Datum: 07.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.09.2021
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 09.09.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Bericht über die Haushaltsentwicklung 2021 zum 30.09.2021 und Entscheidung über die Gewährung der Sportförderung
4 Satzung der Stadt Vohenstrauß über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Vohenstrauß-Altstadt"; hier: Verlängerung des Geltungszeitraums
5 Satzung der Stadt Vohenstrauß über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Vohenstrauß- Ehemaliges Bahnhofsgelände mit Umgriff" hier: Verlängerung der Geltungsdauer
6 Mitteilungen des Bürgermeisters
7 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 07.10.2021 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.09.2021 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 09.09.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 07.10.2021 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 09.09.2021 
beschlossen, dass  für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse 


18/11         Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung;
Sanierung des ehemaligen Forstamtsgebäudes - Festsetzung der Förderhöhe

18/13         Errichtung/Installation einer Netzwerkinfrastruktur in der Pfalzgraf-Friedrich-Mittelschule
       Vohenstrauß im Rahmen des Förderprogramms "digitale Bildungsinfrastruktur an 
       bayerischen Schulen (Digitalpakt);
hier: Auftragsvergabe der Arbeiten für die Errichtung der Netzwerkverkabelung

der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.



Bei der Bekanntgabe des Wegfalls des Geheimhaltungsgrundes gem. Art. 52 Abs. 3 GO ist § 
Abs. 2 Satz 2 VgV, wonach Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahme-anträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentationen über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind, zu beachten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bericht über die Haushaltsentwicklung 2021 zum 30.09.2021 und Entscheidung über die Gewährung der Sportförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 07.10.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Kämmerei hat die wichtigsten Zahlen, die zur Beurteilung der Haushaltsentwicklung 2021 erforderlich sind, ermittelt (diesem Beschluss liegt eine entsprechende Anlage bei).
Diese Zahlen werden vom Kämmerer vorgetragen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von der Entwicklung des Haushalts 2021 Kenntnis.
Es besteht damit Einverständnis die Sportförderung für 2021 in Höhe von insgesamt 25.339 € an die entsprechenden Vereine auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Satzung der Stadt Vohenstrauß über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Vohenstrauß-Altstadt"; hier: Verlängerung des Geltungszeitraums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 07.10.2021 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die derzeitige Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Vohenstrauß-Altstadt datiert vom 22. September 2004.
Das Vorliegen einer gültigen Sanierungssatzung ist Grundlage für die städtebaulichen Maßnahmen in diesem Gebiet.

Eine Geltungsdauer ist in dieser Satzung nicht aufgenommen.

Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, sind spätestens bis zum 31.12.2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB aufzuheben, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden.


Die Überleitungsvorschrift des § 235 Abs. 4 BauGB für Sanierungssatzungen, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen am 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, sieht eine Pflicht der Gemeinde zur Aufhebung spätestens bis zum 31.12.2021 vor. Gleichzeitig wird der Gemeinde aber die Möglichkeit eingeräumt, bis zu dem genannten Datum eine kürzere (oder ggf. eine längere) Frist für die Durchführung der Sanierung entsprechend §142 Abs. 3 Satz 3 BauGB festzulegen oder eine von ihr bereits festgelegte Frist gem. §142 Abs. 3 Satz 4 BauGB zu verlängern.


Wie bereits oben erwähnt, besteht im Rahmen des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Möglichkeit für den Fall, dass die Sanierung nicht innerhalb der festgelegten Frist durchgeführt werden kann, die Frist durch Beschluss des Stadtrates (einfacher Beschluss, nicht Satzungsbeschluss!) zu verlängern. Die Verlängerungsmöglichkeit steht der Stadt nicht nur einmal zu; eine nach Satz 4 bereits verlängerte Frist kann durch Beschluss erneut verlängert werden.


Die Stadt Vohenstrauß hat im Jahr 2017 mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept als Nachfolgewerk der damaligen „Vorbereitenden Untersuchung“ die Grundlage für mittel- und langfristigen städtebaulichen Maßnahmen geschaffen.

Diese Maßnahmen umfassen einen Zeitraum von mehr als fünfzehn Jahren; deshalb wäre der Geltungsbereich der Sanierungssatzung um den maximal möglichen Zeitraum von 15 Jahren zu verlängern.


Die Verwaltung schlägt deshalb vor,  die Geltungsdauer der Sanierungssatzung „Vohenstrauß – Altstadt“ bis  31.12.2035 zu verlängern.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Geltungsdauer der Sanierungssatzung „Vohenstrauß – Altstadt“ wird bis zum 31.12.2035 verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Satzung der Stadt Vohenstrauß über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Vohenstrauß- Ehemaliges Bahnhofsgelände mit Umgriff" hier: Verlängerung der Geltungsdauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 07.10.2021 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Die Sanierungssatzung der Stadt Vohenstrauß für das Sanierungsgebiet „Vohenstrauß – Ehemaliges Bahnhofsgelände mit Umgriff“ datiert vom 18. 07.2008.

Im vorangegangenen Beschluss für das Sanierungsgebiet „Vohenstrauß –Altstadt“ wurde die Problematik der Aufhebung von Sanierungssatzungen zum 31.12.2021 erläutert.

Die Regelungen zu Sanierungssatzungen hinsichtlich Befristung, Verlängerung der Geltungsdauer oder Aufhebung gelten generell für alle Sanierungssatzungen, folglich auch für die, die nach dem 01.01.2007 bekannt gemacht wurden.
Rechtzeitig vor Fristablauf ist demnach entsprechend zu verfahren.

