Datum: 13.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.12.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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22. Sitzung des Stadtrates
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13.01.2022
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 02.12.2021 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 02.12.2021 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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22. Sitzung des Stadtrates
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13.01.2022
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ö
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 02.12.2021 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
21/12 Freiwillige Feuerwehr Vohenstrauß;
Auftragsvergabe zur Lieferung eines Fahrgestells zur Nutzung als Mannschaftstransportwagen - hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung
21/14 Generalsanierung des Katholischen Kindergartens "Don Bosco";
Genehmigung der Mehrkosten aufgrund Entwicklung Baukostenpreise und zusätzlicher Maßnahmen sowie Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben
21/16 Sanierung und Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage des Trainigsplatzes
(B-Platz) am Sportzentrum Vohenstrauß; hier: Auftragsvergabe
21/17 Erschließung des neuen Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß - Ost, BA 2,
Entfernung und Beseitigung der Wurzelstöcke der gerodeten Waldfläche;
hier: Auftragsvergabe
21/18 Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen in der Grundschule Vohenstrauß,Erforderliche Elektroarbeiten für den Einbau der Lüftungsgeräte; hier: Auftragsvergabe
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Abrechnung der Erschließungsbeiträge für das Gewerbe- und Industriegebiet "Vohenstrauß - Ost, BA 2";
hier: Bildung einer Erschließungseinheit und Abrechnung des Erschließungsbeitrags über Ablöseverträge, sowie Beschlussfassung über die "Entwässerungssystementscheidung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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22. Sitzung des Stadtrates
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13.01.2022
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ö
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
In den vergangenen Wochen erfolgte die Ausschreibung der Bauarbeiten für die Erschließung des Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2“, welches im Anschluss an das bestehende Industriegebiet von Vohenstrauß entsteht.
Das Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen gem. Art. 5 a Abs. 1 KAG.
Der Art. 5 a Abs. 2 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB ermächtigt die Gemeinde, Bestimmungen über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen im Ganzen zu treffen. Das heißt, dass die Gemeinde Bestimmungen über die Ablöse des Erschließungsbeitrags vor Entstehung der Beitragspflicht treffen kann.
Bei dem Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2“ liegen die Voraussetzungen für die Ablösung des Erschließungsbeitrags mittels Ablösevereinbarungen vor, da für dieses Gebiet die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist. Da die Abrechnung als Erschließungseinheit vorgenommen werden soll, ist es erforderlich, einen Beschluss über die Bildung einer solchen zu fassen.
Die Erschließungsbeiträge für die in der jüngsten Vergangenheit realisierten Baugebiete (wie z. B. die drei Bauabschnitte des Baugebiets „Sommerwiesen“, das Baugebiet „Nähe Retzstraße“ in Altenstadt oder das damalige Baugebiet „In der Leiten“) wurden ebenfalls mittels Ablöseverträge erhoben. Es erscheint daher sinnvoll, bei diesem zu erschließenden Gewerbe- und Industriegebiet ebenso zu verfahren, da mit der bisherigen Vorgehensweise gute Erfahrungen gemacht wurden.
Um bei der Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils – fließt in die Berechnung der Höhe des Ablösebetrags für den Erschließungsbeitrag mit ein – die anteiligen Kosten für den Ableitungskanal und evtl. auch weiterführenden Einrichtungen (wie z. B. Rückhaltebecken) mit zu berücksichtigen, ist es erforderlich eine „Entwässerungssystementscheidung“ zu treffen.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Aussprache beschließt der Stadtrat:
1. Für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2“ wird eine Erschließungseinheit gebildet.
2. Der Erschließungsbeitrag für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2“ wird in Form von Ablösevereinbarungen abgerechnet.
3. Die Ermittlung des mutmaßlichen Erschließungsaufwands erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlich entstehenden, geschätzten tatsächlichen Kosten (Ausschreibungsergebnisse), einschließlich evtl. bereits entstandener Kosten.
4. Bei der Berechnung des Straßenentwässerungsanteils sind die Kosten für den Ableitungskanal und evtl. auch weiterführenden Einrichtungen (wie z. B. Rückhaltebecken) mit zu berücksichtigen. Die hier erforderliche „Entwässerungssystementscheidung“ wird hiermit getroffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Erschließung des Gewerbe- und Industriegebiets "Vohenstrauß - Ost, BA 2";
hier: Benennung der Erschließungsstraße(n)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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22. Sitzung des Stadtrates
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13.01.2022
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ö
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Nachdem im März 2022 – sofern dies witterungsbedingt möglich ist - mit den Erschließungsarbeiten für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2“ begonnen werden soll, ist es erforderlich, die Straßenbenennung vorzunehmen, um den einzelnen Bauparzellen Straßen- und Hausnummernbezeichnungen zuordnen zu können.
