Datum: 01.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 20.10.2022 und 03.11.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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35. Sitzung des Stadtrates
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01.12.2022
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ö
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beschliessend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschriften vom 30.10.2022 und 03.11.2022 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 03.11.2022 und am 26.07.2022 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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35. Sitzung des Stadtrates
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01.12.2022
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ö
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vorberatend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 03.11.2022 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
34/09 Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kinderhauses "Gottfried-Sperl";
Grundsatzbeschluss und Einstieg in ein Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV)
34/10 Zuschuss zum Defizit des Landestheater Oberpfalz
34/11 Geänderte Nachtragsvereinbarungen zu den bisherigen Defizitverträgen mit den
kirchlichen Kindergärten
34/13 Errichtung eines Carports für städtische Dienstfahrzeuge (Rathaus), sowie einer öffentlichen WC-Anlage in der Ecke Türkeigasse/Rathausgasse;
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Zimmererarbeiten
sowie in der nichtöffentlichen Sitzung am 26.07.2022 gefasste Beschluss
30/13 Personalangelegenheit;
Einstellung eines Außendienstleiters als Nachfolger für Herrn Karl Frey
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Jahresrechnung Haushaltsjahr 2021; Bericht über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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35. Sitzung des Stadtrates
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01.12.2022
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ö
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 03.03.2022 Kenntnis von den Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2021 genommen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für dieses Jahr beauftragt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 08.08. und 09.08.2022 die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 durchgeführt.
Über diese Prüfungen wurde jeweils eine Niederschrift gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO gefertigt.
Das Ergebnis der Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Stadtrat Heinrich Rewitzer, wie folgt vorgetragen:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat unter Vorsitz von StR Heinrich Rewitzer die Jahresrechnung 2021 der Stadt Vohenstrauß örtlich geprüft. Für die Prüfungen standen dem Rechnungsprüfungsausschuss alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung, insbesondere auch das gesamte Belegwerk für das Rechnungsjahr 2021. Hierzu wurde das digitale Belegwerk mit Hilfe des Programmes „Sachkontenführung“ geprüft. Soweit während der Prüfungen zu bestimmten Sachverhalten ein besonderer Klärungsbedarf bestand, wurden die zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Vohenstrauß beigezogen. Hierzu ist festzustellen, dass von diesen ausnahmslos und ohne jede Einschränkung die für den Rechnungsprüfungsausschuss notwendigen Auskünfte erteilt wurden.
I.) Insbesondere wurden von uns geprüft
- die Einhaltung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Wirtschaftsplan und Stellenplan
- die Haushaltssachbücher mit Jahresrechnung für den Gemeindehaushalt, den Verwahrgeldern und den Vorschüssen.
- die Steuermessbetragsverzeichnisse für die Grund und Gewerbesteuer
- die Soll und Hebelisten der gemeindlichen Gebühren, Steuern, Abgaben, Benutzungsgebühren,
Beiträge, Mieten und Pachten
- das Verzeichnis der Kasseneinnahmereste und der Kassenausgabereste.
- die Beschlussbücher für die Zeit vom 01.01.2021bis zum 31.12.2021.
Die Rechnungsprüfung beschränkte sich auf eine angemessene Zahl von Stichproben in den Prüfungsgebieten. Auf Mängel von nichtwesentlicher Bedeutung wurden die zuständigen Bediensteten und der Kämmerer sofort hingewiesen. Was jedoch bei der durchgeführten Prüfung fast nicht der Fall war. Bei der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan wurde festgestellt, dass keine Kredite aufgenommen und auch Kassenkredite nicht in Anspruch genommen wurden, was auf eine solide Haushaltsführung und -planung hinweist.
- Der Stellenplan und die Stellenübersicht wurden ebenfalls eingehalten.
- Auf eine rechnerische Prüfung wurde wegen der automatisierten Datenverarbeitung verzichtet.
- Geprüft wurden die Soll- und Hebelisten der Gewerbesteuern, wobei die Abschlussbeträge richtig gebildet wurden.
- Auch die sonstigen Hilfsbücher wurden stichprobenartig geprüft. Insbesondere die Kindergartenbenutzungsgebühren und Leichenhaus- und Friedhofsgebühren.
- Die Kindergartengebühren sind entsprechend den Anmeldungen und dem Kinderverzeichnis vollständig und rechtzeitig eingehoben worden, die festgesetzten Gebühren wurden beachtet.
