Datum: 07.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.03.2022
2 Ehrung für 25jährige Mitgliedschaft im Stadtrat Vohenstrauß
3 Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplans 2022
4 Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
5 Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2021 - 2025
6 Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2021 - 2025
7 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des wiedergewählten Kommandanten sowie des wiedergewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß
8 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des neugewählten Kommandanten sowie der wiedergewählten stellvertretenden Kommandantin der Freiw. Feuerwehr Böhmischbruck
9 Mitteilungen des Bürgermeisters
10 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 03.03.2022 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Ehrung für 25jährige Mitgliedschaft im Stadtrat Vohenstrauß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer nimmt mit folgenden Worten die Ehrung von Stadtratsmitglied Martin Gleixner für dessen 25jährige Mitgliedschaft im Stadtrat Vohenstrauß vor: 

„Werte Stadtratskolleginnen und Kollegen,
verehrte Mitarbeiterin und Kollegen der Verwaltung,

ohne Menschen, die sich aus persönlicher Überzeugung zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen, würde vieles nicht oder nicht in der gewohnten Form funktionieren. Gerade in einer Zeit entfesselten Anspruchsdenkens wird immer deutlicher, wie wichtig und wertvoll der Einsatz für die Gesellschaft ist. Vieles wird nur noch als selbstverständlich empfunden. Umso erfreulicher ist es, dass es noch diese Idealisten gibt, die für andere da sind, ohne zu fragen: „Was bringt das für mich?“
Obwohl das politische Ehrenamt vielfach im Verborgenen stattfindet und dadurch oftmals die Wertschätzung für diesen Einsatz eher spärlich ausfällt, ist es höchst anerkennenswert, wenn man wie Du, lieber Martin, über ein Vierteljahrhundert sich in der Kommunalpolitik engagiert. Sicherlich keine Selbstverständlichkeit. Und nicht nur wegen des damit verbundenen Zeitaufwandes und der mit dem Ehrenamt einhergehenden Verantwortung. Mit der Würdigung Deiner Leistungen, deren gesellschaftlichen Stellenwert ich besonders herausheben muss, möchte ich zugleich die Rolle und Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Stadt und Großgemeinde in das öffentliche Bewusstsein rücken und deutlich machen, wie unverzichtbar bürgerliches Engagement für eine lebendige und funktionierende Kommune und den Zusammenhalt der Bürgerschaft ist.

Lieber Martin,
25 Jahre – eigentlich sind es ja schon in einigen Wochen 26 Jahre – Stadtrats- und Fraktionsarbeit bedeutet gleichsam ein Vierteljahrhundert lang sehr viel Energie, Zeit und Engagement für Vohenstrauß, seine Ortsteile und deren Bürgerschaft ehrenamtlich eingebracht zu haben. Und dabei immer das Ziel vor Augen, das Beste für seinen Heimatort erreichen zu wollen sowie Vohenstrauß weiterzuentwickeln und deren Lebensqualität stetig zu verbessern. Dieses soziale und verantwortungsvolle Einbringen in die Belange unserer Stadt zeigt Deine Wertschätzung für das Allgemeinwohl.

Nun ein kurzer Abriss Deines Werdeganges:

Am 01.05.1996 wurdest Du in den Stadtrat von Vohenstrauß gewählt. In diesen mittlerweile 26 Jahren hattest Du Sitz und Stimme in diesen Gremien:
  • Jugend-Kultur-Tourismus:                        01.05.1996 – 30.04.2002
  • Finanz- und Verwaltungsausschuss:                25.06.2006 – 31.01.2018
  • Wirtschafts- und Verkehrsausschuss:        01.05.2008 – 30.04.2014
  • Rechnungsprüfungsausschuss:                01.02.2018 bis heute
  • Ferienausschuss:                                06.04.2020 – 30.04.2020
  • Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung
und interkommunale Zusammenarbeit:        01.05.2020 bis heute        

Erinnern möchte ich noch an den Wahltag 10.03.1996.
Hier tratest Du als 31jähriger für die Christliche Wählergemeinschaft (CWG) als Bürgermeisterkandidat an. Du hattest damals mit zwei politischen „Schwergewichten“ zu tun: Josef Zilbauer und Erich Völkl. Zwar hat es nicht gereicht, das Rathaus als Chef einzunehmen, doch als Listenanführer der Stadtratsliste bist Du mit sehr guten 1334 gültigen Stimmen in das Gremium des Stadtrates eingezogen. Am 14. Mai 1996 erfolgte dann die Vereidigung zum Stadtrat durch Bürgermeister Josef Zilbauer. 2008 wurde aus der CWG die Vereinigung der Freien Wähler.