Zudem benötigen die Versorgungsträger und das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung für Ihre Unterlagen und Pläne die jeweiligen Straßennamen und Hausnummern.
Die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets besteht aus zwei Erschließungsstraßen. Da aus den Reservierungen der Parzellen absehbar ist, dass die im Bebauungsplan dargestellten Parzellen 8,9 und 10 (im nachfolgenden Plan als Fläche Nr. 1 dargestellt) wahrscheinlich durch einen Bewerber bebaut wird, bietet es sich an, für beide Straßen einen Namen zu vergeben. Der neue Straßenzug würde dann bei der Abzweigung bei der bestehenden Straße „Am Forst“ beginnen und dann nach Osten verlaufen, bevor er rechts nach Süden in Richtung Kreisstraße „Kr NEW 50“ abbiegt.

Da im bereits bestehenden Gewerbe- und Industriegebiet die Straßennamen „Im Gstaudach“ und „Am Forst“ Verwendung finden, wäre ein Ansatz sich für den neuen, zusätzlichen Straßennamen im Bereich „Wald / Gebüsch“ zu orientieren. Mit einem solchen Namen wäre dann wieder auch ein Bezug zu einem bestimmten Gebiet möglich (wie z. B. Blumennamen für das Baugebiet Sommerwiesen oder Namen von Vogelarten für die ehemaligen Baugebiete im Westen von Vohenstrauß).
Aber auch alle anderen Straßennamen für die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets sind möglich und denkbar.
Seitens der Verwaltung werden für die für die Benennung der neuen Erschließungsstraße(n) folgende Straßennamen vorgeschlagen:
- Im Wald / Am Wald
- An der Autobahn
- Industriestraße
- Am Gewerbepark
- Zum Michlbach / Am Michlbach
- _________________________
Beschluss
Für die geplante(n) Erschließungsstraße(n) im Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2“ – es wird ein Straßenname für beide Erschließungsstraßen vergeben - beschließt der Stadtrat gem. Art. 52 BayStrWG i.V.m. der Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Nummerierung der Gebäude und Grundstücke in der Stadt Vohenstrauß die Bezeichnung „Am Michlbach“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Parkplatzes an der Pfarrgasse, Fl.Nr. 101 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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22. Sitzung des Stadtrates
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13.01.2022
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ö
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beschliessend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Im Jahr 2021 wurde der „Parkplatz an der Pfarrgasse“ Fl.Nr. 101 der Gemarkung Vohenstrauß, auf dem Areal der ehemaligen Brauerei Würschinger, durch die Stadt Vohenstrauß zum öffentlichen Parkplatz ausgebaut.
Der Parkplatz ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen.
Der öffentliche Parkplatz wird dadurch gekennzeichnet, dass er dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht.
Der Gemeingebrauch ist beschränkt auf folgende Benutzungsart:
Stellplätze für Personenkraftwagen
Der Parkplatz erhält die Eigenschaft einer Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG.
Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß.
Um dem Parkplatz die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.
Beschluss
Der in der Stadt Vohenstrauß gelegene „Parkplatz an der Pfarrgasse“, Fl.Nr. 101 der Gemarkung Vohenstrauß wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke beginnt im Norden bei der Straße „Pfarrgasse“ mit der Fl.Nr. 617/1 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,000) und endet südlich, in Richtung des bestehenden Kirchplatzes, an der Grundstücksgrenze zu dem Grundstück Fl.Nr. 102 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,053).
Die Strecke ist im vorliegenden Lageplan gekennzeichnet mit einer lilafarbigen Umrandung. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,053 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: Stellplätze für Personenkraftwagen
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und der neu gewidmete Parkplatz in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion; Schaffung von Querungshilfen und einer Geschwindigkeitsbegrenzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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22. Sitzung des Stadtrates
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13.01.2022
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ö
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beschliessend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 24.10.2021 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die Schaffung von Querungshilfen sowie einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern auf dem Vohenstraußer Marktplatz.
