Datum: 08.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2022
2 Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und landwirtschaftlicher Nutzfläche; Baugrundstück: Fl.Nr. 533 der Gemarkung Waldau (Roggensteiner Straße 36)
3 (Tektur-)Bauantrag über den Umbau und die Sanierung einer bestehenden Lagerhalle zur Fertigungshalle und Neubau einer Produktions- und Lagerhalle; Baugrundstück Fl.Nr. 1352/1 der Gemarkung Vohenstrauß (Braunetsriether Weg 31)
4 Bauantrag über die Errichtung einer Heizzentrale mit Hackschnitzellager; Baugrundstücke: Fl.Nrn. 1466/1 und 1475 der Gemarkung Vohenstrauß (Zum Beckenkeller 4)
5 Bauantrag über die Teil-Nutzungsänderung des ehemaligen Krankenhauses zu einer Podologie-Praxis; Baugrundstück: Fl.Nr. 710 der Gemarkung Vohenstrauß (Pfarrgasse 21)
6 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.09.2022 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und landwirtschaftlicher Nutzfläche; Baugrundstück: Fl.Nr. 533 der Gemarkung Waldau (Roggensteiner Straße 36)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.09.2022 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Vorbescheid mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. (Tektur-)Bauantrag über den Umbau und die Sanierung einer bestehenden Lagerhalle zur Fertigungshalle und Neubau einer Produktions- und Lagerhalle; Baugrundstück Fl.Nr. 1352/1 der Gemarkung Vohenstrauß (Braunetsriether Weg 31)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.09.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Industriegebiet ausgewiesen. 
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenzen (Baufenster) überschritten werden (mit Hauptgebäuden, zusätzlichen Parkflächen und Feuerwehrumfahrt) und die offene Bauweise nicht eingehalten wird.
Damit das Bauvorhaben so zulässig ist, wie es geplant ist, bedarf es einer Befreiung (nach § 31 Abs. 2 BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Bei dem Bauantrag handelt es sich um eine Tektur zu dem Bauantrag vom 13.11.2018 (Bautenverzeichnisnr. 2018/060) der in der Sitzung am 11.07.2019 behandelt wurde – nachdem die Zuständigkeit für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens beim Bau- und Umweltausschuss lag -.
Zu diesem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 26.09.2019, erteilt.

Die in dem eingereichten (Tektur-)Bauantrag dargestellten Änderungen zu dem ursprünglichen Bauantrag betreffen in der Änderung der Räumlichkeiten in Halle „D“, sowie die Zuordnung der Nutzung in der neu zu errichtender Halle. 

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird dahingehend zugestimmt, dass das Vorhaben so zulässig ist, wie in den Planvorlagen dargestellt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag über die Errichtung einer Heizzentrale mit Hackschnitzellager; Baugrundstücke: Fl.Nrn. 1466/1 und 1475 der Gemarkung Vohenstrauß (Zum Beckenkeller 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.09.2022 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das zum Teil bereits bebaute und zur Bebauung vorgesehene Baugrundstück liegen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet - Vohenstrauß-Ost, BA1“.
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenze überschritten wird. 
Damit das Bauvorhaben so zulässig ist, wie es geplant ist, bedarf es einer Befreiung (nach § 31 Abs. 2 BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1.        Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2.        die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 
3.        die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird dahingehend zugestimmt, dass das Vorhaben so zulässig ist, wie in den Planvorlagen dargestellt.
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag über die Teil-Nutzungsänderung des ehemaligen Krankenhauses zu einer Podologie-Praxis; Baugrundstück: Fl.Nr. 710 der Gemarkung Vohenstrauß (Pfarrgasse 21)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.09.2022 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. 
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.09.2022 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:

  1. Bauvoranfrage über den Umbau und Anbau an ein bestehendes Gebäude auf Fl.Nr. 572/12 (Ellerweg 20) der Gemarkung Kaimling

  2. Bauantrag über den Anbau an das bestehende Wohnhaus einschl. Erstellen von zwei Schleppgauben auf Fl.Nr. 145/8 (Fiedlbühlstraße 19) der Gemarkung Altenstadt/Voh. 

  3. Bauantrag (Tektur) über die Nutzungsänderung eines Raumes auf Fl.Nr. 551/5 
    (Asylstr. 3) der Gemarkung Vohenstrauß

  4. Bauantrag über den Anbau einer Garage an die best. Garagen mit Anheben des best. Garagendachs/Wände auf Fl.Nr. 391 (Ostweg 1) der Gemarkung Vohenstrauß

  1. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Tektur: Wohnhaus wird um 16˚ gedreht, um den bestehenden Eichenbaum zu schützen) auf Fl.Nr. 410/2 (Pleysteiner Str. 25) der Gemarkung Vohenstrauß

  2. Bauantrag über den Neubau eines Carports mit Kellertreppenüberdachung auf Fl.Nr. 53/0 (Roggensteiner Str. 17) der Gemarkung Waldau

  3. Bauantrag über den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken einschl. Errichtung von zwei Dachgauben auf Fl.Nr. 20 (Lämersdorf 8) der Gemarkung Lämersdorf

  4. Bauantrag über die Nutzungsänderung und Aufteilung der ehemaligen Wohnung im 1. OG in eine Kanzlei und Wohnung auf Fl.Nr. 25 (Friedrichstraße 23) der Gemarkung Vohenstrauß

  5. Bauantrag über den Abbruch und Ersatzneubau landwirtschaftlicher Gebäude auf Fl.Nr. 25 (Waldauer Str. 2) der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2022 13:47 Uhr