Datum: 08.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.07.2022
2 Bekanntgabe der in den vergangenen nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Vorstellung der Ergebnisse der Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2026
4 Wasserversorgungsanlage der Stadt Vohenstrauß; Festlegung des Kalkulationszeitraumes, des kalkulatorischen Zinssatzes und der Verbrauchsgebühr, sowie Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Vohenstrauß, 2. Änderungssatzung
5 Entwässerungseinrichtung der Stadt Vohenstrauß; Festlegung des Kalkulationszeitraumes, des kalkulatorischen Zinssatzes und der Einleitungsgebühr, sowie Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Vohenstrauß, 3. Änderungssatzung
6 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP); hier: Stellungnahme der Stadt Vohenstrauß zum überarbeiteten Entwurf vom 02.08.2022 (zum Beschluss 24/7 vom 03.03.2022)
7 Mitteilungen des Bürgermeisters
8 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 26.07.2022 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in den vergangenen nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse, bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in den vergangenen nichtöffentlichen Sitzungen beschlossen, dass für folgende gefassten Beschlüsse: 

24/11        Abwasserbeseitigung der Stadt Vohenstrauß für die Ortsteile Roggenstein, Kaimling und 
       Lämersdorf; Ertüchtigung von Teilen der Kläranlage Roggenstein im Zuge der Ver-längerung der Geltungsdauer für die gehobene Erlaubnis der Gewässerbenutzung;
hier: Auftragsvergabe der Ingenieursleistungen für die Planung der durchzuführenden Arbeiten

24/12        Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2022, Sanierung der Oberlinder Straße; 
       hier: Auftragsvergabe für das Material zum Wasserleitungsbau

24/15        Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); 
Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte in Containerbauweise durch die Stadt Vohenstrauß sowie Übertragung des Betriebs dieser Einrichtung an das BRK

27/ 7        Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2022, Sanierung der Oberlinder Straße; 
hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung für die Beschaffung des benötigten Betonpflasters

27/ 8        Asphaltarbeiten im Bereich der Stadt Vohenstrauß im Haushaltsjahr 2022, allgemeine Straßensanierung (Gehwege und Ortsstraßen im Stadtgebiet), GVS 60 (Altenstadt - Fahrenbergstraße, Reststück), GVS 36 (Obernankau - Ortszufahrt), An der Linglmühle (Oberlind - Zufahrtsstraßen An der Linglmühle), Am kleinen Weg (Waldau - Anwesen Hs.Nr. 2+4 bis Kreisstraße NEW23), Am Bahndamm (Altenstadt - von Imkerweg ortsauswärts) und Oberlinder Straße (Vohenstrauß, Amselweg - Südweg); 
hier: Auftragsvergabe

27/ 9        Errichtung einer Interimslösung in Containerbauweise für den Betrieb eines Kindergartens/-krippe in Vohenstrauß; 
hier: Auftragsvergabe für die Anschaffung der Containermodule für die Errichtung

28/ 5        Durchführung des Breitband-Förderverfahrens des Bundes zur Herbeiführung einer umfassenden Breitbandversorgung in den weißen und grauen Flecken der Stadt Vohenstrauß; hier: Vergabe der Unterstützungs- und Beratungsleistungen

28/ 8        Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes im Bereich Zwischen den Städten / Orchideenstraße / Weißdornstraße und Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes; hier: Beauftragung eines Architekturbüros für das erforderliche Bauleitplanverfahren

28/ 9        13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß - Ost, BA 3" für die Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1476, 1477, 1478, 1479, 1480,1484, 1488,1500, 1501, 1502, 1503 und 1504 der Gemarkung Vohenstrauß; hier: Beauftragung eines Architekturbüros

28/10        Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2022, Sanierung der Oberlinder Straße; 
hier: Auftragsvergabe der Betonpflasterarbeiten

28/11        Errichtung eines Carports für städtische Dienstfahrzeuge (Rathaus), sowie einer öffentlichen WC-Anlage in der Ecke Türkeigasse/Rathausgasse; 
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Baumeisterarbeiten

28/12        Ankauf eines neuen Fahrzeugs für den Bauhof als Ersatz für den "Multihog MH90LS"; 
hier: Auftragsvergabe

28/13        Ankauf eines Dienstfahrzeuges für die Kläranlage der Stadt Vohenstrauß

