Datum: 03.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2022
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 13.01.2022 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges auf der Fl.Nr. 1051 der Gemarkung Vohenstrauß, von km 0,000 bis km 0,121
4 Planung von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2022
5 Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in der Bürgerversammlung im Jahre 2021
6 Vollzug des Abmarkungsgesetzes und der Feldgeschworenenordnung; hier: Wahl eines neuen Feldgeschworenen für die Ortsflur Altenstadt b. Vohenstrauß
7 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion auf Erweiterung des gemeindlichen Friedhofs in Altenstadt b. Vohenstrauß um eine Urnengrabanlage und Installation einer Lautsprecheranlage
8 Mitteilungen des Bürgermeisters
9 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 03.02.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 13.01.2022 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 13.01.2022 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 03.02.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 13.01.2022 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


22/11        Erschließung des Gewerbe- und Industriegebiets "Vohenstrauß - Ost, BA 2, Teil 1";
hier: Auftragsvergabe für die Erschließungsarbeiten


22/12        Erschließung des Gewerbe- und Industriegebiets "Vohenstrauß - Ost, BA 2, Teil 1",
Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage; 
hier: Auftragsvergabe


22/13        Einbau von dezentralen Lüftungsgeräten in der Pfalzgraf-Friedrich-Mittelschule Vohenstrauß im Rahmen des Förderprogramms "Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen";
hier: Auftragsvergabe


22/14        Stadtmarketingkonzept;
hier: Auftragsvergabe


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges auf der Fl.Nr. 1051 der Gemarkung Vohenstrauß, von km 0,000 bis km 0,121

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 03.02.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der öffentliche Feld- und Waldweg auf der Fl.Nr. 1051 der Gemarkung Vohenstrauß ist in der Natur nicht bzw. nicht mehr vorhanden. Zudem hat der Feld- und Waldweg auch an Bedeutung verloren, da die beiden anliegenden Grundstücke bereits durch den vorausgehenden Feld- und Waldweg – von dem der besagte Feld- und Waldweg abzweigt – erschlossen sind.
Aus dem Grunde, dass der öffentliche Feld- und Waldweg auf der Fl.Nr. 1051 der Gemarkung Vohenstrauß jede Verkehrsbedeutung verloren hat, ist die Einziehung des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweges gemäß Art. 8 BayStrWG vorzunehmen. Die einzuziehende Verkehrsfläche hat eine Gesamtlänge von 121 m (km 0,000 bis km 0,121).
Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich durch Aushang an der Amtstafel bekannt zu machen. In dieser Zeit können Bedenken gegen die Einziehung vorgebracht werden.
Evtl. vorgebrachte Bedenken sind im Stadtrat zu behandeln und ggf. zu würdigen.
Die einzuziehende Fläche des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweges stellt sich wie folgt dar.



Beschluss

Die Fläche von km 0,000 bis km 0,121 des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 1051 der Gemarkung Vohenstrauß, hat jede Verkehrsbedeutung verloren, daher wird dieser eingezogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen.
Falls keine Einwände vorgebracht werden, ist die Einziehung der Fläche des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweges gemäß Art. 8 BayStrWG zu verfügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Planung von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 03.02.2022 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Es hat sich in der Vergangenheit als vorteilhaft erwiesen, mit den Planungen für die Straßenbaumaßnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres so früh wie möglich zu beginnen. Insbesondere der Informationsaustausch und die Absprachen mit den übrigen Versorgungsträgern (Bayernwerk, Strom und Gas, Telekom, Kabel Deutschland) und die rechtzeitige Ausschreibung der Asphaltarbeiten sind von großer Bedeutung.
Wenn mit diesen Arbeiten erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen begonnen wird, geht wertvolle Zeit verloren. Um den Zeitraum bis zum „Saisonbeginn“ für eine gründliche Vorbereitung der Maßnahmen nutzen zu können, besteht die Absicht, im Stadtrat bereits jetzt eine Beschlussfassung zu den Straßenbaumaßnahmen 2022 – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2022 – herbeizuführen.
Diese Vorgehensweise wurde im Kalenderjahr 2016 erstmals praktiziert und hat sich dabei in den vergangenen Jahren bewährt.

Durch den Außendienstleiter wurde in Zusammenarbeit mit dem Bautechniker eine Vorschlagsliste – die bereits vorab den Fraktionssprechern zur Information zugeleitet wurde, erarbeitet.
Die entsprechenden Übersichtslagepläne für die in der Vorschlagsliste aufgeführten Maßnahmen liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.

