Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Volkach für das Sondergebiet "Hotel bei den Erlachhöfen" - hier: Anerkennungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 16.09.2019 ö 2

Vorbericht

Der Stadtrat Volkach hat in seiner Sitzung am 20.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für die fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
In dem Verfahren soll der Bereich bei den Erlachhöfen für das Sonnenhotel Weingut Römmert als Sondergebiet modifiziert werden. Die Änderung dient der Klarstellung des Flächennutzungsplanes für das genehmigte und in Bau befindliche Vorhaben und damit der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 18.09.2017 zum Neubau der Hotelanlage, wonach der Flächennutzungsplan bei der nächsten Änderung anzupassen und als Sondergebiet darzustellen sei.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass mit dieser Flächennutzungsplanänderung die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 UVPG vorbereitet oder begründet wird, wird von der Anwendung des § 13 (Vereinfachtes Verfahren) abgesehen.

Die 5. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren. In einem Umweltbericht nach Anlage 1 BauGB als gesonderter Teil der Begründung werden die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt.

Der am 20.05.2019 gefasste Aufstellungsbeschluss wird entsprechend ergänzt.

Beschluss

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 20.05.2019 wird wie folgt ergänzt und öffentlich bekannt gemacht: Der Stadtrat der Stadt Volkach fasst für den in der beigefügten Planzeichnung (Vorentwurf) gekennzeichneten Bereich den Aufstellungsbeschluss zur 5 Änderung des Flächennutzungsplans. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 5686, 5687, 5688, 5689, 5689/1, 5690, 5691, 5692, 5693 und Teilfläche aus 5674. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

  1. Die Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht Planung i.d.F. vom 16.09.2019 wird anerkannt.

  1. Es ist die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2019 08:03 Uhr