Das verantwortungsvolle Amt des Fraktionssprechers hast Du am 8. Mai 2014 von Wolfgang Töppel übernommen. Hierzu darf ich anmerken, Dass ich Deine sehr besonnene und ruhige Art, die Dinge anzusprechen, sehr schätze und dass für Dich Toleranz und Kompromissbereitschaft kein Fremdwort darstellen. In Deiner Eigenschaft als Stadtrat haben wir Dich in all den Jahren als couragierten und zielstrebigen Kollegen kennengelernt, der sich in besonderer Weise für die positive Entwicklung von Vohenstrauß mit Ausdauer, aber wenn es sein musste, auch hartnäckig eingesetzt hat. Dabei lag und liegt Dir der Erhalt einer intakten Umwelt, der Naturschutz und eine zukunftsfähige Energiepolitik besonders am Herzen. Auf Deinem kommunalpolitischen Weg hat die Förderung und Unterstützung der Vereinsarbeit, egal ob im sportlichen, gesellschaftlichen, kirchlichen oder kulturellen Bereich einen sehr hohen Stellenwert in Deiner Arbeit (Beirat LTO). Den Bildungs- und Erziehungsbereich begleitest Du aus Deiner beruflichen und familiären Erfahrung heraus mit großer fachlicher Kompetenz.

Lieber Martin,
in Deiner stets freundlichen und kollegialen Art wirst Du von Deinen Stadtratskolleginnen und -kollegen geschätzt und anerkannt. Vohenstrauß kann sich glücklich schätzen, Personen mit diesen Attributen an seiner Seite zu wissen. Denn Demokratie kann nur dann bestehen, wenn jeder Einzelne ein Gewissen für das Ganze hat, und diesen Blick auf das Ganze hast Du nie aus den Augen verloren. 

Lieber Martin, wir sagen vielen Dank dafür! Den Dank und die Anerkennung für Deine Arbeit möchte ich mit einer Anerkennungsurkunde, der „Pfalzgraf-Friedrich-Medaille“ in Silber und den Eintrag in das Goldene Buch der Stadt Vohenstrauß würdigen. Meinen Dank, den ich Dir im Namen des gesamten Stadtrates, der Verwaltung und des Außendienstes, aber auch der Vohenstraußer Bürgerschaft aussprechen darf, verbinde ich mit dem Wunsch und der Bitte, dass uns allen Dein Einsatz und Wirken in Zukunft erhalten bleibt. Möge weiterhin Deine Erfahrung, viele Impulse und das kollegiale Verständnis für die gemeinsame Arbeit im Stadtrat auch Vorbild für die nachkommenden Generationen sein.

In diesem Sinne lasst uns gemeinsam, vertrauensvoll und tatkräftig die Zukunft unserer Heimatstadt angehen. Nun darf ich Dich bitten, Dich zunächst in das Goldene Buch einzutragen und anschließend die Anerkennungsurkunde und die Medaille in Empfang zu nehmen. 
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.“

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplans 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom zuständigen Gremium zu beschließende Rechtsnorm.

Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2022 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.


Der Haushalt 2022 wurde in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 16. und 17.03.2022 vorberaten. 

Beschluss

Nach Beratung und Aussprache beschließt der Stadtrat die nachstehende Haushaltssatzung 2022 zu erlassen und den Haushaltsplan 2022 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen:

Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2022








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt 









im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

18.890.365,00







und im Vermögenshaushalt 













in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.020.340,00 €







ab.













§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.















§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:








1. Grundsteuer












a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v.H.

b) für die Grundstücke (B)



310 v.H.








2. Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht vorübergehend tariflich Beschäftigten nach Art, Besoldung und Entgeltgruppen auszuweisen.

Für die Beamten ist Art. 26 BayBesG (Obergrenzen für Beförderungsämter) einschlägig.

Der Stellenplan 2022 für die tariflich Beschäftigten weist sowohl die Stellen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten als auch die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst aus.