Laut Antrag zieht sich der Kfz-Verkehr mit hohem Tempo durch die gesamte Durchgangsstraße von Altenstadt b. Vohenstrauß bis zum Kreisverkehr auf Höhe des REWE-Marktes.
Durch die Schaffung der Querungshilfen soll an vielen Punkten der oben genannten Strecke ein bequemeres und sichereres Überqueren der Straße insbesondere für Familien mit Kindern, Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen ermöglichen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, diese ebenerdigen Querungen an folgenden Stellen zu errichten:
- auf Höhe des „Freiraum“ auf dem Marktplatz
- bei der Bushaltestelle „Abzweigung Bahnhof“
- auf Höhe des „tankstop Dobner“ in der Altenstadter Straße
- auf Höhe der Bushaltestelle „Alte Schule“ in der Weidener Straße in Altenstadt
Darüber hinaus soll der Straßenverkehr auf dem Vohenstraußer Marktplatz auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern begrenzt werden. Neben der erhöhten Verkehrssicherheit soll durch diese Maßnahme ein allgemein ruhigerer und attraktiverer Marktplatz entstehen, der Platz zum Verweilen einladen und weniger als Durchgangsstraße fungieren.
Auf den in RIS eingestellten Antrag der SPD-Fraktion, sowie die Stellungnahme der PI Vohenstrauß wird verwiesen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. Gemeinsamer Vorschlag der FW-, FDP/UW- und CSU-Stadtratsfraktionen zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Schaffung von Querungshilfen und einer Geschwindigkeitsbegrenzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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22. Sitzung des Stadtrates
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13.01.2022
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ö
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vorberatend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 28.12.2021 unterbreiten die FW-, FDP/UW- und CSU-Stadtratsfraktionen folgenden Vorschlag zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion:
Grundsätzlich stehen alle drei Fraktionen dem Antrag offen gegenüber und halten einige Punkte, wie beispielsweise die vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung im Marktplatzbereich für überlegenswert.
Aufgrund der Komplexität und im Sinne einer allumfassenden Betrachtung dieser Thematik schlagen die drei Fraktionen vor, das geplante Radwegekonzept, welches im Haushalt 2022 beschlossen werden soll, um weitere Komponenten zu erweitern.
Es soll alle bisherigen Anträge/Anfragen der SPD, Freien Wähler, CSU und FDP/UW (z. B. aus dem Verkehrsausschuss) auf Überprüfung der Möglichkeiten eines Radwegekonzeptes im Bestand und bei zukünftigen Baumaßnahmen enthalten bzw. abhandeln.
Des Weiteren soll auch der Landkreis, der in vielen Bereichen (z.B. Weidener Straße) als Straßenbaulastträger zuständig ist, mit einbezogen werden. Zusätzlich sollen auch andere verkehrsberuhigende Maßnahmen, vor allem am Innenstadtbereich, geprüft werden.
Es sollen Messungen über gefahrene Geschwindigkeiten und die Verkehrsbelastung im Innenstadtbereich und generell erhoben werden. Außerdem schlagen die drei Fraktionen eine breite Bürgerbeteiligung vor, um unterschiedliche Interessen von Geschäftsleuten, Gastronomen, Anwohnern und Innenstadtbesuchern einbinden zu können.
Dieser Prozess samt Untersuchung sowie als Abschluss eine schlanke Konzeption mit punktuellen Umsetzungsvorschlägen für den Stadtrat, sollte aus der Sicht der drei Fraktionen, durch ein externes Büro durchgeführt werden, um die Verwaltung zu entlasten, bzw. nicht zusätzlich zu belasten. Auch die Beteiligung der Fachstellen sollte durch das Büro erfolgen.
Auf das im RIS eingestellte Schreiben der Fraktionen wird verwiesen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Büros zu eruieren, die die bislang vorgebrachten Verbesserungsvorschläge der Stadtratsfraktionen zu Verkehrsberuhigung, Radewegekonzepten etc. untersuchen und in einem Gesamtkonzept zusammenfassen können. Im ersten Schritt sind Angebote einzuholen, die dem Stadtrat zur Beauftragung vorzulegen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes;
Widerspruch einer Versicherung gegen den Bescheid der Stadt Vohenstrauß vom 07.09.2021 wegen Kostenersatz aufgrund eines Einsatzes der FFw Vohenstrauß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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22. Sitzung des Stadtrates
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13.01.2022
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ö
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beschliessend
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8 |
Sach- und Rechtslage
Mit Datum vom 07.09.2021 erließ die Stadt Vohenstrauß einen Kostenersatzbescheid
nach Art. 28 BayFwG für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Vohenstrauß am 21.08.2021 aufgrund eines Fahrzeugbrandes auf der Kreisstraße NEW 38.