- Ebenfalls wurde dies bei den Friedhofs- und Bestattungsgebühren beachtet.
- Die Personalkostenzuschüsse für den Kindergarten sind rechtzeitig und vollständig zur Auszahlung beantragt worden und eingegangen.
- Bei den Kanalbenutzungsgebühren sind die festgesetzten Gebührensätze beachtet und rechtzeitig eingehoben worden. Gleiches gilt bei den Wassergebühren und bei den Herstellungsbeiträgen.
- Bei der Gewerbesteuer wurde festgestellt, dass für alle Betriebsstätten auswärtiger Firmen Gewerbesteuerzerlegungsanteile festgesetzt bzw. beantragt wurden.
- Bei den Personalausgaben wurden die Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige wie BGM und Stadträte überprüft und in Ordnung gefunden.
- Stichprobenartig wurden die Einzelpläne 0 bis 8 überprüft und es kam zu keinen Beanstandungen.
Bei der Überprüfung des Bestandverzeichnisses wurde festgestellt, dass die unbebauten und bebauten Grundstücke sowie die grundstücksgleichen Rechte der Gemeinde, die nicht kostenrechnenden Einrichtungen dienen, vollständig im Bestandsverzeichnis eingetragen sind. Die Eintragungen stimmen mit den Angaben im Grundbuch - Liegenschaftskataster überein.
Die Verwaltungsgebühren im Standesamtswesen stimmten mit den in den Solllisten enthaltenen Gebühren und den einschlägigen Regelungen der Satzung überein.
Bei den Verfügungsmitteln wurde der Haushaltansatz eingehalten. Die Ausgaben wurden ausreichend begründet und belegt.
Für Dienstfahrzeuge wurde ein Fahrtenbuch geführt.
Alle Buchungen waren ordnungsgemäß belegt. Die Kassenanordnungen entsprachen den Formvorschriften und die Zahlungsanforderungen waren von den Anordnungsbefugten unterzeichnet.
II.) Auf einige kleine Besonderheiten, die bei der Prüfung aufgefallen waren, möchte ich noch eingehen.
- Stundenabrechnungen von Angestellten beim Ferienprogramm wurden mangelhaft begründet und waren somit schlecht nachvollziehbar.
- Bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Stunden der Bediensteten im Jahr 2020 fiel schon auf, dass im Bereich der Kläranlage und bei der Verwaltung eine überdurchschnittlich hohe Überstundenbelastung besteht. Bei einigen Angestellten häufen sich immer noch die Überstunden, zeitweise mit Spitzen von 163 Überstunden. Dies deutet entweder auf eine zu starke Aufgabenmehrung oder Personalmangel hin. Hier wird die Verwaltung gebeten, verstärkt dies zu beobachten und in nächster Zeit darauf zu achten, dass diese bevorzugt abgebaut werden.
- In der Stadthalle wurde eine neue Beschallungsanlage angeschafft, es konnte aber kein Beschluss dazu gefunden werden. (Beleg 3 aus 2843 vom 6.5.21)
- Für die Bibliothek wurden Bücher angeschafft. Hier gibt es einen Kaufbeleg von Hugendubel. Ebenso wurden über Amazon Bücher bestellt. Und nochmals Amazon-Rechnungen (Beleg 15 aus 5320): hier wurden Tragetaschen für Laptops über Amazon bestellt.
Es wäre vielleicht zu überlegen, ob hier nicht auch Vohenstraußer Händler bevorzugt werden können.
- Versicherungskammer Bayern AO-Nr 334 HHSt 0600 5430: hier werden rund 33 TEU eingezahlt; vielleicht sollte hier mal nachjustiert/neu berechnet oder neu ausgeschrieben werden, wenn es rechtlich möglich ist?
Letztes Jahr wurde schon festgestellt, dass zukünftig auf eine etwas bessere Dokumentation seitens der Verwaltung geachtet werden sollte, obwohl auch dem Rechnungsprüfungsausschuss bekannt ist, dass dies zu einer stärkeren Belastung der Verwaltung führen würde. Hier konnte mittlerweile eine Besserung festgestellt werden. Gleichwohl fehlen immer noch Querverbindungen und Hinweise auf Stadtratsbeschlüsse zu den Ausgaben, wie oben angeführt.
