

Vohenstrauß:
  • Grünfläche Waidhauser Straße/Abzweigung Pfalzgrafenstraße
  • Grünfläche Waidhauser Straße/Abzweigung Wiegenhof
  • Grünfläche Bahnhofstraße/ehemaliger Bahnhof
  • Altenstadter Straße/Abzweigung Johann-Seltmann-Straße
  • …..

Altenstadt:
  • Weidener Straße/gegenüber Gemeindehaus
  • …..

Böhmischbruck:
  • Umgriff Feuerwehrhaus
  • …..

Kaimling:

  • Irchenriether Straße/Weiher am Ortsausgang
  • Irchenriether Straße/Einfahrt Feuerwehrhaus
  • Irchenriether Straße/Einfahrt Festplatz
  • …..

Oberlind:
  • Dorfstraße Höhe Spielplatz
  • …..

Roggenstein:
  • Dorfplatz
  • Pfarrer-Kreuzer-Straße beim Löschwasserbehälter
  • …..

Waldau:
  • Grünfläche vor dem Dorfplatz
  • Umgriff Feuerwehrhaus
  • …..


Anzahl der Plakatwände

Im Hinblick auf die Anzahl der Plakatwände ist die Ausfertigung des Wirtschaftlichen Dienstes Deutscher Bundestag, Az. WD 3 -3000 -315/14, zu beachten. Es heißt hierzu: „Was als Mindestmaß einer angemessenen Wahlwerbung anzusehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Im Ergebnis muss die Gemeinde den Parteien jeweils eine nach Umfang (Gesamtzahl der Stellplätze) und Aufstellungsort (Werbewirksamkeit des Anbringungsortes) wirksame Wahlpropaganda ermöglichen.“ Wenn für die Wahlwerbung künftig zentrale Plakatwände angeboten werden sollen, schlägt die Verwaltung vor, in den Ortsteilen jeweils mindestens eine Plakatwand, im Stadtgebiet mindestens drei Plakatwände anzubringen.


Vergabe der Plätze - Anzahl der Plakatwände/Plakate - Größe der Plakatwände

Bei der Vergabe der Plätze sind genaue Richtlinien festzulegen. Es gilt zu regeln, wie viele Plakate pro Partei/Wählergruppe pro Werbetafel zugelassen werden und vor allem, ob zwischen den einzelnen Parteien/Wählergruppen Unterschiede gemacht werden. Wie bereits in der Sitzungsvorlage für die Stadtratssitzung am 10.06.2021 erörtert, gibt es immer wieder rechtliche Streitigkeiten. Nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 1974 (DÖV 1975, 200)) findet bei der Zuteilung der Plätze der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit Anwendung. Die Heranziehung des Grundsatzes darf jedoch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts auch für die kleinste Partei eine wirksame Wahlwerbung nicht ausschließen, weshalb grundsätzlich für jede Partei ein Sockel von 5 v. H. der bereitstehenden Stellplätze zur Verfügung stehen muss und die größte Partei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen erhalten kann, als für die kleinste Partei bereitstehen. Gleiches muss auch gemäß dem Grundsatz der Chancengleichheit für Wählergruppen gelten. 
Der Wirtschaftliche Dienst Deutscher Bundestag sagt hierzu jedoch auch, dass die Abstufung nach der Bedeutung der Parteien nur in engen Grenzen zulässig sei. Wirksame Wahlwerbung müsse für alle kandidierenden Parteien möglich sein und das bestehende Stärkeverhältnis der Parteien dürfe nicht bestätigt und verfestigt werden. 

Die Verwaltung empfiehlt, im Falle der Umsetzung des Vorhabens, jeder Partei/Wählergruppe auf jeder Plakattafel mindestens einen Platz zur Verfügung zu stellen. Sofern in Vohenstrauß drei und in den Ortsteilen je eine Tafel gestellt wird, stehen neun Plakattafeln zur Verfügung. Um festzulegen, wie viel Platz pro Tafel zur Verfügung gestellt wird, können Erfahrungswerte herangezogen werden:

Bei vergangenen Wahlen sind regelmäßig Plakatierungsanträge folgender Kandidaturen eingegangen: AfD, BP, CDU/CSU, Die Linke, FDP, FREIE WÄHLER, GRÜNE, NDP, ÖDP, Piraten, SPD. Somit muss man in jedem Fall mit elf Plätzen pro Plakatwand rechnen, wenn jeder Kandidatur ein Platz zugesprochen wird. Da es aber immer wieder auch zu Anträgen kleinerer Parteien oder auch Einzelkandidaturen geben kann, ist von ca. 15 Plätzen auszugehen.