Laut Bescheid vom 07.09.2021 beläuft sich der Kostenersatzbetrag auf 1.964,01 €.
Mit Schreiben vom 08.10.2021 legte die Versicherung Widerspruch gegen den Kostenersatzbescheid der Stadt Vohenstrauß ein; gleichzeitig wurde eine Zahlung über den Betrag von 1.768,43 € veranlasst.
Die Verwaltung hat den Halter des Fahrzeugs mit Schreiben vom 12.10.2021 darüber informiert, dass die Versicherung den Schaden in Höhe von 1.768,43 € reguliert habe, allerdings ein Restbetrag von 195,68 € noch aussteht.
Der Halter wurde gebeten, diesen Betrag bis 26.10.2021 auf ein Konto der Stadt Vohenstrauß einzuzahlen.
Es erfolgte ein Hinweis der Stadt, dass der Halter seine Versicherung über dieses Schreiben informieren könne.
Mit Datum vom 23.10.2021 teilte die Versicherung mit, dass sie das eben genannte Schreiben vom Versicherungsnehmer erhalten habe und legte nochmals eine Kopie des Widerspruchsschreibens bei. Zudem teilte die Versicherung mit, dass sie davon ausgehe, dass der Stadt – über den bereits geleisteten Betrag hinaus- keine weiteren Forderungen zustehen.
Dem Widerspruch war ein Prüfungsbericht einer von der Versicherung beauftragten externen Firma beigefügt aus dem ersichtlich ist, dass die Personalkosten, die Ausrückestundenkosten und die Streckengebühren gekürzt wurden.
Eine fundierte Begründung der Kürzungen ist nicht erfolgt; es wurden lediglich betriebswirtschaftliche Gründe angeführt.
Auch wurde beispielsweise der festgesetzte Stundensatz von 26 € für die Feuerwehrdienstleistungen auf 24 € pauschal gekürzt.
Die Höhe des Kostenersatzes, der mit betreffenden Bescheid geltend gemacht wird, ist nicht willkürlich ermittelt oder gar pauschal aus Veröffentlichungen übernommen.
Die Kämmerei kalkuliert mit realen Zahlen (Kaufpreis der Fahrzeuge, Berücksichtigung von Zuwendungen, Berücksichtigung von Vorhaltekosten, tatsächliche Betriebskosten und Berücksichtigung von Abschreibungszeiträumen etc.).
Nach Auffassung der Verwaltung ist dieser Widerspruch jedoch unbegründet.
Eine Abweichung der per Satzung vom Stadtrat beschlossenen Gebührensätze würde gegen geltendes Ortsrecht verstoßen und wäre damit nicht zulässig.
Das Verhalten des Versicherungsunternehmens ist bayernweit bekannt und kein Einzelfall.
Zumindest ein weiteres Versicherungsunternehmen agiert bei Kostenersatzbescheiden der Stadt Vohenstrauß bzw. anderer Kommunen ähnlich.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Widerspruch nicht abzuhelfen und dem Landratsamt Neustadt an der Waldnaab zur Entscheidung zuzuleiten.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Die Stadt Vohenstrauß hilft dem Widerspruch vom 08.10.2021 gegen den Bescheid der Stadt Vohenstrauß vom 07.09.2021 nicht ab.
Der Widerspruch wird der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zur
Entscheidung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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22. Sitzung des Stadtrates
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13.01.2022
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ö
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9 |
Sach- und Rechtslage
Die Deutsche Telekom hat bestätigt, dass das Glasfasernetz in Untertresenfeld, Zeßmannsrieth und Erpetshof ab nun betriebsbereit ist. Betroffen sind ca. 30-35 Haushalte, die jetzt mit 1 GBit/s im Download im Internet surfen können. Geschäftsleiter und Breitbandpate Thomas Herrmann ergänzt, dass das Netz am 28.12.2021 geschaltet wurde und die entsprechenden Tarif seitdem buchbar sind. Von zwei betroffenen Hauseigentümern ist bekannt, dass die Umstellung bereits erfolgt und ein Unterschied „wie Tag und Nacht“ zu verzeichnen ist. Sämtliche Hauseigentümer wurden per Brief informiert und verständigt. Die Stadt freut sich, dass der Ausbau so schnell über die Bühne gebracht werden konnte.
