Datum: 05.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 24.03.2022 und vom 07.04.2022
2 Jahresrechnung 2019; Feststellung und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO
3 Jahresrechnung 2020; Feststellung und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO
4 Mitteilungen des Bürgermeisters
5 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 24.03.2022 und vom 07.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 27. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschriften vom 24.03.2022 und vom 07.04.2022 werden nicht erhoben. Damit gelten diese Niederschriften als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Jahresrechnung 2019; Feststellung und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 27. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Die Jahresrechnung für das Jahr 2019 wurde während des Zeitraums 10., 11., 12., 14. und 17.05. 2021 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Die Prüfung für dieses Jahr erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie erst in 2021.


Über das Ergebnis wurde der Stadtrat in der Sitzung am 03.03.2022 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn StR Heinrich Rewitzer, in Kenntnis gesetzt.


Aus der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses ist zu entnehmen, dass die Prüfung im Wesentlichen ohne Beanstandungen abgeschlossen wurde.
Auf einige kleine Besonderheiten wurde jedoch hingewiesen.

Es wurde festgestellt, dass bei einigen Maßnahmen Ausschreibungen oder das Einholen von Vergleichsangeboten fehlten.
Diese Beanstandung bezog sich auf laufende Maßnahmen.

Hierzu ist von Seiten der Verwaltung auszuführen, dass den Bediensteten stets die Vergabevorschriften gegenwärtig sind; allerdings kann es im Verlauf der unterschiedlichen Gewerke vorkommen, dass die eine oder andere Maßnahme zusätzlich erforderlich ist, die bei der Vergabe des „Hauptgewerks“ nicht absehbar war.
Um einen zeitlichen Verzug zu vermeiden, kann es bei der einen oder anderen Beschaffung vorkommen, dass die Möglichkeiten des Vergaberechts (hier insbesondere die Höhe der jeweils gültigen Auftragswerte) großzügig ausgelegt werden und auf das Einleiten eines –meist zeitaufwändigen Vergabeverfahrens – verzichtet wird.

Es wird an dieser Stelle jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um finanziell untergeordnete zusätzliche Vergaben handelt; bei erheblichen Auftragswerten wird regelmäßig das erforderliche Vergabeverfahren eingeleitet und auch durchgeführt.


Hinsichtlich der vollständigen Dokumentation der Verfahren wird ausgeführt, dass das Vergaberecht für bauliche Maßnahmen seit kurzer Zeit im Bauamt angesiedelt ist.
Durch eine erfolgte Aufstockung personeller Ressourcen soll künftig die umfassende Abwicklung der Vergabeverfahren ermöglicht und auch sichergestellt werden.


Zur Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses bezüglich einer überdurchschnittlichen Überstundenbelastung sowohl im Bereich der Kläranlagen als auch der Verwaltung kann ausgeführt werden, dass die Stundenanzahl an Wochenenden  für das Klärpersonal bereits reduziert wurde.
Gänzlich vermeiden lassen sich Wochenendstunden vor dem Hintergrund rechtlicher Abwasservorschriften nicht (Prüfungen von Parametern, Fremdwassermengen usw.).


Durch die Einführung eines Fernüberwachungssystems soll zusätzlich eine Reduzierung der Überstunden ermöglicht werden.

Alle Bediensteten im tariflichen Bereich sind angehalten, nicht vermeidbare Überstunden unmittelbar nach deren Entstehung bzw. innerhalb einer Woche auszugleichen.

Im Großen und Ganzen funktioniert diese Praxis; im Bereich der Kläranlagen hat sich aber in den beiden vergangenen Jahren aufgrund krankheitsbedingter langer Abwesenheit von Stammpersonal und Einarbeitung von neuem Personal eine hohe Zahl von Überstunden des übrigen Personals ergeben.


Im Bereich der Verwaltung wird man sich zeitnah über eine Verstärkung des Personals Gedanken machen.

Aber auch hier gilt, dass angefallene Überstunden zeitnah abzubauen sind.

Wenn der Stadtrat mit den eben gemachten Erledigungsvermerken einverstanden ist, so wäre nach Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2019 festzustellen und über deren Entlastung zu beschließen.

Vom rechnerischen Ergebnis der Jahresrechnung wurde der Stadtrat in der Sitzung am 06.02.2020 in Kenntnis gesetzt.

