Sand- und Kiesabbau, tlw. Wiederverfüllung und Rekultivierung in der Gemarkung Fahr durch die Fa. LZR GmbH (Flst. 3389 - 3394, Elgersheimer Hof) - Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Beginns für den Sand- und Kiesabbau auf den Grundstücken Flst. 3389


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 20.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 20.05.2019 ö 2

Vorbericht

Mit Beschluss vom 11.02.2019 hat der Stadtrat Volkach dem Antrag der Fa. LZR GmbH, Kitzingen, auf Verlängerung der Abbaugenehmigung mit Wiederverfüllung und Rekultivierung für die Grundstücke 3389 und 3394 mit folgender Begründung nicht zugestimmt:

„Der Stadtrat Volkach stimmt dem Antrag auf Verlängerung nicht zu. Da in diesem Bereich eine Häufung von Sand- und Kiesausbeuten besteht hat der Stadtrat bereits am 11.12.2006 beschlossen, die Maßnahme in einem Zeitraum von 10 Jahren zu beenden. In diesem Zusammenhang wird auf die bereits abgeschlossenen und rekultivierten Gruben (z.B. Hörblach) verwiesen.
Sollte das Landratsamt entgegen unserem Beschluss trotzdem eine Genehmigung in Erwägung ziehen, sollte diese auf 3 Jahre begrenzt und danach eine weitere Verlängerung ausgeschlossen werden, damit der Antragsteller dazu bewegt wird, seine Ausbeute endgültig termingerecht abzuschließen.“

Zwischenzeitlich wurde der Abbau um einen Monat bis 31.03.2019 verlängert um der Fa. die Möglichkeit zu geben das Personal anderweitig zu disponieren und nach Möglichkeiten zu suchen, durch den verstärkten Abbau an anderen Standorten den Rohstoffnachschub sicherzustellen.

In Absprache mit dem Landratsamt Kitzingen wurde die Firma gebeten die kpl. Flächen neu zu beplanen und ein Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahren zu beantragen. Zunächst sollte eine grobe überschlägige Planung vorgelegt werden, für die bei Genehmigungsfähigkeit die Genehmigung des vorzeitigen Beginns in Aussicht gestellt wurde.

Diese Unterlagen liegen zwischenzeitlich nach Überarbeitung und Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vor. Danach sieht die Planung nun mehr Flachwasserbereiche vor, was zu größeren Verfüllmengen führt.  Die erforderliche Ersatzaufforstung ist nicht im Plan enthalten, da die Antragstellerin überlegt, diese in Mainsondheim vorzunehmen. Die noch abzubauende Restkiesmenge wurde mit 380.000 – 450.000 t sowie das einzubringende Verfüllmaterial mit 450.000 – 480.000 t angegeben. Der Abbauzeitenplan wurde mit Ende 2026 angegeben, wobei die endgültige Fertigstellung mit Auffüllung, Rekultivierung und Anschluss des Flst. 3390 und Flutmulde bis Ende 2030 angegeben wurden.

Das Landratsamt Kitzingen bittet um kurzfristige Stellungnahme zum Antrag auf vorzeitigen Beginn sowie zu der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens insgesamt. Es wird eine Plausibilitätsprüfung des  Abbau- und Verfüllzeitenplans in Anbetracht der noch abzubauenden Rohstoffmenge und der geplanten Verfüllmengen durchführen und insbesondere prüfen, ob bei einem konzentrierten Vorgehen kürzere Zeiten erreichbar sind.

Herr Willi Lenz und Herr Christian Reifenscheid, welche in der Sitzung für Fragen zur Verfügung standen, ändern den Antrag nach Diskussion ab:
Abschluss der Ausbeute: 31.12.2024
Ende der Rekultivierung: 31.12.2028

Beschluss

  1. Dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn wird zugestimmt unter der Voraussetzung, dass die Sandausbeute bis 31.12.202 4 beendet ist und die Rekultivierung am 31.12.2028 abgeschlossen ist.
  2. Dem geplanten Abbau bis Ende 2024 wird grundsätzlich zugestimmt.
Die Verfüllung und Rekultivierung sind parallel abschnittsweise vorzunehmen, um die Maßnahmen insgesamt bis Ende 2028 abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Datenstand vom 12.06.2019 11:24 Uhr