29/ 5        Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung";
Freiraumkonzeption Schlossplatz Friedrichsburg Vohenstrauß – Auftragsvergabe

29/ 6        Pfalzgraf-Friedrich-Mittelschule Vohenstrauß, Erneuerung der Steuereinheit und Türantriebe der bestehenden Aufzugsanlage; hier: Auftragsvergabe

29/ 7        Errichtung einer Interimslösung in Containerbauweise für den Betrieb eines Kindergartens/-krippe in Vohenstrauß; hier: Auftragsvergabe für die Anschaffung der Ausstattungsgegenstände

29/8        Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß, Sanierung des Daches auf dem Wasserwerksgebäude Neumühle; hier: Auftragsvergabe

29 /9        Ankauf eines Säulenschwenkkrans für die Werkstatt des städtischen Bauhofs; 
hier: Auftragsvergabe

30/ 6         Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer Calisthenics Anlage

30/ 7        Errichtung einer Fahrradüberdachung bei der Pfalzgraf-Friedrich-Mittelschule Vohenstrauß; 
hier: Auftragsvergabe

30/ 8        Errichtung einer Interimslösung in Containerbauweise für den Betrieb eines Kindergartens/-
       krippe in Vohenstrauß; 
hier: Auftragsvergabe für die Anschaffung der Küche



der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Ergebnisse der Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Verbandsprüfer des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, Herr Dieter Meixner, stellt die in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erarbeitete Kalkulation der Wasser- und der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2026 vor.
Im Rahmen eines Power-Point-Vortrags stellt Herr Meixner die Kalkulation den Mitgliedern des Stadtrats vor.
Der Vortrag ist im Dokumentenmanagement der Stadt Vohenstrauß unter Aktenzeichen 930-007 abgelegt.
Als Ergebnis des Vortrages ist festzustellen, dass sowohl bei der Wasserversorgung als auch bei der Abwasseranlage zur Kostendeckung eine Gebührenanpassung/-erhöhung erforderlich ist.

Gründe für die Unterdeckung und die erforderlichen Gebührenerhöhungen beim Wasser:
  • Die Wassergebühren sind seit 01.10.2018 unverändert bei 1,83 € pro Kubikmeter
  • Die neue Kalkulation gilt für die nächsten 4 Jahre, also bis 30.09.2026 und berücksichtigt die zu erwartenden Kostensteigerungen
  • die allgemeinen Kostensteigerungen für den laufenden Betrieb, wie z. B. Strom, Treibstoffe, etc., machen sich bei der Kalkulation auch bemerkbar 
  • Für den nächsten Kalkulationszeitraum liegen auch geplante Investitionen von ca. 2 Millionen Euro (Erschließungen Baugebiete, Zusatzkontingent Steinwald, Erneuerungen alter Wasserleitungen, diverse Anlagensanierungen) zugrunde
  • Die Ausgangssituation bei der Wasserversorgung ist äußerst unwirtschaftlich 
  • über 180 km Wasserleitungen bei einer Verkaufsmenge von ca. 380.000 m³
  • hohe Kosten für Unterhalt und Erneuerung der Leitungen, die meisten Leitungen sind über 50 Jahr alt, die Folge sind vermehrte Rohrbrüche.
  • immer höhere Auflagen an die Qualität der baulichen Anlagen und des erzeugten Trinkwassers, mehr und aufwendigere Trinkwasser-Untersuchungen usw.
  • keine großen Grundwasservorkommen, die den Ausbau und Betrieb eines starken Tiefbrunnens ermöglichen, mehrere schüttungsschwache Tiefbrunnen und drei Quellgebiete
  • Trotz hoher Unterhaltskosten für die eigenen Anlagen ist der Zukauf eines großen Teils des Trinkwassers erforderlich
  • Kostenlose Abgabe von Brauchwasser an den Brauchwasserentnahmestellen (deshalb geringere Verkaufsmengen) und zusätzliche Schaffung solcher Brauchwasserstellen (wie z. B. beim Hütbrunnenweg)