Das Ergebnis dieser Jahresrechnung ist dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Erledigungsvermerke der Verwaltung über die in der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2019 getroffenen Feststellung werden anerkannt und genehmigt.

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 wird, wie in der Anlage ausgewiesen, festgestellt.

Die beigefügte Anlage wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Die Entlastung wird dem Ersten Bürgermeister als dem Leiter der Stadtverwaltung erteilt. Er nimmt daher an der Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO) nicht teil.

Für die Jahresrechnung 2019 wird hiermit die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung 2020; Feststellung und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 27. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 wurde während des Zeitraums 10., 11., 12., 14. und 17.05. 2021 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

Über das Ergebnis wurde der Stadtrat in der Sitzung am 03.03.2022 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn StR Heinrich Rewitzer, in Kenntnis gesetzt.


Aus der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses ist zu entnehmen, dass die Prüfung im Wesentlichen ohne Beanstandungen abgeschlossen wurde.
Auf einige kleine Besonderheiten wurde jedoch hingewiesen.

Es wurde festgestellt, dass bei einigen Maßnahmen Ausschreibungen oder das Einholen von Vergleichsangeboten fehlten.
Diese Beanstandung bezog sich auf laufende Maßnahmen.

Hierzu ist von Seiten der Verwaltung auszuführen, dass den Bediensteten stets die Vergabevorschriften gegenwärtig sind; allerdings kann es im Verlauf der unterschiedlichen Gewerke vorkommen, dass die eine oder andere Maßnahme zusätzlich erforderlich ist, die bei der Vergabe des „Hauptgewerks“ nicht absehbar war.
Um einen zeitlichen Verzug zu vermeiden, kann es bei der einen oder anderen Beschaffung vorkommen, dass die Möglichkeiten des Vergaberechts (hier insbesondere die Höhe der jeweils gültigen Auftragswerte) großzügig ausgelegt werden und auf das Einleiten eines –meist zeitaufwändigen Vergabeverfahrens – verzichtet wird.

Es wird an dieser Stelle jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um finanziell untergeordnete zusätzliche Vergaben handelt; bei erheblichen Auftragswerten wird regelmäßig das erforderliche Vergabeverfahren eingeleitet und auch durchgeführt.


Hinsichtlich der vollständigen Dokumentation der Verfahren wird ausgeführt, dass das Vergaberecht für bauliche Maßnahmen seit kurzer Zeit im Bauamt angesiedelt ist.
Durch eine erfolgte Aufstockung personeller Ressourcen soll künftig die umfassende Abwicklung der Vergabeverfahren ermöglicht und auch sichergestellt werden.


Zur Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses bezüglich einer überdurchschnittlichen Überstundenbelastung sowohl im Bereich der Kläranlagen als auch der Verwaltung kann ausgeführt werden, dass die Stundenanzahl an Wochenenden für das Klärpersonal bereits reduziert wurde.
Gänzlich vermeiden lassen sich Wochenendstunden vor dem Hintergrund rechtlicher Abwasservorschriften nicht (Prüfungen von Parametern, Fremdwassermengen usw.).


Durch die Einführung eines Fernüberwachungssystems soll zusätzlich eine Reduzierung der Überstunden ermöglicht werden.

Alle Bediensteten im tariflichen Bereich sind angehalten, nicht vermeidbare Überstunden unmittelbar nach deren Entstehung bzw. innerhalb einer Woche auszugleichen.

Im Großen und Ganzen funktioniert diese Praxis; im Bereich der Kläranlagen hat sich aber in den beiden vergangenen Jahren aufgrund krankheitsbedingter langer Abwesenheit von Stammpersonal und Einarbeitung von neuem Personal eine hohe Zahl von Überstunden des übrigen Personals ergeben.


Im Bereich der Verwaltung wird man sich zeitnah über eine Verstärkung des Personals Gedanken machen.

Aber auch hier gilt, dass angefallene Überstunden zeitnah abzubauen sind.

Wenn der Stadtrat mit den eben gemachten Erledigungsvermerken einverstanden ist, so wäre nach Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2020 festzustellen und über deren Entlastung zu beschließen.

Vom rechnerischen Ergebnis der Jahresrechnung wurde der Stadtrat in der Sitzung am 04.03.2021 in Kenntnis gesetzt.

Das Ergebnis dieser Jahresrechnung ist dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Erledigungsvermerke der Verwaltung über die in der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2020 getroffenen Feststellung werden anerkannt und genehmigt.

