Datum: 03.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.10.2022
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 20.10.2022 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"; Jahresprogramm 2023
4 Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Straßenteilstücks "Enzianstraße" im Baugebiet "Sommerwiesen, BA 3", Fl.Nr. 1431 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
5 Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Straßenteilstücks "Lupinenweg" im Baugebiet "Sommerwiesen, BA 3", Fl.Nr. 1431/28 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
6 Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Straßenteilstücks "Am Michlbach" im Gewerbe- und Industriegebiet "Vohenstrauß – Ost, BA 2", bestehend aus den Fl.Nrn. 1517/11, 1517/21, 1517/22 und 1517/25 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
7 Mitteilungen des Bürgermeisters
8 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2022 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 06.10.2022 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 20.10.2022 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2022 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 20.10.2022 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse



33/6         Ankauf von interaktiven Displays für die Grundschule Vohenstrauß
hier: Auftragsvergabe

33/7         Grundsatzbeschluss über den Bau einer Freilufthalle

33/8         Erteilung einer Ermächtigung zur Unterzeichnung eines Stromliefervertrages für Strom für das Lieferjahr 2023




der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 


In diesem Zusammenhang wird zum dritten Beschluss mitgeteilt, dass die Stadt Vohenstrauß ein Stromangebot erhalten und angenommen hat. Es handelt sich dabei um den Heiz- und Standardstrom. Dieser wird nun von den Stadtwerken Augsburg für 49,1 Cent + 0,6 Cent Ökostromzuschlag geliefert. Die Stadt wird damit auf einen Preis von ca. 70 Cent kommen. Heute ist die Information eingegangen, dass die Strompreisbremse kommt und die Kosten für 80 % des bisherigen Verbrauchs auf 40 Cent für die ersten sechs Monate gedeckelt werden sollen. Für den anderen Strom hat die Stadt Vertragsangebote über die KUBUS GmbH erhalten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"; Jahresprogramm 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Stadtbau Amberg GmbH die Bedarfsermittlung Städtebauförderung gemäß Ziffer 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien -StBauFR- für das Jahr 2023 erstellt und legt diese dem Stadtrat zur Beratung und zur Beschlussfassung vor.

Die Maßnahmen Sanierungsträgerhonorar und städtebauliche Beratung entsprechen denjenigen der Vorjahre. Unverändert geblieben sind die Mittel für das kommunale Förderprogramm und Geschäftsflächenprogramm und ebenso die Erweiterung des ISEKs mit 50.000 €


Folgende Veränderungen bei den anzumeldenden Maßnahmen haben sich ergeben:


       Freiraumkonzeption für den Schlossplatz am Schloss Friedrichsburg in Höhe von 10.000 €. 

       Neu sind die Kosten für den Erwerb des Schlossplatzes mit insgesamt 250.000 €.

Die förderfähigen Kosten betragen nach der vorliegenden Aufstellung 470.000 €;
Diese werden im Regelfall mit 60 v.H. bezuschusst. Das sind 282.000 €.
Der Eigenanteil der Stadt beträgt 40 v.H. und beläuft sich demnach auf 188.000 €.

Wie alle Jahre wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Anmeldung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm handelt. Sollten diese umgesetzt werden, so bedarf es für die einzelnen Maßnahmen separater Beschlüsse durch den Stadtrat.

Den Fraktionen wurde das Jahresprogramm 2023 vorab zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die vorgelegte Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2023 wird hiermit genehmigt.

Die Stadtverwaltung beantragt vor Durchführung der Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ entsprechend den jeweils gültigen Städtebauförderungsrichtlinien.
Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushaltplanes aufgebracht werden. 

Die Stadt verpflichtet sich, den eigenen Kostenanteil von voraussichtlich 188.000 € bereitzustellen und evtl. anfallende Zins- und Tilgungsleistungen zu tragen, falls die ausgereichten Fördermittel nach Maßnahmenbeschluss in Darlehen umgewandelt werden sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Straßenteilstücks "Enzianstraße" im Baugebiet "Sommerwiesen, BA 3", Fl.Nr. 1431 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2022 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der anliegenden Grundstücke wurde das Straßenteilstück „Enzianstraße“ im Baugebiet „Sommerwiesen, BA 3“ in Vohenstrauß von km 0,000 bis km 0,294 auf Fl.Nr. 1431 der Gemarkung Vohenstrauß und von km 0,294 bis km 0,327 auf Fl.Nr. 1431 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen, durch die Stadt Vohenstrauß endgültig hergestellt. 
Die Straßenteilstücke sind bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. 
Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Beschluss

Die in der Stadt Vohenstrauß im Baugebiet „Sommerwiesen, BA 3“ in Vohenstrauß gelegenen Straßenteilstücke „Enzianstraße“ (auf Fl.Nr. 1431 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen) von km 0,000 bis km 0,294 und von km 0,294 bis km 0,327 werden gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke 1 beginnt an der Ortsstraße „Zum Beckenkeller“ (km 0,000) und endet im Westen an der Ortsstraße „Tachetsbergweg“, Fl.Nr. 1429/0 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,294). Die gewidmete Strecke 2 beginnt an der nord-östlichen Ecke des Grundstücks „Enzianstraße 25“, Fl.Nr. 1431/25 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,294) und endet an der Ortsstraße „Arnikastraße“ Fl.Nr. 1432 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,327)

Die Teilstrecken sind im vorliegenden Lageplan grün-schraffiert gekennzeichnet. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,294 und von km 0,294 bis 0,327 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Straßenteilstücks "Lupinenweg" im Baugebiet "Sommerwiesen, BA 3", Fl.Nr. 1431/28 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2022 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der anliegenden Grundstücke wurde das Straßenteilstück „Lupinenweg“ im Baugebiet „Sommerwiesen, BA 3“ in Vohenstrauß von km 0,000 bis km 0,034 auf Fl.Nr. 1431/28 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen, durch die Stadt Vohenstrauß endgültig hergestellt. 
Das Straßenteilstück ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. 
Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Beschluss