Eine bei einer Überprüfung einer Rechnung fehlende Freistellungsbescheinigung nach § 486 EStG wurde innerhalb kürzester Zeit von der Verwaltung nachgereicht. Auch andere festgestellte geringe Mängel konnten jedoch schon im Rahmen der Prüfung durch die Verwaltung abgestellt werden.
Ich möchte hier, wie jedes Jahr, herausstellen, dass unser Kämmerer, wie auch die anderen Führungsposten der Stadtverwaltung ihre Mitarbeiter vorzüglich leiten und führen. Dies stellte sich während der ganzen laufenden Prüfung heraus. Bei Fragen unsererseits dauerte es nie lange, bis der zuständige Sachbearbeiter uns eine befriedigende, kompetente Antwort geben konnte oder die Abhilfe zusichern konnte. Hier nochmals unser besonderer Dank für diese Unterstützung. Auch möchten wir Rechnungsausschussmitglieder bei unserem 1. BGM Wutzlhofer für die überlassenen Räumlichkeiten und seiner Hilfe, wenn überhaupt benötigt, bedanken.
Gezeichnet:
Heinrich Rewitzer,
Stadtrat und Vorsitzender
Rechnungsprüfungsausschuss“
Die Verwaltung hat die dort getroffenen Feststellungen bzw. Beanstandungen aufzunehmen und aufzuarbeiten. Im Anschluss daran stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt über dessen Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2021. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Aufarbeitung relevanter Prüfungsfeststellungen dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur Feststellung der Jahresrechnung 2021 und deren Entlastung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Altenstadt - Weißdornstraße" für die Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 136/75, 136/74 und 136/59 (teilweise) der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß;
hier: Beschlussfassung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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35. Sitzung des Stadtrates
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01.12.2022
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ö
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Im Jahr 2021 und 2022 konnte der dritte Bauabschnitt des Wohnbaugebietes Sommerwiesen verwirklicht werden. Die dort neugeschaffenen 27 Bauparzellen für Einfamilienhäuser sind zu 90 Prozent verkauft. Der Rest an verfügbaren Baugrundstücken, ist bereits reserviert und steht kurz vor der Beurkundung. Die Nachfrage nach Wohnbauflächen in Vohenstrauß ist aber nach wie vor groß, der Bedarf reicht weit über die mit dem dritten Bauabschnitt neu geschaffenen Wohnbauflächen hinaus und kann mit diesem Baugebiet alleine nicht gedeckt werden.
Die unvermindert anhaltende Nachfrage macht es erforderlich, weitere Wohnbauflächen zu schaffen. Im Ortsteil Altenstadt wurden bereits Wohnbaugrundstücke im Bereich der Retzstraße/ Zwischen den Städten geschaffen. Die Stadt hat nun die Möglichkeit in der Nähe dieses Bereichs weitere Grundstücke zu erwerben und Wohnbauflächen zu schaffen, nämlich angrenzend an die Weißdornstraße.
Diese Flächen bieten im Hinblick auf die Bauleitplanung einen großen Vorteil, der Flächennutzungsplan weist sie bereits als Wohnbauflächen aus und muss hier nicht mehr geändert werden. Damit genügt die Aufstellung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für die Schaffung des nötigen Baurechts. Auch kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Die Erstellung eines Umweltberichts ist hier nicht notwendig.
Die nachfolgenden Grundstücke sollen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden, FlNrn. 136/75, 136/74 und 136/59 (teilweise), der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß. Damit soll sich der Bebauungsplan über eine Fläche von 15.810 m² erstrecken. Nach Abzug von Verkehrs- und Grünflächen sowie nicht überbaubaren Flächen verbleibt eine gesamte überbaubare Fläche von maximal 10.000 m².
Einen Lageplan, in dem der geplante Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans dargestellt ist, haben die Stadtratsfraktionen zur Kenntnisnahme erhalten.