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 wird, wie in der Anlage ausgewiesen, festgestellt.

Die beigefügte Anlage wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Die Entlastung wird dem Ersten Bürgermeister als dem Leiter der Stadtverwaltung erteilt. Er nimmt daher an der Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO) nicht teil.

Für die Jahresrechnung 2020 wird hiermit die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 27. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

  1. In der Fraktionssprechersitzung wurde das Regionalbudget angesprochen. Der Vohenstraußer Antrag bezüglich Fitnessgeräten am Bocklradweg wurde berücksichtigt und wurde aufgrund der erreichten Punktezahl auf Platz 3 eingestuft. Das bedeutet, dass die Maßnahme bis September 2022 abgewickelt werden muss. 

  1. Zur Anfrage von Ortssprecherin Petra Reil hinsichtlich der Photovoltaikanlage in Altenstadt hat die Stadt jetzt ein Schreiben vom Betreiber EGIS erhalten, wonach die Durchführung der Ausgleichspflanzungen bestätigt wird. Frau Roßmann von der Unteren Naturschutzbehörde hat in einem Antwortschreiben mitgeteilt, dass aufgrund derzeitiger Arbeitsüberlastung keine Abnahme vor Ort erfolgen kann, aber anhand der Bilder festgestellt wird, dass die Auflagen durch den Betreiber erfüllt wurden.

  1. Morgen wird an die Fraktionssprecher ein Schreiben weitergeleitet mit der Bitte, für diese Veranstaltung Werbung zu machen. Dabei geht es um die neue digitale Kreisentwicklungsstrategie des Landkreises. Hierzu fand gestern eine Veranstaltung im Innovationszentrum in Weiherhammer statt, an der Christoph Maier für die Stadt teilgenommen hat. Es soll auch eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, welche am 16.05.2022 von 16.30 bis 21.00 Uhr im kath. Pfarrheim Vohenstrauß stattfindet. Dort wird allen Interessierten die Möglichkeit gegeben, über Gutes und Schlechtes im Landkreis zu berichten, zu kritisieren oder zu befürworten. Der Kontakt zu den Senioren- und Jugendbeauftragten wurde bereits hergestellt. Stadtratsmitglied Martin Gleixner bittet darum, beim Landkreis darauf einzuwirken, dass bei zukünftigen Veranstaltungen, an denen die Kreis- und Stadträte teilnehmen sollen, verstärkt arbeitnehmerfreundliche Zeiten angesetzt werden. Am 10.05.2022 findet z.B. wieder ein Gesundheitsforum am frühen Nachmittag statt. 

  2. Durch Zufall hat die Stadt eine Anfrage von einem Unternehmen aus Burglengenfeld erhalten, welches auch im Bereich Radwegekonzepte tätig ist. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass dieses Planungsbüro solche Studien erstellt. Es ergeht der Frage in die Runde, ob das Vohenstraußer Radwegekonzept und die Machbarkeitsstudie auf den Kernbereich oder auf die gesamte Großgemeinde abgestimmt werden soll. Die Stadträte signalisieren dabei eine Zustimmung für die ganze Großgemeinde. Dies wird so an das Planungsbüro weitergegeben um zu erfahren, von welcher Größenordnung hier gesprochen wird. Eine Förderung für die Erstellung des Konzeptes gibt es nicht. Kämmerer Rainer Dötsch bestätigt, dass sich um die Förderproblematik keine Änderungen ergeben haben. Allerdings hat der neue Staatsminister Bernreiter, der auch für den Verkehr zuständig ist, die Fördersätze im Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz angehoben. Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ ist für Vohenstrauß Vergangenheit, da hier bis Ende 2021 eine Planung vorgelegt hätte werden müssen, was nicht geleistet werden konnte. Es wurde mit jener Firma telefoniert, die das ISEK erstellt hat und auch diese Firma hat bestätigt, dass sie im Bereich Radwegekonzept tätig ist, allerdings bestehen bisher nur Erfahrungen im Bereich der ILE in Oberfranken. Was Fördermittel betrifft, wäre dies eine Überlegung wert, allerdings gestaltet sich das Ganze etwas schwierig, nachdem es elf Beteiligte gibt und es hier vor allem um die Verbindung der einzelnen Kommunen gehen würde. Ob dieser Förderweg für Vohenstrauß einschlägig ist, muss noch abgeklärt werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 27. Sitzung des Stadtrates 05.05.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Thomas Eiber teilt mit, dass derzeit wieder die Verkehrserziehung der Grundschüler durch die Polizei stattfindet. Dabei wurde bemängelt, dass die Markierungen auf dem Übungsplatz im Sportzentrum sehr verblasst sind. Er bittet um Erneuerung der Markierungen, damit wieder ein ordnungsgemäßer Unterricht stattfinden kann. Stadtratsmitglied Dorit Schmid bestätigt die Situation und weiß, dass die Markierungen teilweise mit Kreide nachgemalt werden müssen. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer könnte sich vorstellen, dass dies auch ein Förderansatz für den Verein „Bürger und Polizei“ sein könnte. Außendienstleiter Karl Frey kennt das Problem und hat bereits mit der Polizei darüber gesprochen. Leider gibt es derzeit keine Firmen, die die Markierungen erneuern können. Seit letztem Jahr wird versucht, eine Nachmarkierung durchzuführen. Die Firmen machen Zusagen, kommen aber nicht. Die Autobahnmarkierer sind nach Erledigung ihrer Aufträge ebenfalls sofort wieder weg. Wenn die nächste Markierungsfirma trotz Zusage wieder nicht erscheint, müssen die Arbeiten von einem einheimischen Maler durchgeführt werden. 

