Datum: 06.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.09.2022
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.09.2022 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Bericht über die Haushaltsentwicklung 2022 zum Stichtag 21.09.2022 und Entscheidung über die Gewährung der Sportförderung
4 Aufstellung eines Kriterienkatalogs für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß
5 Antrag auf kurzfristige Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bzw. Neuabstimmung über den Beschluss vom Oktober 2020
6 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für Freiflächenphotovoltaikanlagen, sowie Änderung des Flächennutzungsplans
7 Mitteilungen des Bürgermeisters
8 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 06.10.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 08.09.2022 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.09.2022 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 06.10.2022 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 08.09.2022 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse

31/9    Anmietung von Räumlichkeiten im ehemaligen KKH Vohenstrauß durch die Weidener Tafel 
       e.V; hier: Übernahme der Miete und Nebenkosten durch die Stadt Vohenstrauß

31/10        Künftige umsatzsteuerliche Behandlung der Turnhallen und des Sportzentrums der Stadt
Vohenstrauß

31/11        Gewerbegebiet Vohenstrauß-Ost, BA 02;
hier: Festsetzung des Grundstückspreises für die Gewerbegrundstücke

31/12        Versorgungsanlage der Stadt Vohenstrauß; Sanierung Druckmindererschacht Waldau-Roggenstein, Lieferung monolithischer PE-Druckmindererschacht DN2600
hier: -Auftragsvergabe-

31/13        Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Kläranlage Vohenstrauß;
hier: Auftragsvergabe

31/14        Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Kläranlage Roggenstein; 
hier: Auftragsvergabe



der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bericht über die Haushaltsentwicklung 2022 zum Stichtag 21.09.2022 und Entscheidung über die Gewährung der Sportförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 06.10.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Kämmerei hat die wichtigsten Zahlen, die zur Beurteilung der Haushaltsentwicklung 2022 erforderlich sind, ermittelt (diesem Beschluss liegt eine entsprechende Anlage bei und wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt).
Diese Zahlen werden vom Kämmerer vorgetragen.


Die Entwicklung des Haushalts ist Entscheidungsgrundlage, ob die Sportförderung an die Vereine gewährt werden kann.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von der Entwicklung des Haushalts 2022 Kenntnis.

Es besteht damit Einverständnis die Sportförderung für 2022 in Höhe von insgesamt 25.339 € an die entsprechenden Vereine auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Aufstellung eines Kriterienkatalogs für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 06.10.2022 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Im Oktober 2020 beschäftigte sich der Stadtrat mit einem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans, für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Es wurde damals der Antrag abgelehnt und zugleich der Grundsatzbeschluss gefasst, dass die geplante Neuaufstellung des Flächennutzungsplans abgewartet wird und bis dahin alle weiteren Anträge zurückgestellt werden.

In Folge des Wandels der Zeit und den derzeitigen Ereignissen auf der gesamten Welt (Ukraine-Krieg, Energiekrise, Umstieg auf erneuerbare Energien) ist eine Überdenkung des im Oktober 2020 gefassten Beschlusses angemessen, ob weiterhin daran festgehalten werden kann.

Aus den Reihen der Stadtratsfraktionen sind die Bestrebungen vorhanden, diese Problematik anzugehen und die bisherige ablehnende Haltung gegenüber Freiflächenphotovoltaikanlagen zu überdenken und neu zu bewerten. Für die Entscheidung über die Zulassung künftiger Freiflächenphotovoltaikanlagenprojekte ist geplant einen Kriterienkatalog zu verfassen, an den sich die Projekte orientieren müssen, um eine Zustimmung des Stadtrats für die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanung zu erhalten.

Von den Fraktionen des Stadtrats wurde in gemeinsamen Gesprächen ein Entwurf eines Kriterienkatalogs für Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Stadt Vohenstrauß verfasst.
Dieser Entwurf (Stand Juni 2022) ist in Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt und wurde zur Kenntnisnahme ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Seitens der Verwaltung wurde der Entwurf der Fraktionen mit Anmerkungen bzw. Vorschlägen oder noch zu diskutierenden Festlegungen fortgeschrieben (= Stand September 2022). Diese Fassung ist ebenfalls der Vorlage beigefügt und zur Information aller Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Die Textpassagen die durch die Verwaltung eingefügt oder geändert wurden sind in dem Entwurf in blauer Schrift dargestellt. Die Textteile, bei denen noch eine gewisse Größe festzulegen ist, sind gelb markiert.

Beschluss

An dem gefassten Grundsatzbeschluss vom 01.10.2020 wird nicht weiter festgehalten.

Über zukünftige Freiflächenphotovoltaikanlagen und deren Anträge wird unter der Zuhilfenahme des in der Anlage festgelegten Kriterienkatalogs entschieden, den der Stadtrat in der heutigen Sitzung verfasst und beschlossen hat.

Die aktuell vorliegenden Anträge sind anhand des Kriterienkatalogs zu prüfen, bzw. den Antragstellern der Kriterienkatalog zur Verfügung zu stellen, um eine Konkretisierung bzw. Überarbeitung ihres Antrags vorzunehmen.
Alle weiteren Anträge werden zu den festgelegten Stichtagen entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Antrag auf kurzfristige Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bzw. Neuabstimmung über den Beschluss vom Oktober 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 06.10.2022 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 07.06.2022 hat ein Investor, der nordöstlich des Ortsteils Obertresenfeld eine Freiflächenphotovoltaikanlage realisieren möchte, einen Antrag auf kurzfristige Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bzw. Neuabstimmung über den Beschluss vom Oktober 2022 gestellt.