Gründe für die erforderlichen Gebührenerhöhungen beim Abwasser:
  • Die Abwassergebühren sind seit 01.10.2018 unverändert bei 2,66 € pro Kubikmeter
  • Die neue Kalkulation gilt für die nächsten 4 Jahre, also bis 30.09.2026 und berücksichtigt die zu erwartenden Kostensteigerungen
  • die allgemeinen Kostensteigerungen für den laufenden Betrieb, wie z. B. Strom, Treibstoffe, etc., machen sich bei der Kalkulation auch bemerkbar 
  • Für den nächsten Kalkulationszeitraum liegen auch geplante Investitionen von ca. 4 Millionen Euro (Erschließungen Baugebiete, Errichtung Photovoltaikanlagen auf den Kläranlagen, Wasserrechtsverfahren zur Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis, Nachrüstung von Kläranlagen und technischen Einrichtungen infolge der Wasserrechtsverlängerungen, Erneuerungen alter Kanalleitungen) zugrunde
  • Die Stadt bewirtschaftet über 86 km Abwasserleitungen bei einer Einleitungsmenge von ca. 290.000 m³
  • Immer höherer Aufwand für den Unterhalt der baulichen Anlagen. Die Kläranlagen Vohenstrauß und Böhmischbruck sind ca. 35 Jahre alt. 
  • Erneuerung alter, desolater Kanäle im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen


Als Ergebnis des Vortrages ist festzustellen, dass bei beiden kostenrechnenden Einrichtungen (Wasserversorgung und Abwasseranlage) eine Gebührenerhöhung erforderlich ist.

Beschluss

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Die Gebührenanpassungen werden in den folgenden Tagesordnungspunkten behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Wasserversorgungsanlage der Stadt Vohenstrauß; Festlegung des Kalkulationszeitraumes, des kalkulatorischen Zinssatzes und der Verbrauchsgebühr, sowie Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Vohenstrauß, 2. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2022 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die letzte Kalkulation der Gebühren für die Wasserversorgungsanlage der Stadt Vohenstrauß erfolgte im Jahr 2018. Es wurde die Verbrauchsgebühr angepasst, was eine Satzungsänderung erforderlich machte, die Grundgebühr blieb unverändert.

Der seit 01.10.2018 geltenden Gebührensatz beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,83 € zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7 %). 

Die Grundgebühr beträgt seit 01.10.2006 unverändert bei der Verwendung von Wasserzählern mit 
       Nenndurchfluss       Dauerdurchfluss in m³/h
Grundgebühr in €/Jahr


        Qn (alt)
Q3 (neu)


bis   Qn 2,5
Q3   4,0 m³/h
24,00 €/Jahr 

bis   Qn 15,0
Q3   25,0 m³/h
48,00 €/Jahr 

über Qn 15,0
Q3   25,0 m³/h
96,00 €/Jahr. 



In den vergangenen Wochen wurde durch den Verbandsprüfer des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, Herrn Dieter Meixner, eine Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2026 vorgenommen.

Das Ergebnis dieser Kalkulation wurde durch Herrn Meixner bei TOP–Nr. 3 der heutigen Sitzung vorgetragen und erläutert.

Nach dem Ergebnis der Kalkulation ist die Anhebung der Verbrauchsgebühr und evtl. auch der Grundgebühr erforderlich.
Folgende Varianten wurden diskutiert:
  1. Ohne Anhebung der Grundgebühr – Anhebung der Verbrauchsgebühr auf 2,19 € /m³
  2. Anhebung der Grundgebühr gemäß 4b. des Beschlussvorschlages – Anhebung der Verbrauchsgebühr auf 2,01 €/m³

Für die Ermittlung dieser Varianten wurde der kalkulatorische Zinssatz von 2,5 % auf 1,5 % gesenkt.


§ 10 Abs. 3 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung hat derzeit folgende Fassung:

„Werden bei Bauausführungen kein Bauwasserzähler oder keine sonstigen beweglichen Zähler verwendet, sind zur Abgeltung für das beim Bau verbrauchte Wasser folgende Pauschalgebühren zu entrichten:

Baukörper bis zu 1.000 m³ umbauter Raum
20,00 €


Baukörper bis zu 2.000 m³ umbauter Raum
                    
40,00 €
Baukörper über 2.000 m³, 
je angefangene 1.000 m³ umbauter Raum


20,00 €. „

In der Regel fallen bei der Errichtung (Neubauten) von Wohnhäusern eine Pauschale in Höhe von 20,00 oder 40,00 Euro an. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Pauschale das Entgelt für den Wasserbezug während der gesamten Bauphase darstellt, erscheint auch hier eine Anpassung für angebracht. Begründen lässt es sich auch damit, dass die allgemeine jährliche Grundgebühr bereits 24,00 Euro (Stand: bis 30.09.2022) und somit mehr als die Pauschale beträgt. Die Pauschale umgerechnet auf eine mögliche Bezugsmenge würde bei einer Pauschale von 20,00 Euro einen Wasserbezug von 10,9 m³ (bei einer zu Grunde gelegten Verbrauchsgebühr von derzeit 1,83 €/m³) ergeben.

Deshalb wird folgende Satzungsregelung vorgeschlagen:

„Werden bei Bauausführungen kein Bauwasserzähler oder keine sonstigen beweglichen Zähler verwendet, sind zur Abgeltung für das beim Bau verbrauchte Wasser folgende Pauschalgebühren zu entrichten:

Baukörper bis zu 1.000 m³ umbauter Raum
40,00 €


Baukörper bis zu 2.000 m³ umbauter Raum
                    
80,00 €
Baukörper über 2.000 m³, 
je angefangene 1.000 m³ umbauter Raum

40,00 €.„

Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (WAS) der Stadt Vohenstrauß (2. Änderungssatzung) für die erforderliche Gebührenanpassung wurde ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschluss 1

Nach ausführlicher Beratung und Wertung der durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellten und vorgetragenen Gebührenkalkulation lässt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer aufgrund der unterschiedlichen Meinungen zu Verbrauchs- und Grundgebühr über die verschiedenen Punkte gesondert Beschluss fassen:

  1. Der neue Kalkulationszeitraum wird festgelegt auf die Zeit vom 01.10.2022 bis 30.09.2026.

  1. Der kalkulatorische Zinssatz für diesen Kalkulationszeitraum wird auf 1,5 % festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

3.  Die Verbrauchsgebühr in § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur 
     Wasserabgabesatzung wird wie folgt festgelegt:
„Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 2,19 €.“ 

4.  Die Grundgebühr bleibt unverändert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 3

  1. Die Verbrauchsgebühr in § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird wie folgt festgelegt:
„Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 2,01 €.“ 

  1. Die Grundgebühr wird wie folgt erhöht:
       Nenndurchfluss       Dauerdurchfluss in m³/h
Grundgebühr in €/Jahr


        Qn (alt)
Q3 (neu)


bis   Qn 2,5
Q3   4,0 m³/h
48,00 €/Jahr 

bis   Qn 15,0
Q3   25,0 m³/h
96,00 €/Jahr 

über Qn 15,0
Q3   25,0 m³/h
192,00 €/Jahr. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 4

  1. Für die Bauwasserpauschalen wird folgende Satzungsregelung festgelegt:
„Werden bei Bauausführungen kein Bauwasserzähler oder keine sonstigen beweglichen Zähler verwendet, sind zur Abgeltung für das beim Bau verbrauchte Wasser folgende Pauschalgebühren zu entrichten:
Baukörper bis zu 1.000 m³ umbauter Raum
40,00 €


Baukörper bis zu 2.000 m³ umbauter Raum
                    
80,00 €
Baukörper über 2.000 m³, 
je angefangene 1.000 m³ umbauter Raum


40,00 €.“ 









  1. Der Stadtrat beschließt Wortlaut und Inhalt der dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung – 2. Änderungssatzung – mit den unter Ziffern 3, 4 und 5 beschlossenen Gebührensätzen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzung auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Entwässerungseinrichtung der Stadt Vohenstrauß; Festlegung des Kalkulationszeitraumes, des kalkulatorischen Zinssatzes und der Einleitungsgebühr, sowie Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Vohenstrauß, 3. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2022 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Die letzte Kalkulation der Gebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Vohenstrauß erfolgte im Jahr 2018.
Bei dieser Kalkulation wurden folgende Gebühren ermittelt und anschließend per Satzung wie folgt festgelegt:

§ 10  Einleitungsgebühr
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser:
in Vohenstrauß, Altenstadt b. Vohenstrauß, Kößing, Oberlind, 
Straßenhäuser, Roggenstein, Waldau, Böhmischbruck, Braunetsrieth, Kaimling, Altentreswitz, Lämersdorf, Unterlind, Fiedlbühl, Binnermühle, Hammer, Luhmühle, Oberschleif und Zieglhütte,                                                                 
2,66 €                                                                                                               
    
b) in Erpetshof und Obernankau
(Grundstücke, die an einen städtischen Kanal angeschlossen sind,
der nicht zur zentralen Kläranlage führt.)                                                                   1,06 €

Die Grundgebühr ist seit 01.10.2006 unverändert wie folgt (§ 9a Abs. 2 der BGS-EWS):

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit 
       Nenndurchfluss       Dauerdurchfluss in m³/h
Grundgebühr in €/Jahr

        Qn (alt)
Q3 (neu)


bis   Qn 2,5
Q3   4,0 m³/h
24,00 €/Jahr 

bis   Qn 15,0
Q3   25,0 m³/h
48,00 €/Jahr 

über Qn 15,0
Q3   25,0 m³/h
96,00 €/Jahr. 




In den vergangenen Wochen wurde durch den Verbandsprüfer des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, Herrn Dieter Meixner, eine Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2026 vorgenommen.

Das Ergebnis dieser Kalkulation wurde durch Herrn Meixner bei TOP–Nr. 3 der heutigen Sitzung vorgetragen und erläutert.

Nach dem Ergebnis der Kalkulation ist die Anhebung der Verbrauchsgebühr und evtl. auch der Grundgebühr erforderlich.
Folgende Varianten wurden diskutiert:
  1. Ohne Anhebung der Grundgebühr – Anhebung der Verbrauchsgebühr auf 2,92 €/m³ (bzw. 1,17 €/m³)
  2. Anhebung der Grundgebühr gemäß 4b. des Beschlussvorschlages – Anhebung der Verbrauchsgebühr auf 2,70 €/m³ (bzw. 1, 08 €/m³)

Für die Ermittlung der vorgeschlagenen Gebührenvarianten wurde ein kalkulatorischer Zinssatz – wie beim vorhergegangenen Kalkulationszeitraum -  in Höhe von 2,5 % angewandt.

Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Vohenstrauß (3. Änderungssatzung) für die erforderliche Gebührenanpassung wurde den Fraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet und ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschluss 1

Nach ausführlicher Beratung und Wertung der durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellten und vorgetragenen Gebührenkalkulation lässt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer aufgrund der unterschiedlichen Meinungen zu Verbrauchs- und Grundgebühr über die verschiedenen Punkte gesondert Beschluss fassen: 

  1. Der neue Kalkulationszeitraum wird festgelegt auf die Zeit vom 01.10.2022 bis 30.09.2026.

  1. Der kalkulatorische Zinssatz für diesen Kalkulationszeitraum wird auf 2,5 % festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Die Einleitungsgebühr in § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird wie folgt festgelegt:

Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser:

    1. Vohenstrauß, Altenstadt b. Vohenstrauß, Fiedlbühl, Waldau,
                 Böhmischbruck, Roggenstein, Lämersdorf, Kaimling, 
                    Luhmühle, Binnermühle, Oberschleif, Zieglhütte, Hammer, 
                    Straßenhäuser, Oberlind, Unterlind, Kößing, Altentreswitz,
               Braunetsrieth                                                                        2,92 €

    1. Erpetshof, Obernankau 
(Grundstücke, die an einem städtischen Kanal angeschlossen sind,
der nicht zur zentralen Kläranlage führt)                                        1,17 €

  1. Die Grundgebühr bleibt unverändert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 3

3.        Die Einleitungsgebühr in § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird wie folgt festgelegt:

Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser:

    1. Vohenstrauß, Altenstadt b. Vohenstrauß, Fiedlbühl, Waldau,
                 Böhmischbruck, Roggenstein, Lämersdorf, Kaimling, 
                    Luhmühle, Binnermühle, Oberschleif, Zieglhütte, Hammer, 
                    Straßenhäuser, Oberlind, Unterlind, Kößing, Altentreswitz,
                    Braunetsrieth                                                                        2,70 €                                                                                                               

    1. Erpetshof, Obernankau 
(Grundstücke, die an einem städtischen Kanal angeschlossen sind,
der nicht zur zentralen Kläranlage führt)                                        1,08 €

