Finanzplan und Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Bürgerspitalstiftung Volkach für das Haushaltsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 02.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 02.12.2019 ö beschließend 3

Vorbericht

1.
Der Finanzplan wurde gem. Art. 70 Abs. 5 GO und § 24 KommHV der voraussichtlichen Entwicklung angepasst, für den Zeitraum von fünf Jahren fortgeschrieben und dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Als Ausgangswerte wurden die Ansätze der einzelnen Haushaltsstellen übernommen.
2
Ein Stellenplan nach § 6 KommHV ist nicht erforderlich.
3.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurden die Zahlen der im Vorjahreshaushalt beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegt und entsprechend der letzten Rechnungsergebnisse und der bisherigen Ergebnisse des laufenden Jahres fortgeschrieben.
Der zur Beratung vorliegende Arbeitshaushaltsplan ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Das Gesamtvolumen beträgt 7 50 €.
Der Verwaltungshaushalt umfasst 500 €,
der Vermögenshaushalt 250 €.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben werden nicht festgesetzt.
Nähere Einzelheiten sind dem Vorbericht und den Anlagen zum Haushaltsplan zu entnehmen.
Nach Bekanntgabe des Vorberichtes und Beratung der einzelnen Haushaltsansätze wird vorgeschlagen, dem Finanzplan und der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zuzustimmen.

Beschluss

1.
Der Vorbericht wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Finanzplan für den Zeitraum bis 2023 wird anerkannt.
3.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird in den Einnahmen und Ausgaben

a) im Verwaltungshaushalt auf 
b) im Vermögenshaushalt auf 
    festgesetzt.
500 €
250 €
4.
Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.
5.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
6.
Kassenkredite werden nicht festgesetzt.
7.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2019 12:14 Uhr