Das in der Stadt Vohenstrauß im Baugebiet „Sommerwiesen, BA 3“ in Vohenstrauß gelegene Straßenteilstück „Lupinenweg“ (auf Fl.Nr. 1431/28 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen) von km 0,000 bis km 0,034 wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke beginnt im Süden bei der Straße „Enzianstraße“, Fl.Nr. 1431 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,000) und endet bei der Nord-West-Ecke des Grundstücks „Lupinenweg 4“, Fl.Nr. 1431/24 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,034)

Die Teilstrecke ist im vorliegenden Lageplan grün-schraffiert gekennzeichnet. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,034 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Straßenteilstücks "Am Michlbach" im Gewerbe- und Industriegebiet "Vohenstrauß – Ost, BA 2", bestehend aus den Fl.Nrn. 1517/11, 1517/21, 1517/22 und 1517/25 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2022 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der anliegenden Grundstücke wurden die Straßenteilstücke „Am Michlbach“ im Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2“ in Vohenstrauß von km 0,000 bis km 0,234 und von km 0,234 bis km 0,375 auf den Fl.Nrn. 1517/11, 1517/21, 1517/22 und 1517/25 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen, durch die Stadt Vohenstrauß endgültig hergestellt. 
Die Straßenteilstücke sind bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. 
Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Die Straßenteilstücke im Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2“ tragen die Straßenbezeichnung „Am Michlbach“ da der Stadtrat im Jahre 2022 bereits festgelegt hat, dass das Straßenstück die Bezeichnung „Am Michlbach“ erhält.

Beschluss

Die in der Stadt Vohenstrauß im Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 2 in Vohenstrauß gelegenen Straßenteilstücke „Am Michlbach“ (auf den Fl.Nrn. 1517/11, 1517/21, 1517/22 und 1517/25 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen) von km 0,000 bis km 0,234 und von km 0,234 bis km 0,375 werden gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke 1 beginnt im Westen bei der Straße „Am Forst“, Fl.Nr. 1517/12 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,000) und endet bei der Süd-Ost-Ecke des Grundstücks „Am Michlbach 3“, Fl.Nr. 1517/27 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,234). Die gewidmete Strecke 2 beginnt im Norden an Strecke 1 „Am Michlbach“ (km 0,234) und endet im Süden an der Kreisstraße NEW 50, Fl.Nr. 840/1 (km 0,375).

Die Teilstrecken sind im vorliegenden Lageplan grün-schraffiert gekennzeichnet. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,234 und von km 0,234 bis km 0,375 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2022 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. Die Bürgerversammlung 2022 findet am 17.11.2022, 19.00 Uhr, in der Stadthalle Vohenstrauß statt. Es wird nur eine Bürgerversammlung für die gesamte Großgemeinde durchgeführt.

  1. Der Stadtrat hat eine Einladung der Patenkompanie zum Truppenbesuch am 16.11.2022 erhalten. Bisher haben sich nur zwei Stadträte angemeldet. Es geht um 10.00 Uhr los, was natürlich für Berufstätige schwierig ist, aber es gibt auch Stadträte, die nicht an Arbeitszeiten gebunden sind. Es gibt ein Mittagessen und die Rückfahrt ist um 14.00 Uhr geplant. Vielleicht möchte sich noch jemand anmelden, damit zumindest ein Auto voll wird.

  1. In einer der letzten Sitzungen ist die Frage bezüglich der geplanten Ladestationen bei den Einkaufsmärkten aufgeworfen worden. Die städtische Meldung von Standorten für die Ladesäulen der Firma Qwello erfolgt nun nach der Absage von REWAG in den nächsten Tagen. Erkundigungen haben ergeben, dass REWE am Parkplatz bereits Ladesäulen plant und EDEKA beim Umbau zwar die Infrastruktur geschaffen, aber vorerst aus Kostengründen die Umsetzung ausgesetzt hat.

  1. Am übernächsten Wochenende haben die Stadträte am Freitag, Samstag und Sonntag regelrecht einen Marathon bezüglich der Veranstaltungen zum Volkstrauertag vor sich. Die letzte Station ist Altenstadt und danach findet ein gemeinschaftliches Mittagessen mit den Soldaten beim Schlosswirt statt. Das Vorzimmer bittet um Zu- oder Absage, damit im Gasthaus Bescheid gegeben werden kann.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2022 ö 8

Sach- und Rechtslage

Stadtratsmitglied Bernhard Kleber möchte wissen, ob es bereits Überlegungen im Rahmen von energetischen Sanierungen gibt, die Heizung im Bauhof auszutauschen. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass es Seitens des Instituts für Energietechnik bei der OTH Amberg die Überlegung gibt, hier auf eine Pellets-Heizung umzusteigen. Außendienstleiter Karl Frey ergänzt, dass die Verwaltung zurzeit dabei ist, ein Konzept für eine Hackschnitzelheizung zu erarbeiten und danach einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Wutzlhofer fügt an, dass es neue Förderprogramme gibt, die auch für die Stadthalle genutzt werden sollen. Die Stadt hat sich Ende Oktober beworben und dafür einen Architekten hinzugezogen, der die entsprechenden Unterlagen erstellt hat, damit die Stadt eine gute Bewerbung vorlegen kann. Die energetische Sanierung der Stadthalle umfasst Heizung, Lüftung und Dach und ist zusammen mit dem Bauhof ein weiterer Schritt im Bereich der energetischen Sanierung von städtischen Gebäuden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2022 16:34 Uhr