Datum: 03.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.12.2021
2 Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses und einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1033/2 und 1033 der Gemarkung Altenstadt (Obertresenfeld)
3 Bauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 439 der Gemarkung Vohenstrauß (Sägmühlweg 26)
4 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern und einem Bauplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 185 der Gemarkung Roggenstein
5 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 03.02.2022 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses und einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1033/2 und 1033 der Gemarkung Altenstadt (Obertresenfeld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 03.02.2022 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Zur Sicherstellung und Regelung der Erschließung wurde seitens der Verwaltung ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet und mit dem Antragsteller geschlossen.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Vorbescheid mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 439 der Gemarkung Vohenstrauß (Sägmühlweg 26)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 03.02.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Straßenzug „Sägmühlweg“. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als Mischgebiet und die restliche Fläche als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern und einem Bauplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 185 der Gemarkung Roggenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 03.02.2022 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Zur Regelung/Sicherstellung der Erschließung wurde bereits seitens der Verwaltung ein entsprechender Erschließungsvertrag ausgearbeitet und dem Bauherrn zur Unterschrift zugeleitet. 

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB gegeben, da die Errichtung weder einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich auch nicht aus dem dann anzuwendenden § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (sonstige Bauvorhaben im Außenbereich), da öffentliche Belange, insbesondere § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans) und § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB (Vorhaben lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten) beeinträchtigt sind. 

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO nicht erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
In der gemeindlichen Stellungnahme ist der Hinweis anzubringen, dass der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss sich durchaus eine maßvolle Entwicklung von bis zu zwei Bauplätzen, die nicht zu weit in den Außenbereich ragen, für machbar vorstellen kann. Falls die Antragstellerin ihre Antragsunterlagen dahingehend abändert, sind die geänderten Unterlagen dem Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erneut zur Entscheidung vorzulegen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Vorbescheid mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 03.02.2022 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:

  1. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 159/15, 159/17 und 158 der Gemarkung Altenstadt (Nähe Eichenstraße)

  1. Bauantrag über die Erweiterung eines bestehenden Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 39 der Gemarkung Oberlind (Wolfsbühlstraße 8)

  1. Bauantrag über den Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1014 der Gemarkung Altenstadt (Obertresenfeld 8)

  1. Bauantrag über die Aufstockung des bestehenden Gebäudes zum Einbau einer Wohnung; Baugrundstück Fl.Nr. 716/1 der Gemarkung Kaimling (Am Sonnenhang 7)

  1. Bauantrag über die Errichtung einer Gerätehalle, sowie einer Mehrfachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 4 der Gemarkung Kaimling (Bierreißl 2)

  1. Bauantrag über die Errichtung zweier Dachgauben und Umbau des Dachgeschosses mit Dachsanierung auf dem Grundstück Fl.Nr. 381 der Gemarkung Vohenstrauß (Braunetsriether Weg 9)

  1. Bauantrag über den Umbau und Anbau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 544 der Gemarkung Vohenstrauß (Dr.-Reinhard-Straße 7)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2022 08:13 Uhr