Datum: 17.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.02.2022
2 Bauantrag über die Teil-Nutzungsänderung des ehemaligen Krankenhauses zu einer Zahnarzt-Praxis; Baugrundstück: Fl.Nr. 710 der Gemarkung Vohenstrauß (Pfarrgasse 21)
3 Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 273 der Gemarkung Altenstadt (Nähe Fichtenstraße)
4 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 185 der Gemarkung Roggenstein
5 Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß; Bekanntgabe statistischer Zahlen
6 Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden; Bekanntgabe der Ertragswerte bis 31.12.2021
7 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 17.03.2022 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag über die Teil-Nutzungsänderung des ehemaligen Krankenhauses zu einer Zahnarzt-Praxis; Baugrundstück: Fl.Nr. 710 der Gemarkung Vohenstrauß (Pfarrgasse 21)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 17.03.2022 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. 
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 273 der Gemarkung Altenstadt (Nähe Fichtenstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 17.03.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück bzw. Grundstücksteil liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist dort als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Zur Sicherstellung und Regelung der Erschließung wurde seitens der Verwaltung ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet. Dieser wurde dem Antragsteller zur Unterschrift vorgelegt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Vorbescheid mitzuteilen. Die Mitteilung soll erst erfolgen, wenn der zu schließende Erschließungsvertrag von dem Antragsteller unterschrieben an die Stadt Vohenstrauß zurückgegeben wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 185 der Gemarkung Roggenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 17.03.2022 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Zur Regelung/Sicherstellung der Erschließung wurde bereits seitens der Verwaltung ein entsprechender Erschließungsvertrag ausgearbeitet und dem Bauherrn zur Unterschrift zugeleitet. 

In der letzten Bau-, Umwelt- und Energieausschusssitzung am 03.02.2022 war bereits der ähnliche Antrag Gegenstand der Tagesordnung. Zu dem damaligen Antrag der als Vorhaben die „Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und einem Bauplatz“ beinhaltete wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Jedoch wurde im Beschluss auch der Hinweis festgehalten, dass der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss sich durchaus eine maßvolle Entwicklung von bis zu zwei Bauplätzen, die nicht zu weit in den Außenbereich ragen, für machbar vorstellen kann. Falls die Antragstellerin ihre Antragsunterlagen dahingehend abändert, sind die geänderten Unterlagen dem Bau-, Umwelt- und Energieausschuss erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Zwischenzeitlich gingen geänderte Antragsunterlagen ein und werden daher dem Gremium zur Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Vorbescheid mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß; Bekanntgabe statistischer Zahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 17.03.2022 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt den Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über den Wasserverbrauch der letzten Jahre, den durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Einwohner, die gemessenen Niederschlagsmengen, die Quellschüttungen, der Fördermengen aus den Tiefbrunnen und des Fremdwasserbezugs von der Steinwaldgruppe vor.

Die Übersichten haben alle Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitglieder in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten.

Beschluss

Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Wasserversorgung der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden; Bekanntgabe der Ertragswerte bis 31.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 17.03.2022 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt den Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über die monatlichen Ertragswerte aller städtischen Photovoltaikanlagen, sowie den Vergleich mit den kalkulierten Prognosen aller Anlagen vor.
Die Übersichten haben alle Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitglieder in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten.

Beschluss

Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Photovoltaikanlagen der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 12. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 17.03.2022 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:

  1. Bauantrag über den Neubau eines Bungalows mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 55/4 der Gemarkung Altenstadt (Stanzenbachstraße 1)

  1. Bauantrag über die Errichtung einer Überdachung mit Kaltverglasung über der best. Terrasse am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 749/2 der Gemarkung Vohenstrauß (Neuwirtshauser Weg 7)

  1. Bauantrag über die Nutzungsänderung Geschäft – Gaststube auf dem Grundstück Fl.Nr. 261/2 der Gemarkung Vohenstrauß (Marktplatz 34)

  1. Bauantrag über die Errichtung einer Garage mit Nebenraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 136/42 der Gemarkung Altenstadt (Retzstraße 13)

  1. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport sowie Abbruch der vorhandenen Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 1078 (Zeßmannsrieth 11)

  1. Bauantrag über den Einbau von Produktionsbereichen in bestehende Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1466/7 der Gemarkung Vohenstrauß (Im Gstaudach 6)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2022 11:06 Uhr