Datum: 02.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.11.2021
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.11.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Feuerwehrwesen; Grundsatzbeschluss über die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Oberlind
4 Vollzug des Fundtierrechts - hier: Fundtiere; Beteiligung der Stadt Vohenstrauß an den Investitionskosten für den Neubau eines Tierheimes in Weiden durch den Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V. - Genehmigung der Zuschussvereinbarung
5 Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Straßenteilstücks "Zwischen den Städten" im Baugebiet "Nähe Retzstraße", Fl.Nr. 195 der Gemarkung Altenstadt als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
6 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Schaffung einer Verkehrsübungsstätte im Bereich Gagernweg; Entscheidung über den Antrag
7 Antrag der Freien Wähler Vohenstrauß auf Bestandsaufnahme der digitalen Infrastruktur der Grund- und Mittelschule und Abruf sämtlicher Fördergelder; hier: Grundsatzdiskussion
8 Antrag der Freien Wähler auf Errichtung von Solarzellen auf städtischen Gebäuden; hier: Grundsatzdiskussion
9 Mitteilungen des Bürgermeisters
10 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 04.11.2021 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.11.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 04.11.2021 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


20/10         Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Widerspruch der Allianz Versicherungs-
       Aktiengesellschaft gegen den Bescheid der Stadt Vohenstrauß vom 13.07.2021


20/11        Einbau von dezentralen Lüftungsgeräten in der Grundschule Vohenstrauß im Rahmen des 
       Förderprogramms "Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische 
       Anlagen"; hier: Auftragsvergabe



der  Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Feuerwehrwesen; Grundsatzbeschluss über die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Oberlind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 01.06.2021 stellte die FFw Oberlind einen Antrag auf Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF) mit Allradantrieb sowie Atemschutzausstattung für vier Atemschutzgeräteträger.
Begründet wurde dieser Antrag u. a. damit, dass aufgrund des Alters des bisherigen Einsatzfahrzeugs (Baujahr 1991) eine Ersatzbeschaffung erforderlich sei; zudem wurde auf die Flexibilität eines Allradfahrzeugs sowie eine stärkere Schlagkraft bei der Brandbekämpfung und Rettung durch Atemschutzgeräteträger verwiesen.

Der Antrag der FFw Oberlind liegt dieser Beschlussvorlage bei; es wird hierauf verwiesen.


Im Zuge dieses Verfahrens wurde die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) gebeten,  das FFw Gerätehaus Oberlind dahingehend zu begutachten, ob ein TSF mit Allrad und Atemschutz dort untergestellt werden könnte.

Am 09.08.2021 fand dieser Ortstermin statt.
Das Protokoll hierüber wurde in das Ratsinformationssystem eingepflegt.

Das Ergebnis der Begutachtung kurz zusammengefasst:
Das Feuerwehrhaus Oberlind weist Sicherheitsmängel auf, aufgrund derer eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Feuerwehrangehörigen zu befürchten ist.
Aus Sicht der KUVB sind am Feuerwehrhaus zwingend bauliche Maßnahmen erforderlich, um die bestehenden Mängel zu beseitigen.

Das neue TSF kann nach Aussage der KUVB auf dem bestehenden Stellplatz untergestellt werden. Die Beschaffung des neuen Einsatzfahrzeuges wird Gegenstand künftiger Stadtratssitzungen.

Die Verwaltung hat ein Architekturbüro gebeten, Entwürfe zu erarbeiten, mit denen die Gefahren für die Feuerwehrangehörigen beseitigt werden können.

In Anwesenheit der Führungskräfte der FFw Oberlind wurden bislang zwei Entwürfe vorgestellt.
Auch der Vorstandschaft der FFw Oberlind wurden diese Entwürfe vorgelegt und für gut befunden.

An Kosten sind für die Baumaßnahmen gemäß Kostenschätzung 184.271 EUR zu erwarten.

Fördermittel sind hierfür jedoch keine in Aussicht zu stellen, da kein zusätzlicher Stellplatz errichtet wird.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Das Feuerwehrgerätehaus Oberlind wird im Sinne der Behebung der durch die KUVB protokollierten Mängel umgebaut bzw. erweitert.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren hierzu einzuleiten und zu begleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vollzug des Fundtierrechts - hier: Fundtiere; Beteiligung der Stadt Vohenstrauß an den Investitionskosten für den Neubau eines Tierheimes in Weiden durch den Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V. - Genehmigung der Zuschussvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 den Grundsatzbeschluss gefasst, sich an den Investitionskosten für den Neubau eines Tierheims sowie an den laufenden Betriebskosten (Fundtierpauschale) für das Tierheim zu beteiligen.