Der Antrag wurde den Fraktionssprecher in Kopie als Anlage zur Beschlussvorlage zugeleitet, sowie ins Ratsinformationssystem für die Gremiumsmitglieder eingestellt.

Der Antragsteller wurde mit Zwischennachricht vom 18.07.2022 darüber informiert, dass sein Antrag vorerst nicht behandelt wird und erst die Aufstellung des Kriterienkatalogs für die Entscheidung über Freiflächenphotovoltaikanlagen abzuwarten sei.

Zur beantragten kurzfristigen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist zu erwähnen, dass der Stadt Vohenstrauß die Planungshoheit (nach § 2 BauGB) obliegt. Dies bedeutet, sie entscheidet alleine über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (= Neuaufstellung des Flächennutzungsplans). Ein Dritter hat keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Der Antrag auf Neuabstimmung über den Beschluss vom Oktober 2022, bei dem der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, dass die geplante Neuaufstellung des Flächennutzungsplans abgewartet wird und bis dahin alle weiteren Anträge in Bezug auf die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zurückgestellt werden, hat sich durch vorherigen Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung erledigt.

Beschluss

Der Antrag auf kurzfristige Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bzw. Neuabstimmung über den Beschluss vom Oktober 2020 wird abgelehnt, da dieser Teile beinhaltet, die in der alleinigen Entscheidung der Stadt Vohenstrauß liegen (Thema „Planungshoheit“), bzw. sich erledigt haben (in Bezug auf Neuabstimmung über den Beschluss vom Oktober 2022).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für Freiflächenphotovoltaikanlagen, sowie Änderung des Flächennutzungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 06.10.2022 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 07.06.2022 hat ein Investor bei der Stadt Vohenstrauß beantragt für einen Bereich nordöstlich des Ortsteils Obertresenfeld ein Bauleitplanverfahren einzuleiten für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, sowie der zusätzlich erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß.
Der Antrag wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet, sowie ins Ratsinformationssystem für die Gremiumsmitglieder eingestellt.

Der Antragsteller wurde mit Zwischennachricht vom 18.07.2022 darüber informiert, dass sein Antrag vorerst nicht behandelt wird und erst die Aufstellung des Kriterienkatalogs für die Entscheidung über Freiflächenphotovoltaikanlagen abzuwarten sei.

Die Fläche, auf der die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlagen beabsichtigt ist, beträgt ca. 26,9 ha und erstreckt sich über die Fl.Nrn. 1097, 1098, 1099, 1101, 1108, 1106 und einer Teilfläche aus 1107 der Gemarkung Altenstadt.

Der Stadtrat hat in der heutigen Sitzung einen Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie der Änderung des Flächennutzungsplans, für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage verfasst und beschlossen.
Entsprechend diesem Kriterienkatalogs sind die zukünftigen und bereits aktuell vorliegenden Anträgen zu prüfen und darüber zu entscheiden.

Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage die definitiven Kriterien nicht feststanden und zum Teil die eine oder andere Forderung des Kriterienkatalogs nicht aus den Antragsunterlagen hervorgehen wird, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Antragsentscheidung zurückzustellen und dem Antragsteller die Möglichkeit zur Anpassung/Konkretisierung seines Gesuchs vorzunehmen.

Beschluss

Die Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie der Änderung des Flächennutzungsplans, für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1097, 1098, 1099, 1101, 1108, 1106 und einer Teilfläche aus 1107 der Gemarkung Altenstadt wird zurückgestellt.

Dem Antragsteller wird der Kriterienkatalog für Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie der Änderung des Flächennutzungsplans, für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Kenntnisnahme zugeleitet mit der Bitte seinen Antrag dahingehend zu überprüfen und anzupassen, bevor eine endgültige Entscheidung durch den Stadtrat getroffen wird.

Der Antrag ist nach Ergänzung durch den Vorhabensträger dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 06.10.2022 ö 7

Sach- und Rechtslage

Heute hat Herr Liebl bezüglich des Insektengartens am Friedhof angerufen. Herr Liebl hatte in letzter Zeit verstärkt Kontakt zum Obst- und Gartenbauverein und zum Imkerverein. Urlaubsbedingt hat sich die Angelegenheit leider verzögert. Es gibt jetzt eine Liste, welche Bepflanzungen vorgenommen werden müssen, damit über das ganze Jahr verteilt insektenfreundliche Blüten vorhanden sind. Von den drei Schautafeln wird eine Tafel vom Imkerverein gestaltet, eine Tafel vom Obst- und Gartenbauverein und die dritte Tafel wird allgemeine Informationen enthalten, die Herr Liebl zusammenstellt. Des Weiteren soll ein Insektenhotel oder ein Steinhaufen als Insektenwohnung errichtet werden. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 06.10.2022 ö 8

Sach- und Rechtslage

Keine.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2022 16:58 Uhr