Die Vorschlagsliste beinhaltet folgende Maßnahmen:
  1. Vohenstrauß; Oberlinder Straße 
– vom Kreuzungsbereich Amselweg bis Abzweig Südweg, ca. 330 m -
Straßenbau und Wasserleitung erneuern, sowie evtl. punktuelle Reparaturen Kanal
geschätzte Kosten: ca. 300.000,00 Euro
  1. Altenstadt; Am Bahndamm
– vom Imkerweg bis zur Neumühlstraße (Nähe Bocklradweg), ca. 480 m -
Straßenneubau inkl. Verbreiterung und Bankette, sowie Errichtung Straßenentwässerung
geschätzte Kosten: ca. 250.000,00 Euro
  1. Waldau; bei den Anwesen „Am Kleinen Weg“
- von Anwesen Hs.Nr. 2 bzw. 4 bis zur Einmündung in die Kreisstraße NEW 23, Gesamtlänge ca. 330 m -
Deckenbau (+ Verstärkung) und Bankette
geschätzte Kosten: ca. 45.000,00 Euro
  1. Oberlind; bei den Anwesen „An der Linglmühle“
- Zufahrtsstraßen zu den Anwesen „An der Linglmühle“, 3 Teilstücke, ca. 220 m -
Deckenbau bzw. Straßenneubau (inkl. Planumerstellung) und Bankette
geschätzte Kosten: ca. 50.000,00 Euro
  1. Obernankau; „GVStr VOH 36“ Ortszufahrt
- von der Abzweigung vor der Gemeindegrenze bis Ortsanfang, ca. 250 m –
Deckenbau und Bankette
geschätzte Kosten: ca. 50.000,00 Euro
  1. Altenstadt; Fahrenbergstraße „GVStr VOH 60“
- im Anschluss an die bereits in den Vorjahren erneuerte Straße in Richtung Hochbehälter, ca. 1.500 m - 
Deckenbau und Bankette
geschätzte Kosten: ca. 220.000,00 Euro
  1. gesamtes Stadtgebiet; Kleinflächen Schwarzdeckenbau
geschätzte Kosten: ca. 50.000,00 Euro


Die endgültige Umsetzbarkeit aller Maßnahmen muss dem Haushalt 2022 vorbehalten bleiben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten nur geschätzt sind. Im Falle von teerhaltigem Material oder ungünstigen Ausschreibungsergebnissen können deutliche Kostensteigerungen auftreten. 

Für die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen in eigener Regie sind nicht nur die entsprechenden Haushaltsmittel erforderlich, sondern auch die Leistungsfähigkeit des städtischen Bauhofs, welche von vielen kaum kalkulierbaren Faktoren (wie z.B. Intensität, Dauer und Umfang des Winterdienstes, krankheitsbedingte Ausfälle usw.) abhängig ist und bei der Planung der Durchführung der Maßnahmen mitberücksichtigt werden muss. 

Beschluss

Die im Sachverhalt bzw. der Vorschlagsliste aufgeführten Straßenbaumaßnahmen sollen möglichst im Haushaltsjahr 2022 eingeplant und durchgeführt werden.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen, wenn es die Finanzausstattung zulässt, im Haushalt des Jahres 2022 eingestellt werden.

Die Verwaltung und der Außendienst werden beauftragt, die Maßnahmen im kostenneutralen Bereich vorzubereiten und diese mit den anderen Versorgungsträgern abzustimmen. Größere Aufträge können erst nach Abschluss der Haushaltsplanung 2022 beauftragt werden.

Die Baumaßnahmen werden – wie in den vergangenen Jahren – durch den städtischen Außendienst in Eigenregie unter Hinzuziehung von regionalen Fachfirmen abgewickelt. 

Die Vergabe der Asphaltarbeiten ist wieder durch eine beschränkte Ausschreibung vorzubereiten und zu gegebener Zeit dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in der Bürgerversammlung im Jahre 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 03.02.2022 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten wurde am 23.11.2021 eine Bürgerversammlung für alle Ortsteile der Großgemeinde Vohenstrauß in der Stadthalle Vohenstrauß abgehalten.

Über den Verlauf der Bürgerversammlung, insbesondere über die von den Gemeindebürgern vorgebrachten Wünsche, Empfehlungen und Anträge wurde eine Niederschrift gefertigt, die dem Gremium im RIS zur Einsicht bereitgestellt wurde.