In der Sitzung am 14.01.2021 wurde durch den Stadtrat beschlossen, den Investitionskostenzuschuss in drei gleichen Jahresraten (01.07.2021, 31.05.2022, 31.05.2023) in Höhe von 25.482,77€, beginnend ab 2021 zu leisten.


Der Baubeginn für das neue Tierheim ist im Frühjahr/Sommer 2022 geplant, etwa ein Jahr später soll das neue Tierheim bezugsfertig sein (siehe auch „Der Neue Tag“, 10.09.2021).
Auf Grund der ausstehenden verbindlichen Auskunft des Finanzamts Weiden i.d. Opf. hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung der Zuschüsse an den Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V. konnte die Finanzierung bisher nicht anlaufen.

Diese verbindliche Auskunft des FA Weiden wurde mit Datum vom 12.11.2021 erteilt.

Mit Schreiben vom 23.11.2021 hat der Erste Bürgermeister der Stadt Windischeschenbach, der das Verfahren federführend für die Landkreisgemeinden betreibt, diesen Sachverhalt mitgeteilt.
Gleichzeitig hat er darum gebeten, die gültige Fassung der Zuschussvereinbarung, die von Frau RA´ín Christa Krämer, Weiden und Herrn Dr. Alfred Scheidler vom Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab ausgearbeitet wurde, in den Gremien genehmigen zu lassen.

Die Zuschussvereinbarung sieht vor, dass der Anteil der Stadt Vohenstrauß in Höhe von insgesamt 76.448,30 EUR in drei Jahresraten, beginnend ab 01.07.2022 zu leisten ist (§3 Abs. 2 Buchst. b).
Die zweite Rate ist zum 30.05.2023 und die dritte Rate zum 30.05.2024 fällig.

Die Zuschussvereinbarung wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Inhalt der Zuschussvereinbarung zwischen den Landkreisgemeinden des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab, dem Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und dem Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V., Barbarastraße 14, 92729 Weiherhammer, über die geordnete Finanzierung des Neubaus eines Tierheimes und dessen Errichtung und Einrichtung durch den Tierschutzverein und genehmigt diese vollinhaltlich.


Der erste Bürgermeister oder dessen Vertreter wird zur Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Straßenteilstücks "Zwischen den Städten" im Baugebiet "Nähe Retzstraße", Fl.Nr. 195 der Gemarkung Altenstadt als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der anliegenden Grundstücke wurden das Straßenteilstück „Zwischen den Städten“ im Baugebiet „Nähe Retzstraße“ in Altenstadt von km 0,432 bis km 0,468, auf der Fl.Nr. 195 der Gemarkung Altenstadt gelegen, durch die Stadt Vohenstrauß endgültig hergestellt. Das Straßenteilstück ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Das Straßenteilstück im Baugebiet „Nähe Retzstraße“ trägt die Straßenbezeichnung „Zwischen den Städten“ da im Jahre 2009 bereits der Stadtrat festgelegt hat, dass das Straßenstück zwischen der Retzstraße und Fiedlbühlstraße die Bezeichnung „Zwischen den Städten“ erhält.

Beschluss

Das in der Stadt Vohenstrauß im Baugebiet „Nähe Retzstraße“ in Altenstadt gelegene Straßenteilstück „Zwischen den Städten“ (auf der Fl.Nr. 195 der Gemarkung Altenstadt gelegen) von km 0,432 bis km 0,468 wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke (östlich abgehende Stichstraße) beginnt bei der Nord-West-Ecke des Grundstücks „Zwischen den Städten 22“, Fl.Nr. 195/1 der Gemarkung Altenstadt (km 0,432) und endet beim Grundstück „Zwischen den Städten 26“, Fl.Nr. 195/3 der Gemarkung Altenstadt (km 0,468). 

Die Teilstrecke ist im vorliegenden Lageplan gelb-grün-schraffiert gekennzeichnet. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,432 bis km 0,468 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Schaffung einer Verkehrsübungsstätte im Bereich Gagernweg; Entscheidung über den Antrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 17.10.2021 stellte die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag auf Schaffung einer Verkehrsübungsstätte im Bereich Gagernweg.
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wurde den Stadtratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Kenntnisnahme bereitgestellt.

Das im Antrag erwähnte Areal wird derzeit als Holzlagerplätze von Bürgerinnen und Bürger der Stadt Vohenstrauß genutzt, sowie auch vom städtischen Außendienst für verschiedenste Zwischenlagerungen.


