Kommunales Unternehmensrecht - Privatisierungsprüfung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 02.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö 7

Vorbericht

Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO sollen  die Gemeinde Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder durch Heranziehung Dritter mindestens ebenso gut erledigt werden können (Privatisierungsklausel). Die Prüfung hat mindestens alle fünf Jahre zu erfolgen.

Der Stadtrat der Stadt Volkach hat beim Seminar „Zukunftsentwicklung der Stadt Volkach“ vom
1. bis 3. Februar 2019 der Frankenakademie Schney den Haushalt der Stadt Volkach unter anderem auch auf Aufgaben hin untersucht, die ausgelagert, und an private Dritte vergeben werden könnten. Die Prüfung erfolgte auch in Hinblick auf das fortzuschreibende Haushaltskonsolidierungskonzept, und um zukünftig Kosten einsparen zu können. Der Aufgabenkatalog der Stadt Volkach enthält derzeit keine neuen Aufgaben, die durch die Heranziehung Dritter mindestens ebenso gut und mit dem gleichen finanziellen Aufwand erledigt werden könnten.

Beschluss

Der Haushalt der Stadt Volkach enthält keine neuen Aufgaben, die mit dem gleichen finanziellen Aufwand von privaten Dritten ebenso gut wie von der Stadt Volkach erledigt werden könnten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2019 22:03 Uhr