Zur Umsetzung der geplanten Erweiterung von Wohnbauflächen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weißdornstraße“ erforderlich.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Beratung beschließt der Stadtrat Vohenstrauß
- die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 13 b BauGB und § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, §§ 8 und 9 BauGB für ein insgesamt ca. 15.810 m² großes Allgemeines Wohngebiet (im Sinne des § 4 BauNVO) östlich der Orchideenstraße, westlich der Ortsstraße Zwischen den Städten gelegen und nördlich anschließend an die bestehende Wohnbebauung der Retzstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt umgrenzt:
- im Süden von den nördlichen Grenzen der Grundstücke Fl.Nrn. 136/42, 136/43, 136/50, 136/51,136/55 und 136/76 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß
- im Westen von den östlichen Grenzen der Grundstücke Fl.Nrn. 136/55, 136/59, 136/60, 136/61, 136/67 und 136/73 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß
- im Norden von der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 136 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß
- im Osten von den westlichen Grundstücksgrenzen der Straße Zwischen den Städten mit der Fl.Nr. 194 und des Grundstücks 136/76 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß
Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind betroffen die Grundstücke der Fl.Nrn. 136/75, 136/74 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß in Gänze sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 136/59 (ca. 10 m²) der Gemarkung Vohenstrauß.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Altenstadt - Weißdornstraße“.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Altenstadt - Weißdornstraße“ einzuleiten und im so genannten beschleunigten Verfahren (§ 13 b BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in der Bürgerversammlung im Jahre 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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35. Sitzung des Stadtrates
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01.12.2022
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ö
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beschliessend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten wurde am 17.11.2022 eine Bürgerversammlung für die gesamte Großgemeinde Vohenstrauß in der Stadthalle Vohenstrauß abgehalten.
Über den Verlauf der Bürgerversammlung, insbesondere über die von den Gemeindebürgern vorgebrachten Wünsche, Empfehlungen und Anträge wurde eine Niederschrift gefertigt, die dem Gremium im RIS zur Einsicht bereitgestellt wurde.
Nach Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) müssen Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen im Stadtrat behandelt werden. Das Gesetz verlangt jedoch keine Beschlussfassung über die Anträge und Empfehlungen (Annahme oder Ablehnung). Diese gelten im Extremfall auch dann als behandelt, wenn sie zwar ordnungsgemäß aufgerufen wurden, sich seitens des Stadtrates aber niemand zu Wort meldet oder einen Antrag stellt. Mit dieser Regelung des Art. 18, insbesondere des Art. 18 Abs. 4 GO, hat das Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger sein Bewenden. Selbstverständlich kann der Stadtrat aber konkret Beschlüsse fassen, soweit er dies für erforderlich hält.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG);
hier: Feststellung der Inkompatibilität des Stadtratsmitglieds Michael Gösl sowie Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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35. Sitzung des Stadtrates
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01.12.2022
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ö
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beschliessend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Mit Beschluss Nr. 30/13 vom 26.07.2022, öffentlich bekannt gegeben in der heutigen Sitzung, hat sich der Stadtrat für die Einstellung des Herrn Stadtratsmitglied Michael Gösl als Nachfolger für Außendienstleiter Karl Frey entschieden. Die Einstellung erfolgt zum 01.01.2023.
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) verliert ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied sein Amt im Falle des Art. 31 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO). Ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder können nach Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GO nicht Beamte und leitende oder hauptberufliche Arbeitnehmer dieser Gemeinde sein. Diese Inkompatibilitätsvorschrift gilt dann als erfüllt, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Arbeitnehmer inhaltlich auf die Verwaltungsführung Einfluss nehmen kann (vgl. Bauer/Böhle/Ecker, Art. 31 GO, Rn. 13). Die bayerische Literatur betont hierzu, dass die Auslegung der genannten Inkompatibilitätsvorschrift an dem Zweck auszurichten sei, nach dem die zu Kontrollierenden selbst keine Kontrolle ausüben sollen (vgl. Pahlke/Adolph, Anm. zu BVerwG, Urteil vom 14.06.2017, 10 C 2.16, BayVBl 2018, 250).
Verliert ein Gemeinderatsmitglied nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GLKrWG sein Amt, rückt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG ein Listennachfolger nach. Im vorliegenden Fall handelt es sich hierbei um Frau Ortssprecherin Petra Reil aus Kaimling. Auf sie sind bei der Kommunalwahl 2020 629 gültige Stimmen entfallen. Im Falle der Annahme des Stadtratsmandats entfiele ihre Funktion als Ortssprecherin für Kaimling.
Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG ist der Gemeinderat für die Feststellung eines Amtsverlusts und für die Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers zuständig.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Aussprache beschließt der Stadtrat:
Der Verlust des Stadtratsmandats von Herrn Michael Gösl, wohnhaft Muglhofer Straße 41, 92648 Vohenstrauß mit Ablauf des 31.12.2022 aufgrund seiner künftigen Tätigkeit als Außendienstleiter der Stadt Vohenstrauß ab 01.01.2023 wird gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GLKrWG festgestellt.