Stadtratsmitglied Josef Maier bittet um einen Sachstandsbericht, um festzustellen, wo sich noch Lücken befinden und wo das Breitband noch ausgebaut werden kann. Wutzlhofer sieht darin einen Prozess, der seine Fortführung haben wird, zumal auch der politische Wille besteht, Glasfaser in jedes Haus zu bringen. Die Marschrichtung lautet sicher, hier weiter zu machen. In welcher Form und wo anzusetzen ist, muss mit dem Planungsbüro IK-T besprochen werden. Es wird wieder auf ein weiteres Förderverfahren hinauslaufen um festzustellen, wie der Sachstand ist, was angegangen werden kann und was die Maßnahmen kosten werden.
Stadtratsmitglied Michael Gösl gibt den Dank der Betroffenen an den Geschäftsleiter Thomas Herrmann weiter, dass der Breitbandausbau so schnell durchgeführt wurde. Die Bürger sind total begeistert und danken für die unkomplizierte Kommunikation. Thomas Herrmann weist darauf hin, dass auch das städtische Bauamt mit Leiter Markus Wildenauer und Bautechniker Christoph Weiß, aber auch Außendienstleiter Karl Frey großen Anteil an der unproblematischen Bauausführung hatten. Wutzlhofer weiß von der bauausführenden Firma, dass man dort überglücklich war, so kompetentes Personal bei der Stadt an der Seite zu haben.
In diesem Zusammenhang möchte Bernd Koller wissen, ob das Mobilfunknetz der Deutschen Telekom nun auch in Kaimling zur Verfügung steht. Von mehreren Personen wird von einem sehr guten Empfang gesprochen. Wutzlhofer entgegnet, dass die Stadt noch keine offizielle Meldung erhalten hat, dass der vorhandene Mobilfunkmast von Vodafone von der Telekom genutzt wird. Er sagt jedoch zu, nachzufragen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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22. Sitzung des Stadtrates
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13.01.2022
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ö
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10 |
Sach- und Rechtslage
- Stadtratsmitglied Thomas Eiber möchte wissen, ob die Lüftungsanlagen in der Grundschule Vohenstrauß bereits installiert sind bzw. wann es soweit sein wird. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass die Kernbohrungen und alle vorbereitenden Arbeiten in den Weihnachtsferien durchgeführt wurden. Nun wartet die Stadt auf die Lieferung der Geräte. Außendienstleiter Karl Frey fügt an, dass die Lieferung Mitte Februar erwartet wird. Die Geräte werden dann sofort installiert. Ansonsten sind nur noch Kleinigkeiten zu erledigen. Stadtratsmitglied Dorit Schmid meldet sich zu Wort und zerschlägt das Gerücht, diese Geräte würden nicht funktionsfähig sein und es müsse trotzdem gelüftet werden. Sie hat beim Kollegium nachgefragt und kann bestätigen, dass dies nicht stimmt. Die Geräte werden morgens nach dem Lüften eingeschaltet und laufen nach den ersten zehn Minuten sehr leise. Die Geräte sind sehr gut und nicht störend. Allenfalls zwischen den Unterrichtsstunden wird einmal stoßgelüftet. Wutzlhofer ist sich sicher, dass die Entscheidung der Stadt, nicht auf mobile Geräte zurückzugreifen, richtig war. Die mobilen Geräte werden vermutlich irgendwann als Elektroschrott im Keller landen.
- Eiber möchte außerdem wissen, ob es Neuigkeiten zu seiner Anfrage in der letzten Sitzung gibt, dass es von den Fenstern im Hallenbad kalt hineinzieht. Laut Stadtratsmitglied Anna Balk beabsichtigt der Landkreis, die Fenster irgendwann auszutauschen. Im Bauhaushalt 2022/2023 ist allerdings die Maßnahme noch nicht vorgesehen. Energetisch gesehen sind diese Fenster aus den 70iger Jahren eine Katastrophe und müssten dringend erneuert werden. Laut Auskunft des Bauingenieurs beim Landratsamt Neustadt/WN befindet sich entlang der Fensterfront eine Lüftung, die zu kalt eingestellt war. Dadurch hatten die Besucher den Eindruck, dass es von den Fenstern hereinzieht. Dies wurde jedoch behoben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.02.2022 10:45 Uhr