Die Holzlagerung wird zurzeit auf einer größeren Fläche, als das städtische Grundstück ist (z. T. auf Grundstück der Autobahn), praktiziert. Bei der Errichtung einer Verkehrsübungsstätte muss der Grundstücksverlauf beachtet werden, somit ist dann die zur Verfügung stehende Fläche nicht so weitläufig, wie es sich derzeit in der Natur präsentiert. Bei Beachtung des Grenzverlaufes sind dann geringe Tiefe einer möglichen Fläche (ca. Maße inkl. der Straße/ des Wegs in m) gegeben.




Die Fläche des zu befestigenden / zu errichtenden Areals, wie es im Antrag dargestellt ist, beträgt ca. 3.800 m². Die Fläche ist im nachfolgenden Luftbild markiert (für die Flächenermittlung wurde die markierte Fläche, nur bis Kante Norden der Straße – ohne Straßengraben gemessen).




Kosten für die Errichtung der Fläche:
Schätzung der Erstehungskosten unter Zuhilfenahme der Kostenschätzung vom November 2019 für einen angedachten Bau eines Parkplatzes beim Sportplatz des SV Waldau.
Die geplante Parkplatzfläche vom SV Waldau hatte eine Fläche von ca. 2.400 m².Die ermittelten Baukosten lt. Kostenschätzung betrugen ca. 405.000 Euro.
dies ergibt einen Preis von ca. 168,75 € je m²
In diesen Kosten waren inbegriffen: Erdarbeiten, Unterbau, Belag (teilw. Asphalt / teilw. wassergebundene Decke), Rohrarbeiten für Entwässerung der Fläche, kleiner Pflanzarbeiten; kurzum alles Nötige aber nicht Zuviel.

Unter Zugrundelegung des vor zwei Jahren ermittelten Quadratmeterpreises von 168,75 € (für den Parkplatz beim Sportplatz Waldau und der Fläche der zur Diskussion stehenden Verkehrsübungsstätte von 3.800 m² ergeben sich geschätzte Kosten in Höhe von 641.250 Euro. Die in der Vergangenheit stattgefundene massive Preissteigerung im Bausektor ist in dieser Kostenschätzung noch nicht einmal berücksichtigt.


Folgende weitere Probleme würde eine Verkehrsübungsstätte mit sich bringen:
  • Die befestigte Fläche ist auch zu entwässern, in den Baukosten sind zwar Entwässerungsleitungen für die Fläche selbst inbegriffen. Wohin dann mit dem Regenwasser?
Im Bereich des Gagernwegs ist kein Regenwasserkanal vorhanden bzw. die im Gagernweg vorhandene Mischwasserkanalisation ist nicht dafür ausgelegt um solche Mengen an Oberflächenwasser aufzunehmen. Zudem ist aus dem Blinkwinkel des Fremdwasseranteil in der Kläranlage auch nicht erstrebenswert Niederschlagswasser über Mischkanalisation zu entsorgen. Bei der Realisierung eines Verkehrsübungsgeländes wäre zusätzlich der Bau einer entsprechenden, weiterführenden Entwässerungseinrichtung nötig.
  • Verkehrsübungsplatz käme nur einem bestimmten Personenkreis zu Gute (in diesem Falle den Fahrschulen) dies ist als Förderung einer ganz speziellen Berufsgruppe zu sehen. Dies Wirtschaftsförderung wäre eine freiwillige Leistung der Stadt. 
  • Beim Betrieb des Platzes durch die Stadt stellen sich auch weitreichende Themen wie Haftungsfragen? Betriebserlaubnis? TÜV-Prüfungen?
  • Bei ordentlichen Ausbau der Zufahrtsstraße Gagernweg käme es zum Anfall von einem Erschließungsbeitrag für alle Anlieger (auch für die Wohnhäuser im Bereich Gagernwerg)
  • Im Zuge der baurechtlichen Genehmigung für die Anlage eines Verkehrsübungsgeländes wird auch die 40 m – Bauverbotszone zur Autobahn mit zu berücksichtigen sein (rot dargestellte Linie), so dass nur noch effektiv eine kleine Restfläche verbleibt.



Am 18.11.2021 ging bei der Stadt Vohenstrauß ein Schreiben der drei Vohenstraußer Fahrschulen ein.
Darin stellten die Fahrschulen richtig, dass sie eine Straße mit geringen Verkehrsaufkommen mit guter Fahrbahnoberfläche, wenig Verschmutzung und einer Wendemöglichkeit für Übungen und Prüfungen der Klassen A, A1; A2 und AM benötigen und keine Verkehrsübungsstätte / Verkehrsübungsplatz.
Das Schreiben wurde den Stadtratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Kenntnisnahme bereitgestellt.