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und Grundlage für die Einstellung und Beförderung bzw. Eingruppierung der Beamten und der tariflich Beschäftigten.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2022 folgenden Stellenplan:

1 Kommunaler Wahlbeamter BesGr A 16

3 Laufbahnbeamte

davon        1 Beamter   BesGr A 13
       1 Beamter   BesGr A 10    
       1 Beamtin   BesGr A 8
       


54 Stellen für tariflich Beschäftigte

davon                  2,0 Stellen EG 12
                 1,0 Stelle   EG 11
                 1,0 Stelle   EG 10        
                 2,0 Stellen EG   9 c
                 2,0 Stellen EG   9 b
                 3,0 Stellen EG   9 a
                 5,0 Stellen EG   8
                 1,0 Stelle   EG   7
                 3,0 Stellen EG   6
               21,0 Stellen EG   5
                 1,0 Stelle   EG   4
                 9,0 Stellen EG   2

                 
  1,0 Stelle   EG S9
                 2,0 Stellen EG S4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2021 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 70 Abs. 2 GO ist als Unterlage für die Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Dieses wurde von der Kämmerei bis 2025 fortgeschrieben.

Es beinhaltet Investitionsmaßnahmen der Einzelpläne 1 – 8 und beinhaltet sowohl Maßnahmen, die im gegenständlichen Haushaltsjahr als auch in den Folgejahren bis 2025 vorgesehen sind.

Die in diesem Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen sind in den Sitzungen des Finanz-und Verwaltungsausschusses am 16. und 17.03.2022 beraten und beschlossen worden.

Die Maßnahmen sind in der Anlage zum Investitionsprogramm aufgelistet, die der Beschlussvorlage beiliegt.

Inwieweit sich andere bzw. weitere Investitionen herauskristallisieren, bleibt für die Jahre nach 2022 abzuwarten.

Beschluss

Mit der Anpassung und Fortführung des Investitionsprogramms unter Annahme der darin enthaltenen künftigen Maßnahmen besteht Einverständnis.

Für die Jahre 2021 bis 2025 wird das erstellte Investitionsprogramm genehmigt und zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms beträgt 28.749.000 EUR.

Hiervon entfallen auf  2021   8.494.000 EUR
                       2022   7.928.000 EUR
                         2023   3.704.000 EUR
                       2024   4.399.000 EUR
                       2025   4.224.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2021 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Orientierungswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.

Der dem Haushaltsplan 2022 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 wird anerkannt und genehmigt.

Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:

2021        26.345.000 EUR
2022        26.913.000 EUR
2023        23.054.000 EUR
2024        23.670.000 EUR
2025        23.481.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des wiedergewählten Kommandanten sowie des wiedergewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö 7

Sach- und Rechtslage

Nachdem die Amtszeit des bisherigen Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß mit Ablauf des 30.04.2022 endet, wurden in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß am 26.03.2022 Neuwahlen durchgeführt, um neu- bzw. wiedergewählte Personen rechtzeitig bestätigen zu können. Von den Aktiven der Wehr wurde in der Dienstversammlung Herr Klaus Rupprecht, Sperlingstraße 13, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten und Christoph Gollwitzer, Königsberger Straße 5, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten wiedergewählt. 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen gewählte Kommandanten, unabhängig davon, ob neu oder wiedergewählt, der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Herr Kreisbrandrat Marco Saller hat sein Benehmen zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG mit E-Mail vom 28.03.2022 erteilt. Die Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Daher ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrats.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG 

  • Herrn Klaus Rupprecht, Sperlingstraße 13, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß und 
  • Herrn Christoph Gollwitzer, Königsberger Straße 5, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Altenstadt b. Vohenstrauß.

Die Bestätigung der Vorgenannten erfolgt zum 01. Mai 2022 unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der gem. § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) für die Bestätigung erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang) vorgelegt werden, soweit diese Lehrgänge nicht bereits absolviert wurden und durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des neugewählten Kommandanten sowie der wiedergewählten stellvertretenden Kommandantin der Freiw. Feuerwehr Böhmischbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Nachdem die Amtszeit des bisherigen Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Böhmischbruck mit Ablauf des 30.04.2022 endet, wurden in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Böhmischbruck am 27.03.2022 Neuwahlen durchgeführt, um neu- bzw. wiedergewählte Personen rechtzeitig bestätigen zu können. Von den Aktiven der Wehr wurde in der Dienstversammlung Herr Andreas Sax, Tännesberger Straße 1, 92648 Vohenstrauß, neu zum Kommandanten gewählt und Frau Martina Zielbauer, Altentreswitz 2, 92648 Vohenstrauß, zur stellvertretenden Kommandantin wiedergewählt. 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen gewählte Kommandanten, unabhängig davon, ob neu oder wiedergewählt, der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Herr Kreisbrandrat Marco Saller hat sein Benehmen zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG mit E-Mail vom 28.03.2022 erteilt. Die Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Daher ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrats.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG 

  • Herrn Andreas Sax, Tännesberger Straße 1, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Böhmischbruck und 
  • Frau Martina Zielbauer, Altentreswitz 2, 92648 Vohenstrauß, zur stellvertretenden Kommandantin der Freiw. Feuerwehr Böhmischbruck. 