  1. Stadtratsmitglied Heinrich Rewitzer nimmt Bezug auf die Mitteilung des Bürgermeisters zur Bepflanzung an der Photovoltaikanlage in Richtung Waldthurn. Dort ist momentan nur ein Zaun vorhanden, eine Anpflanzung hat seiner Meinung nach nicht stattgefunden. Die Stadt bzw. das Landratsamt sollten die Aussage des Betreibers auf jeden Fall überprüfen.

  1. Rewitzer möchte wissen, ob es ohne Genehmigung erlaubt ist, große Schaufenster durch kleinere Fenster zu ersetzen. In der Pfarrgasse ist das beim verkauften Anwesen Lang so geschehen. Bauamtsleiter Markus Wildenauer erklärt, dass der Austausch von Fenstern, egal welcher Größe, verfahrensfrei ist.

  1. Stadtratsmitglied Bernd Koller erkundigt sich nach der Fertigstellung der Baumaßnahme am Friedhof. Sollte diese beendet sein, dann stellt sich die Frage, warum in den vorhandenen Schaukästen nichts enthalten ist. Wenn diese nicht gefüllt werden, hätte sich die Stadt diese Kosten sparen können. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer ist der Meinung, dass sich diesbezüglich der Obst- und Gartenbauverein und der OWV einbringen wollten. Geplant war auch, die Blühwiese mit einem Insektenhotel zu ergänzen. Es können sich auch gerne Privatpersonen engagieren und die eine oder andere Idee einbringen. Der Bauhof hat derzeit sehr viel zu tun und darum gehen solche Arbeiten etwas unter. 
    2. Bürgermeister Uli Münchmeier weiß, dass im Rahmen der Planung zugesagt wurde, dass sich der Planer darum kümmert. Aufgrund dieser Aussage wurde der Vorschlag angenommen und darum ist es jetzt nicht nachvollziehbar, dass diese Arbeiten wieder auf Ehrenamtliche verlagert werden sollen. Er ist davon ausgegangen, dass die Anlage komplett durch den Planer fertiggestellt wird. Außendienstleiter Karl Frey entgegnet, dass die bienenfreundliche Bepflanzung auf der rechten Seite komplett ist und durch den Planer erledigt wurde. Auf der linken Seite war dies nicht möglich. Das Insektenhotel und die Schautafeln sind noch nicht bestückt worden, aber dies wollte der Obst- und Gartenbauverein zusammen mit dem Imkerverein erledigen. Baulich ist die Anlage komplett fertiggestellt. Geschäftsleiter Thomas Herrmann zitiert aus dem Protokoll vom 06.06.2019 bezüglich dieser Planungen, woraus sich ergibt, dass der Planer für die Schautafeln zuständig ist und die Gestaltung anhand eines pädagogisch-ökologischen Gesamtkonzeptes durchgeführt wurden soll. Die Stadt wird auf den Planer, Herrn Liebl, zugehen und hinterfragen, wie es hiermit weitergeht.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2022 09:00 Uhr