Listennachfolgerin ist Frau Petra Reil, wohnhaft Ellerweg 1, 92648 Vohenstrauß. Sie wird als Nachrückerin festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erklärung zur Annahme des kommunalen Ehrenamts als Stadtratsmitglied einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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35. Sitzung des Stadtrates
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01.12.2022
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ö
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7 |
Sach- und Rechtslage
- Es ist wie alle Jahre ein Dankschreiben des SV Waldau eingegangen. Der Dank wird an das Gremium weitergegeben.
- Die erste Stadtratssitzung im neuen Jahr findet am 12.01.2023 statt.
- Erinnert wird an die Jahresschlusssitzung am 22.12.2022, 19.00 Uhr, in der Stadthalle. Das gemeinsame Essen wird ebenfalls in der Stadthalle stattfinden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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35. Sitzung des Stadtrates
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01.12.2022
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ö
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8 |
Sach- und Rechtslage
- Stadtratsmitglied Bernd Koller erwähnt Berichte zum Katastrophenschutz, die den Medien zu entnehmen sind. Er möchte wissen, wie hier Vohenstrauß aufgestellt ist.
1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer zeigt sich verwundert, dass diese Frage nicht in der Fraktionssprechersitzung gestellt wurde, damit man die Beantwortung vorbereiten kann. Stattdessen wurde bei der Verwaltungsgemeinschaft Tännesberg angerufen und nachgefragt, was dort diesbezüglich gemacht worden ist, weil in Vohenstrauß angeblich nichts passiert. Es gab im Oktober 2022 mehrere Schreiben vom Landratsamt Neustadt/WN bezüglich des Umgangs der Gemeinden mit der aktuellen Situation im Hinblick auf möglichen Gas- und Strommangel. Diese Checklisten wurden umgehend im Amtsleiterkreis abgearbeitet und bis zum angegeben Stichtag fristgerecht an das Landratsamt gemeldet. Es handelte sich dabei um Fragen zur besonderen Infrastruktur, Objektschutz, Versorgungsstruktur und Verwaltung. Die Stadt hat mittlerweile die Maßnahmen zur Beschaffung von Aggregaten zur Sicherstellung der Wasserversorgung in die Wege geleitet. Es wurde entsprechend eine Liste erarbeitet, welche Geräte wo benötigt werden. Es wurde die Mobilität von Einsatzfahrzeugen abgefragt. Diese kann durch die eigene Betriebstankstelle gewährleistet werden, damit diese ihren Dienst machen können. Das Rathaus wurde als Leuchtturmobjekt, d. h. als Anlaufstelle festgelegt, die Turnhallen als Notunterkünfte, es gibt vier Einsatzfahrzeuge mit Durchsagemöglichkeit und für das neue Mehrzweckfahrzeug wurde eine mobile Sirenenanlage mit Durchsagemöglichkeit angeschafft. Die Sirenenstandorte werden ausgeweitet. Sobald eine Fördermöglichkeit für die Sirenenstandorte abgerufen werden kann, sollen auch diese in Angriff genommen werden. Vohenstrauß ist in Sachen Katastrophenschutz auf der Höhe der Zeit. Es entsteht hier der Eindruck, dass Koller immer wieder versucht, Bürgermeister und Verwaltung auflaufen zu lassen. Das ist kein akzeptables Vorgehen im Hinblick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es muss nicht immer „hintenherum“ etwas hinterfragt werden, sondern jeder kann die Gelegenheit nutzen und mit der Stadt sprechen.
- Stadtratsmitglied Heinrich Rewitzer erwähnt die am Kreisverkehr befindliche Kutsche, die dort als Dekoration abgestellt wurde. Rewitzer hält dies für eine super Sache und möchte wissen, wer auf diese Idee gekommen ist. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer verweist hier auf Außendienstleiter Karl Frey, der immer wieder neue Ideen hat. Dass dies auch in der Bevölkerung gut ankommt, sieht man immer wieder an den positiven Reaktionen. Frey bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei einer Vohenstraußer Bürgerin, die kostenlos einen Sattel zur Verfügung gestellt hat.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2023 10:29 Uhr