Die Bestätigung der Vorgenannten erfolgt zum 01. Mai 2022 unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der gem. § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) für die Bestätigung erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang) vorgelegt werden, soweit diese Lehrgänge nicht bereits absolviert wurden und durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö 9

Sach- und Rechtslage

  1. Bezüglich des Rathauses wurde vom Hausrecht Gebrauch gemacht hat. Die große Politik hat beschlossen, fast alle Corona-Beschränkungen aufzuheben, womit auch die Maskenpflicht und die 2- oder 3-G-Regel für öffentliche Gebäude entfällt. Diese Entscheidung erscheint in Anbetracht der sehr hohen Inzidenzen und der noch geltenden Quarantänevorschriften etwas verfrüht und deshalb wurde für das Rathaus vorläufig bis Pfingsten die Beibehaltung der Maskenpflicht angeordnet. Dies bedeutet, beim Betreten und Bewegen im Haus ist eine Maske zu tragen, wobei jeder selbst entscheiden kann, ob er eine medizinische oder FFP-2-Maske trägt. Am Arbeitsplatz kann die Maske abgenommen werden. Wenn sich die Situation entspannt, kann die Anordnung auch früher wieder aufgehoben werden.

  1. Die zweite Mitteilung betrifft eine Angelegenheit, die den Stadtrat zu baldigem weiteren Handeln auffordert. Das Ingenieurbüro Bodensteiner hat die Untersuchungen zum statischen Zustand der Friedhofsmauer in Altenstadt durchgeführt und abgeschlossen. Die Angelegenheit hat sich etwas verzögert, da erst Ende letzten Jahres die Fundamentuntersuchungen gemacht werden konnten. Im Ergebnis werden auch die Ursachen des Schadens aufgeführt und Handlungsempfehlungen gegeben. Die Mauer ist nicht mehr standsicher und die Stadt muss bald handeln. In der Bürgerversammlung wurde auch kommuniziert, dass den Betroffenen, also den Friedhofsnutzern, die Möglichkeit gegeben wird, sich zu informieren. Die Verwaltung wird Lösungsvorschläge mit Kostenaufstellungen vorlegen, ob es dann eine neue Mauer wird, ein lebender Zaun usw. muss im Gremium beraten und entschieden werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 26. Sitzung des Stadtrates 07.04.2022 ö 10

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Dr. Volker Wappmann spricht ein Gerücht an, welches derzeit in Vohenstrauß umgeht. So soll der ehemalige katholische Pfarrhof und das jetzige Steininger-Anwesen verkauft worden sein und sich in den Händen einer Münchener Arztfamilie befinden. Er möchte wissen, ob das zutrifft. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass auch ihm das Gerücht bekannt ist. Ein Verkauf dürfte jedoch noch nicht stattgefunden haben, da bisher keine Vorkaufsrechtsanfrage eingegangen ist.

  1. Stadtratsmitglied Bernd Koller erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der Ausschreibung für die Stelle des Außendienstleiters. Wutzlhofer erwidert, dass man sich mit diesem Thema bereits beschäftigt hat. Es ist geplant, die Stelle Mitte des Jahres auszuschreiben. Der Dienst des derzeitigen Außendienstleiters endet zum 30.04.2024, die Stadt sollte aufgrund der umfangreichen Tätigkeiten ein gutes Jahr mit einer Doppelbesetzung fahren. Im Hinblick auf den öffentlichen Sitzungsteil werden keine weiteren Angaben gemacht.

  1. Ortssprecherin Petra Reil greift eine frühere Anfrage von Stadtratsmitglied Martha Bauer auf und erkundigt sich nach der Eingrünung der Photovoltaikanlage in Altenstadt, welche noch immer nicht vorhanden ist. Wutzlhofer erwidert, dass die Betreiberfirma angeschrieben wurde. Von dort kam die Antwort, dass die Pflanzung 2021 zwar vorgesehen war, es aber Abstimmungsprobleme gegeben hat. Danach konnte die Pflanzung aufgrund Corona nicht geschehen und ist jetzt im Jahr 2022 vorgesehen. Die vorgebrachten Gründe muss die Stadt glauben, wahrscheinlich wird es Herbst werden, bis hier etwas geschieht.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2022 14:19 Uhr