Bereits vor dem Antrag standen die Betreiber der Fahrschulen mit dem Ersten und Zweiten Bürgermeister in Kontakt in dem die Notwendigkeit einer geeigneten Straßenstrecke vorgebracht wurde. 
Zwischenzeitlich hat, wie in dem Schreiben der Fahrschulen erwähnt ist, ein Ortstermin mit den beiden Bürgermeistern (Ersten und Zweiten) stattgefunden, bei dem ein passendes Teilstück einer vorhandenen öffentlichen Straße gefunden wurde, auf dem die Fahrschulen ihre erforderlichen Übungen bzw. Prüfungen für die Klassen A, A1; A2 und AM durchführen können.

Beschluss

Stadtratsmitglied Bernd Koller zieht den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zurück. Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag der Freien Wähler Vohenstrauß auf Bestandsaufnahme der digitalen Infrastruktur der Grund- und Mittelschule und Abruf sämtlicher Fördergelder; hier: Grundsatzdiskussion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö vorberatend 7

Sach- und Rechtslage

Mit Antrag vom 21. November 2021 bitten die Freien Wähler Vohenstrauß um Diskussion über die Digitalisierung in den Schulen. Da laut Begründung des Antrags noch nicht alle möglichen Gelder für die Förderung der Digitalisierung abgerufen seien, sollten nun in einem zweiten Schritt bislang noch nicht angedachte Projekte gestartet werden.

Aus Sicht der Freien Wähler Vohenstrauß sei dies nun eine einmalige Chance, eine bereits sehr gute digitale Ausstattung der Schulen in Vohenstrauß zu optimieren. Es wird deshalb beantragt, im Rahmen einer Dienstbesprechung mit den Schulleitern der beiden in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt befindlichen Schulen Grund- und Mittelschule Vohenstrauß, dem Bürgermeister und dem IT-Beauftragten der Stadt und den IT-Beauftragten der Schulen den Bestand der digitalen Infrastruktur zu erheben und im zweiten Schritt dann ältere oder nicht mehr dem neuesten Stand der IT-Technik entsprechende Geräte im Zuge der Fördermaßnahme auszutauschen. Im Vorfeld soll die Förderfähigkeit überprüft, danach die optimale Ausstattung ermittelt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag der Freien Wähler auf Errichtung von Solarzellen auf städtischen Gebäuden; hier: Grundsatzdiskussion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö vorberatend 8

Sach- und Rechtslage

Mit Antrag vom 21. November 2021 bitten die Freien Wähler Vohenstrauß um eine Diskussion über das Thema „Solarenergie auf städtischen Gebäuden“. Auf Grundlage der Präsentation der beauftragten Energieagentur soll auf allen Dächern gemeindeeigener Bauten Solarzellen in der maximal möglichen Größenordnung verbaut werden. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Anlagen wirtschaftlichen vertretbar betrieben werden können, aus Sicht der Freien Wähler Vohenstrauß also im Rahmen der Investition kein Verlust für die Stadtkasse erwirtschaftet wird. Eine „schwarze Null“ oder ein besseres Ergebnis gelte als wirtschaftlich, Gewinnerzielung müsse nicht im Vordergrund der Investitionsentscheidung stehen.

Als Zusatz zum Antrag wird von den Freien Wählern Vohenstrauß noch mitgeteilt, dass mit der Umsetzung und weiteren Planung der PV-Anlagen noch abgewartet werden könne, bis die neuen Förderrichtlinien der neuen Bundesregierung bekannt gemacht und in Kraft getreten sind.
 

Beschluss

Keiner.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö 9

Sach- und Rechtslage

  1. Es ist ein Dankschreiben des SV Waldau eingegangen, das vorgelesen wird. Thomas Eiber schließt sich für die SpVgg Vohenstrauß, aber wohl auch für sämtliche Vereine der Großgemeinde, dem Dankesschreiben an.

  1. Aufgrund der Coronasituation wird es keine Jahresschlusssitzung geben. Es wird erneut so gehandhabt, dass jeder einen Gutschein von einem Lokal seiner Wahl in Höhe von 30,- Euro erhält. Die Gutscheine müssen bis 06.12.2021 im Vorzimmer bestellt werden, damit diese rechtzeitig ausgegeben werden können. In der derzeitigen Situation wäre es sicher nicht angebracht, im Sitzungssaal mit vielen Leuten zu sitzen und danach zum Essen zu gehen.