Bei 15 Plätzen könnte die Anordnung in drei Reihen á 5 Plakate mit einer maximalen Plakatgröße von DIN A0 (84,1 x 118,9 cm) erfolgen. Das würde bedeuten, dass eine Plakattafel ca. 4,20 x 3,57 m, zzgl. Rahmen und Aufstellungsvorrichtung, groß ist. Das bedeutet jedoch auch, dass man jeder bewerbenden Partei/Wählergruppe nur einen Platz zusprechen und keine Rücksicht auf deren Bedeutung nehmen kann. Sollten der zur Verfügung gestellte Platz auf den Plakatwänden wider Erwarten nicht ausreichen, könnte man einen einzelnen Plakatständer neben den Wänden zulassen.

Weiter muss geregelt werden, ob die Parteien den Platz auf der Tafel frei wählen können, ob die Plätze nach Eingangsdatum des Antrags nach der Reihe von oben links nach unten rechts vergeben werden oder ob man nach sie nach der Reihenfolge der Parteien/Wählergruppen (Ordnungszahlen) vergibt. Letzteres ist schwer umzusetzen, da man nicht weiß, welche Partei überhaupt einen Antrag stellen wird.


Kosten

Ein Angebot liegt zum Zeitpunkt der Sitzungsladung noch nicht vor. Hinzu kommen Kosten für die Aufstellungsvorrichtung (z. B. Bodenhülsen) sowie die Kosten für Auf- und Abbau.


Ergebnis

Sofern Wahlwerbung künftig ausschließlich an Wahlplakattafeln genehmigt wird, müssen klare Richtlinien für die Antragsteller definiert werden. Die derzeit gültige Verordnung über öffentliche Anschläge in der Stadt Vohenstrauß muss nicht zwingend geändert werden, da durch diese Plakatierungen grundsätzlich verboten sind. Ausnahmen werden durch die Verwaltung per Bescheid erteilt. Somit genügt für die Parteien/Wählergruppen ein Bescheid mit den heute festzusetzenden Regularien.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat:

Ausnahmegenehmigungen für Plakatierungen anlässlich von Wahlen werden künftig auf eigens hierfür von der Stadt aufgestellte Plakatwände beschränkt. Jeder antragstellenden Partei/Wählergruppe steht ein Plakatplatz pro Plakatwand zu. Die Vergabe der Plätze erfolgt chronologisch nach Eingangsdatum des Antrags von oben links nach unten rechts. Dem Antragsteller/der Antragstellerin ist der vorgesehene Platz mitzuteilen. Sofern auf Plakatwänden keine freien Plätze mehr vorhanden sind, werden für weitere Plakatierungsanfragen ausnahmsweise Plakatständer neben den Wänden genehmigt.

Die Plakattafeln sind so rechtzeitig zu beschaffen, dass sie für die nächste, nach der Bundestagswahl 2021 stattfindende Wahl (turnusmäßig Landtags- und Bezirkswahl im Herbst 2023) zur Verfügung stehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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7. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 18. Sitzung des Stadtrates 09.09.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Keine.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 18. Sitzung des Stadtrates 09.09.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Dr. Volker Wappmann möchte wissen, wie es derzeit um die Pflege der Städtepartnerschaften steht. Er hat den Eindruck, dass diese momentan so „vor sich hindümpeln“. Zurzeit scheint nicht viel zu laufen, vor allem bei den Franzosen. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass in den letzten 1,5 Jahren Corona dazwischengekommen ist. Im Frühjahr 2021 war ein Partnerschaftstreffen geplant, aber leider wurde alles abgesagt. Derzeit besteht auch wenig Kontakt zu Stribro, nachdem Tschechien immer wieder Corona-Hochrisikogebiet war. Vorgesehen war, dieses Jahr im Herbst zum Vugelbeerfast nach Lauter-Bernsbach zu fahren, wenn es eine gewisse Normalität gibt und man ohne großes „Magenbrummen“ im Bus sitzen kann. Derzeit will und kann man es niemand zumuten, 1.200 km im Bus nach Frankreich zu fahren. Sobald es die Umstände möglich machen, wird wieder Kontakt mit Stribro, Lauter-Bernsbach und Moncoutant entstehen. Nächste Woche wäre in Stribro das Stadtfest. Nachdem die Stadt keine Einladung erhalten hat, wird davon ausgegangen, dass dieses Fest heuer nicht stattfinden wird. Hier war zwar immer nur eine kleine Abordnung vertreten, aber die Musikinitiative war immer dabei.