4.         Die Grundgebühr wird wie folgt erhöht:
       Nenndurchfluss       Dauerdurchfluss in m³/h
Grundgebühr in €/Jahr


        Qn (alt)
Q3 (neu)


bis   Qn 2,5
Q3   4,0 m³/h
48,00 €/Jahr 

bis   Qn 15,0
Q3   25,0 m³/h
96,00 €/Jahr 

über Qn 15,0
Q3   25,0 m³/h
192,00 €/Jahr. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 4

5.  Der Stadtrat beschließt Wortlaut und Inhalt der dieser Sitzungsniederschrift als Anlage 
     beigefügten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur 
     Entwässerungssatzung – 3. Änderungssatzung – mit den unter Ziffern 3 und 4 
     beschlossenen Gebührensätzen.

6.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzung auszufertigen und bekannt zu 
     machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP); hier: Stellungnahme der Stadt Vohenstrauß zum überarbeiteten Entwurf vom 02.08.2022 (zum Beschluss 24/7 vom 03.03.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2022 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 2. August 2022 den überarbeiteten Entwurf einer LEP-Teilfortschreibung in den Themenfeldern

  • „Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“,
  • „Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und
  • „Für nachhaltige Mobilität“

beschlossen und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beauftragt, zu den neuerlichen wesentlichen Änderungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren ein ergänzendes Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gemäß Art. 16 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 1 BayLplG sind die Gemeinden,
Städte und Landkreise erneut zu beteiligen, wenn sich wesentliche Änderungen des Planentwurfs ergeben, von denen sie betroffen sind. Es besteht nun die Möglichkeit, zu vorgenannten Änderungen im Fortschreibungsentwurf bis zum 19. September 2022 gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Stellung zu nehmen.

Sämtliche Unterlagen können im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden. Ein Versand in Papierform erfolgte aus Umweltgesichtspunkten nicht. 

In der Stadtratssitzung am 03. März 2022 wurde beschlossen, sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags vollumfänglich anzuschließen. In einer Zusammenstellung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgeführt, dass die vorgebrachte Kritik in weiten Teilen auf Fehlinterpretationen der Änderungen beruhe. Deshalb wurden nun Klarstellungen und Konkretisierungen sowie fachliche Ergänzungen aufgenommen. Hierzu wird gemäß Art. 16 Abs. 6 Satz 5 BayLplG von einer erneuten Beteiligung abgesehen.

Die überarbeitete Fassung des Fortschreibungsentwurfs ist dem Entwurf der Änderungsverordnung zu entnehmen. Hierin sind die Änderungen, die Gegenstand dieses ergänzenden Beteiligungsverfahrens sind, kenntlich gemacht. Stellungnahmen sind ausschließlich zu den kenntlich gemachten Änderungen in der Änderungsverordnung sowie deren Begründung möglich. 

Die bedeutsamsten Änderungen sind im Wesentlichen:

  • Der Grundsatz, dass in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft festgelegt werden können wird zum verpflichtenden Ziel (Punkt 5.4.1, Abs. 3).

  • Der Grundsatz, dass die Energieversorgung durch den Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur weiterhin sichergestellt werden soll wird zum verpflichtenden Ziel, sie im öffentlichen Interesse und klimaschonend sicherzustellen (Punkt 6.1.1, Abs. 1).

  • Es ist nun verpflichtendes Ziel, in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen. Als Teilflächenziel wird zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt (Punkt 6.2.2, Abs. 1).

  • Weitere Neuerung ist der Grundsatz, auf einen verstärkten Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen und anderweitig bereits überbauten Flächen hinzuwirken (Punkt 6.2.3, Abs. 4).

  • Neu ist die Streichung des Grundsatzes, dass Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke insbesondere nicht in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet werden sollen (Punkt 7.1.3, Abs. 3).

Weitere Ergänzungen und Änderungen betreffen Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt sowie ergänzende und neue Grundsätze zum Hochwasserschutz und Niedrigwassermanagement (Punkte 1.2.3, Abs. 3; 7.2.5, Abs. 1, 2 und 5; 7.2.6 Abs. 1 und 2).