Nach Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) müssen Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen im Stadtrat behandelt werden. Das Gesetz verlangt jedoch keine Beschlussfassung über die Anträge und Empfehlungen (Annahme oder Ablehnung). Diese gelten im Extremfall auch dann als behandelt, wenn sie zwar ordnungsgemäß aufgerufen wurden, sich seitens des Stadtrates aber niemand zu Wort meldet oder einen Antrag stellt. Mit dieser Regelung des Art. 18, insbesondere des Art. 18 Abs. 4 GO, hat das Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger sein Bewenden. Selbstverständlich kann der Stadtrat aber konkret Beschlüsse fassen, soweit er dies für erforderlich hält. 

Beschluss

Keiner. Es wird festgestellt, dass der Stadtrat vom Inhalt der Niederschrift über die Bürgerversammlung 2021 Kenntnis genommen hat und eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Abmarkungsgesetzes und der Feldgeschworenenordnung; hier: Wahl eines neuen Feldgeschworenen für die Ortsflur Altenstadt b. Vohenstrauß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 03.02.2022 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Nach § 4 Abs. 1 der Feldgeschworenenordnung (FO) hat der erste Bürgermeister dafür zu sorgen, dass stets die für die Gemeinde festgesetzte Zahl der Feldgeschworenen vorhanden ist. 

Seit der Gebietsreform im Jahre 1972 sind die Feldgeschworenen der Stadt- und Großgemeinde Vohenstrauß getrennt nach den Gemeindeteilen, die ehemals selbständig waren, bestellt. Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 12.01.2017 beschlossen, diese Regelung beizubehalten. Jedoch hat es der Stadtrat für ausreichend befunden, wenn für jede Ortsflur mindestens ein Feldgeschworener vorhanden ist. 

Mit Schreiben vom 01.12.2021 hat der Feldgeschworene Karl Nickl, wohnhaft Rosenstraße 3, 92648 Vohenstrauß mitgeteilt, dass er aus gesundheitlichen Gründen sein Ehrenamt als Feldgeschworener mit sofortiger Wirkung abgibt. Gemäß Art. 11 Abs. 5 Satz des Abmarkungsgesetzes (AbmG) kann der Feldgeschworene durch schriftliche Erklärung sein Amt niederlegen, wenn Gründe vorliegen, aus denen die Wahl zum Feldgeschworenen abgelehnt werden kann (vgl. § 4 Abs. 4 Satz 1 FO, u. a. gesundheitliche Gründe). Der Stadtrat entscheidet über die Zulässigkeit der Amtsniederlegung. Sofern der Stadtrat die Zulässigkeit feststellt, steht für die Ortsflur Altenstadt b. Vohenstrauß kein Feldgeschworener mehr zur Verfügung.

Damit wäre für Altenstadt b. Vohenstrauß eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Zuständig hierfür ist der Stadtrat. Als Nachfolger für Herrn Nickl hat sich 

Herr Gerhard Reinl, geb. am 11.03.1955 in Altenstadt b. Vohenstrauß, 
wohnhaft Weidener Straße 20, 92648 Vohenstrauß 

bereit erklärt. Der Stadtrat wurde in seiner Sitzung am 13.01.2022 davon in Kenntnis gesetzt und hat keine Einwände vorgebracht. Der Bewerber erfüllt die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach Art. 11 Abs. 4 des Abmarkungsgesetzes.  

Beschluss

  1. Die Niederlegung des Amtes als Feldgeschworener durch Herrn Karl Nickl, wohnhaft Rosenstraße 3, 92648 Vohenstrauß ist zulässig.

  1. Wahl (per Handzeichen)
Die nach Art. 11 Abs. 3 AbmG i.V.m. § 4 Abs. 2 FO durchgeführte Wahl ergibt folgendes Ergebnis:

19 :0 Stimmen für Gerhard Reinl, wohnhaft Weidener Straße 20, 92648 Vohenstrauß

  1. Der neu gewählte Feldgeschworene für die Ortsflur Altenstadt b. Vohenstrauß ist nach § 5 der Feldgeschworenenordnung und Art. 13 Abs. 2 des Abmarkungsgesetzes durch den ersten Bürgermeister auf die Dienstanweisung und mit der in § 5 FO vorgeschriebenen Eidesformel mittels Eid zu verpflichten. Dem neu verpflichteten Feldgeschworenen ist ein Exemplar der Feldgeschworenenordnung auszuhändigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion auf Erweiterung des gemeindlichen Friedhofs in Altenstadt b. Vohenstrauß um eine Urnengrabanlage und Installation einer Lautsprecheranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 03.02.2022 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 15.12.2021 weist die CSU-Stadtratsfraktion darauf hin, dass Urnenbestattungen immer häufiger nachgefragt werden und in Folge dessen die Zahl der Sargbestattungen sinkt. Derzeit gibt es auf dem gemeindlichen Friedhof in Altenstadt b. Vohenstrauß für die Altenstädter Bürgerinnen und Bürger mangels einer Urnengrabanlage keine Möglichkeit, sich für ein Urnengrab zu entscheiden. Die Grabpflege sei heute für viele Angehörige schwieriger als früher, weil sie selbst nicht mehr hier wohnen oder ihnen die Zeit dazu fehlt. Die Wahl zwischen mehreren Bestattungsformen werte die Friedhofanlage in Altenstadt b. Vohenstrauß auf und bedeute eine Weiterentwicklung der Friedhofskultur.