Da im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept auch Maßnahmen im Geltungsbereich der gegenständlichen Satzung enthalten sind, wäre die Geltungsdauer ebenfalls zu verlängern.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Geltungsdauer der Sanierungssatzung „Vohenstrauß – Ehemaliges Bahnhofsgelände mit Umgriff“ zu verlängern.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Geltungsdauer der Sanierungssatzung „Vohenstrauß – Ehemaliges Bahnhofsgelände mit Umgriff vom 18.07.2008 wird bis zum 31.12.2035 verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 07.10.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. Die Stadt hat sich entschlossen, den Kirchweihmarkt am 24.10.2021 in „abgespeckter Form“ durchzuführen. Der Markt ist notwendig, damit die Geschäftsleute den verkaufsoffenen Sonntag durchführen können. Es war eine eindringliche Bitte des Mittelständischen Wirtschaftskreises an die Stadt, den Markt stattfinden zu lassen. Momentan sind die Voraussetzungen für die Stadt nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes leistbar. Verwaltungsmitarbeiter Alexander Neuber ist derzeit dabei, ein Hygienekonzept zu erarbeiten. Die Stadt Neustadt/WN hat bei der Verwaltung nachgefragt, wie Vohenstrauß den Markt durchführt, aber hier konnte lediglich die Auskunft erteilt werden, dass sich die Stadt an die derzeit gültigen Infektionsschutzmaßnahmen hält. Derzeit haben sich 7-8 Fieranten bereiterklärt, am Markt teilzunehmen, allerdings läuft die Anmeldefrist noch bis 08.10.2021. Der Markt soll lediglich vorm Rathaus und am Rathausparkplatz stattfinden. 

  1. Auch der Advent im Schloss wird ebenfalls im Außenbereich stattfinden. Allerdings muss noch überlegt werden, ob neben dem Schlosshof auch der Garten mitgenutzt werden kann. Bei schlechten Witterungsverhältnissen könnte ein Markt im Garten problematisch werden. Hier kann jedoch mit der Entscheidung noch etwas abgewartet werden. Es muss auch noch ein Gespräch mit den Vereinen stattfinden, wer von diesen bereit ist, mitzuarbeiten.

  1. Bezüglich der Anfrage von Stadtratsmitglied Martha Bauer zur Eingrünung der PV-Anlage in Altenstadt wurde heute der zuständige Ansprechpartner von der Firma MaxSolar GmbH angeschrieben und aufgefordert, Stellung zu nehmen. Hier ist die Reaktion der Firma abzuwarten.

  1. An Stadtratsmitglied Dr. Volker Wappmann ergehen herzliche Grüße aus Lauter-Bernsbach. Es waren mittlerweile drei Abordnungen zu verschiedenen Anlässen, unter anderem zum Vugelbeerfast, in Lauter-Bernsbach. Die Partnerschaft kommt also langsam wieder in Schwung. Auch Herr Hermann Weig war mit einem Freund aus Moncoutant zu Besuch in Vohenstrauß. Auch hier gibt es also wieder Kontakt.

Die Erschließung des Baugebiets „Vohenstrauß-Sommerwiesen“ BA III ist im vollen Gang. Im Baugebiet an der Retzstraße wird nächsten Dienstag und Mittwoch die Asphaltierung stattfinden. Im Gewerbegebiet laufen bereits die Vorbereitungen und Rodungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 07.10.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Bernhard Kleber richtet nach einer Besichtigung des katholischen Kindergartens ein großes Lob an den Betreiber, den Pfarrer, die Kirchenverwaltung und die Kindergartenleitung, dass Planung und Gestaltung so gut umgesetzt wurden. Es wurde die Barrierefreiheit kostengünstig erreicht. Die Sanierung ist gelungen und eine Bereicherung für Stadt und Kinder. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer stimmt zu, allerdings kann aufgrund der Aussagen des Herrn Dekan schon festgestellt werden, dass dieser eine Generalsanierung während eines laufenden Betriebs nicht mehr durchführen würde, zumal dadurch auch nicht unerhebliche Mehrkosten entstanden sind. Die Sanierung war anstrengend für Personal und Kinder. Auch im Rathaus hat man diese Situation erlebt und eigentlich will man dies niemandem zumuten. Wenn allerdings die Kirchenverwaltung die Entscheidung getroffen hätte, mit Containern zu arbeiten, hätten diese auch einiges gekostet und damit relativiert sich die Kostensteigerung, die vor allem auch durch Preissteigerungen verursacht wurde. Alle sind froh, dass die Sanierung kurz vor der Vollendung steht.

  1. Stadtratsmitglied Ulrike Kießling erwähnt die vor der Sitzung von 2. Bürgermeister Uli Münchmeier ausgeteilten Bestellzettel. Die evangelische Kirchengemeinde führt wieder ein Weinfest „to go“ zugunsten der Kirchenrenovierung durch. Die Pfarrgemeinde würde sich freuen, wenn sich wieder Abnehmer finden würden. Herzlichen Dank spricht sie für die Bestellungen im letzten Jahr aus, die ein gutes Plus gebracht haben.

  1. Stadtratsmitglied Alfons Raab möchte wissen, ob die Bautafel an der Dreifachturnhalle nach Fertigstellung der Sanierung abgebaut werden kann. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer geht davon aus, dass diese bis zur Endabrechnung stehen bleiben muss. Die Verwaltung wird aber abklären, wann ein Abbau erfolgen kann.

  1. Stadtratsmitglied Ulrike Kießling verweist auf das in der Presse veröffentlichte Kunstprojekt der Förderschule im Winklergarten. Hier wurde eine Wand mit dem Bild der Friedrichsburg gestaltet. Sie lädt ein, diese Arbeit jederzeit anzusehen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.11.2021 08:58 Uhr