Datum: 07.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:31 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.03.2022
2 Bauantrag über den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1461 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Waidhauser Straße 46b)
3 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Vohenstrauß - Am Braunetsriether Weg" für die Errichtung eines 2 m hohen Doppelstabmattenzaunes um das Werksgelände; Baugrundstücke: Fl.Nrn. 1349, 1352/1, 1352/2, 1352/11, 1352/29 der Gemarkung Vohenstrauß (Braunetsriether Weg 31)

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 07.04.2022 ö beschliessend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag über den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1461 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Waidhauser Straße 46b)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 07.04.2022 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das bisher unbebaute und nun zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Stadtgebiet Vohenstrauß, es ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen. Im Flächennutzungsplan ist für das Grundstück die Gebietsart „GE“ (Gewerbegebiet) ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es nicht einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Vohenstrauß - Am Braunetsriether Weg" für die Errichtung eines 2 m hohen Doppelstabmattenzaunes um das Werksgelände; Baugrundstücke: Fl.Nrn. 1349, 1352/1, 1352/2, 1352/11, 1352/29 der Gemarkung Vohenstrauß (Braunetsriether Weg 31)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 07.04.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die bereits bebauten und zur weiteren Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. 
Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan teils als Gewerbegebiet und als Industriegebiet ausgewiesen. Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“. 
Das geplante Vorhaben, welches grundsätzlich verfahrensfrei ist, widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da ein 2 m hoher Doppelstabmattenzaun in anthrazit oder verzinkt errichtet werden soll. Im Bebauungsplan ist jedoch festgelegt, dass nur Einfriedungen mit Maschendrahtzäunen in grünen Farbtönen mit einer max. Höhe von 1,80 m zulässig errichtet werden dürfen.
Damit das Bauvorhaben so möglich ist, wie geplant, ist eine isolierte Befreiung (nach § 31 Abs. 2 BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“ notwendig.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Dem vorstehenden Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“ für die Errichtung eines 2 m hohen Doppelstabmattenzaunes um das Werksgelände auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. 1349, 1352/1, 1352/2, 1352/11 und 1352/29 der Gemarkung Vohenstrauß wird stattgegeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zu verbescheiden.
Dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab ist als Bauaufsichtsbehörde ein Abdruck der Entscheidung zur Kenntnisnahme zuzusenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2022 14:28 Uhr