  1. Stadtratsmitglied Bernd Koller regt an, an den zwischenzeitlich im Generationenpark wieder angebrachten Basketballkörben zur Vervollständigung auch noch die Netze anzubringen. Im Übrigen sind auch die schwarzen Linien in die Jahre gekommen und sollten einmal nachgezeichnet werden. Des Weiteren sind seit 14 Tagen die oberen Abfalleimer übervoll und müssten geleert werden. Vielleicht bestünde die Möglichkeit, an bestimmten Stellen die Abfalleimer Freitag und Montag zu leeren. An beliebten Plätzen wie Stadthalle, Marktplatz, Generationenpark sind die Abfalleimer nach dem Wochenende voll. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer entgegnet, dass es auf keinen Fall stimmt, dass die Abfalleimer seit 14 Tagen überquellen. Bei der Vorbereitung zur letzten Serenade wurde alles geleert und gesäubert. Der städtische Bauhof leert mindestens einmal pro Woche sämtliche Abfalleimer. Außendienstleiter Karl Frey weiß, dass hier nicht überwiegend die Pizzaschachteln die Ursache sind, sondern die Tatsache, dass Hausmüll entsorgt wird. Rund 50% Hausmüll befindet sich in diesen Behältern. Eine zusätzliche Leerung ist auch eine Personalfrage. Letztendlich bringt es nichts, wenn öfter entleert wird. Wutzlhofer verweist auf das gleiche Problem bei den Containerstandplätzen. Die Papiercontainer sind innerhalb von 2–3 Tagen nach jeder Entleerung wieder voll, weil viele zu bequem sind die Kartonagen klein zu machen. Leider machen sich diese Arbeit die Wenigsten und wenn die Container voll sind, werden die Kartonagen daneben gestellt. Die Stadt hat das Personal nicht für weitere Leerungen. Es kann nur an die Bürger appelliert werden, den Hausmüll ordentlich zu entsorgen, denn diesbezüglich mangelt es nicht an Möglichkeiten. Frey kritisiert, dass bei der Stadthalle Wahlplakate der SPD, Kollers Partei, herumliegen, da diese nicht ordentlich befestigt worden sind. Wutzlhofer sieht für das Thema keinen Lösungsweg. Seiner Meinung nach ist es die Unvernunft, die diesen „Saustall“ verursacht.

  1. Stadtratsmitglied Karin Gesierich möchte wissen, ob beim Spielplatz „Sommerwiesen“ noch eine Einweihung stattfindet oder wird dieser bereits genutzt wird. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bestätigt, dass der Spielplatz von den Kindern bereits in Beschlag genommen wurde. Eine Einweihungsfeier wird es nicht geben. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier lobt den Kinderspielplatz, es fehlt lediglich noch etwas Baumschatten, der in einiger Zeit aber kommen wird. Der Spielplatz wird von den Anwohnern rege genutzt und ist für das Baugebiet eine Aufwertung. Stadtratsmitglied Anna Balk teilt mit, dass von ihrer Seite ein gutes Wort beim Naturpark Oberpfälzer Wald eingelegt wurde und sich dieser bereiterklärt hat, drei Obstbäume zu spenden. Diese können wahrscheinlich noch im Herbst 2021 gepflanzt werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2021 11:37 Uhr