Weiter wird im Antrag aufgeführt, dass die feste Installation einer Lautsprecheranlage geprüft werden solle. Der derzeit verwendete mobile, tragbare Lautsprecher sei störanfällig, biete oftmals keine ausreichende Hörweite und auch die Wiedergabequalität sei nicht optimal.

Es wird beantragt, dass die Verwaltung die Umsetzbarkeit prüft und der Stadtrat Vohenstrauß über die Möglichkeit einer Urnengrabanlage sowie über die Installation einer Lautsprecheranlage berät. Das Antragsschreiben wurde dem Gremium im RIS zur Verfügung gestellt.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für verschiedene Möglichkeiten der Urnenbestattung auf dem Friedhof in Altenstadt b. Vohenstrauß zu erarbeiten. Es sind dabei die Auswirkungen der zu erwartenden Kosten auf die Friedhofsgebühren zu errechnen. Die Vorschläge und Kostenschätzungen sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für eine fest installierte Lautsprecheranlage im Friedhof Altenstadt b. Vohenstrauß einzuholen. Diese sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 03.02.2022 ö 8

Sach- und Rechtslage

Bezüglich des Regionalbudgets wurde der Förderantrag für Fitness-Geräte am Bocklradweg fertiggestellt. Es handelt sich dabei um eine Art „Trimm-dich-Pfad“ oder „Fitnesspark“ für Senioren. Ob der Antrag die notwendige Punktezahl 30 von 55 erhält und das Gremium der Argumentation der Stadt folgen kann, muss abgewartet werden. Auf Nachfrage von Stadtratsmitglied Bernd Koller wird erklärt, dass die Geräte auf dem Teilstück des Bocklradwegs zwischen dem Anwesen Seebauer und dem Waldrand installiert werden sollen. Dort sind genügend Nebenflächen vorhanden. Der Fitnesspark kann auch an anderer Stelle errichtet werden, aber das Projekt muss genügend Punkte erreichen und die entsprechenden Kriterien erfüllen, z. B. eine stark frequentierte Strecke. Auch kann in diesem Bereich mit der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Pleystein gepunktet werden. Da es sich um ein beliebtes Naherholungsziel handelt, eignet sich der Park in diesem Bereich sehr gut.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 03.02.2022 ö 9

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Michael Gösl möchte wissen, ob der Skilift am Fahrenberg wieder funktionstüchtig ist. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer antwortet, dass Dank der Firma Lukas Anlagenbau schnell ein Ersatzteil geliefert werden konnte.

  1. Stadtratsmitglied Anna Balk macht auf die Aktion „Schutzengeltür“ der Jugendbeauftragten der Stadt Vohenstrauß aufmerksam. Es kommt immer wieder vor, dass sich Kinder in einer unwohlen Situation befinden. Durch die Aktion sollen Zufluchtsorte an frequentierten Stellen geschaffen werden. Diese sind mit einem kleinen Aufkleber an der Tür gekennzeichnet. So wissen die Kinder, dass sie sich dorthin wenden können, hier wird geholfen, die Eltern oder gar die Polizei verständigt. Es haben sich bereits viele Personen gemeldet, die mitmachen. Allerdings wird es schwierig werden, auch in den Außenorten jemand zu finden. Balk bittet die Stadtratskollegen, die Ohren offen zu halten und die Aktion publik zu machen. Stadtratsmitglied Bernd Koller lobt die Aktion. Bei den Judokas wird die Selbstbehauptung trainiert. Wichtig wäre, dass den Kindern diese Möglichkeit bekannt ist und die Aufkleber von Weitem zu sehen sind. Balk ergänzt, dass im ersten Schritt die Aufkleber für die Türpartner geplant sind. Danach sollen auch die Schulen und Vereine eingebunden werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2022 14:10 Uhr