  1. Stadtratsmitglied Michael Karl hat darauf hingewiesen, dass in der renovierten Dreifachturnhalle Schraubenköpfe an den Prallwänden herausragen. Die Angelegenheit wurde mit der Firma besprochen. Es scheint so zu sein, dass manche Schrauben zu lang sind, durch Aufprall gegen den Beton stoßen und sich dadurch herausdrücken. Übernächstes Wochenende wird eine Firma mit sechs Mann anrücken und in der gesamten Halle alle Schrauben bis zu einer gewissen Höhe kontrollieren und, wenn notwendig, austauschen. Bis dahin wird der Hausmeister morgens einen Kontrollgang machen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö 10

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Josef Maier spricht ein Lob an die Mitarbeiter des Impfzentrums in Vohenstrauß aus. Das Impfzentrum läuft aus seiner Sicht prima, hier wird gute Arbeit geleistet und durch die Termine gibt es kaum Wartezeiten. Er befindet es für schön, dass die Impfungen voranschreiten und hofft, dass es damit bald wieder ein normales Leben geben wird. Es ergeht die Bitte, die Mitarbeiter des Impfzentrums nicht zu sehr zu stressen, wenn es den Moderna-Impfstoff gibt. Hier bittet er, nicht zu wählerisch zu sein.

  1. Maier bittet weiter, die Geschäftswelt vor Ort zu unterstützen. Seiner Meinung nach muss nicht alles bei Amazon bestellt werden. Vohenstrauß braucht auch nach der Pandemie die Geschäfte vor Ort und es wäre schade, wenn diese kaputtgehen. Auch an die Gastronomie sollte gedacht werden. Wenn man nicht Essen gehen möchte, kann auch etwas abgeholt werden. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer ergänzt in diesem Zusammenhang, dass die Stadt eine Werbekampagne bei OTV für den Weihnachtsmarkt gebucht hatte. Diese Werbezeit wurde auf den Einzelhandel umgewandelt und läuft noch bis 17.12.2021. Hier wird explizit für Vohenstrauß und dessen Geschäfte geworben. Gerade in dieser Zeit macht dies Sinn.

  1. Stadtratsmitglied Johann Bayerl appelliert erneut an alle Hundehalter und Hundehalterinnen. Zum Aufsammeln der Hinterlassenschaften der Tiere sollen Tüten mitgeführt werden. Leider gibt es immer wieder Ausreißer. Erst kürzlich hat ein Landwirt wieder berichtet, dass immer wieder Hunde über die Wiesen laufen und dort ihr Geschäft verrichten. Eigentlich wissen alle Hundehalter, dass dann Hundekot im Futter landet und gesundheitsschädlich für die Tiere ist, aber es sind immer wieder welche dabei, die ihren Hund von der Leine lassen. Auch wurde beobachtet, dass Hunde Löcher in die Wiese oder die Felder graben, aber auch hier hat der persönliche Hinweis des Landwirts nichts bewirkt. Darum sollte dieser Appell über die Presse weitergegeben und die Hundebesitzer angehalten werden, die Hunde an der Leine zu führen, wenn sie der Halter nicht im Griff hat. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bedauert, dass die Stadt im Außenbereich nichts machen kann. Eine Anleinpflicht unterliegt ganz strengen Vorgaben. Geschäftsleiter Thomas Herrmann erklärt, dass eine Anleinpflicht nur in speziellen Umgebungen, z.B. im Park, in einer Fußgängerzone etc. zulässig ist. Ansonsten ist darauf zu achten, dass die Hunde den benötigten Auslauf bekommen. Eine Anleinpflicht für das gesamte Stadtgebiet ist rechtlich nicht möglich. Hier wäre zuerst die Vernunft der Leute und eine gute Erziehung der Hunde gefragt.

  1. Stadtratsmitglied Bernhard Kleber ist der Meinung, dass gerade Gewerbeneubauten verstärkt Photovoltaikanlagen auf Dächern angebracht werden sollten. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer meint, dass sich diese Einstellung bereits bei vielen Unternehmern durchgesetzt hat und die Zukunft sein wird. So hat auch die Firma PSZ auf den gesamten Hallen PV-Anlagen installiert.


  1. Stadtratsmitglied Thomas Eiber wurde von Besuchern des Hallenbades Vohenstrauß angesprochen, dass es dort extrem von den Fenstern hereinzieht. Allerdings sei dies dem Landratsamt Neustadt/WN bereits bekannt, aber bisher wurde nichts unternommen. Er möchte wissen, ob sich die Stadt für eine Problemlösung einsetzen kann. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer sagt zu, diesbezüglich beim Landrat nachzufragen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.01.2022 10:15 Uhr