Der Bayerische Gemeindetag hat mitgeteilt, dass er sich am 15. September 2022 zum überarbeiteten Entwurf äußern wird. Laut Informationen des Gemeindetags soll die Stellungnahme im Interesse der Gemeinden sein und - trotz des Entgegenkommens aufgrund der vergangenen Beteiligung - noch einige Forderungen beinhalten, die im Entwurf bisher nicht berücksichtigt wurden. Sofern das Gremium eine Stellungnahme der Stadt Vohenstrauß wünscht, wäre überlegenswert, die Ausführungen des Gemeindetags abzuwarten und die Verwaltung zu beauftragen, auf kurzem Wege mit den Fraktionssprechern abzustimmen, ob die Äußerungen mitgetragen werden und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben wird.

Beschluss

Vom überarbeiteten Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 02. August 2022 nimmt der Stadtrat Vohenstrauß Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch eingehende Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags abzuwarten und in Absprache mit den Fraktionssprechern über die Abgabe einer Stellungnahme zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2022 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. Am 30.09.2022 findet die Busfahrt nach Lauter-Bernsbach zum Vugelbeerfast statt, Anmeldeschluss war der 08.09.2022. Momentan fahren sieben Personen separat und bleiben übers Wochenende. Aus dem Gremium haben sich bisher neun Personen und eine weitere Person angemeldet. Stadtratsmitglied Michael Gösl meldet daraufhin noch zwei Personen an.

  1. Es gibt neue Informationen zum Thema Bücherei. Die Stadt hat beim Landratsamt nachgefragt. Dort wurde die Baugenehmigung am 16.02.2022 ausgesprochen, allerdings fehlte immer noch die denkmalschützerische Erlaubnis für das Bodendenkmal aus München. Aufgrund der Nachfrage ist nun die Erlaubnis am 28.07.2022 eingegangen und Herr Liegl kann beginnen. Herr Liegl wird im hinteren Bereich eine Winterbaustelle einrichten, so dass die Bücherei nächstes Jahr umziehen kann.

  1. Bezüglich Advent im Schloss gab es Überlegungen, welche Möglichkeiten heuer bestehen, nachdem der Vorhof der Friedrichsburg aufgrund der Baustelle nur begrenzt zur Verfügung steht. Zusammen mit Tourismusleiter Christoph Maier wurde entschieden, nachdem es sich auch um einen verkaufsoffenen Sonntag handelt, den Adventsmarkt eintägig am 27.11.2022 vor dem Rathaus und dem alten Kriegerdenkmal durchzuziehen, wenn dies aufgrund der Corona-Entwicklung möglich ist. Niemand weiß, wie bis dahin die Auflagen sein werden. Die Verwaltung wird demnächst mit den Vereinen und Fieranten Kontakt aufnehmen.

Wie bekannt, sollen im Rahmen des Eric-Frenzel-Trails 18 Premium-Wanderwege mit insgesamt 172 Kilometer entstehen. Mittlerweile hat sich auch die ILE eingeklinkt. Zusammen mit der Region Erzgebirge soll überprüft werden, was möglich und machbar ist. Sämtliche ILE-Bürgermeister haben beschlossen, eine Studie zu erstellen, die Kosten für die Stadt Vohenstrauß belaufen sich auf ca. 4.700,- Euro. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird dieses dem Gremium vorgestellt. Danach muss eine weitere Entscheidung getroffen werden, denn eine Umsetzung wird dann noch einige Kosten verursachen. Heute handelt es sich lediglich um die Zwischenmeldung, dass der erste Schritt getan wurde.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2022 ö 8

Sach- und Rechtslage

  1. 3. Bürgermeister Alfons Raab erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Einhausung der Wertstoffcontainer in Kaimling. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass Außendienstleiter Karl Frey heute nicht in der Sitzung ist, da er sich Beispiele für derartige Einhausungen ansieht.

Stadtratsmitglied Martha Bauer gibt den Hinweis mehrerer Eltern weiter, dass am Spielplatz im Baugebiet „Sommerwiesen“ kein Schattenplatz zu finden ist. Sie möchte wissen, ob diesbezüglich noch etwas vorgesehen ist. Wutzlhofer weist darauf hin, dass bereits Bäume gepflanzt wurden, dieser aber natürlich noch keinen Schatten geben. Eventuell könnte ein Sonnensegel installiert werden. Die Verwaltung wird versuchen, eine Lösung zu finden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 08:11 Uhr